Darüber hinaus geht es auch um Fragen der Archivnutzung, und zwar der Nutzung des Kapitals, das in den Archiven ruht und in den Bilanzen einen bestimmten Wert hat. Wenn wir bestimmte Nutzungen in Abgrenzung wiederum zu anderen Interessen und zu urheberrechtlichen Fragen hinbekommen, werten wir diese Archivbestände in ihrem realen Wert auf.
Verehrte Damen und Herren, im Einzelnen werden bestimmte Arten von Sendungen, zum Beispiel Sport, als
ein viel umstrittenes Wirtschaftsgut als Sendeinhalt, zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Der Abruf von Sendungen sowie sendungsbezogener Telemedien nach Ablauf von sieben Tagen und der Abruf von nicht sendungsbezogenen Telemedien, also Stoffen, die nicht auf eine schon ausgestrahlte Sendung Bezug nehmen, ist stets nur nach Durchführung eines sogenannten DreiStufen-Tests zulässig.
Worum geht es bei dem Drei-Stufen-Test? Der Staatsvertrag enthält die materielle und verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zur Präzisierung des Auftrags im Bereich der Telemedien. Das Verfahren wird maßgeblich von den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt, wobei externer Sachverstand hinzuzuziehen ist und hinzugezogen werden kann.
Im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Angebotskonzepte geht es um folgende Prüfungsschritte. Es geht darum, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht. Es muss sich, wenn man so will, um einen gemeinnützigen Mehrwert handeln. Dieser ist abzuprüfen.
Es geht darum, in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird. Das ist eine Regelung, um die wir sehr gerungen haben, weil es uns nicht darum gehen kann, dass neue Kanäle digital möglich sind und um einen Bereich geworben wird, der von Privaten intensiv genutzt wird, um Werbung zu platzieren. Diese Abgrenzung wollen wir schon. Es muss um einen inhaltlich qualitativ vernünftigen Bereich gehen, wenn der DreiStufen-Test erfolgreich abgeschlossen werden soll.
Es geht darum, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Es muss eine Angemessenheit vorhanden sein.
Meine Damen und Herren, dazu ist zu sagen, dass wir mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch einvernehmlich sind, dass durch diese Angebote, die zuerst der qualitativen Untersuchung unterliegen müssen, weder in der laufenden noch in der kommenden Gebührenperiode eine Rechtfertigung entsteht, bei der KEF zusätzliche Gebührenerhöhungen zu beanspruchen. Ich finde, das ist schon eine weitgehende Absicherung.
Der Drei-Stufen-Test kommt darüber hinaus auch im Bereich der Hörfunkangebote im Internet sowie bei der Überführung des Bestandes an Telemedien zum Tragen. Dieser Test muss ebenfalls durchgeführt werden, wenn das, was im analogen Bereich an Programmteilen vorhanden ist, in den digitalen Bereich übertragen und dort angewandt werden soll.
Es geht darüber hinaus um das Stichwort „Abgrenzung zwischen kommerzieller Tätigkeit der Beteiligungen der Sender an Töchtern, Enkeln und sonstigen Artverwandten“, die man sich oft selber geschaffen hat. Es geht um die Kontrolle. Gerade darauf hat die Europäische Kommission auch entscheidend Wert gelegt. Es gab auch immer Übereinstimmung, dass das Transparenzgebot
Eine tief greifende unterschiedliche Position hatten und haben wir wahrscheinlich dem Grunde nach mit der Europäischen Kommission hinsichtlich des staatlichen Einflusses und der staatlichen Kontrolle. Hier haben wir in Deutschland eine völlig andere Vorstellung, als dies am Anfang in die Diskussionen eingebracht worden ist.
Diese Kontrollen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt: Es bleibt bei der Rechtsaufsicht, die jeweils von einem der Bundesländer wahrgenommen wird. Darüber hinaus haben in massiver Weise – Stichwort: Drei-Stufen-Test – die Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten zusätzliche Verantwortung übertragen bekommen.
Drittens ist das Transparenzgebot einer klaren Abgrenzung auch in den haushaltsrechtlichen Darlegungen der Sender sicherzustellen. Die Rechte der Rechnungshöfe, auch bei Töchtern von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüfen zu dürfen, sind fest verankert.
