Protocol of the Session on December 10, 2009

Zu Frage 2: Die Studierenden sollen in diesen Diskussionsprozess nachhaltig eingebunden werden. Dafür bieten sich insbesondere die Fachausschüsse für Studium und Lehre oder ähnliche Gremien an, in denen die Studierenden stark vertreten sind.

Mit den Hochschulen bin ich übereingekommen, dass die Überprüfung der Studienprogramme bis zum Ende des Sommersemesters 2010 abgeschlossen sein soll.

Zu Frage 3: Die Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom 24. November 2009 war auch Gegenstand meines Gesprächs mit den Hochschulen am 1. Dezember 2009. Wir sind dabei übereingekommen, uns nicht am öffentlichen Schwarzer-Peter-Spiel zu beteiligen. Sowohl das Land als auch die Hochschulen sind bereit, ihre jeweilige Verantwortung zu übernehmen.

Dies wird auch in der gemeinsamen Erklärung deutlich, in der wir konkrete Schritte für den weiteren Überprüfungs- und Umsetzungsprozess der Bologna-Reform vereinbart haben.

Die Hochschulrektorenkonferenz hat dies ihrerseits auch ausdrücklich anerkannt und benennt Rheinland-Pfalz in ihrer öffentlichen Erklärung vom 8. Dezember 2009 ausdrücklich als beispielhaft bei der zügigen Korrektur des Bologna-Prozesses.

Darüber hinaus findet heute, am 10. Dezember 2009, parallel zur Landtagssitzung in Bonn ein Gespräch der Präsidien von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz statt. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Überzeugung, dass die Schaffung eines europäischen Hochschulraums weiter vorangebracht werden soll, gehe ich davon aus, dass in vielen Fragen Übereinstimmung erzielt wird.

Zu Frage 4: Um die Hochschulen bei diesem Prozess zu unterstützen, sollen sie für die Prüfungsämter, Auslandsämter und die Studienberatung an den Hochschulen personelle Verstärkung erhalten können sowie verstärkt Tutoren anbieten und Lehrauftragsmittel einsetzen können.

Aus dem Programm „Wissen schafft Zukunft II“ sollen kurzfristig 5 Millionen Euro bereitgestellt werden, um den

Überprüfungs- und Umsetzungsprozess der BolognaReform zu unterstützen. Diese Mittel stehen zur Verfügung, weil die mit dem Programm geschaffenen 200 zusätzlichen Stellen teilweise noch im Besetzungsverfahren sind und die Mittel noch nicht in vollem Umfang abfließen.

Die Hochschulen haben sich verpflichtet, Mittel in gleicher Höhe bereitzustellen. Sie werden verfügbare Rücklagen wegen der aktuellen Herausforderungen hierfür einsetzen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Dies ist erkennbar nicht der Fall. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Herzlichen Dank!

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Marlies Kohnle-Gros (CDU), Evaluation der Auswirkungen der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – Nummer 4 der Drucksache 15/4079 – betreffend, auf.

Herr Lammert trägt die Fragen vor.

Nachdem nunmehr fast ein Jahr seit Ablauf der FünfJahres-Frist verstrichen ist, fragen wir die Landesregierung:

1. Welche konkreten Schritte zur Evaluation sind seit dem Beginn des Jahres 2009 ergriffen worden?

2. Gibt es eine vorläufige Bewertung, die Grundlage für etwaige Folgemaßnahmen sein könnte?

3. Wird es Maßnahmen zur verstärkten Gesundheitsförderung geben?

4. Wie hat sich durch die Lebensarbeitszeitverlängerung die Zahl der dienstunfähigen bzw. eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten entwickelt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage Nummer 4 wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat zugesagt – das steht nicht im Gesetz, sondern Herr Ministerpräsident Beck hat es damals zugesagt –, die Auswirkungen der Anhebung der Altersgrenzen nach Ablauf von fünf Jahren seit Inkrafttreten der Vorschrift zu evaluieren. Der Erhebungszeitrum erstreckt sich somit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2008. Die Überprüfung dient der Sammlung und Analyse der bisherigen Erfahrungen mit der neuen Vorschrift. Sie soll klären, ob die mit der Anhebung der Altersgrenzen verfolgten Ziele erreicht wurden und welche sonstigen Auswirkungen mit der Umsetzung der Regelungen in der Praxis verbunden sind.

Um alle wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen und am Ende ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, war zu Beginn der Evaluation eine detaillierte und umfangreiche Erhebung von Daten bei den Behörden und Einrichtungen der Polizei sowie bei der Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport erforderlich. Die Datenerhebung erfolgte mittels eines differenzierten Fragebogens, der unter Beteiligung der Berufsverbände, der Polizeibehörden, der Einrichtungen sowie des Hauptpersonalrats erarbeitet wurde. Ergänzend wurden Hinweise zur datenschutzrechtlichen und datenschutzgerechten Erfassung gegeben, nachdem zuvor der Landesbeauftragte für den Datenschutz entsprechend einbezogen wurde.

