Herr Eymael, Sie haben von den Drittlandsmärkten und vom -marketing gesprochen. Wir hatten ein sehr fruchtbares Gespräch mit dem DWI, aber auch mit allen anderen Gebietsweinwerbungen. Der Wunsch war vorhanden, dass man die Mittel aufstockt.
Ich denke, auch mit der Neuausrichtung des DWI ist ersichtlich, wie diese Mittel eingesetzt werden können. Wir stehen voll dahinter, dass mehr Mittel fließen.
Im Bereich der Gebietsweinwerbungen gibt es Synergieeffekte, wenn man Gebietsweinwerbung und Tourismus ein bisschen stärker zusammenfließen lässt, noch stärker, als das vielleicht in der Vergangenheit schon der Fall war, sodass man vielleicht Projekte aus diesem Bereich fördern kann und könnte.
Umstrukturierungsmaßnahmen sind ein Bereich, den Sie auch angesprochen haben. Ich bin ein bisschen anderer Meinung als Sie, was die Freigabe des Rebsortenspiegels anbelangt. Ich denke schon, dass man das wirklich total freigeben sollte.
Sie haben den Dornfelder angesprochen. Ich nenne einmal den Müller-Thurgau. Der Müller-Thurgau war jahrelang als Massenträger verschrien und ist jetzt zum Teil nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden, um die Nachfrage zu erfüllen. Ich denke, warum sollte man nicht auch im Bereich Müller Thurgau sagen: Pflanzt ihn an, und dann könnt Ihr am Markt genau das tun, womit Ihr erfolgreich sein könnt. –
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich als Gäste Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltungsfachangestellte der Berufsbildenden Schule Wissen. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission zur EU-Weinmarktreform hätten sicherlich drastische Wettbewerbsnachteile für unsere rheinland-pfälzischen Weinbaubetriebe mit sich gebracht und viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Die Bestrebungen von Herrn
Minister Seehofer und – ich füge auch ausdrücklich hinzu – von Herrn Minister Hering sowie die gemeinsamen Bestrebungen aller im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Parteien, aber auch aller in der Weinwirtschaft und den Weinbauverbänden organisierten Winzerinnen und Winzer haben dazu geführt, dass wir einen Kompromiss erreichen konnten, der zwar sicherlich nicht in allen Punkten dem entspricht, was wir uns vorgestellt haben, von dem wir aber im Nachhinein sagen können, dass wir mit einem blauen Auge davongekommen sind.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde auch ein nationaler Finanzrahmen beschlossen, der es zukünftig den Mitgliedstaaten ermöglicht, eigene nationale Fördermaßnahmen für die Weinwirtschaft festzulegen.
Wir seitens der CDU-Fraktion und seitens der FDPFraktion haben heute unsere beiden Mündlichen Anfragen zur Aussprache gestellt, um die Frage zu klären, wie sich die Landesregierung vorstellt, die Mittel, die im nationalen Finanzrahmen zur Verfügung stehen, einzusetzen. Herr Minister, ich hätte mir in einigen Punkten schon eine definitive Aussage von Ihnen gewünscht und keine Ausführungen wie beispielsweise „wir prüfen“ und „wir diskutieren“; aber Sie haben nun in der Aussprache noch einmal die Möglichkeit, auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt Ihre Aussage zum Thema „RTK“. Ich weiß, dass Gespräche mit Kellereien stattgefunden haben und es auch den Vorschlag gab, möglicherweise noch in diesem Jahr den Betrag vor die Klammer zu stellen. Ich begrüße Ihre Aussage, dass Sie keine Übergangslösung akzeptieren werden; denn wir hätten uns gegenüber der EU-Kommission mit der Argumentation, die wir hinsichtlich der Saccharose vertreten haben, sicherlich unglaubwürdig gemacht. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir deutlich sagen, dass es keine Übergangslösung geben wird.
Wir brauchen in Rheinland-Pfalz ein Strukturförderungsprogramm. Ich möchte einige Punkte aufzählen, die nach unserer Auffassung dazugehören. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dazu Stellung beziehen könnten. Herr Eymael hat bereits das Thema der Unterstützung der Weinvermarktung insbesondere in den Drittlandsmärkten angesprochen. Es stellt sich nur die Frage, ob die Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro oder 3 Millionen Euro, die bereits im Raum standen, vom DWI überhaupt verwendet werden können, da diese Mittel kofinanziert werden müssen. Das DWI hat bereits sehr vorsichtig infrage gestellt, ob es diese Mittel sofort verwenden kann oder ob wir nicht versuchen sollten, gemeinsam mit dem DWI auch die regionale Gebietsweinwerbung hinzuzuziehen, die davon profitieren könnte, um letzten Endes auch Drittlandswerbung betreiben zu können.
Sie haben von der Beibehaltung des Umstrukturierungsprogramms gesprochen, aber Sie wissen noch nicht genau, wie die Rahmenbedingungen dafür aussehen können und ob wir das Programm grundsätzlich so beibehalten können. Es wird über die völlige Freigabe der Sortenliste nachgedacht, und in diesem Zusammenhang wird von unternehmerischer Freiheit gesprochen. Es überrascht mich, dies aus dem Mund eines SPD
Ministers zu hören; aber wenn dies die Zielrichtung der neuen Weinbaupolitik der Landesregierung ist, können wir von der CDU-Fraktion dies nur sehr begrüßen. Es ist wichtig, dass wir die Sortenliste freigeben und es letzten Endes den Winzern überlassen, unternehmerisch zu entscheiden, für welche Sorten sie das Klientel haben. Wir wollen ihnen vom Staat nicht vorschreiben, welche Sorten sie anzupflanzen haben.
Aber wir sollten im Zuge des Umstrukturierungsprogramms über viele bürokratische Hürden sprechen, die in das neue Programm nicht mehr aufgenommen werden sollten. Dies ist zum einen die Zeilenbreite, zum anderen die Mindest- und die Höchststockzahl. Für sie gilt das Gleiche, was ich schon zu der Sortenliste ausgeführt habe.
Wir brauchen eine Überprüfung der Ausfallzeiten bzw. der Höhe des Einkommensausfalls bei Neuanlagen. Der Berufsstand sagt zu Recht, dass 7.500 Euro pro Hektar, die momentan gezahlt werden, bei weitem nicht ausreichen.
Herr Minister, mich würde interessieren, wie die Landesregierung zum Thema „Förderung von kellerwirtschaftlichen Maßnahmen“ steht. Haben Sie vor, zukünftig in den Bereich der Modernisierung der Produktionskette Mittel zu investieren, oder ist dies nicht vorgesehen? – Wenn Sie es vorhaben, sollten wir über Höchstgrenzen sprechen und inwieweit dies verflechtbar ist mit anderen Programmen.
Herr Minister, abschließend noch einen Satz: Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie heute das Parlament im Unklaren darüber lassen, wie Sie sich den Mitteleinsatz vorstellen. Wir wissen, dass Sie bereits für Anfang Juni zu einer Pressekonferenz zu diesem Thema eingeladen haben, auf der Sie im Detail sagen, wie Sie die Mittel verwenden wollen. So können Sie mit dem Parlament und dem Fachausschuss nicht umgehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir heute in diesem Parlament über einen beachtlich gestiegenen nationalen Finanzrahmen diskutieren können, ist das Ergebnis des Vorgehens, das wir nach Veröffentlichung der Vorschläge der Europäischen Kommission gemeinsam gewählt haben, indem wir geschlossen die Position vertreten haben, dass das, was Europa vorgelegt hat, für uns
keine ernsthafte Diskussionsgrundlage ist. Mit dem Weingipfel in Mainz sowie mit verschiedenen Resolutionen im Parlament und unserem gemeinsamen Engagement im Bundesrat auch mit Herrn Bundesminister Seehofer, den ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nennen möchte, haben wir erreicht, dass sehr Schlimmes für die Weinwirtschaft in Deutschland und Europa verhindert werden konnte.
Eine Hauptforderung, die Rheinland-Pfalz sehr frühzeitig in die Gespräche mit der EU-Kommission eingebracht hat, lautet, die Entscheidungskompetenz der Regionen zu stärken. Dies ist in beachtlichem Maße geschehen; denn das jährliche Budget der Weinmarktmittel wird von aktuell 13 Millionen Euro bundesweit auf 38 Millionen Euro ansteigen. Nach unseren Vorstellungen sollen davon 63 %, also ein Betrag von 24 Millionen Euro, in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Dies wäre eine Aufteilung, wie wir sie uns vorstellen.
Herr Kollege Eymael, auch bezüglich des Anbaustopps ist zumindest eine Verlängerung erreicht worden. Auch ohne Änderung wäre es zu einem Ende des Anbaustopps gekommen. Wir haben aber die Möglichkeit, noch einmal rechtzeitig vorstellig zu werden.