Das hat für Rheinland-Pfalz keinen besonderen neuen Bezug, weil dies im ZDF-Staatsvertrag verankert ist. Im SWR-Staatsvertrag haben wir dies mit BadenWürttemberg verankert, als wir den SWR gegründet haben. Das ist durchaus nicht bundesrepublikanisch. So weit gehen die Regeln, wie wir es jetzt in dem Rundfunkstaatsvertrag angehen.
Mit diesen Regelungen soll auch eines vermieden werden, dass es nämlich unzulässige Quersubventionierungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen gebührenfinanzierten Teil des Tätigseins und dem Teil, der in wirtschaftliche Bereiche hineinreicht und mit oder ganz durch Werbung oder Sponsoring finanziert ist, gibt. Auch das ist eine Wettbewerbsregel, die Wettbewerbs- und Chancengleichheit für die unterschiedlichen Marktteilnehmer in diesem Segment sichern soll.
Außerdem wird in diesem Zusammenhang die Beteiligung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an Unternehmen geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die finanziellen Auswirkungen der veränderten Bestimmungen zum öffentlich-rechtlichen Auftrag sind ebenfalls geklärt. Ich habe darauf hingewiesen, dass gebührenerhöhende Tatbestände daraus nicht abgeleitet werden können. Insoweit ist dies auch ein Auftrag, die Effizienz der bisherigen Arbeit in den Rundfunkhäusern erneut zu überprüfen und diese Zusatzaufgabe „aus dem eigenen Fleisch“ zu bedienen.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass es sich um eine genauso wichtige wie komplexe schwierige Materie handelt, die wir miteinander zu regeln haben. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir unter den obwaltenden Umständen in diesem Spannungsverhältnis völlig unterschiedlicher rundfunkrechtlicher Regelungen, wie wir sie in den EU-Mitgliedstaaten und dazu noch den föderalen Strukturen in Deutschland haben, und den unterschiedlichen Interessen, die sich hier vielfach begegnen, sowie dem zentralen Interesse, das wir haben müssen, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern ein
gutes und bezahlbares Fernseh-, Radio- und Telemedienprogramm zu bieten, einen vertretbaren Weg gefunden haben.
Erlauben Sie mir abschließend ein Wort an dieser Stelle zu einem Mann, der gestern offiziell verabschiedet worden ist, nämlich dem bisherigen Abteilungsleiter in der Staatskanzlei, Herrn Dr. Drewitz.
Ich will die Gelegenheit dieses Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags nutzen und daran erinnern, dass er in der Verantwortung von Bernhard Vogel daran beteiligt war, den Ersten Rundfunkstaatsvertrag überhaupt auszuhandeln und jetzt sozusagen die zwölfte Tochter auf den Weg gebracht worden ist.
Dazwischen lagen die gesamten Entwicklungen des sogenannten Urknalls in Ludwigshafen und der Geburt des dualen Systems.
Dazu gehörten die Ausweitungen der ARD, eine sehr große Ausweitung der privaten Angebote und die entsprechende Regelung der Landesmedienanstalten oder wie immer sie auch heute heißen.
Dazu gehörte die Vereinheitlichung des Rundfunksystems nach der Deutschen Einheit, eine nicht selbstverständliche Entwicklung, die aus der völlig anderen Erfahrungswelt in dieses föderal organisierte System zu vollziehen war. Dazu gehört jetzt sozusagen zum Abschluss seiner Tätigkeit der rechtliche Einstieg in das digitale Zeitalter und die Öffnung von neuen medialen Perspektiven.
Ich will auch in diesem Parlament ihm ein besonders herzliches Wort der Anerkennung und des Dankes sagen. (Beifall im Hause)
Das haben gestern bei der Verabschiedungsfeier die Repräsentanten des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks, seine Kolleginnen und Kollegen und die Chefs der Staatskanzleien, aber auch Repräsentantinnen und Repräsentanten des Hohen Hauses, Frau Kohnle-Gros, Frau Pepper und andere mehr, deutlich werden lassen. Ich finde, dieser Dank war angebracht und angemessen.
Ich will Sie darüber informieren, dass ich im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei und in entsprechender Kenntnisnahme des Kabinetts gestern die Entscheidung herbeigeführt habe, dass Herr Dr. Hammann, bisher stellvertretender Abteilungsleiter, diese Aufgabe in Zukunft übernehmen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, darf ich als Gäste auf der Zuschauertribüne
Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse der BBS Wirtschaft Koblenz begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)
Der Ordnung halber teile ich Ihnen mit, dass wir über die Grundredezeit hinaus jeweils noch 15 Minuten Redezeit haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird das politische Tauziehen um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatwirtschaftlicher Anbieter im Internet zumindest vorläufig beendet.
