Protocol of the Session on September 20, 2006

(Der Redner hält ein Schaubild hoch)

Das ist die Situation, wie wir sie derzeit noch haben: Es gibt Steuerzahler in Rheinland-Pfalz, die zahlen in den Landeshaushalt ein. Mit diesem Geld kann das Land Aufgaben erfüllen. Es kann die Verwaltung aufrechterhalten und Beamte bezahlen. Es kann Versorgungsempfänger bezahlen, es kann den Kommunen Geld zur Verfügung stellen. Es gibt auch die Aufgabe, Investitionen zu tätigen. In dem Fall gibt es die Möglichkeit zu sagen: Okay, das ist nachhaltig, das Geld dafür nehmen wir noch aus einem zusätzlichen Topf, Banken, und nur als durchlaufenden Posten die Gelder im Haushalt.

Das Problem entsteht, wenn wir in die Zukunft blicken. Dann werden wir nämlich weniger Steuerzahler haben, aber wir werden mehr Versorgungsempfänger haben. Die Investitionen können wir uns dann immer noch von Banken finanzieren lassen. Aber das Geld, das die Steuerzahler einzahlen, reicht vielleicht noch für die Verwaltungsaufgaben, das reicht vielleicht auch noch für die Kommunen, aber für die Versorgungsempfänger reicht das nicht mehr.

(Harald Schweitzer, SPD: Ist das peinlich!)

Jetzt ist die Frage: Was tun? – Variante 1: Die Menschen zahlen in Zukunft mehr Steuern, damit die Versorgungsempfänger ihr Geld bekommen. – Variante 2: Die Versorgungsempfänger verzichten auf einen Teil ihrer ihnen zustehenden Renten. – Variante 3: Das ist zum Beispiel die Variante, die der Bund wählt. Er sagt seinen Beamten: Es wäre schön, ihr verzichtet heute auf einen kleinen Teil eures Gehalts. Das legen wir in einem von der Bundesbank extern vom Haushalt verwalteten Pensionsfonds an, und dann haben wir im Jahr 2030 eine zusätzliche Einnahmequelle, nämlich den Pensionsfonds der Bundesbeamten, und schon kann man zusätzlich auch Versorgungsempfänger bezahlen. Das ist der Weg, den der Bund geht. Die Frage ist: Was tut unser Land Rheinland-Pfalz? Was haben Sie gemacht?

(Zurufe von der SPD)

Schauen Sie es sich an. Sie müssen es verantworten.

Sie haben auch einen sogenannten Pensionsfonds gebildet. Was passiert? Sie nehmen Geld aus dem Landeshaushalt, ohne zu sparen und ohne den Menschen ehrlich zu sagen, dass sie heute vielleicht Rückstellungen für die Zukunft bilden müssen. Sie nehmen Geld aus dem Landeshaushalt und führen es dem Pensionsfonds zu. Da Sie aber das Geld nicht haben, müssen Sie es direkt wieder in den Landeshaushalt zurückführen. Nennen Sie es Darlehen, nennen Sie es wie Sie wollen. Das interessiert mich nicht. Letztendlich sind hier die Schulden im Landeshaushalt, und dort im Pensionsfonds sind die Schuldscheine.

Das Ganze führt letztendlich nur dazu, dass wir im Jahr 2030 eine Situation haben, dass wiederum die Steuerzahler mehr Steuern zahlen müssen, um die hier angefallenen Schulden, sprich die Pensionslasten der Versorgungsempfänger, zu bezahlen. Der einzige Unterschied, der jetzt mit dem neuen Gesetz eröffnet wird, ist, um es ganz kompliziert zu machen: Es wird Geld in den Pensionsfonds gezahlt, der Pensionsfonds kauft vom Land die Forderungen an die Kommunen, kann damit den Kommunen Zuschüsse zahlen, und der Pensionsfonds hat am Ende nicht mehr nur Schuldscheine bzw. das Land hat nicht mehr nur allein Schulden, sondern es gibt auch Forderungen den Kommunen gegenüber.

Für das Jahr 2030 sind die Steuerzahler von morgen wiederum die Dummen; denn die müssen einen Teil der Steuern sowieso für die Versorgungsempfänger zahlen und darüber hinaus müssen natürlich die Kommunen einen Teil der Versorgungsempfänger zahlen. Aber wo bekommen die Kommunen das Geld her? Letztendlich vom Land, letztendlich von den Steuerzahlern.