Auch über den Mitteleinsatz herrscht in diesem Haus ein großer Konsens in den Grundfragen. Klar ist, für uns kommt es nicht infrage, Überproduktionen durch Grünernten oder die Destillation zu vernichten. Wir wollen eine wettbewerbsfähige und qualitativ hochwertige Weinwirtschaft, wie wir sie auch derzeit haben. Diese wollen wir stärken, und wir brauchen derlei Instrumente nicht. Deswegen werden wir dazu auch nichts vorsehen.
Wir werden uns auch hinsichtlich des Themas „RTK“ klar positionieren: Nach unseren Vorstellungen wird es keine weitere RTK-Förderung geben. Wir würden uns unglaubwürdig machen; denn wir haben in Brüssel kommuniziert, dass die traditionelle Methode beibehalten werden und die Saccharose auch weiterhin zum Einsatz kommen soll. Die Förderung von RTK auch temporär zuzulassen, wäre unglaubwürdig, und ich bin froh, dass wir im Parlament eine einhellige Auffassung hierzu haben, die es auch in den nächsten Monaten geschlossen zu vertreten gilt.
Herr Eymael, um Unklarheiten zu beseitigen, möchte ich noch einmal ausführen, klar ist, die Mittel, die für den nationalen Finanzrahmen in Rheinland-Pfalz ankommen, werden in vollem Umfang bis zum letzten Cent für die Weinwirtschaft ausgegeben.
Klar ist auch, dass zukünftig über PAUL in nennenswertem Umfang Pheromonförderung und Flurbereinigung erfolgen können. Ich habe Ihnen aber auch dargestellt, wenn die übrige Landwirtschaft, weil sie solidarisch auch die Zukunftschancen der Weinwirtschaft gesehen hat, gesagt hat, wir akzeptieren temporär, obwohl es von der Fläche weniger als 10 % sind, dass 50 % der Mittel aus PAUL für die Weinwirtschaft eingesetzt werden, dann glaube ich, ist es nicht akzeptabel zu sagen, Mittel, die
zukünftig nach Vorstellung der Europäischen Kommission nicht mehr nach PAUL, sondern aus dem nationalen Finanzrahmen für die Weinwirtschaft eingesetzt werden sollen, nicht einzusetzen. Ich glaube, wenn man die Gesamtverantwortung für die Landwirtschaft vertritt, ist eine andere Position nicht vertretbar. Ich glaube, dass wir dort auch einen gemeinsamen Konsens finden sollten. Wenn ein Bereich der Landwirtschaft 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung hat, dann hat er auch eine Solidaritätsverpflichtung anderen gegenüber. Das werden wir dann auch so formulieren und festlegen, ich bin überzeugt, auch im großen Konsens mit der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz insgesamt.
Ich komme nun zur Umstrukturierung, Frau Schneider. Ich habe immer die Position vertreten, wir müssen die Entscheidungskompetenz der Unternehmen Landwirtschaft und der Unternehmen Winzer stärken. Sie sind Teile der Wirtschaft. Die Marktteilnehmer können selbst besser entscheiden, wo Zukunftschancen sind. Nichts anderes habe ich vertreten und immer gesagt. Sobald mir die Möglichkeiten gegeben werden, das auch in praktische Politik umzusetzen, werden wir das auch tun. Wir handeln konsequent. Deswegen habe ich schon kommuniziert, ich werde dafür sorgen, dass die Rebsortenliste komplett freigegeben wird. Die Winzer sollen zukünftig selbst entscheiden, welche Rebsorten sie anpflanzen, wo sie Zukunftschancen auf Märkten sehen.
Ein weiterer Schwerpunkt, den wir auch gemeinsam so sehen, ist die Drittlandswerbung. Rheinland-pfälzischer Wein hat auf Drittlandsmärkten große Zukunftschancen, aber nur dann, wenn wir Marketingmittel in interessanten Märkten konzentrieren. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dem Deutschen Weininstitut in einem Umfang von 1 Million Euro, so stelle ich es mir vor, Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dann sollten wir einen Wettbewerb bezüglich der besten Konzepte entfachen.
Wenn große Unternehmen wie Kellereien und Genossenschaften zielführende Konzepte für Auslandsmarketing haben, wenn es das Deutsche Weininstitut hat, wenn es der Weinfonds oder andere Marktbeteiligte haben, die wir für zielführend halten, dann sollten wir diese fördern und unterstützen. Ich glaube, das ist besser, als vorab einer Organisation alle Mittel zu geben und darauf zu hoffen, dass sie es gut machen wird. Ich glaube, auch im Sinne einer Marktwirtschaft kann ein gesunder Wettbewerb nur hilfreich sein, ein Wettbewerb um gute und kreative Ideen. Auch das wird die Weinwirtschaft unterstützen. Das ist meine Vorstellung, wie wir diese Mittel zukünftig einsetzen werden.
