Protocol of the Session on November 12, 2008

Nach dem Trierer Fall der Flucht von Agovic Ende 2000, wo gerade Menschen die Schwachstellen waren, hat die Landesregierung mit dem damaligen Justizminister Herbert Mertin stark technisch, baulich und auch personell aufgerüstet.

(Eymael, FDP: Das waren noch Zeiten!)

Wir setzen nach wie vor auf gut ausgebildetes und engagiertes Personal und eine menschenwürdige Ausgestaltung im Strafvollzug zur Sozialisierung der Inhaftierten.

(Beifall bei der SPD)

Nur dies verhindert wirklich eine erneute Straffälligkeit.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Lejeune.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgesehen davon, dass der Name dieses Gesetzes sprachästhetisch immer noch keine Verbesserung erfahren hat,

(Beifall bei der SPD)

und der Begriff „Verhinderung“ jede Assoziation hervorruft, die man nach allgemeiner Lebenserfahrung nur zu denken vermag, kann sich die FDP-Fraktion auch inhaltlich dem Gesetz nach dem derzeitigen Sachstand nicht anschließen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir werden uns enthalten.

(Pörksen, SPD: Feige! – Weitere Zurufe von der SPD)

Alle Varianten sind möglich.

Wir werden uns deswegen enthalten, weil wir den Zweck des Gesetzes, die verbesserte Unterbindung der Verwendung nicht gestatteter Mobiltelefone durch Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes zwar befürworten, aber erhebliche Zweifel daran haben, ob das Gesetz nach den derzeitigen Erkenntnissen

seinen Zweck durch die vorgesehenen Mittel erreichen kann.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Nein, Herr Pörksen, es geht auch anders.

Diese Zweifel, die ich bereits bei der ersten Beratung dieses Gesetzes in diesem Haus angemeldet habe, sind durch die Expertenanhörung am 25. September dieses Jahres nicht ausgeräumt worden, sondern sie sind eher verstärkt worden. So waren sich die Sachverständigen keineswegs einig, ob die Geräte, welche den unerlaubten Einsatz von Mobiltelefonen durch das Stören der verwendeten Frequenzen unterbinden sollen, tatsächlich räumlich so ausgerichtet werden können, dass eine Störung des Funkverkehrs, etwa von Navigations- oder Notrufsystemen, außerhalb der Vollzugsanstalt unterbleibt. Gerade das ist aber für uns ein wesentlicher Punkt für eine eventuelle Zustimmung. Die Beeinträchtigung Nichtbetroffener muss definitiv ausgeschlossen werden.

Da unsere Nachbarn – jetzt kommt es bezüglich der Gründe, warum wir uns enthalten – in BadenWürttemberg an der Justizvollzugsanstalt in Offenburg im kommenden Jahr einen entsprechenden Pilotversuch starten, bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die technischen Anforderungen, also die Nichtbeeinträchtigung anderer Teilnehmer, erfüllen lassen. Wir werden die dortige Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Doch selbst wenn die technische Umsetzung des gezielten Einsatzes von Störsendern gelänge, so ergibt sich nach Auffassung der FDP-Fraktion noch ein anderes Problem, und zwar kein geringes. Das ist ein Problem, das sich damit verbindet, wenn Geräte zum Auffinden der unerlaubten Mobiltelefone eingesetzt würden, das sind nämlich die Kosten. Natürlich könnten schon jetzt noch mehr und bessere Geräte zum Auffinden von unerlaubten Mobiltelefonen, sogenannte Mobifinder, in den Vollzugsanstalten eingesetzt werden. Auch Geräte, die an ausgeschalteten Mobilfunkendgeräte entsprechende Signale aussenden und diese dadurch aktivieren und leichter auffindbar machen würden, sind denkbar. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die technische Aufrüstung in den Justizvollzugsanstalten nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten erreichbar wäre.

Wollte man – und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung müsste man dies wohl auch – alle in Rheinland-Pfalz befindlichen Vollzugsanstalten entsprechend ausstatten, kämen Kosten in Höhe von einigen Millionen Euro auf uns zu. Die von Experten genannten ersten groben Zahlen schwanken auf Rheinland-Pfalz bezogen zwischen 5 Millionen Euro und 11 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Anzahl der bislang gefundenen und auch vermuteten unerlaubten Mobilfunktelefone wäre es nach Ansicht der FDP-Fraktion ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Erfolg.

Auch das Argument, man solle bereits jetzt ein Gesetz sozusagen auf Vorrat erlassen, selbst wenn das Vorhaben mit einer Ungewissheit und einer Unwägbarkeit einer gelingenden technischen Umsetzung behaftet sei, überzeugt nicht. Es gibt nach unserer Auffassung keinen zeitlichen und faktischen Druck, der ein Handeln jetzt gebietet.

Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt ein sachlich derart übersichtliches Themenfeld – wir haben es schon gehört, es sind drei Artikel –, sodass ich glaube, wenn wirklich auf einmal ein schnelles Handeln geboten wäre, dann bekämen wir das in diesem Hause sehr schnell geregelt. Der Vorteil des Zuwartens liegt darin, dass die Realisierbarkeit insbesondere von bestimmten Detektionsmöglichkeiten noch nicht 100 %ig feststeht. Das wäre bei einem Zuwarten auch gewährleistet.

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Für die Landesregierung hat Herr Justizminister Dr. Bamberger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Die Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 25. September dieses Jahres hat nach meiner Auffassung ergeben, dass derzeit von einer gesetzlichen Regelung abgesehen werden sollte.

Meine Damen und Herren, Ausgangslage für unser Land ist, dass in den Jahren 2005 bis 2007 in rheinlandpfälzischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 12 Handys mit SIM-Karten und drei SIM-Karten im Besitz von Gefangenen gefunden worden sind.

Die von der Fraktion der CDU aufgeführten Zahlen aus Baden-Württemberg mit 171 Funden in 2006 und über 800 in Berlin in 2007 legen zwar die Vermutung einer hohen Dunkelziffer für Rheinland-Pfalz nahe, allerdings sind die Zahlen der beiden anderen Länder mit unseren Zahlen nicht vergleichbar. In unserer Statistik wurden nur die im Besitz des Gefangenen, d. h. in der Regel im Haftraum gefundenen Handys oder SIM-Karten aufgeführt. Die Zahlen von Baden-Württemberg und Berlin basieren hingegen auf Handyfunden schlechthin. Es sind also auch Fälle aufgeführt, in denen beispielsweise Besucher ihre Handys in die Anstalt mitgenommen haben. Ebenfalls darin enthalten sind Fälle von über die Mauer geworfenen oder in Paketen aufgefundenen Geräten und Ähnliches.

In solchen Fällen verhindern jedoch die bereits routinemäßig durchzuführenden Maßnahmen, wie das Durchsuchen von Besuchern, die täglich stattfindenden Kontrollgänge im Mauerbereich oder die Kontrolle der eingehenden Pakete, das Mobiltelefonieren von Gefangenen. Das zur Durchführung der vielfachen Kontrollen erforderliche und gut ausgebildete und engagierte Per

sonal steht unseren Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. Dadurch können bereits im Vorfeld die allermeisten Fälle der unerlaubten Handybenutzung verhindert werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, davon ausgehend darf ich auf folgende Gesichtspunkte noch einmal kurz hinweisen, die aus meiner Sicht ausschlaggebend sein sollten. Herr Abgeordneter Burgard und Frau Abgeordnete Dr. Lejeune haben darauf zum Teil schon hingewiesen:

1. Zunächst ist die technische Entwicklung hinsichtlich der Unterdrückung von Mobilfunksendern noch längst nicht abgeschlossen. Man könnte auch sagen, dass sie noch in den Kinderschuhen steckt. Dies hat die Expertenanhörung klar und eindeutig ergeben.

Gerade die zu erwartende technische Entwicklung ermöglicht in den nächsten Jahren wahrscheinlich den verstärkten Einsatz von Alternativen oder auch weniger aufwendigen Techniken.

Es bleibt auch einstweilen die Problematik der punktgenauen Ausrichtung der Störsender. Hier bestehen noch große Unsicherheiten, die nicht leichtfertig außer Acht gelassen werden dürfen. Schließlich befinden sich die meisten rheinland-pfälzischen Anstalten in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnhäusern.

2. Die derzeit für die Installation von Störsendern zu erwartenden Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum erhofften Nutzen.

(Beifall bei der SPD)

So veranschlagt das Saarland pro Haftraum 1.500 Euro bei einer Nachrüstung der JVA Saarbrücken.

3. Meine Damen und Herren, die Rechtslage für die Verhinderung und Unterdrückung des Mobilfunks ist immer noch nicht abschließend geklärt. Zwar wird derzeit unter der Federführung der Bundesnetzagentur unter Einbeziehung der Mobilfunkbetreiber eine Rahmenvereinbarung für den Betrieb von Störsendern erarbeitet, es wäre jedoch verfrüht, bereits heute von einer gesicherten Rechtslage zu sprechen.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht erscheint es deshalb zunächst sinnvoll und vernünftig, laufende Pilotprojekte in anderen Bundesländern, wie beispielsweise die für 2009 vorgesehene Inbetriebnahme der JVA Offenburg, aufmerksam zu verfolgen. Das werden wir tun.

Eines scheint mir jedoch gewiss, für welche Technik auch immer man sich entscheidet, eine unerlaubte Kontaktaufnahme durch Gefangene lässt sich niemals gänzlich ausschließen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Es handelt sich um eine unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/2178 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Umwandlung der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) als Anstalt des öffentlichen Rechts Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2780 – Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.