Lange ist es her, dass eine medienpolitische Diskussion in Deutschland und darüber hinaus, vorgetragen – wie es der Ministerpräsident schon erwähnt hat – durch die Generaldirektion „Wettbewerb“ der EU-Kommission, ähnlich kontrovers geführt wurde. Da warfen sogar manchmal die sogenannten Qualitätsmedien die journalistische Objektivität über Bord.
Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung. Die Zeitungen titelten wie folgt: Die „Süddeutsche Zeitung“ am 3. April 2008: Unfaire Mittel. – Am 15. April 2008: Ungebremste Expansion. „Kölner Stadtanzeiger“ titelte: Überzogene Forderungen. – Am 4. September 2008: Einseitige Nachrichten in eigener Sache. –
Die Öffentlich-Rechtlichen beteiligten sich natürlich auch an rundfunkpolitischen Horrorszenarien. Es war die Rede von „Kampagnenmacher der Zeitungsverlage“ und „Strippenzieher der Medienpolitik“, die mit ihren Attacken im Internetkampf ARD und ZDF sturmreif schießen und dann schließlich und letztendlich zu Nischenprogrammen machen wollten.
Meine Damen und Herren, was aber treibt Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, ARD und ZDF zu diesen apokalyptischen Untergangsszenarien? – Es sind der Wettbewerb und die Sicherung von Medienmarktanteilen in der digitalen Welt des World Wide Web.
Begonnen hat alles 2002, als sich der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, kurz VPRT, bei der Europäischen Kommission darüber beschwerte, dass ARD und ZDF Inhalte kostenlos im Internet anbieten. Das mache ihre eigenen werbefinanzierten Angebote unattraktiv, zudem verzerrten Rundfunkgebühren sowieso als Beihilfe den Wettbewerb, argumentierten sie im dann sogenannten VPRT-Verfahren.
ARD und ZDF waren der Meinung, dass sie genau mit diesen Aktivitäten natürlich nur ihren Auftrag erfüllten. Außerdem argumentierten sie damit, dass viele Inhalte sowieso schon für Radio- und Fernsehprogramme erstellt wurden und es nur sehr wenig zusätzlich kostet, diese Inhalte auch im Internet zur zeitsouveränen Nutzung anzubieten.
Dabei – jetzt kommt eines meiner absoluten Lieblingsargumente der Öffentlich-Rechtlichen – sei es für ARD und ZDF besonders wichtig, dass via Internet jüngere Zielgruppen erreicht werden könnten, die vor allem über das klassische Fernsehen nicht mehr so wie früher zu erreichen sind.
Hier sei mir die Bemerkung als junger GEZ-Zahler und bekennender Fan des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gestattet: Durch entsprechende Programmgestaltung ist wahrscheinlich noch mehr zu erreichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Bemerkung ist selbstverständlich meine absolute Privatmeinung, zugleich aber soll sie auch ein Bekenntnis zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sein, ein Bekenntnis, das in diesen Tagen der Hinterzimmermauschelei auf der anderen Rheinseite wichtiger ist denn je.
Es hat seinen Grund, warum wir ARD und ZDF nicht aus Steuergeldern finanzieren, sondern über das oft naiv belächelte Modell des Gebühreneinzugs. Es hat sich auch jemand etwas dabei gedacht, ARD und ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts zu gründen, statt sie als Außenstellen von irgendeinem Ministerium hochzuziehen und dann Peter Hahne als Pressesprecher einzustellen.
Das Prinzip, das über all dem steht, heißt Staatsferne und Unabhängigkeit. Sie sollen garantieren, dass unsere, von der Allgemeinheit finanzierten Kanäle nicht von den Regierenden vereinnahmt werden. Das Problem ist nur, die hehren Ziele werden von der CDU und ihrem Zeremonienmeister Koch gerade gewaltig auf die Probe gestellt.
Herr Baldauf, ein Bekenntnis der CDU Rheinland-Pfalz zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre hier und heute ein wichtiger Schritt, um weiteren Schaden vom Ruf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzuwenden.