Protocol of the Session on February 4, 2009

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten.

Beschlussempfehlung:

Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen:

Artikel 1 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

1. Nach Buchstabe e wird folgender neue Buchstabe f eingefügt:

» f) Absatz 6 Satz 3 erhält folgende Fassung:

In entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Abgabenordnung über die Steueraufsicht kann das hiernach örtlich zuständige Finanzamt die Ermittlungen des Bruttospielertrags am Spielort laufend überprüfen. «

2. Der bisherige Buchstabe f wird zu Buchstabe g.“

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Auler. – Jetzt hat Herr Kollege Hörter das Wort.

(Harald Schweitzer, SPD. Eigentlich Herr Hüttner!)

Es gibt da keine feste Regelung. Lassen Sie zunächst einmal Herrn Kollegen Hörter reden.

Herr Kollege Schweitzer, außerdem hat sich Herr Kollege Hörter als Erster gemeldet.

Herr Präsident, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Der Glücksspielvertrag vom 1. Januar 2008 verpflichtet zur Umsetzung der Vorgaben zur Spielsuchtprävention auch im rheinland-pfälzischen Spielbankgesetz. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar 2005 fordert die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken. Mit der nun zusätzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer besteht de facto eine Doppelbesteuerung: Umsatzsteuer und Spielbankabgabe.

Die CDU-Fraktion begrüßt die im Gesetz nun getroffene Regelung, die gezahlte Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe anzurechnen. Wir kritisieren allerdings die Tatsache, dass diese Gesetzesänderung nicht genutzt wurde, die Höhe der Abgaben zu prüfen und entsprechend abzusenken, wie dies in der Vergangenheit fast alle anderen Länder getan haben.

Ich sage dies mit einem gewissen Vorbehalt, da uns bis zum heutigen Morgen die vom Innenminister zugesagte Aufstellung der Abgabenlast der anderen Bundesländer nicht zugeleitet wurde.

(Staatsminister Bruch: Ist zugeleitet!)

Nein, wir haben extra noch einmal nachgehört.

(Staatsminister Bruch: An den Präsidenten!)

An den Präsidenten. Dann hat dieser es nicht weitergeleitet. Also, dann liegt es am Präsidenten, am amtierenden Präsidenten.

Aufgrund eigener Recherchen kann dazu gesagt werden: Bayern 50 %; das Saarland – da liegt uns das Ge

setz vor – bis 45 Millionen Euro 50 % und für den 45 Millionen Euro überschreitenden Spielertrag 60 %; ganz zu schweigen von Sachsen-Anhalt und einigen anderen Ländern mit nur 25 %. Die Reihe der landesgesetzlichen Regelungen der Abgabenhöhe ließe sich also noch fortsetzen.

Eingangs ist die Spielsuchtprävention erwähnt worden. Auch hier ist kritisch anzumerken, dass dies zu Mehrbelastungen von bis zu 1 Million Euro führen kann.

Richtig ist, dass es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt, aber einer Kann-Bestimmung, die das Parlament ins Belieben der Verwaltung stellt und somit der Verwaltung einen Freibrief gibt, nochmals bis zu 1 Million Euro Gewinn abzuschöpfen.

An anderer Stelle wird erstmals – alle anderen Länder hatten bereits eine Regelung für Billigkeitsmaßnahmen – eine solche Regelung zwar in Rheinland-Pfalz eingeführt, aber auch hier sind die im Gesetz genannten „unbilligen Härten“ ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausfüllungsbedürftig ist, meine Damen und Herren. Auch hier sind die Entscheidungen wieder ins Belieben der Verwaltung verlagert, weg vom Parlament.

Vor diesem Hintergrund wird die CDU-Fraktion dem Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen. Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Korrektur der angesprochenen Punkte kommen sollte, können wir uns sehr wohl vorstellen, dann auch zuzustimmen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat der Herr Kollege Hüttner.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Der Glücksspieler!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin kein Glücksspieler und auch kein Lottospieler, nur wenn der Jackpot entsprechend hoch ist, erlaube ich mir das ebenfalls, wie auch der Bundesfinanzminister dies getan hat.

(Zuruf des Staatsministers Bruch)

Mit der Änderung des Spielbankgesetzes erfolgt jetzt eine konsequente Umsetzung des geänderten Glücksspielstaatsvertrags. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie alle kennen die Diskussion um das Thema „Glücksspiel“, „Monopolsituation“, auch um die Suchtproblematik – wie es auch Herr Hörter eben ansprach –, aber auch die Bedeutung für Sport und Kultur in ihren gesamten Auswirkungen. Deswegen hat dies auch zu Veränderungen des Glücksspielstaatsvertrags geführt.

