Protocol of the Session on June 25, 2009

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Pepper.

Herr Minister, ich habe mit Interesse vernommen, dass die Firma Google einen Link auf Ihre Internetseite stellen will. Meine Frage ist, heißt das, dass man dagegen sozusagen präventiv Widerspruch einlegen kann, weil es ja wohl nicht sein kann, dass der Verbraucher erst einmal groß recherchieren muss, ob Google gerade in seiner eigenen Gemeinde unterwegs ist? Es müsste ja wohl die Möglichkeit geben, dies von vornherein abzulehnen.

Ich habe diesen Link noch nicht gesehen. Wir sind dabei, das zu prüfen und uns das anzuschauen. Wir gehen davon aus, dass es so sein muss, dass, wenn ich Widerspruch einlege, bei mir nichts passieren kann und dort keine Fotoaufnahmen stattfinden können. Das ist nicht die direkte Zusage. Die direkte Zusage ist nur, es unkenntlich zu machen. Deswegen prüfen wir zurzeit sehr intensiv, was überhaupt das Recht des betroffenen Bürgers bzw. der Bürgerin sein kann.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Auler.

Herr Minister, Sie haben bei der Beantwortung der Fragen eben angesprochen, dass Daten erhoben und verarbeitet werden. Wie steht die Landesregierung zum Speichern der Daten? Wie lange werden Daten bei Google gespeichert? Gibt es da Erkenntnisse?

(Pörksen, SPD: In den USA?)

Noch eine weitere Frage: Ist der Landesregierung bekannt, ob auch andere Zugriff auf die Daten bei Google haben?

Die Daten von Google – also diese Internetangebote – sind frei zugänglich. Von daher gesehen hat jeder Zugriff

und kann sie auch speichern. Das ist das Problem. Ansonsten bitte ich um Vergebung. Der Datenschutzbeauftragte hat dies geprüft und festgelegt, das geht im Moment rechtlich. Wir haben – jetzt wiederhole ich das – von der Landesregierung her Bedenken – ich sage das sehr vorsichtig – bei dieser Entwicklung, ob das trägt oder ob wir das so wollen. Das ist die Situation.

Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Kollegen Mittrücker.

Herr Minister, Sie haben uns die rechtliche Bewertung erläutert. Mit Einschränkungen haben Sie gesagt, dass man durchaus nicht rechtliche Schritte dagegen unternehmen kann, weil es zu großen Teilen abgedeckt ist. Es gibt noch Nuancen, die noch zu beackern sind.

(Pörksen, SPD: Nuancen?)

Herr Pörksen, das können Sie nachher entsprechend erläutern.

(Pörksen, SPD: Das mache ich auch! Da können Sie sicher sein!)

Herr Minister, wo liegen Ihrer Meinung nach die Handlungsbedarfe in der aktiven Begleitung, nicht in der Kontrolle dessen, was vereinbart ist, sondern in der aktiven Begleitung dieses Problems? Sehen Sie noch Handlungsbedarfe, die noch nicht erledigt sind?

Ich denke – ohne die rechtliche Prüfung vorwegzunehmen –, die spannende Frage ist: Wie wirkt der Widerspruch? Wann kann ich ihn einlegen? Welche Auswirkungen hat der Widerspruch, den ich einlegen kann? Wie erfahre ich überhaupt, dass „Google Earth“ von meinem Haus ein Bild macht?

Wir wissen aus dem europäischen Ausland – da muss ich jetzt einfach auf die Veröffentlichungen hinweisen –, aus England, dass es dort Verwerfungen mit Bildmaterial und Ähnlichem mehr gegeben hat. Von daher gesehen gibt es eine Fülle von Fragen, die sich mir stellen. Nachdem ich den Datenschutzbeauftragten gebeten hatte, mir einen Hinweis zu geben, stellt sich mir eine Fülle von Fragen, die wir sorgfältig aufbereiten und auch in der Datenschutzkommission bereden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Wirz.

Herr Minister, woher weiß ich denn, ob ich Gegenstand des Bildmaterials von Google bin, ohne umfangreiche

Internetrecherchen anzustellen? Gibt es da keine andere Möglichkeit, als diesen umständlichen Weg zu machen? Wenn ich Widerspruch einlege, kann ich das nicht obligatorisch machen, sondern ich muss einen Grund haben.

Ich bedanke mich für die Frage, weil genau diese Fragen zu lösen sind, wenn Sie weiterdenken. Bisher sagt Google: Wir veröffentlichen, wo wir in welchen Städten sind. – Reicht das aus? Jetzt wiederhole ich das: Wie wirkt der Widerspruch? – Sie müssen vorher schon irgendetwas wissen. Müssen Sie recherchieren, damit Ihr Bild nicht erscheint? Das sind Dinge, die im Moment auch in den anderen Fällen weitestgehend in der Diskussion sind. Wenn Sie sehen, dass Bilder von verunglückten Menschen veröffentlicht worden sind, die aus dem Internet entnommen wurden, aus entsprechenden Portalen, wie zum Beispiel aus dem Portal, das die Schülerinnen und Schüler – SchülerVZ usw. – nennen, dann stellen sich für uns ganz neue Fragen bei dieser Entwicklung. Ich kann sie nicht hier am Podium innerhalb von drei Minuten beantworten. Ich bin der Meinung, hier müssen wir rechtlich sehr genau hinschauen, weil ich nicht am Schluss eine Situation haben will, wo Sie sagen: Lieber Herr Innenminister, warum bin ich in diesem Bereich nicht geschützt worden?

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Als Gäste im Landtag begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Realschule Katzenelnbogen sowie Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Rittersberg-Gymnasiums Kaiserslautern. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Bettina Dickes (CDU), Bildungsstreik in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.

Wer spricht? – Frau Dickes, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern hat sich die Landesregierung auf den Bildungsstreik vorbereitet vor dem Hintergrund, dass auf der Internetseite des Bündnisses Bildungsstreit Mainz – www.bildungsstreikmainz.blogsport.de – Besetzungen angekündigt wurden?

2. Inwiefern hat sich die Landesregierung auf den Bildungsstreik vorbereitet vor dem Hintergrund, dass

auf der oben genannten Internetseite linksradikale Organisationen wie der Widerstand Worms-Wonnegau, die Linksjugend oder Linkswärts e. V., der seinerseits wiederum Gruppen unterstützt, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes auftauchen, als Unterstützer geführt werden?

3. Wie bewertet die Landesregierung ihre Sicherheitsstrategie vor dem Hintergrund, dass aus keinem anderen Bundesland ähnlich gravierende Vorfälle wie das Eindringen von Demonstranten in das Mainzer Abgeordnetenhaus bekannt geworden sind?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Defizite des rheinland-pfälzischen Schul- und Hochschulsystems vor dem Hintergrund der hohen Demonstrationsbereitschaft im Land?

Wer antwortet für die Landesregierung? – Herr Innenminister, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lammert und Dickes „Bildungsstreik in Rheinland-Pfalz“ wie folgt:

In der vergangenen Woche kam es bundesweit zu Protestaktionen, um auf mögliche Missstände im Bildungssektor hinzuweisen. Auch in Rheinland-Pfalz wurden in mehreren Teilen des Landes sogenannte Bildungsstreiks durchgeführt, die weitestgehend friedlich und mit nur leichten Verkehrsbehinderungen verliefen.

Der Schwerpunkt der Aktionen lag in Mainz. Hier fand am Mittwoch, den 17. Juni, in der Innenstadt ein Aufzug mit der Teilnahme von ca. 3.000 Personen statt. Neben ortsansässigen Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten konnte auch eine kleine Gruppe regionaler Antifa-Anhänger festgestellt werden.

Nach einer Zwischenkundgebung leisteten ca. 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der über Megafon ausgesprochenen Aufforderung Folge, sich in den Innenhof des gerade – der Aufzug führte dort vorbei – passierten Abgeordnetenhauses zu begeben. Aufgrund des deeskalierenden Vorgehens der zum Abgeordnetenhaus verlagerten Polizeikräfte verließen die Personen das Gebäude nach ca. zehn Minuten wieder. Dabei bestand seitens des eingesetzten Polizeiführers ein unmittelbarer Kontakt zu Landtagspräsident Mertes. Da das Verlassen des Gebäudes das vorrangige Ziel der polizeilichen Vorgehensweise war, wurde zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen im Abgeordnetenhaus und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf unmittelbare polizeiliche Maßnahmen verzichtet. Zur strafrechtlichen Prüfung des Verhaltens wurde jedoch eine Videodokumentation erstellt, die derzeit ausgewertet wird.

Seitens der Polizei wurden Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl in

zwei Fällen eingeleitet. Die Akten wurden mittlerweile der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Ein Flugblatt, das am Folgetag aufgefunden wurde und auf dem die Entwendung einer Schreibmaschine im Rahmen dieser Aktion thematisiert wurde, bewertete die Staatsanwaltschaft aufgrund der Diktion und des aufgedruckten RAF-Sterns zwar als geschmacklos, jedoch als strafrechtlich unbedenklich.

