Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Kühl, ein solches Gesetz ist notwendig, ja, wenn man sieht, dass seit mehr als zwei Jahren die gesetzliche Grundlage fehlt, ist es sogar überfällig. Es geht darum, klare Verhältnisse zu schaffen, wie die Finanzmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden weitergegeben werden. Die alte Regelung ist außer Kraft, und eine neue muss dringend her. Die Höhe der Zuweisungen – Sie haben das ausgeführt – können wir mit diesem Gesetz auch nicht verändern. Sie ist fix. Wir müssen aber über die Fördervoraussetzungen, Verfahren, Fördersätze und förderfähigen Vorhaben noch einmal nachdenken und die Definitionen, die gemacht werden, prüfen. Dazu haben wir doch einige Fragen, die es im Rahmen der Ausschussberatungen sicherlich zu beantworten gilt.
Zunächst: Warum hat die Landesregierung dem Parlament noch keine Synopse vorgelegt, also eine anschauliche Gegenüberstellung der alten Regelung und der
jetzt getroffenen Regelung? – Diese wäre nämlich notwendig, um die Feinheiten im Detail zu erkennen, was sich alles verändert hat.
Es ist nämlich auch zu befürchten, dass es zwar in der Summe keine großen Änderungen geben wird, aber die neue Regelung trotz allem Gewinner und Verlierer haben kann. Im alten Gesetz waren andere Projekte förderfähig als im neuen. Wenn ich das richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, sind jetzt zum Beispiel auch die Eisenbahnen des Bundes förderfähig. Dies bedeutet aber eine Verringerung der Mittel für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau und damit eine Verschlechterung für jene Gemeinden, die angesichts desolater Straßen dringend auf Gelder für Straßenbaumaßnahmen angewiesen sind.
Im alten Gesetz waren Fördersätze bis zu 90 % möglich, im neuen nur noch bis zu 75 %. Verlierer könnten also die armen Gemeinden sein, jene, die Probleme haben, die Komplementärmittel aufzubringen. Sehen wir das einmal aus der Sicht einer solchen Gebietskörperschaft: Um überhaupt in den Genuss eines Zuschusses zu kommen, müssen jetzt nicht mehr mindestens 10 %, sondern mindestens 25 % aufgebracht werden. – Das ist das Zweieinhalbfache. Es besteht also durchaus die Gefahr, dass ärmere Gebietskörperschaften Probleme haben können, Komplementärmittel aufzubringen und damit in ärmeren Kommunen weniger Straßen gebaut werden können. Da der Fördertopf aber in sich ausgeschöpft werden wird, heißt das, dass in den besser situierten Kommunen noch mehr Straßen gebaut werden, also die Schere zwischen armen Gebietskörperschaften und reichen weiter auseinander gehen kann.
Das Gesetz soll – ein weiterer Punkt, den wir kritisch beleuchten müssen – auch zwei Jahre rückwirkend gelten. Das ist ungewöhnlich. Wenn es stimmt, was die Landesregierung behauptet, dass es damit keine Probleme gebe, dann hätten wir gern eine Garantie abgegeben, dass es in der Tat keine Verschlechterungen für jene Gebietskörperschaften gibt, die vielleicht eine Finanzierungszusage zwischen 75 % und 90 % in der Tasche hatten und denen jetzt im Nachhinein sozusagen die Förderzusage unter den Füßen weggezogen werden könnte.
Wir hätten also gern während der Ausschussberatungen vier Fragen noch beantwortet und haben uns vier Prüfsteine gesetzt:
2. Wir hätten auch gern einen Vergleich, wie das die anderen Bundesländer gelöst haben. Hier finden wir noch zu wenig Informationen bzw. gar nichts dazu.
3. Wir hätten gern die Garantie, dass es keine Verschlechterungen durch die rückwirkende Inkraftsetzung geben wird.
4. Wir hätten gern Auskunft darüber, wie Sie den finanzschwachen Kommunen künftig dabei helfen, die höheren Eigenanteile aufzubringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verfahren der Beratung eines solchen Gesetzentwurfs bringt es mit sich, dass man eigentlich nicht mehr alles wiederholen müsste. Das will ich auch nicht tun, es sei denn, es wäre Ihr ausdrücklicher Wunsch. Ich möchte aber noch ein paar grundsätzliche Dinge dazu sagen. Beim Einlesen in die heutige Thematik bin ich zunächst auch über das Einführungsdatum 1. Januar 2007, also das Inkrafttreten des Gesetzes gestolpert, welches wir heute in erster Lesung beraten. Mittlerweile weiß ich, dass es verfassungsrechtlich konform ist; denn damit wurde schließlich erreicht, dass die notwendige Rechtsgrundlage für noch nicht abgeschlossene Fördervorhaben geschaffen wurde und weitere Förderbewilligungen ausgesprochen werden konnten. Herr Kollege Weiner, deswegen verstehe ich Ihre Kritik an der Stelle nicht, wenn Sie sagen, dass es hier zu Benachteiligungen gekommen sein soll.
