schuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Wissenschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf dreimal beraten. Einmal haben wir eine Anhörung beschlossen, und einmal haben wir sie durchgeführt. Am Donnerstag der vergangenen Woche haben wir die Ergebnisse daraus beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen, und zwar mit den Stimmen der SPD bei Ablehnung der CDU und Enthaltung der FDP.
Zwischenzeitlich sind zwei Änderungsanträge eingegangen, einer von der SPD und einer von der CDU, sowie ein Entschließungsantrag der FDP.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor anderthalb Jahren ging mit Donnergetöse ein Ruf durch dieses Land. Es stand zur Debatte, die Mainzer Universitätsklinik zu verkaufen. Gespräche mit Käufern wurden geführt.
Wenn man die damalige Diskussion verfolgt hat, muss man ehrlicherweise konstatieren, dass die zahlreichen Reformversuche ihres Amtsvorgängers, liebe Frau Ahnen, Herr Minister Zöllner, nicht gegriffen hatten und er versucht hat, dieses Problem „Uniklinik“, das deutlich in die roten Zahlen gerutscht war, loszuwerden.
Inzwischen – wir haben den entsprechenden Gesetzentwurf anderthalb Jahre beraten – hat es substanzielle Veränderungen an dem Gesetzentwurf gegeben. Wir haben das auch in den Ausschusssitzungen immer wieder betont. Die Veräußerung von Geschäftsanteilen ist kein Thema mehr.
Im Gesetz steht nach wie vor die theoretische Möglichkeit einer Veräußerung von Geschäftsanteilen, allerdings mit dem höchstmöglichen Vorbehalt, den man sich überhaupt vorstellen kann, nämlich den Beschlussvorbehalt des rheinland-pfälzischen Landtags.
Insofern gibt es – das hat sich auch im Ausschuss gezeigt – eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten. Es gibt große Gemeinsamkeiten. Es sei aber gestattet zu sagen – Herr Krell, ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt –, dass durch die große Gemeinsamkeit über die Parteigrenzen hinweg ein schlechtes Zeugnis für die
Arbeit von Herrn Minister Zöllner und die Art, wie er in dieses Gesetz eingestiegen ist und wie er vielleicht mit beiden Füßen auch in ein Fettnäpfchen getreten ist, das jetzt elegant gelöst wird, ausgestellt wird.
Wir hatten im Ausschuss – das muss man an der Stelle auch sagen – den Wunsch geäußert – „wir“ sind in dem Zusammenhang die FDP- und die CDU-Fraktion –, dass wir uns noch ein bisschen Zeit nehmen. Wie gesagt, es hat erst am vergangenen Donnerstag die Ausschusssitzung stattgefunden, in der die Anhörung ausgewertet wurde. Es war absehbar, dass alle Fraktionen für ein so umfangreiches und wichtiges Gesetzesvorhaben noch Änderungsvorschläge unterbreiten wollen, weil wir das, was wir von den Anzuhörenden gehört haben und was uns der Wissenschaftsrat mit seinem Gutachten ins Stammbuch geschrieben hat, in Form von Änderungsanträgen präsentieren wollen. Es wäre schön gewesen, wenn wir ein bisschen den Zeitdruck herausgenommen hätten. Da anderthalb Jahre schon ins Land gegangen sind, wäre wohl nichts passiert, wenn wir das Gesetz vier Wochen später verabschiedet hätten.
Dadurch hätten wir nämlich vielleicht die Möglichkeit gehabt, die bestmöglichen Brücken zu bauen und vor allen Dingen dieses Gesetz, wie es in der Vergangenheit geschehen ist, in großer Geschlossenheit zu verabschieden. Schließlich müssen wir ein hohes Gut verteidigen, und zwar das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine optimale medizinische Versorgung am Standort Mainz mit der Mainzer Universitätsklinik. Die Universitätsklinik ist mehr als eine Universitätsklinik. Sie ist das Mainzer Stadtkrankenhaus – es gibt entsprechende Verträge –, und sie ist natürlich ein Haus der Maximalversorgung. Sie ist vor allen Dingen die einzige Universitätsklinik, die wir im Land haben, in der exzellente Forschung und Lehre präsentiert werden.