Frau Schneider, zu Ihrem Vorwurf, ich würde keine abschließende Festlegung treffen, wie die Mittel eingesetzt werden, möchte ich zum einen sagen, es macht keinen Sinn, heute festzulegen, in welchem Umfang wir genau Mittel für Umstrukturierung, Marketing, Investitionen einzelbetrieblicher Art in zwei bis drei Jahren verausgaben. Wir werden Zielgrößen festlegen und uns eine Flexibilität erhalten.
Wenn ein höherer Bedarf der Umstrukturierung vorhanden ist, wenn wegen interessanter Marktchancen für das
Drittlandsmarketing mehr Mittel aktuell eingesetzt werden müssen, dann ist es sinnvoll, sich diese Flexibilität zu erhalten, mit Zielgrößen zu arbeiten und das zu tun, was in der Vergangenheit auch erfolgreich gemacht wurde, nämlich aktuell auf Marktsituationen zu reagieren. Wir werden mit entsprechenden Zielgrößen arbeiten.
Frau Schneider, dann werde ich mich von Ihnen nicht davon abhalten lassen, meine Zusagen gegenüber den Beteiligten der Weinwirtschaft einzuhalten, denen ich zugesagt habe, bevor sich der Minister abschließend entscheidet, wird es einen intensiven Diskussionsprozess mit allen Marktbeteiligten geben. Ich habe auch mit Kellereien gesprochen, wissend, dass sie von der Auffassung, aus der RTK-Förderung auszusteigen, nicht begeistert sein werden, auch die Bauern- und Winzerverbände und Weinbauverbände. Wir haben uns verständigt, dass wir Ende Mai, also rechtzeitig vor der Entscheidung im Bund, über wesentliche Fragen diskutieren werden, dass ich die Auffassungen der Weinbauverbände ernst nehmen werde und danach abschließend in Detailpunkten eine Entscheidung treffen kann. Dieses Vertrauen der Weinbauverbände und der Marktbeteiligten werde ich nicht zerstören und mich nicht wenige Tage vorher an dieser Stelle abschließend positionieren.
Ich werde diese Entscheidung nach dem 28. Mai 2008 treffen und werde auch – das ist ebenfalls wichtig – rechtzeitig, bevor im Bund abschließende Entscheidungen getroffen werden, das kommunizieren, was die Auffassung der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz ist. Ich bin guter Dinge, dass es wieder eine einhellige Position sein wird, die die Landwirtschaft bzw. die Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz vertreten wird. Wir bekommen diese Gemeinsamkeit aber nur hin, wenn wir auch vertrauensvoll mit den Beteiligten umgehen. Zusagen müssen auch eingehalten werden. Die Aussage war, es gibt keine abschließende Entscheidung des Ministers, bevor mit allen geredet wurde. Insbesondere wird der weinbaupolitische Beirat abgewartet. Die Menschen, die sich dort engagieren – klugerweise hat Herr Kollege Bauckhage dies eingeführt –, werden wir ernst nehmen. Deswegen wird es von mir erst eine Entscheidung nach dem 28. Mai 2008 geben. Da können Sie noch so häufig nachfragen. Ich werde das so handhaben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nur eines klarstellen. Bezüglich der Freigabe der Rebsorten, Frau Baumann, habe ich die bisherige Meinung der Europäischen Union zu diesem Thema mehr oder
weniger abgefragt, dass eben keine Massenträger zugelassen werden sollen, sondern der Qualitätsgedanke im Weinbau vorne steht. Deswegen war es jedenfalls bis vor Kurzem nicht möglich, die Freigabe der Rebsorten herbeizuführen. Wenn es um Vereinfachung und Entbürokratisierung geht, dann ist es doch selbstverständlich, dass wir das mit unterstützen. Ich hoffe, dass die Winzer so eigenverantwortlich handeln werden, dass es keine Eklats oder keinen einseitigen Anbau von Massenträgern gibt, die dann vielleicht kurzzeitig Modetrends sind und mit denen man Geld verdienen kann und nach fünf oder zehn Jahren stellt man fest: Hoppla, ich habe einen Fehler gemacht. – Das ist aber die Eigenverantwortung des Einzelnen.