So ist der neu aufzunehmende Prozess gegen die Kampfgruppe 34 zu begrüßen, und es sind die Anschläge auf Polizei, Abgeordnetenbüros und Kanzleramt in den letzten Tagen in Hamburg und Berlin ausdrücklich zu missbilligen und fordern konsequentes Handeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während die rechtsextremistischen Straftaten in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zum Bund 2008 noch leicht gesunken sind, stehen wir 2009 anscheinend wieder vor neuen Rekordzahlen: mehr Straftaten, mehr Demonstrationen, neue aufwendige Einsätze. Die Rechtsextremisten fordern uns permanent heraus.
Das sogenannte Gefahrenpotenzial sieht in RheinlandPfalz ca. 1.000 Personen vor. Das ist ein leichter Rückgang, aber es ist keine Entwarnung.
Das Land Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit. Das gilt sowohl bei den Einsätzen als auch insbesondere bei der Prävention. Im Gegensatz dazu, dass die neue Ministerin auf Bundesebene schon davon spricht, die ersten Präventionsmittel zu kürzen, wird hier im Land Rheinland-Pfalz investiert.
(Beifall des Abg. Hartloff, SPD – Pörksen, SPD: Unverschämtheit! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Na so etwas!)
Die Einbindung der Kommunen, Hilfestellung und Handlungsanweisungen, Informationsveranstaltungen, geschaffen von Bündnissen, das Aussteigerprogramm, „Elterninitiative gegen Rechts“, InformationsplattformKomplex und viele weitere Ideen und Programme gibt es, jugendschutz.net, das Netzwerk Demokratie und Courage, die Landeszentrale, alle sind aktiv. Hier ist eine umfassende und gute Arbeit gegeben. Dafür herzlichen Dank.
Ich war kürzlich in einer Schule und habe die Freude gehabt, vor 100 Jugendlichen reden zu dürfen. Als es um das Thema „Rechtsextremismus“ ging, kam dann auch prompt die Frage: Warum bezahlen Sie die NPD eigentlich?
Ich habe versucht – etwas länger, als ich Ihnen das eben darstellte – zu sagen, welche Bemühungen es insgesamt gibt. Aber auf die Frage, warum wir die NPD eigentlich bezahlen, ohne den großen Exkurs der Parteienfinanzierung zu machen, ist mir auch nichts eingefallen.
Die NPD spricht selbst davon, verfassungsfeindlich zu sein, steht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, will alles verändern, was unser System, unser Zusammenleben ausmacht, und wir bezahlen dafür? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch schizophren.
Mir ist klar, mit einem Verbot wird man nicht in der Lage sein, die Ideologien aus einigen Hardlinerköpfen herauszubekommen. Aber hier geht es nicht nur um die Hardliner, von denen man etwa von 30.000 spricht, sondern bei der letzten Bundestagswahl gab es 635.000 Stimmen. Eben diese 600.000, das ist unser Ansatz. Dort
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 das angestrebte Parteiverbotsverfahren nicht zugelassen. Das ist etwas ganz anderes als abgelehnt.
Es ging um ein nicht behebbares Verfahrenshindernis, einfach um die Mitwirkung von V-Leuten, bei denen man nicht genau differenzieren konnte, welchen Anteil sie geleistet haben.
Ausdrücklich ist dabei gesagt worden, dass das keine Entscheidung für ein zukünftiges Verbotsverfahren ist. Diese müssen allerdings auf neue Tatsachen gerichtet sein.
Die Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben im Mai eine Studie präsentiert, in der auf 90 Seiten öffentliche Quellen – damit keine V-Mann-Aussagen, damit genau unter Beachtung des Gebotes zur strikten Staatsfreiheit entsprechend –, neue Quellen entsprechende Belege liefern.
„(…) die Grundrechtsbestimmungen triefen vor Menschenrechtstümelei und stellen Deutsche im eigenen Land de facto mit Ausländern gleich, (…)“ – Man kann ja einmal in Artikel 1 des Grundgesetzes hineinschauen, was dort drinsteht.
