In diesem Zeitungsausschnitt wurde auch darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen nun zufrieden sein könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine der Vereinbarungen, nämlich die Entfristung von 3.200 Stellen, noch nicht umgesetzt worden ist und deshalb die Zufriedenheit der Mitarbeiter in den Verwaltungen noch auf sich warten lässt.
Frau Thelen, ich darf auch darauf hinweisen, dass Sie in der 79. Plenarsitzung am 10. Dezember 2009 der Überzeugung waren, dass es Möglichkeiten gäbe, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung auch verfassungsgemäß zu lösen oder eine generelle Übertragung an die Kommunen, also an die Optionskommunen, vorzusehen. Herr Dr. Schmitz, Sie haben damals einen dritten Weg gesucht, und das will ich Ihnen auch gar nicht vorwerfen. Was ich Ihnen aber vorwerfe, ist, dass Sie nun versuchen, dies als die eigene Leistung hervorzuheben.
Malu Dreyer hat damals ganz klar gesagt: Entweder wir gehen den Schritt in Richtung einer Verfassungsänderung, oder wir gehen den Weg in eine getrennte Aufgabenwahrnehmung. Ich bin der Überzeugung, dass dies so gekommen wäre.
Wir haben natürlich auch verhandelt. Wir waren als SPD auf Bundesebene nicht automatisch der Meinung, dass wir diesem neuen Gesetz zustimmen können. Wir haben natürlich über die Zahl der Optionskommunen verhandelt, und wir haben zugestimmt, dass es nun 110 sein werden. Wir haben aber auch die Sperrung von 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt für die Arbeitsmarktpolitik aufheben wollen, und dies ist in der Zwischenzeit auch geschehen, auch gegen hinhaltenden Widerstand aus dem Bundesfinanzministerium. Leider sind aber bisher die 3.200 Stellen immer noch nicht entfristet worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Dröscher, es war schon
immer das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einen Weg zu finden, diese Aufgabe gemeinsam wahrzunehmen und die Leistungen für die Betroffenen möglichst bürgernah und einfach zu organisieren. Aber man war eben auch der Auffassung, dass der Weg, der in der letzten Legislaturperiode vorgesehen war, die Verfassung, unser Grundgesetz, hierfür zu ändern, nicht der richtige sei und es andere Wege gebe, dieses Ziel zu erreichen.
Ich denke, auch wenn man sich über die Wege streitet, sollte man doch auch einmal respektieren, dass wir uns sehr wohl im Ziel auf einem Weg befunden haben,
Das ist für mich heute sicherlich nicht leicht. Sie wissen, wir haben damals über die Argumente der CDU/CSUBundestagsfraktion diskutiert, diese schnelle Verfassungsänderung zunächst nicht mitzutragen. Ich konnte die Argumente auch in Teilen nachvollziehen. Aber es hat sich herausgestellt, dass die alternativen Lösungswege, die man ursprünglich angedacht hatte, doch schwieriger waren als gedacht. Nun ist man bereit, diese Verfassungsänderung mitzutragen, und hat sie in einem breiten Konsens in einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen erarbeitet. Ich denke, mit diesem Ziel können wir alle zufrieden sein, wenn es denn auch so umgesetzt wird, woran ich im Moment auch noch keinen Zweifel habe.
Das, was wir an Fakten vorliegen haben, spricht dafür, dass die Neuorganisation erhebliche Vorteile bieten wird. Darin kann ich mich Herrn Kollegen Dr. Schmitz durchaus anschließen: Wir haben eine Ausdehnungsmöglichkeit der Optionskommunen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte können sich dafür entscheiden, diese Aufgabe selbst für ihre betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus einer Hand wahrzunehmen.
Die 69, die es bislang sind, können es weiter bleiben. Wir haben die Ausdehnungsmöglichkeit auf 110.