Alle Modelle, die dazu führen, dass sie hier grundsätzlich nichts ändern, sondern sie nur innerhalb dieser einen Seite der Empfänger hin- und herschieben, werden nicht zu einem Erfolg führen.

(Ministerpräsident Beck: Herr Präsident, kommt das auch ins Protokoll?)

Das Einzige, was Sinn macht, ist, dass wir heute den Menschen ehrlich sagen, dass wir für das Jahr 2030 auf der Einnahmenseite zusätzliche Töpfe brauchen, aus denen wir dann die Versorgungslasten der Beamtinnen und Beamten finanzieren können.

(Beifall bei der CDU – Harald Schweitzer, SPD: Wie lang dauert das Kabarett noch?)

Halten wir fest: Die Situation heute ist bestimmt nicht einfach. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Sie den Haushalt verantworten müssen, heute könnten Sie einen Haushalt noch im Gleichgewicht fahren. Schwieriger wird es, wenn Sie in die Zukunft blicken. Sie müssen heute dafür die Voraussetzungen schaffen. Sie müssen heute Lösungen finden, wie Sie zusätzliche Einnahmequellen in der Zukunft generieren. Verschiebungen nur aufseiten der Empfänger, hin und her, verschleiern die wahren Vermögensverhältnisse. Sie sind kurzsichtig, sie führen zu keiner Lösung und sind deshalb abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Schreiner, ich will gar nicht bewerten, was Sie gesagt haben, weil es mir auch nicht zusteht. Es wäre nett gewesen, wenn wir auch die Schautafel gesehen hätten. Aber das geht nicht.

(Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Unser Stenograph wird das mit Sicherheit alles mitschreiben, was gesagt wurde.

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Herrn Abgeordneten Ramsauer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme an, Sie haben das jetzt verstanden. Ich jedenfalls, lieber Herr Kollege Schreiner, habe verstanden, dass Sie sagen wollten, dass diese Landesregierung die Einkommen der Beamten kürzen soll, um dann eine Rücklage zu bilden. Das ist genau der Weg, den wir natürlich nicht gehen wollen, meine Damen und Herren.

(Zurufe von der CDU – Beifall bei der SPD)

Diese Landesregierung unter Führung der Sozialdemokraten war es, die sich als erste in der Bundesrepublik Deutschland der Verantwortung gestellt hat und als erste im Jahr 1996 einen Pensionsfonds eingeführt hat. Wenn man sich heute in der Bundesrepublik Deutschland umschaut – der Minister hat es vorhin gesagt; der Bund ist im Jahr 2006 auch auf diese Lösung gekommen –, dann sind es weitere acht Bundesländer. Wenn man die berühmten gelobten Länder, Bayern, BadenWürttemberg, das Saarland, Niedersachsen, betrachtet, dann sind sie nicht dabei.

Herr Schreiner, dann würde ich Ihnen empfehlen, malen Sie einmal ein schönes Bild. Gehen Sie einmal dorthin und sagen Sie denen, was es bedeutet, wenn man keine Vorsorge trifft. Unsere Beamtinnen und Beamten, die Hinterbliebenen, wissen, dass wir das tun. Sie wissen, dass wir das in großer Verantwortung tun.

Natürlich, wenn ein Fonds als Anstalt des öffentlichen Rechts festgelegt ist, dann gibt es auch eine Sicherheit, dass man Einnahmen, die man in einem Fonds festlegt, dann auch wieder gewinnbringend anlegen muss und es vielleicht sinnvoller ist, diese gewinnbringende Anlage zu beiderseitigem Nutzen, nämlich für das Land und für den Fonds, auch entsprechend zu werten. Das kann Ihnen jeder, der von Finanzpolitik etwas versteht, erklären, lieber Herr Schreiner.

(Harald Schweitzer, SPD: Haben die aber keinen!)

Meine Damen und Herren, wie groß die Verantwortung ist, das zeigt ein Blick in die Vorlage 15/100 vom 30. Juli, nämlich in den Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2005. Dort sehen Sie, dass es sich in RheinlandPfalz inzwischen um über 32.000 Empfängerinnen und Empfänger handelt und wir allein im Jahr 2005 1,1 Milliarden Euro für die Hinterbliebenenversorgung aufbringen mussten. Weil dem so ist, haben wir uns sehr frühzeitig verständigt, einen solchen Fonds einzuführen.

Ich denke, das sollte man sachlich betrachten.