Der abgestimmte Evaluationsbogen wurde in elektronischer Form am 4. März 2009 den Polizeidienststellen zur Beantwortung bis zum 15. April 2009 zugeleitet. Im weiteren Verlauf erfolgte die Zusammenführung des umfangreichen Datenmaterials sowie dessen Überprüfung auf Plausibilität. Erkenntnisse aus der Befragung zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Unfallkasse mit Sitz in Andernach wurden in die Evaluation einbezogen.

Zur Gewährleistung einer wissenschaftlichen Auswertung – dies war der Sinn der Angelegenheit – wurde mit Herrn Professor Dr. Friedhelm Nachreiner, Institut für Psychologie, Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, Kontakt aufgenommen. Als Projektleiter bei der Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e. V. – GAWO – führte Herr Professor Dr. Nachreiner 2008 bereits eine sogenannte Machbarkeitsstudie zum Thema „Lebensarbeitszeit und berufliche Belastung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“ im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durch, an der auch Rheinland-Pfalz teilgenommen hatte.

Nachdem die Zusammenführung des erhobenen Datenmaterials abgeschlossen war, wurden die Daten und Antworten der Fragebogen mit Schreiben vom 9. Juli 2009 Herrn Professor Dr. Nachreiner übersandt. Nach einer Sichtung der Unterlagen durch Professor Nachreiner fand am 15. Oktober 2009 ein Vorgespräch mit Vertretern der GAWO in Mainz statt. Nach Übermittlung eines entsprechenden Angebots, das auch bezahlt werden musste, wurde die GAWO mit Schreiben vom 23. Oktober 2009 mit der Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation nach § 208 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz beauftragt. Dem Hauptpersonalrat der

Polizei wurde Gelegenheit gegeben, ergänzende Feststellungen und Fragestellungen in die wissenschaftliche Bewertung einzubringen.

Herr Professor Nachreiner und Frau Anne Wirz werden am 10. Dezember – also heute – die vorläufigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung präsentieren. Ein offizieller Abschlussbericht wird – so hoffe ich – von Herrn Professor Nachreiner bis zum Jahresende vorliegen.

Zu Frage 2: Ich habe bereits mehrfach betont, etwaige Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit § 208 Landesbeamtengesetz erst auf der Basis der abschließenden wissenschaftlichen Bewertung prüfen zu können und zu wollen. Nur dann können sachgerechte und seriöse Schlussfolgerungen gezogen werden und damit auch den Forderungen der Berufsvertretung nach einer ehrlichen Analyse Rechnung getragen werden. Einzelne statistische Daten wie etwa die Entwicklung der Zahl der eingeschränkt Dienstfähigen isoliert herauszugreifen, ist wenig zielführend. Es ist dann wenig zielführend, wenn arbeits- und sozialwissenschaftliche Relevanz in Bezug auf die Altersgrenzen offen bleibt. Deswegen muss dies verbunden untersucht werden.

Bis zum Ende des Jahres wird der Bericht von Herrn Professor Dr. Nachreiner vorliegen, sodass danach unverzüglich eventuelle Folgemaßnahmen geprüft und erörtert werden können. Sollten gesetzliche Maßnahmen und Regelungen notwendig sein, so können sie im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Landesbeamtengesetz noch Berücksichtigung finden. Sie wissen, dass wir uns derzeit im Verfahren befinden.

Zu Frage 3: Auf der Basis des Rahmenkonzepts der Landesregierung wurde das Projekt „Behördliches Gesundheitsmanagement“ in der rheinland-pfälzischen Polizei eingeführt. Es strebt die nachhaltige Verbesserung der persönlichen Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei an. Der Begriff „Gesundheit“ beschränkt sich dabei nicht auf das Ausbleiben von Krankheit, sondern beinhaltet insbesondere auch die Förderung der aktiven Betätigung zur Erhaltung der Gesundheit des einzelnen Beamten bzw. der einzelnen Beamtin.

Die Umsetzung des Projektes hat die Polizei RheinlandPfalz bereits vorgenommen und einen hohen Umsetzungsgrad erreicht. Dies hängt damit zusammen, dass aufgrund des spezifischen Aufgabenbereichs der Polizei und der besonderen Gefährdung, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben verbunden ist, dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes und der Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon immer in besonderer Weise Rechnung getragen wurde. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über das aktuelle Berufsleben hinaus erhalten bleiben. Die besonderen Belastungen des polizeilichen Alltags wurden damit bereits in der Vergangenheit besonders berücksichtigt, und es wird ihnen auch in der Zukunft besonders Rechnung getragen.

