Im Ältestenrat ist abgesprochen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Die Berichterstattung erfolgt durch Herrn Abgeordneten Fritz Presl.
Es ist guter Brauch, dass Bericht erstattet wird, wenn der Berichterstatter anwesend ist. Herr Presl, es sei Ihnen aber verziehen.
Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2414 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist das „Landesgesetz zur Änderung des Landes
personalvertretungsgesetzes“ in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2503 – Zweite Beratung
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Zunächst bitte ich um die Berichterstattung durch Herrn Abgeordneten Bracht.
Man kann das alles vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen sehen; denn es ist äußerst ungewöhnlich, dass ständig auf die Berichterstattung verzichtet wird. Vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen habe ich aber Verständnis dafür.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2503 – in zweiter Beratung. Der Ausschuss empfiehlt eine unveränderte Annahme. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer enthält sich der Stimme? – Gegenstimmen keine.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist das „Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes“ in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
Landesgesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2628 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat ist keine Aussprache vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – feder- führend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Landesgesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2636 – Erste Beratung
Da es sich um die erste Beratung handelt, ist im Ältestenrat ebenfalls vereinbart worden, keine Aussprache durchzuführen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Multimedia
federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist gegen diese Überweisung? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 12. November dieses Jahres, um 14:00 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.