Protocol of the Session on August 27, 2008

Man könnte nun die Position vertreten, dass man die Mehrheit auch auf vielen anderen Wegen sicherstellen kann. Aber ich mache ein großes Fragezeichen dahinter, ob es sinnvoll ist, eine geänderte Stimmenführung dergestalt herbeizuführen, dass wir zunächst sehr demokratisch miteinander diskutieren und am Ende alle Aufsichtsratsmitglieder von der Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden überstimmt werden. Ich bezweifle, ob mit einem solchen Verfahren in einem Aufsichtsrat tatsächlich bessere Entscheidungen ermöglicht werden.

Ob es sinnvoll ist, etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalte wieder beim Ministerium anzusiedeln, dahinter mache ich auch ein großes Fragezeichen. Wir haben das alles miteinander abgewogen. Ich glaube, wir haben eine Konstruktion gefunden, die den externen Sachverstand stärkt, schon allein deshalb, weil er jetzt Stimmrecht hat, aber auch in der personellen Zusammensetzung mit zwei sachverständigen Persönlichkeiten aus der medizinischen Wissenschaft, zwei sachverständigen Persönlichkeiten aus dem Wirtschaftsleben und zwei Beschäftigten der Universitätsmedizin.

Wir sind sogar noch einen Schritt weitergegangen. Von den sechs Landessitzen liegen zwei bei Präsident und Kanzler, weil wir schon großzügig definiert haben, was Landesmehrheit heißt. Ich meine, das ist ein entscheidungsfähiges Gremium, das der Verantwortungsübernahme Rechnung trägt. Ich bin sehr optimistisch, dass der Aufsichtsrat seine Sache gut machen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD hat darüber hinaus heute einige Änderungsvorschläge vorgelegt. Ich möchte nicht mehr auf alle im Einzelnen eingehen. Ich unterstütze sie so, wie sie vorgelegt worden sind. Ich finde es richtig – in diesem Punkt hatte auch die CDU eine entsprechende Initiative –, die Frage der Hauptamtlichkeit noch stärker zu betonen. Aber ich bleibe bei dem, was ich im Ausschuss gesagt habe. In der schwierigen Übergangsphase auch bei der bundesweiten Entwicklung der Universitätsklinika muss man sich Handlungsmöglichkeiten offenhalten. Ich denke, mit der Formulierung des Sollens ist klar ein Auftrag auch an den Aufsichtsrat formuliert. Aber er hat eben noch Handlungsmöglichkeiten. Das finde ich auch vernünftig so.

Dass die Pflege in den Vorstand mit Stimmrecht in Fragen der Angelegenheiten der Pflege kommt, ist aus meiner Sicht vernünftig. Es ist auch vernünftig, dass dort differenziert wird. Herr Dr. Schmitz, selbstverständlich wird sich das auch in einer entsprechenden Vergütungsstruktur ausdrücken müssen.

Bezüglich der Befristung von Leitungsfunktionen ist es sinnvoll, auch hier wieder eine Handlungsmöglichkeit zu schaffen, die nicht von dem Grundsatz abweicht, das befristet zu tun, aber zu sagen: Im Einzelfall sollen wir auch anders handeln können. Das ist meines Erachtens auch ein vernünftiges Ansinnen, ja auch im Grundsatz von allen mitgetragen.

Auch die Veränderungen, die jetzt noch zum Beschäftigtenschutz in dem SPD-Antrag weitergehend formuliert worden sind, finden meine ausdrückliche Unterstützung.

So weit aus meiner Sicht meine Ausführungen zum Gesetz.

Herr Dr. Schmitz, die Situation war eben etwas kurios. Ich wollte jetzt gerade formulieren: Der von Herrn Krell eingebrachte Antrag der FDP-Fraktion.

(Dr. Schmitz, FDP: Ist uns auch recht!)

So gut ist das dann schon abgestimmt. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, es spricht überhaupt nichts dagegen, das nach fünf Jahren zu evaluieren. Ich sage einmal, das ist etwas, was wir ohnehin tun müssten, weil wir uns in einem solchen Zeitraum vergewissern müssen, ob das richtig war, was wir gemacht haben. Insofern finde ich es völlig in Ordnung, dass Sie das noch einmal über einen Antrag entsprechend dokumentiert haben wollen.

Ich möchte vielleicht noch zwei Bemerkungen zu dem machen, wie es jetzt weitergeht. Wenn dieser Gesetzentwurf auf dem Weg ist, dann gilt es, ihn in seinen rechtlichen Rahmenbedingungen umzusetzen. Es gilt, den ökonomischen Konsolidierungsprozess in verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen weiter voranzutreiben. Der Wissenschaftsrat sagt sehr deutlich – ich teile dies ausdrücklich –, es gilt, ein Drittes hinzuzufügen, nämlich eine strategische Planung, wo das Universitätsklinikum in fünf und in zehn Jahren stehen soll.

