Protocol of the Session on June 26, 2009

Ich habe auch bereits darauf hingewiesen, dass das Land in Aussicht gestellt hat, sich mit bis zu 20 Millionen Euro an diesem Neubau zu beteiligen. Ich gehe davon aus, dass, wenn jetzt das Institut gegründet ist, wir diese Fragen auch zügig angehen werden. Aber beim Bauen heißt „zügig angehen“ eben auch, dass sich das über ein paar Jahre hinziehen wird.

Weitere Zusatzfragen sind nicht vorhanden. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU), Äußerungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und des SPDBundesvorsitzenden Franz Müntefering über unseren EU-Partner Luxemburg im Zusammenhang mit der Schließung von Steuerschlupflöchern – Nummer 9 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.

Herr Abgeordneter Licht, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die bekannt gewordenen Äußerungen von Bundesfinanzminister Steinbrück und des SPD-Bundesvorsitzenden Müntefering mit Blick auf etwaige negative Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz in Inhalt und Ton für akzeptabel?

2. Verfügt die Landesregierung über belastbare Erkenntnisse, die die Vorwürfe der Herren Steinbrück und Müntefering über mangelnde Kooperationsbereitschaft des Großherzogtums Luxemburg bei der Verhinderung von Steuerhinterziehung rechtfertigen können?

3. Hat sich die Landesregierung gegenüber der Regierung des Großherzogtums Luxemburg von Inhalt und Ton der Äußerungen der Herren Steinbrück und Müntefering distanziert?

4. Hat sich nach Einschätzung der Landesregierung durch die angesprochenen Äußerungen eine Verschlechterung des Gesprächsklimas und der Beziehungen zum Großherzogtum Luxemburg ergeben?

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Licht wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, Äußerungen von Bundespolitikern nach Inhalt und Ton zu bewerten.

Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bundesfinanzminister seine Erfahrungen und Wahrnehmungen bei internationalen Verhandlungen bei seinen Äußerungen berücksichtigt hat.

Im Übrigen hat die OECD jüngst unter anderem auch Luxemburg auf die sogenannte graue Liste der bei der Steuerbetrugsbekämpfung wenig kooperationswilligen Staaten gesetzt. Es steht auch zum Beispiel dem SPDBundesvorsitzenden Müntefering jederzeit frei, dazu öffentlich seine Meinung zu sagen. Die Landesregierung

hätte vergleichbare Äußerungen von Politikern anderer Parteien ebenso ausgehalten.

In diesem Zusammenhang bleibt anzumerken, dass sich in dieser Woche 19 OECD-Staaten in Berlin auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Steueroasen verständigt haben. Die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und Belgien haben das diesbezügliche Absichtkommuniqué der OECD mit unterzeichnet.

Parallel dazu hat sich der Bundesfinanzminister mit seinem Schweizer Amtskollegen in Grundzügen auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, wonach sich die Schweiz verpflichten wird, nicht nur in Fällen des Steuerbetrugs, sondern auch bei Verdacht einer Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Im Verhältnis zur Schweiz steht somit einer wirksamen Bekämpfung der Steuerflucht nichts mehr im Wege.

Darüber hinaus ist vorgesehen, mit Liechtenstein ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerfragen abzuschließen.

Zu Frage 3: Nein, dazu gab es im Übrigen auch keinen Anlass.

Zu Frage 4: Ebenfalls nein.

So weit die Beantwortung.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, sind Ihnen Äußerungen, Diskussionen oder Reaktionen gerade aus dem Grenzraum zu Luxemburg aus der Wirtschaft bekannt geworden, die Auftragsrückgänge nach diesen Äußerungen, nach den Debatten nach sich zogen?

Herr Abgeordneter Licht, es ist in allen Ländern, die in der Diskussion oder in der sogenannten grauen Liste der OECD stehen, natürlich so, dass es von interessierten Kreisen Diskussionsbeiträge gibt, dass möglicherweise gewisse Standortvorteile, die man bisher hat, künftig ein wenig reduziert werden könnten. Das ist völlig normal. Auch das muss man aushalten.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, gibt es Unterschiede zwischen Ländern, die Sie jetzt mit auf der grauen Liste stehend umschrei

ben, und den üblichen sonstigen Ländern im westeuropäischen Raum in den sogenannten Reputationsprüfungen?

