Protocol of the Session on March 18, 2010

Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir in Rheinland-Pfalz in einer vergleichsweise guten Lage leben – das betrifft nicht nur dieses, sondern auch alle anderen Themen – und bei immerhin 60 Millionen Fahr

gästen im Jahr glücklicherweise noch nicht von schweren Fällen der Beleidigung, der Nötigung und des tätlichen Übergriffs sprechen müssen.

Wir müssen aber auch sagen, dass es auf ein Jahr gesehen immerhin 25 Übergriffe auf Zugbegleiter gegeben hat. Es muss uns klar sein, dass wir diesen Menschen etwas zumuten. Wir müssen wissen, dass sie eine ordentliche Ausbildung brauchen und gestärkt und gefestigt sein müssen. Wir können von ihnen aber nicht verlangen, dass sie sich über das hinaus, was rechtlich geboten ist und was sie sich persönlich zutrauen, in einen Konflikt werfen. Wir werden auch in Zukunft ohne die Möglichkeiten der Landes- und der Bundespolizei nicht auskommen.

Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir in Rheinland-Pfalz Vorreiter waren, wenn es darum ging, uniformierte Polizistinnen und Polizisten im Landesdienst kostenlos mit in den Zügen zu transportieren. Das ist ein erfreulicher Aspekt für die Polizistinnen und Polizisten selbst. Darüber hinaus hat es den Vorteil, dass der eine oder andere Spitzbub vielleicht davon abgehalten wird, das zu tun, was er vielleicht in einer anderen Situation machen würde.

Wir haben damit hervorragende Erfahrungen gemacht. Wir sind sehr froh, dass die Verkehrsministerkonferenz jüngst im November 2009 unserem Beispiel gefolgt ist. Sie haben gesehen, von Rheinland-Pfalz lernen, heißt, Probleme gut bewältigen lernen.

Meine Damen und Herren, ich will ganz deutlich sagen, dass wir nicht davon ausgehen sollten, dass auch bei 100 %iger Begleitung der Züge durch Zugpersonal alle Probleme gelöst sind. Das wird nie so sein. Wir sollten uns an der Stelle keine Illusionen machen. Es geht darum, uns anzunähern und dafür zu sorgen, dass der Erfolgsstory Rheinland-Pfalz und Rheinland-Pfalz-Takt viele weitere Kapitel angefügt werden können.

Hier spielt die Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs bei den Bürgerinnen und Bürgern eine ganz wichtige Rolle. Das geht nicht, ohne dass man eine maximale Sicherheit herstellt. Auch muss der Servicegedanke immer stärker eine Rolle spielen.

Ich bin sehr dankbar, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag eingebracht hat, weil er uns die Gelegenheit gibt, unsere Position an der Stelle noch einmal zu verdeutlichen. Ich freue mich auch sehr, dass die beiden weiteren Fraktionen des Hauses diesen Weg mitgehen. Ich bin insbesondere dankbar für den Hinweis des Herrn Abgeordneten Eymael, was die Regionalisierungsmittel angeht. Auch sie brauchen wir, um den Rheinland-PfalzTakt zukünftig nach vorne zu entwickeln.

Herr Eymael, ich höre aus Ihrer Wortmeldung heraus, dass Sie sich in der Regierungskoalition mit all Ihrer Kraft dafür stark machen wollen, dass die Regionalisierungsmittel weiterhin eine verlässliche Grundlage für den Schienenpersonennahverkehr in Rheinland-Pfalz bleiben.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 15/4217 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Vielen Dank.

Ich rufe die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung auf:

Sozialpartnerschaft in Rheinland-Pfalz schützen und fördern Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3830 –

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4290 –

Den rheinland-pfälzischen Weg der wirtschafts- und beschäftigungsfreundlichen Rahmenbe- dingungen, der Unternehmenshilfen und der Sozialpartnerschaft fortsetzen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3868 –

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4291 –

Betriebsrätliches Schnellinformationssystem Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4351 –

Ich erteile der Berichterstatterin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über den Gang der Anträge, die zur Beratung anstehen.

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 25. Februar 2009 – Drucksache 15/3830 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Das Gleiche gilt für den ebenfalls zu beratenden Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Oktober 2009. Auch er wurde mit Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat beide Anträge in seiner 36. Sitzung am 29. Oktober 2009, in seiner 37. Sitzung am 26. November 2009, in seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 und in seiner 40. Sitzung am 25. Februar 2010 beraten.

In seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 hat der Ausschuss ein ausführliches Anhörverfahren durchgeführt.

Die Beschlussempfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses lauten für den Antrag der FDP, der Antrag wird abgelehnt, für den Antrag der SPD, der Antrag wird angenommen.

Die CDU-Fraktion hat als Alternativantrag zum Alternativantrag der SPD unter dem 11. März 2010 einen eigenen Antrag – Drucksache 15/4351 – eingereicht, der ebenfalls heute zur Beratung ansteht.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank der Berichterstatterin.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute Morgen schon Gelegenheit hatten, uns darüber auszutauschen, wie wichtig uns allen die Sozialpartnerschaft in diesem Land ist, haben wir jetzt Gelegenheit, noch einmal von anderer Seite aus auf dieses Thema einzugehen. Ich gehe aber davon aus, dass es uns gelingen wird, das in einem anderen Ton zu diskutieren als heute Morgen und etwas Ruhe in ein System kommen zu lassen, das die Landesregierung selbst schon zum Abschluss gebracht hat.

(Ramsauer, SPD: Dann fangen Sie einmal damit an!)

