Wenn schon zugegeben wird, dass es kompliziert ist – mein Kollege macht mich darauf aufmerksam –, dann frage ich, warum wir nicht versuchen, es zu vereinfachen.
Die Fehlentwicklung ist die, die die Frau Ministerin vorhin angeführt hat. Es stehen die Kalorienangaben für ein Dreiviertelwürstchen auf der Packung. Man isst ein ganzes, zumindest die meisten.
Ich weiß dann schon, dass ich 120 % gegessen habe. Das ist doch nicht in Ordnung. Die Leute sollen es wissen und sollen durchaus ihr Würstchen essen.
Sie sollen durchaus ihr Würstchen essen. Sie sollen wissen, wenn sie das täglich und fünfmal machen, was das an Fett und anderem bedeutet. Darum geht es.
Wir können mit dem Nährwertampelsystem eine Vereinfachung herbeiführen. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt und sage es noch einmal, es ist besonders für Kinder, die übergewichtig sind, besser, dass ihnen durch so etwas geholfen wird. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Darüber sollen auch die Eltern Bescheid wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich gehe davon aus, dass wir über den Antrag abstimmen.
Ich höre, dass die SPD die Überweisung an den Ausschuss beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und FDP wird der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz überwiesen.
Lebensmittelkontrolle als Element des Ver- braucherschutzes Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/3791/3960/4159 –
Ich erteile Frau Kollegin Schäfer für die CDU-Fraktion das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Ich darf etwas um Ruhe bitten. Wir sind bei einem neuen Punkt der Tagesordnung. Ihre persönlichen Gespräche
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gut aufgestellte, funktionierende und ausreichend ausgestattete Lebensmittelkontrolle als eine Säule der Lebensmittelsicherheit ist unser Ziel. Dass in unserem System die Durchführung der Kontrolle von Landkreis zu Landkreis bzw. kreisfreier Stadt durchaus im Einzelnen Unterschiede aufweisen kann, ist nachvollziehbar. Wichtig ist, dass man zu einheitlichen Qualitätsstandards kommt.
Der Kommunalbericht des Rechnungshofes hat uns vor einigen Monaten Defizite bei der Ausstattung und der Arbeit der Lebensmittelkontrolle deutlich gemacht. Ich werde kurz das nennen, was im Einzelnen bemängelt wurde. Es gab keine belastbare Bemessungsgrundlage für eine sachgerechte Stellenausstattung bei den zuständigen Behörden. Das heißt, es gab eine unterschiedliche Ausstattung. Es gab Unterschiede bei der Erfassung der zu kontrollierenden Betriebe, bei der Zahl der Lebensmittelproben, bei der Risikoklassifizierung, bei der Kontrollhäufigkeit hinsichtlich der Probeentnahmen bei den Verdachtsproben, aber auch bei dem Zeitaufwand bei den planmäßigen Kontrollen. Nicht zuletzt ist noch die Personalausstattung zu nennen.
Wir haben die Große Anfrage gestellt, um zu klären, was mit welchen Ergebnissen zur Abstellung der monierten Mängel unternommen wurde. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass wir langsam aber sicher weiterkommen. Wir haben in einzelnen Antworten der Landesregierung gesehen, dass sie einige Probleme, die wir seit vielen Jahren immer wieder genannt haben, anerkennt. Wir haben gesehen, dass die Kommunen schon einiges getan haben, um zu Verbesserungen zu kommen. Das betrifft zum Beispiel die Personalausstattung.
Wir wissen, dass die Umsetzung eines Qualitätsmanagements, wie wir es für unser Land haben wollen, Jahre dauert. Aus dem Bericht des Rechnungshofes und aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass gleichmäßige Standards noch nicht durchgesetzt sind.
Was macht das Land? Das Land hat die Fachaufsicht inne. Das heißt, dass Hilfestellungen gegeben werden müssen. Wir sagen seit vielen Jahren, dass Rahmenbedingungen geschaffen sein müssen, damit die Kommunen vor Ort ihre Aufgaben gut erledigen können. Hier bestätigt sich das, was die CDU-Fraktion seit Langem kritisiert, nämlich dass die Bedingungen der Lebensmittelkontrollen vor Ort deutlich verbessert werden müssen.