Ich verspreche Ihnen schon heute, wir werden uns anspruchsvolle Ziele setzen. Ich sage Ihnen aber auch, man muss beim Universitätsklinikum versuchen, die Dinge in eine zeitliche Reihenfolge und in ein packbares Pensum zu bringen und nicht das Klinikum zu überfordern.

Sie mögen merken – ich glaube, das ist für die Beschäftigten im Klinikum außerordentlich wichtig –, dass Sie das Signal gesetzt haben, das Klinikum ist Ihnen wichtig. Ich darf Ihnen sagen, mir ist es auch wichtig. Deswegen möchte ich mich mit großem Engagement dafür einsetzen, dass wir in eine gute Zukunft bei der Universitätsklinik Mainz gehen.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schreiner. Er hat noch eine Redezeit von 42 Sekunden.

Länger werde ich nicht brauchen.

Das, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin, hat mir den Eindruck vermittelt, dass wir doch sehr dicht beieinander liegen. Aber ich wollte doch noch einmal deutlich machen, es gibt substanzielle Unterschiede in unserem Änderungsantrag. Ich möchte noch einmal ausdrücklich dafür werben, damit vielleicht auch die Damen und Herren von der SPD-Fraktion dem zustimmen können. Andernfalls hätten wir schon Schwierigkeiten, dem Gesetzentwurf ungeändert zuzustimmen. Wir würden ihm also nicht zustimmen.

Herr Krell, Sie hatten noch einmal den Zeitfaktor angesprochen. Das ist auch der Punkt. Hätten wir mehr Zeit gehabt, wäre vielleicht in dem Weg eine Abstimmung möglich gewesen. Vielleicht hätte auch von uns noch eine Möglichkeit geschaffen werden können, Sie noch zu überzeugen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Frau Schmitt, SPD: Standardausrede zur Konzeptionslosigkeit!)

Das waren 44 Sekunden.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2563 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2565 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1913 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank, damit ist das Gesetz beschlossen.

(Heiterkeit im Hause)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/2567 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich die KolpingFamilie St. Josef aus Neustadt/Weinstraße sowie Senioren aus Langenfeld. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz – LSchlG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2248 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/2560 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Wilke das Wort.

(Zurufe im Hause: Berichterstattung ist entbehrlich!)

Auf vielfältigen Wunsch werde ich diese Berichterstattung kurz halten.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung oder kurz, wie der Herr Präsident es auch schon gesagt hat, Landesschlichtungsgesetz, wurde von der Landesregierung mit der Drucksache 15/2248 in das Parlament eingebracht. In der 47. Sitzung hat dieser Landtag am 4. Juni diesen Gesetzentwurf in seiner ersten Lesung dem Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Dieser hat ihn gestern in seiner Sitzung behandelt und einstimmig zur Annahme empfohlen.

Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? Ich darf es Ihnen kurz darstellen, weil weder bei der ersten Lesung eine Aussprache stattfand noch heute eine stattfindet. Es geht um die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung. 1999 hat der Bundesgesetzgeber in das

Ausführungsgesetz zur ZPO die Möglichkeit eingefügt, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro und bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren verbindlich vorzuschreiben, bevor der Kläger das Gericht anrufen darf.

In der Folge haben davon einige Länder Gebrauch gemacht, andere wie Rheinland-Pfalz nicht. Die Erfahrungen dieser Länder, die in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht haben, wurden im Rahmen der Justizministerkonferenz ausgewertet. Es hat sich ergeben, dass sich jedenfalls für Nachbarstreitigkeiten und für die Ehrverletzungsstreitigkeiten diese außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitbeilegung bewährt hat.

Konsequent geht der Gesetzentwurf der Landesregierung diesen Weg. In nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Ehrverletzungsstreitigkeiten muss zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Beilegung unternommen werden, bevor das Gericht angerufen werden kann. Zuständig zur Durchführung dieses Einigungsversuches sind – das wurde allseits im Ausschuss begrüßt – unsere Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Land, von denen wir etwa 320 haben. Diese sind aus unserer Sicht genau die Richtigen dafür. Wenn der Versuch gelingt, umso besser. Dann gibt es einen Prozess weniger. Wir klagen oft über die Prozessflut. Das ist eine Maßnahme zur Eindämmung derselben. Wenn es nicht gelingt, gibt es eine Erfolglosigkeitsbescheinigung. Wenn eine Partei nicht erscheint, gibt es ebenfalls eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.

Abschließende Bemerkung: Im Parlament ist auch interessant, dass es nahezu keine fiskalischen Auswirkungen gibt. Gewissen Einsparungen bei den Gerichtskosten stehen wahrscheinlich Mehrbelastungen bei der Beratungshilfe gegenüber.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Berichterstattung heißt Bericht erstatten und nicht kommentieren.

Gemäß der Absprache im Ältestenrat kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/2248 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebenspartner- schaftsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2332 – Erste Beratung

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Staatsminister Karl-Peter Bruch das Wort.