Vor dem Hintergrund der Anhörung und dem Gutachten des Wissenschaftsrats wäre es daher klug gewesen zu versuchen, gemeinsame Wege zu gehen. Die Argumente, die wir in sehr sachlicher Form im Ausschuss ausgetauscht haben, hätte man vielleicht noch ein bisschen besser gewichten können. Dann hätte man auch mehr hören können, was man daraus lernen kann.
Wir von der CDU-Fraktion haben bei der Anhörung zugehört und haben nachgedacht. Wir wollen die Erkenntnisse, die wir gewinnen konnten, umsetzen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Es gibt substanzielle Unterschiede zum Änderungsantrag der SPD, auch wenn er in weiten Teilen identisch ist. Im Kern gibt es zwei Punkte, bei denen wir uns deutlich unterscheiden.
Das Land selbst gibt nur rund 10 % der Mittel, die für die Universitätsklinik erforderlich sind. Man muss ehrlicherweise zugeben, dass die finanziellen Probleme, vor denen die Universitätsklinik stand und steht, mit einem
Aufsichtsrat entstanden sind, der sehr stark vom Land geprägt war. Offensichtlich hat eine Mehrheit des Landes das nicht verhindern können; im Gegenteil.
Vielleicht ist es auch dem Verhalten des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden geschuldet, dass die Universitätsklinik so stark an die Wand gefahren ist. Wir wollen stattdessen einen Aufsichtsrat, der klein ist, in dem der Einzelne die Verantwortung spürt, die auf seinen Schultern lastet, und in dem sich entsprechender Sachverstand wiederfindet. Das ist das, was ein Aufsichtsrat leisten muss. Er muss nicht 100%ig die Eigentumsverhältnisse widerspiegeln. Wichtig ist, dass er gut für das Unternehmen ist. Ein kleiner Aufsichtsrat mit einer Stärkung der Aufsichtsratsmitglieder, die von außerhalb des Landes kommen, wäre eine Verbesserung. Es müssen nicht lauter Beamte im Aufsichtsrat sitzen.
Der zweite substanzielle Unterschied, den wir haben, ist der, dass wir beim Vorstand deutlichere Worte finden. Wir sind uns zwischenzeitlich einig, dass im Vorstand die drei entscheidenden Positionen kaufmännischer Vorstand, medizinischer Vorstand und wissenschaftlicher Vorstand unbedingt hauptamtlich geführt werden müssen. Es kann nicht sein, dass man ein solches Unternehmen mit so viel Verantwortung nebenberuflich führt. Im Gegenteil, wie gesagt, alle müssen hauptamtlich sein. Wir gehen da noch einen Schritt weiter. Sie sagen „soll“ und wünschen sich das.
Wir sagen, das muss so sein. Wir legen aber auch insgesamt die Latte hoch in Bezug auf die Qualifikation. Letztlich kann man es natürlich – das ist Ihre Argumentation – dem Aufsichtsrat überlassen, Vorstandsmitglieder zu finden, die die entsprechenden Qualifikationen mitbringen. Uns war es wichtig, schon im Gesetz mit Soll-Vorschriften festzuschreiben, in welche Richtung wir da denken. Beispielsweise muss der kaufmännische Vorstand in kongenialer Weise auf der einen Seite steuerrechtliche und volkswirtschaftliche Erfahrung mit betriebswirtschaftlicher Erfahrung auf der anderen Seite verbinden, wenn er ein solches Unternehmen sicher in die Zukunft steuern will
und mit einem solchen Unternehmen schwarze Zahlen schreiben möchte. Auch der medizinische Vorstand muss entsprechende Qualifikationen mitbringen. Es wurde in der Anhörung gesagt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland diese Karriereläufe kaum gibt. Wenn man so etwas nicht fordert und nicht als Vorgabe in die entsprechenden Gesetze schreibt, wird es diese Karrieren auch nicht geben. Wir sind der Auffassung, es sind Mediziner notwendig, die ihren medizinischen Sachverstand mit organisatorischen Erfahrungen kombinieren, die dann in der Lage sind, in einem hauptamtlichen Vorstand für das Unternehmen Krankenhaus das Optimale herauszuholen und es sogar zu führen. Wir sind der Auffassung, dass optimalerweise ein Kranken
Wir haben da eine Analogie gewählt, dass vergleichbar mit dem wissenschaftlichen Vorstand, der auf Vorschlag des Aufsichtsrats vom Fachbereichsrat gewählt wird, der medizinische Vorstand auf Vorschlag des Aufsichtsrats vom Klinik- und Pflegeausschuss gewählt werden soll. Wir haben diese Analogie deshalb gewählt, weil es uns im Weiteren wichtig ist, dass nicht nur der Sachverstand vorhanden ist, sondern die Vorstandsmitglieder auch von außen kommen können und wir Externe in die Mainzer Universitätsklinik hereinholen. Da ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ärztinnen und Ärzte an der Findung des entsprechenden Vorstandspostens beteiligt sind.
