Protocol of the Session on March 26, 2009

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. – Frau Kollegin Grosse, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass der Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes, den wir heute beraten, ein gemeinsamer Entwurf aller Fraktionen ist. Das ist ein gutes Zeichen des gemeinsamen Handelns in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, das ist

auch ein gutes Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.

Der CDU und der FDP möchte ich ausdrücklich für die Zusammenarbeit danken. Die monatelangen Verhandlungen haben sich gelohnt und einen Kompromiss erbracht, der gut ist.

An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich der Ministerin danken. Bestimmt war es nicht einfach, dass das Ministerium uns so konstruktiv begleitet hat. Dafür auch vielen herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorausgegangen ist, nun 15 Bundesländer ihre Gesetze zum Nichtraucherschutz überarbeiten müssen. In keiner Form bildet Rheinland-Pfalz also eine Ausnahme oder nimmt eine Sonderposition ein.

Meine Damen und Herren, bei dem Kompromiss, den wir gemeinsam in Rheinland-Pfalz erarbeitet haben, gehen wir sehr eng an den Richtlinien des Verfassungsgerichts entlang. Das ist gut so.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes können Betreiberinnen und Betreiber – damit komme ich zu den Kernpunkten des Gesetzes – das Rauchen in Gaststätten mit einer Fläche von bis zu 75 m² erlauben. Dazu müssen allerdings folgende Kriterien erfüllt sein:

Es muss eine Kennzeichnung außen an der Gaststätte angebracht werden, ob es sich um ein Raucher- oder Nichtraucherlokal handelt.

Die Gaststätte muss getränkedominiert sein. Das bedeutet, es dürfen nur sogenannte einfach zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Rechtssicherheit sind Beispiele in der Begründung zum Gesetz aufgeführt. Ich betone, dass es sich um Beispiele handelt. Diese Speisen müssen in sogenannter untergeordneter Nebenleistung angeboten werden und dürfen somit nicht in einer Gaststätte dominierend sein.

Als dritten Punkt haben wir eine Ausnahme für sogenannte geschlossene Gesellschaften in das Gesetz aufgenommen. Es kann in den Fällen davon Gebrauch gemacht werden, wenn es sich ausschließlich um Gesellschaften in privater Trägerschaft handelt. Wir wollten ausdrücklich und unbedingt, dass Vereine und Vereinigungen nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen, damit wir den Kreis derer, die das in Anspruch nehmen könnten, so klein wie möglich halten.

Meine Damen und Herren, wir gehen auch davon aus, dass diese Einzelereignisse gering sein werden und die Regelung nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird. Ich vertraue sehr wohl auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten, dass bei Familienfeiern insbesondere dann, wenn Kinder anwesend sind, von der Raucherlaubnis in diesen Einzelfällen nicht Gebrauch gemacht wird.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben als vierten Punkt das generelle Rauchverbot in Einrichtungen der Jugendhilfe gelockert. Das hat den Grund, dass an uns herangetragen worden ist, dass beispielsweise bei multiplen Abhängigkeitsverhältnissen junger Menschen ein Rauchverbot zu einer Blockade führen könnte, überhaupt eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Diese Hürde wollten wir abbauen und wollten der Leitung der Einrichtung für Jugendhilfen dieses freistellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist uns sehr wichtig, dass der Nichtraucherschutz dort, wo er reibungslos funktioniert, nicht ausgehöhlt werden kann.

Es ist heute zum Glück selbstverständlich, dass in Speisegaststätten nicht mehr geraucht wird. Die Akzeptanz ist außerordentlich groß geworden. Ich glaube, es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, das hätten wir nie erreicht, wenn wir nicht schon vorab das Gesetz aus dem letzten Jahr, vom Februar 2008, beschlossen hätten.

Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass das Bewusstsein in Bezug auf den Schutz derer, die nicht rauchen, in der Gesellschaft immer größer werden wird, und ich hoffe sehr, dass wir über dieses Gesetz in fünf oder spätestens in sieben Jahren mit einem ganz anderen Schwerpunkt diskutieren können.

Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, führen wir das Begonnene im Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils fort, nämlich Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ohne dabei wirtschaftliche Interessen außer Acht zu lassen und die Raucher in eine negative Ecke zu stellen. Wir können mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf überaus zufrieden sein, und wir können ebenfalls außerordentlich zufrieden sein, dass dieser Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz von allen Fraktionen getragen wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion trägt den interfraktionellen Kompromiss zum Nichtraucherschutzgesetz mit. Der Verfassungsgerichtshof hat der Politik den Auftrag erteilt, die Benachteiligungen der kleinen Kneipen gegenüber den Gaststätten zu beseitigen. Wir haben eine Regelung erarbeitet, die dem Rechnung trägt. Wichtig ist dabei, dass diese Regelung pragmatisch und handhabbar ist, und sie darf keine neuen Benachteiligungen nach sich ziehen. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg.

Eines muss man aber bei aller Freude darüber, dass wir zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf gekommen sind,

noch einmal deutlich machen. Den Inhabern von kleinen Kneipen hätte durchaus viel Ärger und Unsicherheit erspart werden können, wenn die regierungstragende Fraktion damals gleich auf uns gehört hätte. Es hat sich nämlich ganz frühzeitig abgezeichnet, dass dieses Problem der Benachteiligung entstehen würde und gerade die kleinen Kneipen in ihrer Existenz gefährdet sein würden, weil sie keine Ausnahme von dem Rauchverbot machen können, wie das in den größeren Gaststätten möglich ist. Es bedurfte dann offenbar erst eines Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs, damit wir hier zu einer anderen Linie kommen.

Ich möchte noch kurz auf den Gesetzentwurf eingehen. Zwei weitere Probleme sollen über diese Beseitigung der Benachteiligung der kleinen Kneipen hinaus gelöst werden. Bei dem einen geht es um die Frage, was mit den privaten Familienfeiern passiert. Das ist immer wieder an uns herangetragen worden. Wir haben auch eingesehen, dass es hier Handlungsbedarf gibt.

Es ist ganz klar, der Staat sollte sich nicht einmischen, wenn es um die Frage geht, ob bei privaten Familienfeiern geraucht werden darf oder nicht. Das ist eindeutig eine Sache der Familien. Auch wir setzen darauf, dass es ein Umdenken gegeben hat, und wir hoffen und bauen darauf, dass dies so umgesetzt wird.

(Beifall bei der CDU)

Wichtig ist aber – das wird in der jetzigen Diskussion nicht immer so verfolgt –, dass diese Ausnahme nur für private Feiern familiären Charakters und gerade nicht für Vereins- oder Betriebsfeiern gilt. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern deutlich sagen.

Der zweite Punkt, der eine Veränderung erfahren hat, ist folgender – Frau Kollegin Grosse hat es eben angesprochen –: Seitens der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung wurde uns früh glaubhaft dargestellt, dass etwa bei alkohol- oder drogenabhängigen Jugendlichen der Therapieerfolg nicht daran scheitern darf, dass sich unter 18-Jährige der Maßnahme gegebenenfalls nur deshalb entziehen, weil sie in der entsprechenden Einrichtung nicht mehr rauchen dürfen. Da müssen wir uns einfach den Realitäten stellen. Die CDU-Fraktion hatte schon ganz früh, bereits bei den ersten Beratungen über ein Nichtraucherschutzgesetz, auf diesen Punkt aufmerksam gemacht. Wir haben dazu auch in unserem damaligen Antrag einen entsprechenden Passus formuliert. Damals haben wir noch keine Mehrheit gefunden, aber es ist gut, dass wir diese Notwendigkeiten jetzt gemeinsam sehen.