So ist es mit diesem Gesetzentwurf gut und richtig, dass hier auch weiterhin klare Regelungen für die Spielbanken und klare Sozialkonzepte geschaffen oder weiter fortgesetzt werden, Aufklärungspflichten zur Vermeidung

von Sucht oder Spielersperren weiterhin geregelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade bei dem Thema „Sucht“ ist ein sehr sorgsamer Umgang mit den Personen nötig. Wichtig ist dabei vor allem, dass diese Sucht erst gar nicht entsteht. Wenn irgendwo Ansätze erkennbar werden, ist es wichtig, dass man – wie in anderen Bereichen auch – auch bei den Spielbanken entsprechend tätig wird.

Deswegen ist es gut, dass diese klaren und bereits teilweise vorliegenden Konzepte fortgeführt und weiter angewandt werden.

Das Spielangebot ist auf der einen Seite sehr gut, es ist auf der anderen Seite aber auch immer in geordnete – ich betone das – und sichere Bahnen zu lenken. Es ist nicht zuletzt dafür Sorge zu tragen, dass kein Ausweichen auf ein illegales Glücksspiel stattfindet und – wir wissen zur Genüge, wenn wir über diese Gesamtsituation reden, was illegales Glücksspiel bedeutet – dementsprechend betrügerische Machenschaften nicht stattfinden können.

(Hörter, CDU: Wir reden aber über das Spielbankgesetz!)

Nur mit diesen klaren Konzepten, die im Spielbankgesetz auch geregelt sind, kann es einen sicheren Spielerschutz, klare Regelungen im Sinne der Werbeeinschränkungen und klare, auch mit anderen Ländern vereinbarte Sperrsysteme geben; denn es macht keinen Sinn, dass Rheinland-Pfalz eine Regelung hat und in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eine andere Regelung gilt.

(Beifall der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, in einem Punkt sind wir uns bei allem Dissens absolut einig – Herr Hörter, wie Sie ihn vorhin angesprochen haben –: Wenn es um den Jugendschutz geht, ist die allergrößte Sorgfalt zu gewährleisten. –

Eine weitere Regelung betrifft das Thema – Herr Hörter sprach es an –, dass es möglich ist, dass bis zu 1 Million Euro weiterhin abgezogen werden kann, um das Geld für den Ausbaubetrieb für Beratungsstellen für die Glücksspielsucht zu verwenden.

Es handelt sich hier um eine Kann-Vorschrift, so hat es der Innenminister ausdrücklich gesagt. Er hat auch gesagt, bis 2011 sei definitiv geregelt, dass Lotto Rheinland-Pfalz diese 1 Million Euro bezahlt. Von daher denke ich, müssen Sie gar keine Bedenken bei der heutigen Situation haben, weil klare Regelungen vorliegen, dass eben diese 1 Million Euro von den Spielbanken nicht abgezogen wird.

Gleichzeitig wird hier auch mitgeregelt, dass die Spielbankabgabe ermäßigt und damit auf die jeweiligen Wirtschaftlichkeiten reagiert werden kann. Es ist auch sinnvoll, dass diese Abschöpfungen – hier ist Abschöpfung ein Teil der Einnahmensituation für den Staat, über die wir vorhin teilweise auch diskutiert haben – zu einem

hohen Satz insgesamt vorhanden sind, aber nicht zur Existenzgefährdung einer Spielbank führen dürfen.

Der dritte Punkt ist die Regelung zum Thema „Umsatzsteuer“. Nach den Urteilen des EuGH oder nach dem Gesetz zur Eindämmung der missbräuchlichen Steuergestaltungen von 2006 unterliegen die Spielbanken der Mehrwertsteuer oder der Umsatzsteuer. Wenn man die Abschöpfungen und diese Umsatzsteuern noch einmal zusätzlich betrachtet, dann würde das insgesamt zu einer quasi erdrosselnden Wirkung führen können. Deswegen ist es gut und richtig, dass hier die Regelung getroffen ist, dass eben diese Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe angerechnet wird.

Zuletzt erhält das Gesetz auch eine klare Regelung über das Thema „Hauptspielbetriebe und Zweigspielbetriebe“. Danach werden Bad Ems und Trier als Zweigspielbetriebe der Spielbank Mainz und Bad Dürkheim und Nürburg als Zweigspielbetriebe der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler zugeordnet.

Mit der Einrichtung eines Zweigspielbetriebs in Nürburg wird den Besuchern und Gästen der Erlebnisregion Nürburgring ein seriöses und staatlich überwachtes Angebot unterbreitet werden können, um den gesamten Bereich zu beleben. Das ist eben – das war auch ein Diskussionspunkt im Innenausschuss – der entscheidende Punkt, dass es hier ein seriöses und staatlich überwachtes System gibt, weil es abgewogen ist zwischen Suchtbekämpfung und dem Anbieten eines Angebots. Deswegen wird die SPD-Fraktion diesem System und diesem Gesetz zustimmen.

Herzlichen Dank.