Ich werbe heute ausdrücklich für die Zustimmung. Man kann schon fast sagen, ich werbe für Zustimmung zum SPD-Antrag. Unser Antrag geht aber weiter. Deshalb werbe ich für Zustimmung zum CDU-Antrag. Er gibt der Universitätsklinik endlich die Rahmenbedingungen, dass sie sich wirtschaftlich mit einem schlagkräftigen Vorstand und einem schlagkräftigen Aufsichtsrat gut aufstellen kann.
Die Ideen, die die SPD einbringt, sind gut. Wir haben sie zu einem guten Teil in unseren Antrag übernommen. Das reicht aber nicht aus. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, und wir haben das Gutachten des Wissenschaftsrats vorliegen. Wir sollten die Ratschläge, die uns mitgegeben wurden, annehmen. Das ist das, was die Patientinnen und Patienten von uns erwarten. Wer krank ist, benötigt das beste Krankenhaus. Er benötigt eine exzellente Universitätsklinik. Die Universitätsklinik ist exzellent. Sie muss das bleiben und sie muss endlich in die schwarzen Zahlen kommen. Unser Antrag ist der richtige Weg dazu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetz über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz gibt es eine breite Zustimmung. Das ist begrüßenswert. Diesen Konsens haben wir in der Vergangenheit gepflegt. Ich meine, bei den wesentlichen Zügen des Gesetzes ist das auch so.
Dass dem so ist, hat sicherlich auch etwas damit zu tun, wie dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden ist. Das ist engagiert und auf ein partnerschaftliches Miteinander orientiert geschehen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch ganz, ganz herzlich bei der
Ministerin bedanken. Wir wissen, das war eine Herkulesaufgabe. Ich meine, Sie haben auch ein bisschen die Schärfe aus der Diskussion geholt. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür!
Herr Kollege Schreiner, an Sie gerichtet: Dies ist kein Tritt an einen abwesenden Jürgen Zöllner. Auch er hat viele gute Wege eingeleitet, um dieses Universitätsklinikum auf einen guten Weg zu bringen.
Sie haben es gesagt, strittig sind die Fragen der Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Für die SPD-Fraktion möchte ich dazu ganz klar sagen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Universitätsmedizin weiter in öffentlicher Verantwortung bleibt.
Sie haben angesprochen, dass vor einigen Jahren auch bei uns in Rheinland-Pfalz wie andernorts die Begriffe der Privatisierung und Kliniknamen herumgegeistert sind. Wir freuen uns, dass das Thema „Privatisierung“ vom Tisch ist und das Klinikum in öffentlicher Verantwortung bleibt. Dies beinhaltet aber auch, dass das Land z. B. die Gewährträgerhaftung übernimmt. Damit ist auch ganz klar, dass das Land entsprechend im Aufsichtsrat vertreten sein muss.
Wenn es eine solch hohe Verantwortung an dieser einen Stelle trägt, muss es auch entsprechend im Aufsichtsrat vertreten sein.