Die wichtigsten Punke sind schon durch meine Vorredner benannt worden. Jawohl, der Antrag ist wichtig und gut. Es ist in der Tat ein großer Unterschied, ob man Antischuppenshampoo verkauft oder Betablocker. Die Abgabesicherheit und die Produktsicherheit spielen eine ganz entscheidende Rolle, was bereits von den beiden Vorrednern erwähnt wurde.
Frau Kollegin Ebli, wenn Sie sagen, Missbräuche können wir sowieso nicht ganz verhindern, so gebe ich Ihnen recht. Aber natürlich ist es Aufgabe von Politik, Missbräuche zu erschweren und nicht zu erleichtern. Inwieweit dem Missbrauch durch diese Internetapotheken und Pick-up-Stationen Vorschub geleistet wird, das soll, so verstehe ich den Antrag, überhaupt erst eruiert werden. Von daher ist dem Antrag nur zuzustimmen, ebenfalls der Überweisung an den entsprechenden Ausschuss.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass gerade in einem so wichtigen Bereich wie der Arzneimittelabgabe Anonymität vom Grundsatz her kein idealer Boden für Sicherheit und Verlässlichkeit ist. Persönliche Beziehungen zwischen Apothekern und Apo
Wenn man wirklich etwas im Sinne eines besseren Wettbewerbs verändern will, dann muss man aufpassen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Wir brauchen ein flächendeckendes Apothekennetz in Rheinland-Pfalz. Wir müssen Apotheken vor Rosinenpickerei durch Konkurrenten schützen. Wir müssen außerdem sicherstellen, dass ein Apothekennotdienst funktionsfähig an allen Tagen über 24 Stunden hinweg gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, ich nenne einen kleinen, nicht böse gemeinten Piekser zum Schluss. Frau Kollegin Ebli, den kann ich mir nicht verkneifen. Wer tatsächlich Kosten im Arzneimittelbereich senken will, dem empfehle ich einen ganz einfachen Weg. Das ist im Grunde genommen mit einem ganz kleinen Antrag zu regeln. Das ist das, was viele über viele Jahre fordern. Das ist das Senken der Mehrwertsteuer oder die Befreiung von der Mehrwertsteuer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Präsident! Ich kann es kurz machen und direkt anschließen. Wir sind uns wieder einmal ziemlich einig in dieser Sache. Die Chronologie der Geschichte hat Herr Dr. Enders dargestellt.
Ich will hinzufügen, der Versandhandel ist damals mit der Gesundheitsreform eingeführt worden. Das haben wir gewollt. Die „PickPoints“ haben die Sache in ein etwas falsches Fahrwasser gebracht.
Zunächst gab es ein Verwaltungsgerichtsurteil, das die „PickPoints“ verboten hat. Danach gab es das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, das diese wiederum erlaubt hat. Danach ging es erst richtig los mit diesen untypischen Möglichkeiten, schwer wirksame Arzneimittel auch auf Nebenwegen zu verkaufen.
Die jüngsten Geschäftsmodelle spielen sich inzwischen in Baumärkten, Kiosken und Metzgereien ab. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Diese Auswüchse der ursprünglich sehr patientenfreundlich gemeinten Versorgung über einen Versandhandel trägt die Landesregierung in dieser Form nicht mit.
Wir haben bereits im Januar an die Bundesregierung geschrieben, weil wir Handlungsbedarf sehen. Wir haben darum gebeten, eine Expertenrunde einzuberufen, um gemeinsam sinnvolle Regelungen zu finden. Die Bundesregierung hat inzwischen mit der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, gesprochen, um zu überlegen, wie man für hochwirksame Arzneimittel zu Einschränkungen auf dem Vertriebsweg kommen kann. Erste Lösungsvorschläge liegen vor. Sie können noch in die aktuelle Endabstimmung über das Arzneimittelgesetz eingebracht werden, das sich in der Novellierung befindet. Wir hoffen, dass wir vor der Sommerpause Änderungen erreichen können.
Es gibt ein junges Beispiel, bei dem die Bundesregierung ohne gesetzliche Grundlage eigentlich den Versandhandel eingeschränkt hat. Das betrifft das hochwirksame Leukämiepräparat Thalidomid. Das war früher eigentlich das Contergan gewesen. Aufgrund der starken Nebenwirkungen bei falscher Einnahme wurde es aus dem Versandhandel genommen. Uns schwebt vor zu überlegen, welche hochwirksamen Medikamente man nicht über solche Vertriebswege verkaufen kann. Es soll eine Einschränkung gefunden werden. Man muss vernünftige Wege finden, den Versandhandel so zu organisieren, dass er verbraucherfreundlich ist und gleichzeitig die Arzneimittelsicherheit gewährleistet.
Näheres werden wir im Ausschuss besprechen. Ich denke, dass wir gemeinsam eine gute Lösung finden werden. Auf Bundesebene laufen Gespräche. Es ist zu hoffen, dass vor der Sommerpause eine gute Lösung gefunden wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Untersuchungsausschuss UA 15/1 Arp Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3049 –
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen.