Protocol of the Session on March 18, 2010

So ist das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2009 deutlich gesunken und lag 7,1 % unter dem Vergleichswert von 2008.

Auf diese erhebliche negative wirtschaftliche Entwicklung hat die Landesregierung unmittelbar reagiert und zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Maßnahmenpaket geschnürt.

Zu diesem umfangreichen Maßnahmenpaket gehören insbesondere die Aufstockung des Bürgschaftsrahmens der Landesregierung und die Beschleunigung der Bürgschaftsverfahren, die Auflage eines Sonderbürgschafts- und Sonderdarlehens der Investitions- und Strukturbank, unserer ISB, das arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit und Frauen.

Dazu gehören die Einrichtung einer ressortübergreifenden, beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingerichteten Koordinierungsstelle „Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung“ und eben auch das anonymisierte Schnellinformationssystem der Betriebsräte, das von Anfang an bis zum 31. Dezember 2009 befristet war.

Das ist ein Teil des vielfältigen Maßnahmenpaketes, dessen Ziel – das möchte ich hier noch einmal betonen – allein darin besteht, unverschuldet in Not geratene Unternehmen zu unterstützen und Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und -nehmern zu sichern.

Das Schnellinformationssystem der Technologieberatungsstelle hat die Betriebsräte in die aktive Krisenbewältigung einbezogen. Das ist richtig; denn die Betriebsräte haben ein ebenso hohes Interesse wie die Betriebsleitungen, dass ihre Betriebe nicht in eine Notlage geraten, sondern die Krise mit den entsprechenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten möglichst gut und unbeschadet überstehen.

Meine Damen und Herren, es ging bei diesem Projekt entgegen aller Behauptungen nie darum, Informationen an der Betriebs- oder Unternehmensleitung vorbei weiterzugeben und das Verhältnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit dadurch zu belasten.

In vielen Fällen haben Betriebsräte und Unternehmensleitungen das Vorgehen im Rahmen des Schnellinformationssystems miteinander abgestimmt. Die in der aktuellen Diskussion häufiger formulierten Verwendungen wie Spitzelei und/oder Spionage sind aus meiner Sicht daher völlig verfehlt.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, ich habe keinen Zweifel daran, dass die Betriebsräte sich ihrer Verantwortung bewusst sind und im Rahmen der Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes gehandelt haben und handeln. Wie unhaltbar diese Vorwürfe sind, hat auch die Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss vom 21. Januar dieses Jahres gezeigt.

So waren nach Aussagen der anwesenden Betriebsräte und Betriebsleitungen in allen Fällen, die sie kennen, nicht nur alle informiert, sondern alles sei in Absprache miteinander geschehen. Wie gesagt, von Spitzelei und Spionage kann nicht die Rede sein.

Weiterhin hat die Anhörung die Behauptung der CDU, dass die Landesregierung mit der Einführung des Schnellinformationssystems gegen geltendes Recht verstoßen habe, nicht bestätigt. Diese Auffassung ist zwar vorgetragen worden, aber genauso haben andere Sachverständige den Standpunkt vertreten, dass das nicht der Fall ist und es weder beim Betriebsverfassungsgesetz noch beim Kartellrecht oder beim Thema „Informationelle Selbstbestimmung“ einen Verstoß gegen die Verfassung oder gegen gesetzliche Normen gegeben habe.

(Dr. Altherr, CDU: Das sehen wir anders!)

Meine Damen und Herren, das Projekt des betriebsrätlichen Schnellinformationssystems ist aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

(Beifall der SPD)

Verehrter Herr Dr. Schmitz, das gilt auch für den Datenschutz. Auch hier haben verschiedene Sachverständige einschließlich – das sage ich ausdrücklich – des Landesbeauftragten für den Datenschutz ihre Auffassung zur Anwendung der geltenden Datenschutzbestimmungen dargelegt.

Es gab zwar unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung der Datenschutzbestimmungen, aber kein Sachverständiger hat explizit einen Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen nachgewiesen, weder gegen personenbezogene Daten noch gegen die Unternehmerdaten.

Meine Damen und Herren, ich empfinde es als sehr bedauerlich, dass zum Teil über die sehr unsachlich geführten Diskussionen zum betriebsrätlichen Schnellinformationssystem der Technologieberatungsstelle zeitweise das Ziel des Projekts aus dem Blick geraten ist,

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

nämlich gemeinsam mit den anderen Unterstützungsmaßnahmen, etwa das Konjunkturprogramm II, durch das Sonderprogramm des Landes „Für unser Land Arbeitsplätze sichern – Unternehmen unterstützen – nachhaltig investieren“

(Beifall der SPD)

und das in Zeiten der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit –, Unternehmen zu unterstützen, um die Beschäftigung zu sichern.

