Protocol of the Session on December 11, 2008

Ich vermute, dass sich bei Ihrer Pressemitteilung, bei Ihrem Newsletter ein Fehler eingeschlichen hat. Sie schreiben dort zu dem Haushaltstitel: „Schließlich wolle die CDU-Landtagsfraktion den Titel für die Aus- und Fortbildung zur Förderung der Meditation in der rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeit ersatzlos streichen, da er wenig Nutzen für die Qualität der Justizverwaltung bringe.“ Das stimmt. Meditation ist da nicht vorgesehen. Wenn Sie das im Newsletter verbreiten, können Sie bei der Amtssprache Deutsch und der Forderung, diese im Grundgesetz vorzusehen, darüber meditieren, ob das „Newsletter“ weiter heißen kann.

(Beifall der SPD – Harald Schweitzer, SPD: Och, ist das peinlich!)

Rechtsfrieden und sozialer Frieden werden insbesondere durch Streitbeilegung gefördert. Streitbeilegung wollen wir durch das obligatorische Schiedsverfahren in Ehrverletzungsdelikten und Nachbarschaftsstreitigkeiten erreichen, das wir umgesetzt haben.

Das ist gelebte und vernünftige Aufgabenübertragung von hauptamtlichen Justizelementen auf ehrenamtliche Justizelemente. Das schafft Rechtsfrieden. Das sind keine Luftschlösser, wie Sie häufig durch die Mär der Privatisierung von Ihnen angesprochen werden;

(Beifall der SPD)

denn Verantwortung gegenüber den Menschen bedeutet auch, dass der Staat die hoheitlichen Aufgaben selbst wahrnimmt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat hoheitliche Aufgaben genauso effizient wie ein Privater wahrnehmen kann und muss. Ich gehe sogar noch weiter. Er kann das sogar ressourcenschonender; denn ein Gewinnaufschlag, den jeder Privater ganz selbstverständlich einkalkuliert, kommt der öffentlichen Hand zugute, wenn sie hoheitliche Aufgaben selbst wahrnimmt. Das ist übrigens der Grund, wieso wir weiterhin die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens ablehnen.

Sie haben die Bürokostenentschädigung angesprochen. Hier kann man der Auffassung sein, dass man eilig handeln muss. Ich habe den Eindruck, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind im Moment mit

dieser Lösung ganz zufrieden, wie wir sie in RheinlandPfalz haben, und kommen gut zurecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass der Justizhaushalt einer der Gewinner des Doppelhaushalts ist. Ich bin ebenso überzeugt davon, dass Sie ihm ruhigen Gewissens Ihre Stimme geben können.

Herr Dr. Wilke, wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag die Nachkegelung ansprechen, für die es meiner Kenntnis nach kein Deckblatt gibt, ist das vielleicht ein Problem, das wir auch in anderen Teilen des Landeshaushalts haben und dem man sich wie auch in anderen Fragen der Besoldung einmal grundlegend stellen kann. Das ist keine Frage des Justizhaushalts.

Wir setzen die richtigen Schwerpunkte. Zu dem ganz großen Schwerpunkt Strafvollzug wird mein Kollege Burgard noch etwas ausführen.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Wilke das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Es geht mir nicht darum, meine Deutschkenntnisse unter Beweis zu stellen. Ich kenne auch den Unterschied zwischen Meditation und Mediation. Von Ihnen wird, wie gestern von Herrn Hartloff auch, behauptet, wir wären grundsätzlich gegen Streitschlichtung und Streitvermeidung. Das ist ein riesiger Unfug. Niemand in diesem Land hat sich so entschieden für das Schiedswesen eingesetzt wie wir.

(Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Aufschneider!)

Wir haben alle zusammen das Landesschlichtungsgesetz mitgetragen. Das ist doch gar keine Frage. Mediation darf auch stattfinden. Das Cochemer Modell kann praktiziert werden. Die CDU hat nie gesagt, dass es abgeschafft werden soll. Wir sagen aber ganz klar, es gibt keine Rechtfertigung für einen eigenbeständigen Fortbildungstitel. Es gibt einen großen eigenen Fortbildungstitel für die Gesamtfortbildung aller Angehörigen der Justiz. Darin lässt sich das wunderbar mit unterbringen. Das, was Sie machen, ist doch Spielgeld für den Herrn Minister. Wir wissen doch, worum es in der Sache geht, wenn wir einmal ehrlich zueinander sind.

(Zurufe von der SPD – Pörksen, SPD: Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen!)

Das lehnen wir ab. Wir haben einen Fortbildungstitel im Haushalt, der auch erhöht wird und den wir auch in der erhöhten Form mittragen. Dieser soll das Thema „Mediation“ mit abdecken.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoch.

Herr Dr. Wilke, Sie haben uns immer noch nicht gesagt, warum Sie ersatzlos den Titel „Mediation“ streichen. Das ist wohl unbestritten. Sie haben uns auch verschwiegen, welchen eigentlichen Grund es für diesen Haushaltstitel gibt, wenn hier Aus- und Fortbildung im Bereich der Mediation steht. Das ist genauso wortreich wie Ihre Ausflüchte bei der Sozialgerichtsbarkeit. Aus der Nummer kommen Sie nicht mehr heraus.

(Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dr. Lejeune das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob Meditation oder Mediation – ich werde hier beides nicht betreiben. Die Mittel für den Justizhaushalt sind auch dieses Mal nicht üppig. Das waren sie noch nie. Das wissen Sie alle.

Gleichwohl muss der Lustfaktor beim Aufstellen dieses Haushalts für die zuständigen Beamten im Justizministerium ungleich höher gewesen sein als in den Jahren zuvor. Die globalen Minderausgaben, der sichere Würgegriff des Finanzministeriums, entfallen für die Jahre 2009 und 2010 im Justizhaushalt.