Ich habe den Eindruck, dass die Neuregelungen auch dafür sorgen werden, dass es klarere Strukturen geben wird und vor allen Dingen die Datenerhebung vergleichbar sein wird. Eine vergleichbare Datenerhebung wird aus unserer Sicht auch einen gesunden Wettbewerb zwischen ARGEn und Optionskommunen und umgekehrt ermöglichen, weil dann letztendlich auch ein Ansporn da ist, in den Leistungen gut und besser zu werden. Das kann nur zum Vorteil der Betroffenen sein. Von daher sind wir auf einem guten Weg.
Das Dritte, was mich besonders freut, ist, dass endlich diese Lösung auf einem guten Weg ist. Es ist ein Stück Beschäftigungssicherheit für die vielen Menschen, die in den ARGEn arbeiten,
die jetzt zumindest voraussehen können, dass, wenn die Aufgabe in einer Optionskommune wechselt, dann auch das Personal dieser Aufgabe folgen soll.
Wir haben in den Geschäftsführern der ARGEn in Zukunft Persönlichkeiten mit einer Personalhoheit, mit der Möglichkeit, auch im Rahmen von vorgegebenen Stellenplänen über Beförderungen entscheiden zu können. Wir haben die Dienstherreneigenschaft. Wir werden in den ARGEn Personalvertretungen haben. Wir werden Schwerbehindertenvertretungen haben. Wir werden Gleichstellungsbeauftragte in den ARGEn haben, was sicherlich für die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort ein erheblicher Fortschritt und eine deutlich größere Sicherheit in der eigenen Arbeitssituation sein wird.
Aber Fakt ist doch – daran darf man bitte auch heute noch einmal erinnern, Herr Ministerpräsident –,
Ich kann mich noch sehr gut an diese fast Krönungsmesse erinnern, die der damalige Bundeskanzler Schröder mit Herrn Hartz im Berliner Dom inszeniert hat, als er die neuen Gesetze überreicht bekommen hat und damit meinte, jetzt ist das Abendland gerettet. Wir haben sehr bald feststellen müssen, dass insbesondere diese Mischverwaltung, die wesentlicher Teil des Gesetzes ist, großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Natürlich, das habe ich doch eben gesagt, Herr Hartloff. Sie müssen von Anfang an zuhören, dann kriegen Sie das auch mit.
Natürlich wollen wir das Ziel der gemeinsamen Wahrnehmung. Fakt war aber, dass dies verfassungsrechtlich so, wie es in dem alten Gesetz vorgesehen war, nicht in Ordnung ist. Jetzt hat man sich im Rahmen des Kompromisses entschlossen, für diese große Mischverwaltung ARGEn
eine Ausnahme im Grundgesetz vorzusehen. Ich hoffe, dass wir alle diese Dinge auch im Sinne der Betroffenen umsetzen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen Abgeordnete! Ich habe mich ernsthaft gefragt, wieso ausgerechnet die FDP diese Aktuelle Stunde heute beantragt hat. Ehrlich gesagt, Herr Dr. Schmitz, nach Ihrer Einlassung hat sich das für mich auch immer noch nicht dargestellt, warum dies der Fall war.
Erst recht soll sich die Landesregierung bloß nichts auf das Heft schreiben. Aber ich habe auch gehört, Sie freuen sich über das Ergebnis. Darüber freuen wir uns auch, und zwar außerordentlich.
Ich möchte es noch einmal mit einem ganz großen Selbstbewusstsein sagen: Ohne die Hartnäckigkeit unseres Landes Rheinland-Pfalz und unserer Landesregierung wären wir 100%ig nicht dort, wo wir heute stehen. –
Ich glaube, es hätte allen in der Opposition gut gestanden – es gibt noch Redezeit –, mit einem Wort zu erwähnen, dass wir von Anfang an wirklich offensiv und auch hartnäckig an dieser Sache drangeblieben sind und wir einen erheblichen Anteil daran tragen, dass wir in Zukunft nach wie vor Hilfen aus einer Hand gewährleisten werden.