Wir entlasten die Eltern von Schulbuchkosten, bürden dabei den Schulen keine zusätzliche Arbeit auf und sichern den Kommunen eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
Das System ist sozial gerecht, unbürokratisch umsetzbar und finanziell verträglich. Es ist ein gutes System. Die Marke „Familienfreundliches Rheinland-Pfalz“ gilt, die Schulbuchausleihe ist ein weiterer wichtiger Baustein.
Zu dem Änderungsantrag der CDU und dem Entschließungsantrag der FDP – Drucksachen 15/4089/4090 – kann man nur sagen, wir merken die Absicht und sind verstimmt. Anscheinend haben CDU und FDP krampfhaft nach Gründen gesucht, unseren Gesetzentwurf mit diesen Forderungen abzulehnen. Die rheinlandpfälzischen Eltern werden dies sicher merken und zu bewerten wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, stimmen deshalb auch Sie dem Gesetzentwurf zu, im Sinne der Eltern, im Sinne der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz!
Frau Kollegin Brück, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie direkt vorweg beruhigen: Wir werden als CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.
Dem Antrag der FDP können wir leider derzeit nicht zustimmen. Ich gebe zu, dass es mit Sicherheit langfristig ein erstrebenswertes Ziel ist, die Familien komplett von den Schulbuchkosten zu entlasten; aber gerade in der momentan sehr angespannten Haushaltslage halten wir dies für unverantwortlich.
Wir freuen uns, dass wir viele Gemeinsamkeiten in Bezug auf eine Lernmittelausleihe haben. Aufgrund dieser vielen Gemeinsamkeiten haben wir auch nur einen kleinen Änderungsantrag erarbeitet, den wir heute einbringen werden, und ich bitte Sie um Konsens. Ich bitte Sie, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen in der Hoffnung, dass wir gemeinsam etwas erreichen können. Das, was wir in unserem Änderungsantrag aufgegriffen haben, sind die Bedenken der Kommunen, die die Lernmittelausleihe am Ende auch umsetzen sollen.
Wir sind für die Lernmittelausleihe, aber es stellt sich immer die Frage, wie man sie umsetzt. Deshalb haben wir aufgrund der Auswertung der Anhörung und aufgrund vieler Gespräche folgende Forderungen in unseren Änderungsantrag aufgenommen:
Wir möchten es nicht dem Willen des Ministeriums überlassen, welche Schularten künftig in die Lernmittelausleihe einbezogen werden oder nicht. Deswegen wünschen wir uns – ich weiß, dass Sie dies eigentlich ebenfalls möchten, würde es aber gern im Gesetz festschreiben –, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf entgeltliche Lernmittelausleihe haben.
Wir möchten gleichzeitig, dass die Einnahmen, die mit der Lernmittelausleihe erzielt werden, ausschließlich zur Beschaffung neuer Lernmittel eingesetzt werden. Wir möchten, dass es einen Kreislauf gibt, um die Eltern weiter zu entlasten und den Schulen Spielraum zu geben, selbst zu entscheiden, was sie anschaffen möchten.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen – ich weiß, dass die Landesregierung ebenfalls dieser Auffassung ist, aber auch diesen Punkt würden wir gern im Gesetz festschreiben –, dass Schulbücher und Druckschriften maximal dreimal entliehen werden dürfen. Darauf haben die Eltern ein Anrecht; denn dadurch, dass sie sich mit ihrem Geld an der Ausleihe beteiligen, haben sie immer auch einen Anspruch auf Aktualität.
Ich komme nun zu zwei Punkten, die nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Vertretern, mit den Schulträgern, in unseren Antrag Eingang gefunden haben. Frau Kollegin Brück, Sie haben soeben die Hoffnung geäußert, dass für den Fall, dass die bereits gestellten Mittel nicht ausreichen, sicherlich im Sinne der Sache geregelt werden kann, dass die Kommunen entsprechend entlastet werden.
Wir möchten uns darauf nicht verlassen, dass es „sicherlich“ passieren wird, sondern wir möchten im Gesetz festschreiben, dass die Kommunen die tatsächlichen Kosten, die ihnen in Bezug auf die Lernmittelausleihe entstehen, ersetzt bekommen; denn wir alle wissen,
dass unsere Kommunen mit dem Rücken an der Wand stehen und nicht noch weitere Aufgaben schultern können.
Ich möchte einen letzten Punkt nennen, der mir selbst auch sehr wichtig ist. Wenn man ein neues System einführt, ist dies mit einer großen Umstellung verbunden. All diejenigen, die mit diesem System zu tun haben – in diesem Falle Schüler, Lehrer und Schulträger –, müssen sich damit auseinandersetzen, müssen Erfahrungen sammeln und in Bezug auf geliehene Schulbücher lernen, damit umzugehen. Darauf hatte auch schon die FDP in ihrem Antrag hingewiesen.
Aus diesem Grund plädieren wir noch einmal dafür, mit der Lernmittelausleihe in den Grundschulen zu beginnen, damit alle in dieses System hineinwachsen können und damit man Erfahrungen damit sammeln kann. Ein Grund ist auch, dass es zu Beginn kleinere Klassen gibt und es weniger Schulbücher sind, und es sind kleinere Schulen, sodass die Organisation grundsätzlich zum Üben für die Zukunft einfacher ist.
Insgesamt ist die Ausleihe eine gute Idee, und deshalb sind wir sehr daran interessiert, dass es mit der Umsetzung klappt.