Wir haben in den letzten Jahren leider immer wieder gesehen, dass die Probleme auch schöngeredet oder auf die Kommunen abgewälzt wurden. Das ist nicht der richtige Weg; denn wenn wir einmal sehen, wie die Kommunen finanziell aufgestellt sind, dann wissen wir um die Schwierigkeiten, die es bedeutet, wenn man eine
Zum einen gilt es natürlich, die Kommunen hier zu stärken und zu einer Verbesserung der finanziellen Situation zu kommen. Zum anderen aber ist es auch wichtig, dass das Land Dinge in die Hand nimmt, um den Kommunen tatsächlich konkrete Hilfen zu geben, damit sie zu einheitlicheren Standards kommen können. Das betrifft zum Beispiel die Kritik des Rechnungshofes daran, dass es Bemessungsgrundlagen im Einzelnen, was Ausstattung usw. angeht, nicht gibt. Bemessungsgrundlagen – das ist ganz klar – können nicht von den einzelnen Kommunen geleistet werden. Das ist etwas, das über die Kommunen hinweg auch durch das Land gegeben sein muss.
Man darf es sich dabei nicht zu leicht machen. Was mich immer wieder ärgert – das ist jetzt auch noch hier der Fall –, dass man beispielsweise seitens des Landes und der Landesregierung bestimmte Kriterien infrage stellt. Wenn ich nach den Statistiken frage, wenn ich schaue, wie häufig Betriebe kontrolliert wurden, wie hoch die Anzahl der Kontrolleure ist, dann ist das ein Indikator, der zeigt, wie gut die Lebensmittelkontrolle aufgestellt ist. Frau Ministerin, wenn Sie sagen, Sie akzeptieren diesen Indikator nicht, dann kann ich das nicht verstehen.
Ich finde es falsch, dass man sich weigert, das hier in dieser Richtung anzuerkennen. Fazit ist, es muss sich noch einiges tun. Es muss auch seitens des Landes – damit komme ich zum Schluss – wirkliche Hilfestellung geleistet werden, damit wir zu einheitlichen Bemessungsgrundlagen kommen können.
Bevor der Kollege Langner spricht, darf ich noch ganz kurz als Gäste aktive Mitglieder des Baseballclubs Mainz Athletics begrüßen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich auch bei Frau Schäfer. Sie haben
die positiven Ansätze der Landesregierung gelobt. Das sind an dieser Stelle vielleicht auch einmal neue Töne von Ihnen.
Ansonsten muss ich immer wieder feststellen, in der Zeit, in der ich im Landtag bin – das sind jetzt seit 2006 etwa vier Jahre –, versuchen Sie, das Thema „Lebensmittelkontrolleure“ immer wieder auf die Landesebene zu hieven und immer wieder dort das Thema breitzutreten. Mich erinnert das immer ein bisschen daran, als wenn die Kollegen des Innenausschusses im Parlament dauernd über Parkgebühren und Eintreiben von Falschparkgebühren diskutieren würden, weil wir einfach seit 1996 von einer kommunalen Aufgabe bei den Lebensmittelkontrolleuren reden.
Ich glaube, dass das einfach in der Diskussion bei Ihnen bisher nicht wirklich angekommen ist. Ich glaube auch, dass Sie, solange Sie diese Trennung an dieser Stelle einfach nicht vornehmen, bei dieser Diskussion schlicht und ergreifend auch nicht ernst genommen werden.
Den Verwaltungsaufwand, der auch durch dieses Zusammenspiel von Kommunen und Land eine Rolle spielt, erkennt man auch an der Großen Anfrage, die Sie gestellt haben, und an den vielen Dingen, wo die Daten dann von den Kommunen auch entsprechend an das Land weitergegeben werden müssen.
Im Übrigen glaube ich und kann mich immer des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie irgendwie immer dieses System des mittelalterlichen Vorkosters wieder einführen wollen, also jede Speise wird dann genau vor dem Verzehr auf Qualität geprüft. Ich glaube, auch das kann und wird Verbraucherschutz nicht leisten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Große Anfrage, die Sie gestellt haben, und auf die Punkte, die dort auch noch einmal dargelegt sind, eingehen. Ich glaube, man muss noch einmal deutlich sagen, dass die Prüfung des Rechnungshofes die Zeiträume 2006 bis 2008 beinhaltet und man – das haben Sie auch anerkannt – wirklich sagen muss, dass das Land in der Zwischenzeit wichtige neue Dinge eingeführt hat, die zur nachhaltigen Verbesserung des Verbraucherschutzes in Rheinland-Pfalz geführt haben. Ich nenne dazu beispielsweise die Einführung eines Qualitätsmanagements, bei dem die risikoorientierte Einstufung der Betriebe stattfindet, bei dem eine einheitliche Datenerfassung stattfindet und bei dem ein zentrales Verbraucherschutzinformationssystem beinhaltet ist.
Ich glaube auch – das zeigt die Große Anfrage auch –, dass sich SPD und Landesregierung darin einig sind, dass es einen Unterschied macht, ob die Kontrollen im Bereich mit Risikobetrieben oder in reinen Wohngebieten stattfinden. Also pauschal die Einwohnerzahl oder