Das ist in Rheinland-Pfalz in weiten Teilen gelungen. Durch das verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Handeln der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und vor allen Dingen des Mittelstands hat die Krise nicht zu dem gefürchteten Beschäftigungsabbau geführt.

Der Einsatz von Arbeitszeitkonten, von Kurzarbeit und Qualifizierung hat hierbei im letzten Jahr eine ganz wichtige Rolle gespielt. Der Einbruch auf dem Arbeitsmarkt konnte verhindert werden. Es gibt erfreulich viele Unternehmensneugründungen.

Dass sich der Arbeitsmarkt vor allem in Rheinland-Pfalz trotz der bekannten Wirtschaftskrise auf niedrigem Niveau stabilisiert – Platz 3 im Ländervergleich –, ist nur aufgrund der starken Wirtschaft unseres Landes möglich gewesen.

Daher lassen Sie mich abschließend noch einmal sagen: Das Krisenmanagement dieser Landesregierung unter Kurt Beck hat funktioniert. Das wird allgemein anerkannt.

Nur der guten Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigung ist es zu verdanken, dass die Krise in Rheinland-Pfalz so gut abgefedert werden konnte.

(Beifall der SPD)

Die Landesregierung, das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium und die Sozialpartner haben hier hervorragende Arbeit geleistet.

Meine Damen und Herren, wer auf die Nachwehen der Krise und auch auf andere Herausforderungen der Zukunft, wie etwa den Fachkräftebedarf, den Weiterbildungsbedarf, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das Thema „Unternehmensnachfolge“, gute

Antworten finden will, der kann das auch weiter nur mit einer gestaltenden, am Dialog orientierten Wirtschaftspolitik in einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erreichen.

(Frau Thelen, CDU: Mit beiden Seiten! – Ministerpräsident Beck: Sie hat den Plural gebraucht!)

Dabei müssen die Betriebsräte wegen ihrer besonderen Kenntnisse der betrieblichen Situation auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Die politische Notwendigkeit eines Projekts mit einer solchen Zielsetzung ist aus unserer Sicht nach wie vor unbestritten.

Den Alternativantrag der CDU vom 11. März nehmen wir würdigend entgegen. Für die SPD-Fraktion gilt: Den rheinland-pfälzischen Weg für wirtschafts- und beschäftigungsfreundliche Rahmenbedingungen der Unternehmenshilfen und der Sozialpartnerschaft fortsetzen!

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Thelen für die CDU-Fraktion.

(Pörksen, SPD: Es soll uns an nichts fehlen, Frau Thelen!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wird Sie jetzt nicht verwundern, dass wir nicht so ganz auf der Linie von der Kollegin Frau Anklam-Trapp sind,

(Pörksen, SPD: Das hätte uns umgekehrt sehr verwundert!)

weil natürlich von Anzuhörenden sehr deutlich die Verletzung des Datenschutzes geltend gemacht wurde.

(Pörksen, SPD: Da seien Sie aber sehr zurückhaltend! Da seien Sie einmal sehr vorsichtig!)

Gerade in Rheinland-Pfalz wurde darauf hingewiesen, dass ein Großteil unserer Wirtschaftsstruktur eher in kleinen Unternehmen zu sehen ist, in personen- und familiengeführten Unternehmen, und die Daten, die erhoben wurden, sehr wohl auch deren Datenschutzrechte berührt haben. Von daher kann man hier nicht einfach sagen, das war alles in Ordnung.

Wir haben schon die Erwartung, dass Sie die Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen ziehen und die kritischen Stimmen an der Stelle auch nicht ausblenden.

Da möchte ich auch an die kritische Stellungnahme vom Landesverband der Unternehmer in Rheinland-Pfalz

erinnern, der auch hier noch sehr aufgeregt und sehr kritisch dieses Verfahren der Landesregierung beschrieben und beurteilt hat.

(Pörksen, SPD: Was meinen Sie, wie oft ich mich aufrege über Sie?)

Man kann nicht auf der einen Seite die Sozialpartnerschaft als ein ganz wichtiges Instrument für unser Wirtschaftsleben darstellen – was wir natürlich auch so sehen, natürlich ist diese Partnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch ein ganz wichtiges Erfolgsrezept für unsere soziale Marktwirtschaft und steht daher auch zu Recht bei uns im Grundgesetz – – –

Gerade wenn ich diese Partnerschaft hoch schätze, darf ich in Verfahren, in denen ich auf Daten dieser beiden, vor allen Dingen der Arbeitgeber, wie die Kenntnisnahme von Daten aus den Unternehmen, Auftragslage, Auftragseingänge, Beschäftigungs- und Kurzarbeitersituation usw., aus bin, doch nicht einen wichtigen Teil dieser Partner, nämlich die Arbeitgeberseite, völlig im Unklaren lassen.

An ihnen vorbei Daten zu erheben, ist eigentlich ein Aufkündigen des Respekts vor dieser Partnerschaft.