Meine Damen und Herren, die Sozialpartnerschaft ist ein hoher Wert an sich. Das ist keine Sonntagsrede, kein Lippenbekenntnis, sondern es ist Grundlage einer gedeihlichen Entwicklung unseres Landes. Es ist Grundlage eines vernünftigen Miteinanders von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir sahen diese Sozialpartnerschaft in Rheinland-Pfalz über die Jahre und Jahrzehnte auf gutem Weg und als nicht belastet an.

Meine Damen und Herren, wir haben uns dann mit Großen Anfragen und einem Antrag vom 30. September 2009 mit dem Thema „Betriebsrätliches Schnellinformationssystem der Landesregierung“ auseinandergesetzt. Dazu ist schon sehr viel gesagt worden.

Ich gehe nicht so weit zu sagen, die Luft ist raus, aber die Tagesaktualität gilt jetzt nicht mehr. Wir müssen uns sozusagen im Nachgang noch einmal damit befassen, das heißt, dass wir im Wesentlichen das aufrufen, was in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses, in der Anhörung am 21. Januar 2010, von den Anzuhörenden zu diesem Punkt beigetragen wurde.

Da darf ich referieren, dass als Erster der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz klipp und klar

gesagt hat, dass auch für Unternehmen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gilt. Er hat das in einen komplexen juristischen Kontext gestellt, sodass man nicht direkt daraus hat herleiten können, dass es sich um eine Kritik der Aktivitäten der Landesregierung handelt. Aber er hat zum Ausdruck gebracht, dass, wenn man es unter gleichen Umständen noch einmal zu tun hätte, die Bedenken doch so groß wären, dass man es nicht tun würde. Dazu immerhin hat es gelangt. Das war an sich an Klarheit nicht zu übertreffen.

Es gab auch – das will ich nicht verhehlen – gewissermaßen entlastende Positionen durch Betriebsräte selbst, die ihre eigene Rolle beschrieben und deutlich gemacht haben, dass sie es im Konsens mit ihren jeweiligen Unternehmen getan haben, Daten weiterzugeben. Das löste allerdings nicht den Konflikt auf, dass die Landesregierung sich nicht mehr in der Lage sah und sieht, dem Wunsch des Hauptgeschäftsführers der IHK Koblenz, Herrn Podzun, nachzukommen, zumindest im Nachhinein den Firmen, die betroffen waren, zu sagen, ihr wart betroffen, um damit auch den vielen, die nicht betroffen waren, die Sicherheit zu geben, dass es um ihre Firma gar nicht gegangen ist.

Meine Damen und Herren, das war ein Kern des Problems. Wenn man 195 Unternehmen in Rheinland-Pfalz abfragt und Tausende in der Ungewissheit lässt, dass sie hätten abgefragt gewesen sein können, dann kann ich das nur auflösen, indem ich Transparenz schaffe. Die Landesregierung hat sich dann in diesem Fall auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zurückgezogen, die sie im Vorfeld eher großzügig ausgelegt hatte, und hat erklärt, sie sei außerstande, darauf hinzuwirken, dass dies im Nachhinein geklärt wird.

Wir bedauern das sehr, weil dadurch die Chance verpasst ist, den Firmen, die betroffen sind, klar zu sagen, ihr wart betroffen, ihr wurdet vom Betriebsrat informiert oder ihr wurdet nicht informiert. Zumindest die, die informiert waren, wissen es selbst, aber die anderen nicht. Um diese Unsicherheit aufzulösen, die für alle anderen Firmen darin besteht, dass es sie hätte getroffen haben können – – –

Meine Damen und Herren, der zweite Punkt, der harscher juristischer Kritik unterzogen wurde, war der Bereich, in dem nicht auf Unternehmen als juristische Personen abgestellt wurde, weil für diese Unternehmen der Landesdatenschutz nicht greift, sondern das Bundesdatenschutzgesetz.

Zu vorgerückter Stunde war es insbesondere Herrn Professor Rieble überlassen, darauf hinzuweisen, dass neben den vielen anderen – europarechtliche, kartellrechtliche und Insiderverbotsgesetzgebung – Dingen seine Kritik von einer Sache in hohem Maße getoppt wird. Er sagt, es gibt sehr viele Firmen, die beispielsweise als Einzelhandelskaufleute oder BGB-Gesellschaften geführt werden, die nicht als juristische Person anzusehen sind, sondern bei denen es um den Datenschutz den direkt verantwortlichen Personen gegenüber geht, und für diese personengeführten Gesellschaften gilt unzweifelhaft das Landesdatenschutzgesetz und auch die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten.

Das muss uns sehr zu denken geben. Da liegt für uns Rheinland-Pfälzer der Hund begraben.

Das ist etwas, das nach meiner festen Überzeugung auch die Landesregierung dazu bringt, von einem ähnlich gelagerten System in Zukunft abzusehen. Davon zumindest gehen wir aus, und damit hat es auch für uns sein Bewenden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank.

Ich erteile Frau Kollegin Anklam-Trapp von der SPDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herrn Dr. Schmitz danke ich für die persönlichen Worte; denn wir haben diese Diskussion in den letzten Monaten auch anders geführt, so zumindest hatte ich den Eindruck.

Meine Damen und Herren, die weltweite Wirtschaftskrise hat auch Rheinland-Pfalz stark getroffen, nicht zuletzt wegen der hohen Exportorientierung des Mittelstands in Rheinland-Pfalz.

So ist das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2009 deutlich gesunken und lag 7,1 % unter dem Vergleichswert von 2008.