Die grundsätzliche Annäherung an die bisherigen Fördermöglichkeiten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist soweit wie möglich aus meiner Sicht zu begrüßen. Ich verzichte hier an dieser Stelle auch auf die Auflistung der förderfähigen Vorhaben, möchte aber – was auch Sie, Herr Kollege Weiner, kritisch angesprochen haben – auf eine Synopse hinweisen. Die Synopse gehört natürlich nicht in einen Gesetzentwurf, sondern sie gehört zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen.
Insofern sind wir d’accord, wenn Sie Ihre ein bisschen härteren Worte zurückziehen; denn ich denke schon, es gibt einige Punkte, die wir uns genauer anschauen müssen, weil ich auch vermute, dass hinter mancher Formulierung vielleicht weitreichendere Änderungen zu erwar
Ich nenne als Beispiel kleinere Definitionen, wie verkehrswichtige Zubringer oder zwischenörtliche Straßen. Das sind Definitionen, die zwar aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz übernommen wurden, deren Umsetzung aber bisher auch immer wieder zu Diskussionen führte.
Ich stelle auch mit Bedauern fest, dass man sich von der Förderung von Linienomnibussen und Schienenfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr nun endgültig verabschiedet hat. Herr Staatssekretär Dr. Kühl hat darauf hingewiesen, dass seit 2001 diese Förderung nicht mehr ausgesprochen worden ist. Ich bedauere das außerordentlich; denn auch hier sind wir wieder aufgrund beihilferechtlicher Gesichtspunkte der EU zu dieser Maßnahme gezwungen, die aus meiner Sicht einen Hemmschuh für künftige wichtige Fortentwicklungen darstellt.
2. Er lässt sich aufgrund der Übernahme großer Teile der bisherigen Regelungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch diesem Gesetzentwurf – es geht um das Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – werden wir zustimmen, weil wir derzeit erkennen, dass er zum einen aufgrund der Arbeit der Föderalismusreform und der damit verbundenen Grundgesetzänderung, durch die einige Mischfinanzierungen abgeschafft wurden, notwendig ist. Für uns ist aber zum anderen entscheidend, dass im Grundsatz das Geld für den kommunalen Straßenbau erhalten bleibt. Das werden rund 65 Millionen Euro sein.
Im Zusammenhang mit den Förderkriterien kann man darüber streiten, ob ein Höchstzuschuss von 90 % oder nur von 75 % gewährt werden muss. Mit dieser Frage
und wie sicher das Ganze ist, sollten wir uns im Ausschuss beschäftigen. Sicher wird dies wohl bis zum Jahr 2013 sein. Dann erfolgt eine Evaluierung. Dann muss man sehen, was bis 2019 noch an Geldern zur Verfügung steht.
Ich meine, dass der kommunale Straßenbau eine besondere Bedeutung in unserer Zeit hat. Die Kommunen sind darauf angewiesen, eine Verkehrsinfrastruktur zu haben, mit der sie in der Zukunft im Wettbewerb erfolgreich sein können. Deshalb gibt es im Grundsatz dieses Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit der Förderung des kommunalen Straßenbaus. Es geht um kommunale Straßen, aber es geht auch um Radwege und sonstige Vorhaben. In der Regel geht es aber um größere Vorhaben. Man geht nicht mit der Gießkanne über das Land, sondern es wird ganz gezielt gefördert. So sollte das im Grundsatz in der Zukunft sein und bleiben.
Der Bund hat sich eine Überprüfung vorbehalten. Es gibt eine jährliche Berichtspflicht zu den einzelnen Projekten, die umgesetzt werden. Bei zweckverfehlter Verwendung wird eine Kürzung der Zuweisung an das betreffende Land im Folgejahr und die Verteilung des Kürzungsbetrags auf andere Bundesländer angedroht.
Meine Damen und Herren, das hat alles seinen Sinn und seine Berechtigung. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Im Übrigen hat der Kommunale Rat schon zustimmend von diesem Gesetzentwurf Kenntnis genommen. Insofern sehe ich keine weiteren Probleme.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich stelle Zustimmung fest.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Nicht- raucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3221 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. – Frau Kollegin Grosse, Sie haben das Wort.