Die Umsetzung muss auch außerhalb der gesetzlichen Bedingungen stimmen. Die Bedenken, die wir von allen Seiten hören, lauten: Wenn alles zentral organisiert wird, kann man nicht flexibel auf örtliche Gegebenheiten reagieren. Als Beispiel möchte ich das geplante InternetPortal nennen. Künftig sollen sich alle Eltern, die sich an der Lernmittelausleihe beteiligen wollen, über ein Internet-Portal einloggen und dort angeben, welche Bücher sie gern leihen möchten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade im ländlichen Raum nicht jede Familie einen Internet-Zugang hat und nicht jeder unbedingt in der Lage ist, sich mit dem Computer zurechtzufinden. Mit Sicherheit ist es auch sehr schwierig, wenn die Verwaltung einen solchen Computer zur Verfügung stellt, bei dem sich die Eltern einloggen könnten. Man müsste diesen Computer bedienen können, und man muss zunächst einmal hinkommen können. Gerade für einkommensschwache Familien ist es sehr schwierig, immer wieder auf die Kreisverwaltung zu fahren.
Ich frage mich daher: Warum müssen wir es so kompliziert machen? Warum können wir nicht – wie es beispielsweise in Niedersachsen funktioniert – einen Antrag ganz herkömmlich auf einem Formular aus Papier ausfüllen? – Diese Form wäre auch viel weniger anfällig. Wir wissen alle, wie schön es ist, Computersysteme zu haben, aber gerade in einem solch sensiblen Bereich, wenn die Schüler nun einmal am ersten Schultag alle ihre Schulbücher brauchen, können wir es uns nicht leisten, dass dieses System, das bisher logischerweise noch nicht fertiggestellt und auch noch nicht praxiserprobt ist, nicht funktioniert, und wir können es uns auch
Ich komme abschließend noch einmal auf ein generelles Problem zu sprechen, nämlich den Zeitdruck. Wir wollen, dass die Ausleihe funktioniert, und dafür braucht man Zeit zum Planen. Nun werden Sie sagen: Auch wir haben dafür plädiert, dass die Lernmittelausleihe zum kommenden Schuljahr durchgeführt wird. Aber hätten Sie unserem Antrag damals zugestimmt, wären wir jetzt längst in der Umsetzungsphase. So ist von unserem Antrag im Juni bis zu Ihrem Antrag Ende Oktober wertvolle Zeit verstrichen, die man durchaus hätte nutzen können, um vor Ort die Bedingungen zu schaffen und eine Ausleihe zu organisieren.
Die Verantwortlichen vor Ort kritisieren diese kurze Zeit massiv und haben große Bedenken; denn natürlich wollen sie auch, dass es funktioniert, aber sie brauchen Zeit für eine Planung. Frau Ministerin, ich habe durchaus Verständnis, dass Sie ein solches Ausleihsystem noch in Ihrer Regierungszeit umsetzen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits im Rahmen der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs darf ich für die FDP-Fraktion noch einmal betonen, dass wir froh sind, dass in diesem Hause im Hinblick auf die Lernmittelfreiheit ein Umdenken stattfindet. Wir haben schon bei der ersten Lesung betont, dass das bisherige Gutscheinsystem für Kinder einkommensschwacher Eltern mit knapp 25 % der Betroffenen immer noch zu wenig Schülerinnen und Schüler erreicht und dafür dann in der Relation mit über 13 Millionen Euro Aufwand im Jahr doch relativ teuer war.
Zu einer guten Schule gehören gute Lernmittel. Gerade diese dürfen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Gleichzeitig ist es auch nicht gerecht, gerade diejenigen, die unseren Wohlstand sichern und mit ihrem Steueraufkommen auch die soziale Sicherung der Bedürftigen erarbeiten, immer weiter besonders zu belasten. Deshalb hält es die FDP-Landtagsfraktion für notwendig, auf eine echte und generelle Lernmittelfreiheit hinzuarbeiten.
Bücher gehören untrennbar zur Schule und müssen dort für alle Kinder und Jugendlichen verfügbar sein. Nach unserer Meinung muss ein System der generellen Lernmittelfreiheit schrittweise von unten nach oben an allen Schularten eingeführt werden, beginnend mit der Grundschule.
Es muss ermöglichen, dass regelmäßig aktuelle Schulbuchbestände angeschafft werden können. Es muss im Sinne der Beteiligten auch so unbürokratisch wie nur irgend möglich umgesetzt werden.
Gleichzeitig haben wir im Rahmen der Nachtragshaushaltsdebatte deutlich gemacht, dass es uns wichtig ist, dass eine Lernmittelfreiheit so finanziert wird, dass nicht diejenigen, die heute in den Genuss kostenloser Bücher an ihrer Schule kommen, deren Kosten dann im Erwachsenenalter mit Zins und Zinseszinsen zurückzahlen müssen, weil sie heute durch Kredite finanziert werden.
Wenn man heute den Gesetzentwurf der SPDLandtagsfraktion an diesen Kriterien misst, dann ist er zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, indem er Eltern deutlich entlastet, er lässt aber im Hinblick auf vieles, was uns wichtig wäre, auch deutlich zu wünschen übrig.
Der FDP-Landtagsfraktion fehlt in erster Linie die Perspektive hin zu einer wirklichen Lernmittelfreiheit. Sie wollen auf Dauer ein entgeltliches System anlegen, bei dem Eltern immerhin noch ein Drittel des Ladenpreises dafür zahlen müssen, dass ihre Kinder ein Buch dann für ein Jahr ausleihen können. Sie wollen hiermit die Einnahmen erzielen, die die Kosten dieses System auf Dauer decken sollen. Wir können uns das allerhöchstens als eine Möglichkeit des Einstiegs in eine generelle Lernmittelfreiheit vorstellen.