Herr Hoch, allerdings halte ich es für etwas gewagt zu sagen, die Justiz sei eine Gewinnerin dieses gesamten Haushaltes.

Die globalen Minderausgaben sind einerseits ein geeignetes Instrument, um den Hütern der staatlichen Kassen die Tränen in die Augen zu treiben, wenn unabweisbare Ausgaben stetig steigen, und andererseits ein echter Anreiz, um die haushalterische Kreativität eines jeden Ressorts über sich hinauswachsen zu lassen. Insgesamt waren und sind die globalen Minderausgaben aber bei aller Kritik geeignet, die Haushaltsdisziplin zu schulen und das Ausgabenverhalten kritischer unter die Lupe zu nehmen.

Mit dem Wegfall der globalen Minderausgaben entsteht im Justizhaushalt der finanzielle Spielraum, den man sich wünscht, um zusätzliche Personalstellen zu schaffen,

(Baldauf, CDU: Die Sie einmal vor ein paar Jahren abgeschafft haben!)

und für das eine oder andere Zuckerstückchen der Hausspitze. Dazu mehr.

Herr Baldauf, das bestreite ich nicht. Sie wissen auch, dass wir keine Forderungen für mehr Personal gestellt haben. Insofern kennen wir immer noch die Grenzen.

Auf den ersten Blick gibt der Justizhaushalt auch anders als die Haushalte der anderen Ressorts keine Anhaltspunkte dafür, dass die Landesregierung größere Neigungen hat, den Pfad der Tugend zu verlassen und das Geld der Steuerzahler zu verprassen. Erleichternd ist insoweit nicht nur der Wegfall der globalen Minderausgaben, sondern auch die günstige Entwicklung in den Auslagen für Rechtssachen und bei den Belegungszahlen in den Vollzugsanstalten.

In beiden Bereichen war über Jahre hinweg ein konstanter Anstieg zu verzeichnen, der nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft an den Rand des Machbaren brachte, sondern auch die Kosten in den letzten Jahren geradezu explodieren ließ. Inzwischen hat sich die Entwicklung beruhigt, und die Anstiegskurve ist deutlich abgeflacht und zum Teil sogar rückläufig. Das ist gut so. Das bewirkt eine spürbare Entlastung bei den Kosten. Deshalb ist es auch zunächst einmal konsequent, keine höheren Mittel zu veranschlagen.

Dass der Strafvollzug gleichwohl teurer werden wird als in den Vorjahren, hängt damit zusammen, dass wir einen neu geregelten Jugendstrafvollzug haben. Die FDPFraktion – das möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstreichen – begrüßt es, dass der Resozialisierung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Haftentlassung durch entsprechende Maßnahmen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Gleichwohl kann es dabei nicht bleiben.

Herr Minister, das wissen Sie auch. Es müssen noch weitere gesetzliche Regelungen im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs und der Untersuchungshaft erfolgen. Hier brauchen wir eine landesgesetzliche Regelung. Immerhin ist die Kompetenzverteilung vom Bund auf die Länder schon zwei Jahre alt.

Da die Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform jedoch in weiteren Bereichen nicht auf die Länder verlagert wurden, ist es immer noch Sache des Bundes, hier für eine bessere Effektivität zu sorgen. Dazu scheint die Große Koalition in Berlin keine Neigung zu verspüren. Wenn man sich die Beschlüsse der Justizministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres ansieht, erkennt man klar, dass der Bund zum Handeln nicht animiert wird, auch nicht aus Rheinland-Pfalz, leider.

Wir haben seinerzeit auch ohne eine große Volkspartei im Rücken andere Erfahrungen gemacht. Wenn man

will, kann man einiges erreichen. Sie alle wissen, drei Viertel der Vorschläge für das Justizmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 entstammen rheinlandpfälzischer Feder. Das heißt, es geht, wenn man will.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Ich habe mir den Beschlussbericht der Justizministerkonferenz vom Sommer angesehen. Ich habe selten die Dokumentation einer so uninspirierten Veranstaltung gelesen. Wo bleiben echte Impulse für nötige Änderungen und eine klare Stellungnahme zu Rechtsstaat und Demokratie? Wo bleibt das klare Bekenntnis zur Notwendigkeit einer unabhängigen und funktionsfähigen Justiz?

(Beifall des Abg. Auler, FDP)

Das alles sucht man vergeblich. Es ist gemeinhin bekannt, dass die große Justizreform noch nicht einmal ein Reförmchen wurde und sie sich irgendwie zwischen den Aktendeckeln und den Endlosdateien ministerieller PCs verdünnisiert hat.

(Beifall bei der FDP)

Bedauert habe ich diese Entwicklung nie; denn die darin ausgebrüteten Vorstellungen waren unausgegoren und mit unserem liberalen verfassungsrechtlichen Verständnis von der dritten Gewalt unvereinbar. Sie hätten letztendlich auch nicht wirklich weitergeführt.

Es gibt sie noch, die guten Ideen, die bei den beiden großen Volksparteien keiner wirklich hören will. Man muss sie nur anpacken.

Dazu zwei Stichworte, die besonders für die Entlastung der ohnehin gebeutelten Sozialgerichtsbarkeit wichtig wären. Das ist auch meine Antwort darauf, warum wir von unserer Seite keinen Antrag auf eine Personalerhöhung gestellt haben. Wir glauben, es geht durchaus auch ohne etwas draufzusatteln, was aber nicht heißt, dass wir den Antrag der Fraktion der CDU insofern nicht unterstützen.

Dies ist zum einen die Einführung pauschaler Gerichtsgebühren.