Weiter heißt es: „Das System muss weg.“ (…) „Wir sind revolutionär, weil wir das ferngesteuerte System der BRD nicht reformieren, sondern überwinden wollen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sind kleine Beispiele von Diskriminierungen, von Herabsetzungen von Menschen mit anderer Hautfarbe, mit anderen Religionen oder mit einem anderen politischen Denken. Das ist bei der NPD an der Tagesordnung.
Das genügt. Ich könnte ewig weiter zitieren. Diese fünf Bundesländer haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das von vielen in diesem Hause so hoch gelobte Bayern hat im September durch Herrn Innenminister Herrmann erklärt, ebenfalls ein NPDVerbotsverfahren anzustreben.
Ich könnte Ihnen nun noch den früheren Spitzenpolitiker der CDU in Rheinland-Pfalz, Johannes Gerster, zitieren, ich könnte Charlotte Knobloch zitieren oder aber auch den Verfassungsrichter Jentsch, der damals beteiligt war. Alle sprechen davon, wenn es belegt ist – diese
Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie bitte bei Ihren Entscheidungen auch daran, was die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes tun. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, sich aufzulehnen. Wir fordern die Lehrer auf, ihre Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, und wir fordern lokale Gremien für die Demokratie. Bei jeder Demonstration wehren sich die Leute gegen diese Undemokraten. Wenn das für diese Leute gilt, gilt es für uns erst recht, und dann gilt es erst recht für das Parlament.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, auch Sie haben anlässlich der Rede des Kollegen Schneiders am 30. August 2007 gesagt, Sie seien der Meinung, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Aber Sie sprachen auch davon, dass es neue Hürden zu überwinden gilt. Ich denke, mit der Studie sind die neuen Hürden hinreichend belegt. Es ist nun wichtig, genau dieser Aussage ohne die V-Männer nachzugehen und das Verfahren anzustreben.
Gestatten Sie mir noch ein abschließendes Zitat von Holger Apfel, dem Fraktionsvorsitzenden der NPD im Landtag in Sachsen: „Ja, liebe Freunde, wir sind stolz darauf, dass wir alljährlich in den bundesdeutschen Verfassungsberichten stehen und dort als feindlich, verfassungsfeindlich, gegen dieses System gerichtet genannt sind. Jawohl, wir sind verfassungsfeindlich.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dann ist es nur konsequent. Daher bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung zu dem Antrag der SPD für eine Unterstützung eines NPD-Verbotsverfahrens.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hüttner, Sie haben an unserem begeisterten Beifall zu Beginn gemerkt, dass wir uns sehr über Ihre Eingangsbemerkung gefreut haben, dass es uns immer in diesem Landtag um Extremismus – – –
Ja, relativ. Das wäre dann zuviel des Guten! Aber ich glaube, wir verstehen uns sowieso sehr gut in diesen Fragen; das haben wir schon einige Male bei den Debatten gemerkt. Trotzdem gibt es natürlich zum Schluss einen kleinen Unterschied.
Ich habe mir für heute gedacht, Weihnachten steht vor der Tür. Die intensive Sitzungszeit und der Kalender
geben noch nicht so viel Gefühl her. Ich wollte eigentlich ein Zitat vorlesen, das ich in den letzten Tagen gelesen habe. Der Widerstand gegen Extremismus sei nicht nur eine Pflicht für die Demokraten, sondern auch für die Christen. Ich denke, dies passt sehr gut in diese Zeit.
Dies gilt für alle, die gegen das Nazi-Regime gekämpft haben. Ich nenne Herrn Kardinal von Galen, der sich damals mit seinem ganzen Mut und seiner gesamten Zivilcourage für die behinderten Menschen im Deutschen Reich eingesetzt und verhindert hat, dass die Nazis ihre Praxis fortführen, diese Menschen zu ermorden. Dies soll mein Anfang sein: Wir müssen tatsächlich schauen, was in unserer Republik geschieht. Darüber, dass Schlimmes passiert, sind wir uns einig. Wir müssen gegen alle Gruppierungen, gegen Organisationen und auch gegen Parteien Widerstand leisten, und wir müssen ihnen gegenüber unseren energischen Widerstand zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dies kann ich in diesem Hause sagen.