In den beiden Folgetagen fanden in Mainz ebenfalls Demonstrationen zu dieser Thematik statt. Am 18. Juni wurde ein „Tag des zivilen Ungehorsams“ ausgerufen. Am 19. Juni wollten die Aktivisten die in Mainz anlässlich einer Veranstaltung anwesende Bundesbildungsministerin, Frau Dr. Schavan, mit dem Anliegen konfrontieren. An beiden Tagen konnten jedoch durch die vorbereiteten polizeilichen Maßnahmen Störungen vermieden werden. Es gab keinerlei relevante Vorkommnisse.

Dies vorausgeschickt, will ich zu den Einzelfragen wie folgt Stellung nehmen:

Zu Frage 1: Für die Aktion, die am Mittwoch, den 17. Juni, stattgefunden hat, gab es keinerlei Ankündigung im Internet. Auch die weiteren Aufklärungsergebnisse der zuständigen Stellen brachten diesbezüglich im Vorfeld keinerlei Erkenntnisse. Bereits frühzeitig wurden die geplanten Aktionen der einzelnen Tage im Rahmen der sogenannten Bildungsstreikwoche durch das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Mainz bewertet. Für den angemeldeten Aufzug des AStA Mainz am 17. Juni wurde eine Teilnehmerzahl von 500 Personen geschätzt. Es lagen keine Hinweise auf gewaltsame Aktionen vor. Als Grundlagen für die Bewertung dienten auch eine umfassende Internetauswertung sowie entsprechende Abfragen beim Landeskriminalamt.

Auch die von Ihnen genannte Internetseite wurde permanent ausgewertet. Auf der Internetseite „www.bildungsstreikmainz.blogsport.de“ wurde für Mittwoch, den 17. Juni, zu Folgendem aufgerufen: Sternmärsche von den Schülern einzelner Schulen und Hochschulen etc. aus Mainz zum Hauptbahnhof, von dort ab 10:00 Uhr eine gemeinsame Demonstration.

Am Einsatztag erfolgte gegen 09:00 Uhr eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz, die jedoch ebenfalls nicht zu neuen oder weitergehenden Erkenntnissen führte. Alle Aufklärungsmaßnahmen im Vorfeld und am Einsatztag ergaben keinerlei Hinweise auf eine mögliche Aktion im Abgeordnetenhaus. Daran hatten sich auch die polizeilichen Einsatzmaßnahmen zu orientieren.

In der Nachbewertung der Geschehnisse am 17. Juni muss von einer spontanen Besetzungsaktion des Abgeordnetenhauses ausgegangen werden. Der Aufruf, sich in den Innenhof des Abgeordnetenhauses zu begeben, erfolgte mehrmals durch eine männliche Person per Megafon aus dem Aufzug heraus. Die Personalien dieser Person wurden festgestellt. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Hinweise auf mögliche Besetzungsaktionen lagen auf der von Ihnen genannten Webseite im Vorfeld nur für Donnerstag, den 18. Juni, vor. Dazu wurde dort ausge

führt: Protestformen, die im Laufe der Woche erarbeitet wurden, werden erprobt. – Das war der Text. Möglicherweise haben Sie bei der Formulierung Ihrer Anfrage diesen Aufruf im Auge gehabt.

Zu Frage 2: Die in der Anfrage genannten Organisationen waren im Vorfeld als Teilnehmer am Bildungsstreik bekannt. Nach der Erkenntnis des Polizeipräsidiums Mainz umfassen die regionalen Antifa-Gruppen maximal – insgesamt, also nicht die, die sich dort befanden – 70 Personen. Aufgrund der Aufklärungsergebnisse und der Bewertungen der Sicherheitsbehörden musste davon ausgegangen werden, dass sich diese Szene nur teilweise an den Kundgebungen beteiligen würde bzw. dass von ihr keine Störungen zu erwarten seien. Diese Einschätzung wurde am Einsatztag durch den Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt einhellig bestätigt. Nach Feststellung des zuständigen Kommissariats beteiligten sich an dem Aufzug ca. 40 Personen, die verschiedenen Antifa-Gruppen zugerechnet werden. Überwiegend wurden diese als nicht gewaltbereit eingestuft.

Dieser Personenkreis verhielt sich bei der Versammlung eher passiv. Nach derzeitigem Erkenntnisstand waren diese Personen an der Besetzungsaktion im Abgeordnetenhaus nicht beteiligt. Über die Person, die per Megafon zu der Aktion aufgerufen hatte, lagen bislang keinerlei polizeiliche Erkenntnisse vor. Ebenso kann sie zum jetzigen Zeitpunkt keiner Gruppierung zugeordnet werden. Am 17. Juni hatte die Widerstandsgruppe Worms Wonnegau eine Kundgebung in Worms durchgeführt und im Anschluss daran für die Teilnahme an der Demonstration in Mainz geworben. Allerdings konnten von den Aufklärungskräften in Mainz keine Personen dieser Gruppierung festgestellt werden.