Dies gilt auch für den Gesichtspunkt der Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Neben den gesetzlich vorge

schriebenen Funktionsträgern im Bereich des Arbeitsschutzes sind insbesondere bei den Behörden und Einrichtungen angesiedelte Sportbeauftragte und ein landesweit zuständiger Landessportbeauftragter im Bereich der Thematik „Gesundheitsvorsorge“ tätig. Hinzu kommen die schon vor Jahren eingeführten sieben hauptamtlichen Sozialbetreuer und in den fünf Präsidien landesweit 40 nebenamtliche soziale Ansprechpartner. Damit stehen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, um belastende Fragen und Situationen besser zu bewältigen.

Zusätzlich zu der mit diesen Funktionen verbundenen Aufgabenwahrnehmung führen die Behörden und Einrichtungen in Kooperation mit Dritten – mit der Unfallkasse und den Krankenkassen – in den letzten Jahren verstärkt Informationsveranstaltungen zu gesundheitsspezifischen Fragen durch. Gesundheitstage sind mittlerweile bei den Präsidien eingeführt. Die Polizei Rheinland-Pfalz verfügt neben diesen behörden- und einrichtungsinternen Angeboten landesweit über ein breit gefächertes Aus- und Fortbildungsprogramm, das auch die Thematik des Gesundheitsmanagements behandelt. Darüber habe ich bereits im Innenausschuss berichtet. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Training zur Stress- und Konfliktbewältigung.

Bereits seit dem 1. Juni 2007 ist darüber hinaus eine moderne, im Bundesvergleich einmalige Dienstsportrichtlinie in Kraft getreten, die durch ein Anreizsystem die Polizeibeamtinnen und -beamten ermutigt, sich gesund und fit zu halten. So werden jeder Beamtin und jedem Beamten monatlich vier Stunden für Sport im Dienst zur Verfügung gestellt und damit auch der inner- und außerdienstliche Erwerb von Sportleistungsabzeichen mit Arbeitsgutschriften honoriert.

Der Gesundheits- und Präventionssport wurde ausdrücklich als polizeiförderliche Sportart aufgenommen. Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Polizei Rheinland-Pfalz schon heute über zahlreiche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung verfügt und diese aufgrund des eingeführten behördlichen Gesundheitsmanagements auch weiter ausbauen wird.

Ein zeitnahes Reagieren auf gesundheitliche Entwicklungen auch im Hinblick auf die sich verändernde Altersstruktur kann nach unserer Einschätzung damit zeitnah wirksam erfolgen.

Zu Frage 4: Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der dienstunfähigen und eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten von 2004 bis Mitte 2008 ist der Antwort der Landesregierung zu Frage 18 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zu entnehmen. Zum Ende des Jahres 2008 und damit zum Ende des von der Evaluation umfassten Zeitraums betrug die Anzahl der dienstunfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten 16, die der eingeschränkt dienstfähigen 923.

Da das Gros der eingeschränkt dienstfähigen der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen angehört, liegt die Schlussfolgerung, der Anstieg beruhe auf der Anhebung der Altersgrenze, erst einmal nicht auf der Hand. Insoweit gilt auch hier, dass Korrelation nicht gleich Kausali

tät bedeutet. Aber genau diese Fragestellung ist Gegenstand der wissenschaftlichen Auswertung.

Sollte nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Bewertung festgestellt werden, dass die die eingeschränkte Dienstfähigkeit auslösenden Faktoren maßgeblich in der Lebensmitte auftreten, wird diesem in erster Linie durch Konzepte und Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements sowie durch verstärkte Einbindung des polizeiärztlichen Dienstes zu begegnen sein.

So weit meine Antwort.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, wenn ich das alles richtig verstanden habe, gibt es heute eine vorläufige Bewertung, und zum Ende des Jahres wird die Begutachtung vorliegen. Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nicht ausschließen, wenn das Gutachten dazu Hinweise gibt, dass Sie im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Landesbeamtengesetz auch Änderungen vornehmen werden?

Eine vorläufige Bewertung habe ich nicht, sondern ich habe Ihnen das vorgetragen, was wir bisher machen und was wir in der Gesundheitsförderung auch tun.

Es ist so, wenn es daraus Folgerungen gibt, müssen wir auch die Folgerungen akzeptieren.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Und die Daten stimmen heute und zum Ende des Jahres?)

Ja, Ende des Jahres soll der Abschlussbericht eigentlich vorliegen. Ich bin da ein bisschen vorsichtig; denn wir haben es mit einem Professor zu tun, der zwar gesagt hat, er kann das bis dahin schaffen, aber man weiß es nicht.