Das ist sehr unterschiedlich. In den einzelnen Ländern werden bei den Banken die Vorgaben zum sogenannten KYC-Verfahren – das ist der internationale Begriff – sehr unterschiedlich angewendet. Dort finden wir Länder, die sehr genau darauf achten und ihre Banken sehr genau darauf hinweisen, dass sie intensivst zu prüfen haben. Dazu gehört insbesondere die Schweiz.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Bezieht sich das, was Sie jetzt ausgeführt haben, auch auf die Compliance?

Compliance und KYC-Prüfung haben eine erhebliche Schnittmenge. Die Compliance umfasst noch ein bisschen mehr, aber die KYC-Prüfung ist eine Teilmenge der sogenannten Compliance. Insofern kann ich das bejahen.

(Pörksen, SPD: Jetzt haben Sie keine weiteren Fragen mehr!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich beende damit die Fragestunde.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, wir fahren in unserer Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:

Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3363 –

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Klöckner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ich möchte nicht ein Sklave, aber auch nicht dessen Herr sein. Das ist meine Idee von Demokratie.“

Dieser Satz ist eine handschriftliche Notiz Abraham Lincolns vom 1. August 1858. Seit dem Niederschreiben dieser Worte sind über 150 Jahre vergangen. Sieben Jahre später, im Jahr 1865, wurde mit dem Ende des amerikanischen Bürgerkrieges die Sklaverei in den Vereinigten Staaten offiziell abgeschafft. Obwohl schon zuvor viele Staaten ein gesetzliches Verbot der Sklaverei beschlossen hatten – so Dänemark bereits 1722 und Großbritannien 1805 –, hat es bis in unsere Zeit gedauert, dass mit dem westafrikanischen Mauretanien – man höre und staune – im Jahr 1980 die Sklaverei offiziell ein Ende gefunden hat. Also ist die Welt jetzt in Ordnung, und wir können uns getrost zurücklehnen? – Weit gefehlt! In vielen Ländern korrespondiert der Verfassungstext nicht mit der Verfassungswirklichkeit. Obwohl in allen Staaten der Erde Sklaverei und Kinderarbeit offiziell verboten sind, sieht die Realität völlig anders aus.

Am Welttag gegen Kinderarbeit, der am 12. Juni anlässlich des 10. Jahrestages einer Unterzeichnung der Konvention Nr. 182, Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation – IAO – der Vereinten Nationen, weltweit, darunter auch in 80 Städten Deutschlands, begangen wurde, war das Schicksal dieser geknechteten Jungen und Mädchen wieder einmal für kurze Zeit in das mediale Interesse gerückt. Diese Schicksale sind erschreckend. Weit über 200 Millionen Kinder in allen Teilen der Welt knüpfen Teppiche, pflücken Baumwolle, schuften in Steinbrüchen, arbeiten als Haussklaven oder werden von Touristen sexuell missbraucht.

Die Ursachen der Kinderarmut sind vielfältig. Die wichtigste ist sicherlich die Armut der Eltern. Die meisten dieser Eltern – dies haben umfangreiche Untersuchungen ergeben – würden ihre Kinder niemals zur Arbeit schicken, wenn sie nicht äußerste Not dazu zwingen würde.

Da diese Not aber nun einmal vorhanden ist – so argumentieren durchaus wohlmeinende Kritiker eines generellen Verbots jeglicher Kinderarbeit –, würde man mit deren völliger Abschaffung die betroffenen Familien unwiederbringlich in noch tiefere Armut stürzen. So tritt die Hilfsorganisation terre des hommes für eine würdige Arbeit von Kindern ein. Nicht jedes Kind, das arbeite, so deren Begründung, sei gefährdet, und nicht jede Form der Kinderarbeit müsse bekämpft werden.

Durch meine zahlreichen Aufenthalte in Indien, das als ein negatives Musterbeispiel von Kinderarbeit gilt, habe ich mir ein durchaus differenziertes Meinungsbild verschafft. Der mir gesetzte Zeitrahmen würde heute sicher gesprengt werden, wenn wir diese komplexe Problematik ausdiskutieren würden. Aber in unserem Antrag geht es klar um ausbeuterische Kinderarbeit, die von der IAO wie folgt definiert wird:

1. Arbeit von Kindern unter zwölf Jahren,

2. Sklaverei, Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit,

3. Kinderprostitution und -pornografie,

4. der Einsatz als Kindersoldaten,

5. illegale Tätigkeiten wie zum Beispiel Drogenschmuggel,