Ihnen wäre es sicher nicht recht, wenn man das Geld nicht zinsbringend irgendwo anlegen und damit dokumentieren würde, dass man die Verantwortung nur halbherzig wahrnimmt.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Es macht doch keinen Sinn, Geld anderswo anzulegen, wo sich das Land – genau wie alle anderen öffentlichen Haushalte – Darlehen besorgen muss und man diesen Synergieeffekt nicht nutzen kann, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Selbstverständlich, wenn dies in Form von Schuldverschreibungen geschieht, ist das von Vorteil für das Land und für den Pensionsfonds.

Dass sich diese Landesregierung gegenüber den Ruheständlern besonders verantwortungsbewusst verhält, zeigt die heutige Vorlage, dass man nämlich rechtzeitig die Umlagen erhöht, rechtzeitig dafür Sorge trägt, dass auch für die entsprechenden Jahrgänge genügend Geld in diesen Fonds abgeführt wird.

Ich denke, dass wir diese Zuführungen erhöhen, ist der richtige Weg. In diesem Sinn halten wir diese Vorlage für richtig und stimmen zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

(Harald Schweitzer, SPD: Warum haben Sie kein Bild gemacht?)

Kein Bild.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist in der glücklichen Lage, als erstes Bundesland schon seit 1996 über einen Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung verfügen zu können. Die FDP-Fraktion hat diese segensreiche und vor allem zukunftsweisende Einrichtung immer unterstützt.

Der Finanzierungsfonds, der inzwischen einen Bestand von ca. einer dreiviertel Milliarde Euro aufweist, könnte theoretisch bereits heute Versorgungsleistungen für einen namhaften Anteil an Versorgungsempfängern leisten. Dies wird aber tatsächlich erst ab dem Jahr 2030 erforderlich sein.

Ich möchte auch daran erinnern, dass bei der Diskussion um die Höhe der Nettokreditaufnahme immer die Höhe der jährlichen Zuführungen an den Finanzierungsfonds von der Nettokreditaufnahme abzusetzen ist, soweit man Vergleiche mit anderen Bundesländern anstellen will. Umgekehrt wird durch den Finanzierungsfonds die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze entsprechend nach oben geschoben.

Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Frage, welchen Charakter die Zuführungen des Landes an den Finanzierungsfonds haben. Es ist vorgesehen, dass diese Zuführungen den Charakter eines Darlehens haben sollen. Dadurch ist es möglich, dass der Finanzierungsfonds, der als Anstalt des öffentlichen Rechts eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, in die Lage versetzt wird, das vorhandene Finanzvermögen ertragsoptimiert anzulegen.

Eine entsprechende Vermögensanlage ist der Garant dafür, dass künftige Versorgungsaufgaben zuverlässig geleistet werden können. Der Qualifizierung als Darlehen auf der einen Seite entspricht auf der anderen Seite die einem Darlehen innewohnende Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehensbetrags. Die Rückzahlung wird in Gestalt der gesetzlich vorgesehenen Erstattungen der Versorgungsausgaben durch den Finanzierungsfonds an das Land erfolgen.

Eine weitere Bestimmung des Gesetzentwurfs besteht darin, die Anlagemöglichkeiten des Finanzierungsfonds zu erweitern, und zwar um den Erwerb von Forderungen an rheinland-pfälzische Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Beispielsweise soll der Finanzierungsfond künftig auch Forderungen aufgrund von Darlehen für wasserwirtschaftliche Fördermaßnahmen an kommunale Gebietskörperschaften erwerben können.

In dem Gesetz über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung ist auch geregelt, dass sich die Höhe der Zuführungen des Landes an den Finanzierungsfonds an den Besoldungsausgaben zu orientieren hat. Das bedeutet, dass die Höhe der Zuführungen ständig aktuell gehalten werden muss, und zwar auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten.

Für das Jahr 2007 ergibt sich aufgrund dessen eine deutliche Steigerung in der Höhe der Zuführungen, und zwar wird der Zuführungsbetrag von rund 200 Millionen Euro auf ca. 254 Millionen Euro erhöht werden. Bei der Bemessung mit Erhöhungsquoten wird auch die Zinssituation mit einbezogen.

Für die Steigerung verantwortlich ist ein Absinken der Rechnungszinsen von 6 % im Jahr 2001 auf nunmehr 4,5 %.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der beschriebenen Anpassung des Finanzierungsfonds unbe