Aber, meine Damen und Herren – dies hat Herr Kollege Hüttner auch angesprochen –, man muss noch einmal deutlich sagen, wenn Demonstrationen oder Veranstaltungen stattfinden, kann es auch nicht angehen, dass sie von der anderen Seite mit Gewalt bekämpft werden und sogar gegen den Staat in Form von Polizistinnen und Polizisten Gewalt angewendet wird. Ich denke, dies muss ebenfalls gebrandmarkt werden. Sie haben dies getan, und wir tun es im gleichen Sinne. Es geht nicht an, dass bestimmte Parteien versuchen, auf ihrem Feld zu kämpfen und alles andere außer Acht zu lassen.
Damit bin ich eigentlich schon bei der Großen Anfrage. Wer mich länger kennt, der weiß, dass ich ein Fan von solchen Zusammenstellungen bin. Man kann dies immer auch als Schatz benutzen, um bestimmte Dinge nachzulesen. Interessanterweise sind in dieser Großen Anfrage – ich nehme an, der Verfassungsschutz hat sich daran beteiligt – die Straftaten beider Spektren dargestellt worden: der Terrorismus und die Straftaten sowohl des rechten als auch des linken Spektrums. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Gewalttaten auch vom linken Spektrum in Rheinland-Pfalz sehr stark zugenommen haben und es sich nicht nur um einfache Gewaltdelikte, sondern oftmals um Landfriedensbruch handelt. Dies ist eine Dimension von Straftaten, die sich sehr schlimm auf die Öffentlichkeit auswirken.
Ich möchte nun etwas zum NPD-Verbotsverfahren sagen. Ich darf dazu die Große Anfrage als Zeugnis benutzen. Der letzte Satz der Anfrage lautet, dass, wenn es darum geht, ein erneutes Verbotsverfahren einzuleiten, dies den engen Schulterschluss des Bundes und aller Länder voraussetzt. Herr Hüttner, ich denke, an dieser Stelle müssen wir noch weiter zusammenkommen. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Sie haben es selbst angedeutet, die SPD-geführten Bundesländer haben angekündigt, mit ihren V-Leuten aussteigen zu wollen. Sie haben gesagt, sie könnten durch öffentliche Zitate belegen – dies bestreitet kein Politiker –, dass die NPD verfassungsfeindlich ist.
Aber die anderen sagen: Wenn wir die V-Leute zurückziehen, begeben wir uns in die Gefahr, dass uns Wissen nicht nur über die NPD und ihr Innenleben, sondern auch über die zugeordneten Organisationen – ich nenne beispielhaft die Neonazis oder andere Kameradschaften – verloren geht. Die Arbeit von zehn Jahren oder in die Zukunft gerichtete Erkenntnisse fallen weg, und deswegen ist genau abzuwägen, welches der richtige Weg ist.
Ich habe bereits bei der letzten Debatte im Plenum schon angedeutet, natürlich steht im Grundgesetz, dass wir solche Parteien verbieten können. Aber damals war die Bundesrepublik noch etwas unsicherer aufgestellt als heute. Sie haben die Wahlergebnisse genannt: Sie sind nicht mehr so bedrohlich, wie sie eine Zeit lang einmal gewesen sind, sodass man genau abwägen muss. Besteht tatsächlich die Chance, dass wir wieder verlieren – dies schreiben Sie zumindest in Ihrer Großen Anfrage – und damit ein Öffentlichkeitswirbel um die NPD entsteht, von dem sie allein, aber nicht wir, nicht die Demokraten, profitieren wird? – Dies muss abgewogen werden, und es muss das Sicherheitsbedürfnis des Staates insgesamt abgewogen werden.