Ich möchte zum Schluss kommen. Lassen Sie uns die neue Regelung so umsetzen, wie sie hier jetzt vorgeschlagen wird. Wir werden im Ausschuss noch einmal darüber beraten. Wir sind natürlich auch gespannt darauf, wie sich die Beratung vollzieht. Aber ich hoffe, dass mit unserem Gesetzentwurf Sicherheit in der Frage des Nichtraucherschutzes gegeben ist.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Diskussion über das Thema „Nichtraucherschutz“ ging es immer um zwei grundsätzliche Linien. Bei der einen handelte es sich tatsächlich um den Nichtraucherschutz, bei der anderen ging es – von einigen Kolleginnen und Kollegen mit Eifer vorgetragen – tatsächlich um eine moderne Version der Hexenjagd auf Raucher, nach dem Motto: Wir schaffen den besseren Menschen, koste es, was es wolle. –

(Beifall der FDP)

Dass wir uns der zweiten Linie entzogen haben und von Anfang an für eine pragmatische Linie eingetreten sind, bei der tatsächlich der Nichtraucherschutz in den Mittelpunkt der legislativen Bemühungen gestellt wird, passt nicht nur zu unserer liberalen Grundausrichtung, sondern ist auch ein Stück gelebtes Rheinland-Pfalz.

(Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, daraus erklärt sich auch nachträglich unsere Ablehnung des ursprünglichen Entwurfs der SPD, mit dem ich mich ansonsten nicht weiter auseinandersetzen möchte. Das hat vor Jahresfrist stattgefunden.

Wir haben damals zwei Punkte deutlich gemacht: Erstens befürchteten wir ein Kneipensterben, und zweitens, nicht zuletzt im Zusammenhang mit diesem Problem, hatten wir verfassungsrechtliche Bedenken. Beides ist eingetreten – das eine bedauerlicherweise, während das andere erfreulicherweise vom Verfassungsgericht in unserem Sinne klargerückt wurde. Wir hatten dann neue Verhältnisse. Die SPD-Fraktion sah sich in der Notwendigkeit, auf die anderen Fraktionen zuzugehen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Schließlich kam es zu dem Kompromiss, den meine Vorredner schon beschrieben haben.

Es gab noch ein gewisses Intermezzo. Das möchte ich sozusagen mit dem Mäntelchen des Schweigens umgeben und dem Vergessen anheimstellen. Das war die berühmt-berüchtigte Sondersitzung der CDU. Auch da Schwamm drüber; das ist vergessen.

Am Ende steht nach langem und wirklich zähem Ringen dieser Kompromiss, der Ihnen vorliegt. Ich behaupte jetzt schon, dass das Ergebnis durchaus eine liberale Handschrift trägt. Insbesondere die Passagen zur geschlossenen Gesellschaft erfüllen uns mit Stolz; denn wir haben insofern ein Stück Vernunft in diesen Gesetzentwurf getragen

(Beifall der FDP)

danke sehr, liebe Kollegen –, als wir der veranstaltenden Familie die Entscheidung überlassen, ob der Opa eine Zigarre rauchen darf oder nicht.

(Beifall der FDP)

Bitte nicht „Applaus der FDP“, sondern „Frenetischer Beifall der FDP“ festhalten!

(Heiterkeit bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich danke der Landesregierung auch, ohne dass ich jetzt das Ganze zu sehr veralbern will, für Ihr Entgegenkommen beim Casus „Bratwürstchen versus warmes Würstchen und Frikadelle“.

(Beifall der FDP)

Das beleuchtet allerdings ein Phänomen in der Begründung, das auch der Anlass dafür ist, dass ich mich in dieser Art und Weise zu dem doch ernst gemeinten Gesetzentwurf verhalte. Wenn man in die Details geht, muss man schlussendlich einfach akzeptieren, dass man sich, wenn man die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzt, nicht der Illusion hingeben darf, dass in diesem Gesetz alles regelbar ist und die Welt gerettet werden kann.

Dieses Gesetz muss so sein. Wir hoffen darauf, dass es die Interessen der Gastwirte ebenso wie den Nichtraucherschutz berücksichtigt. Es muss so sein, dass es den Kern guter Gesetze erfüllt und auf eine hohe Akzeptanz trifft.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)