Ich würde gerne damit schließen, dass ich noch einmal darauf verweise, dass wir als FDP-Fraktion einen weitergehenden Vorschlag gemacht und gesagt haben, am besten funktioniert es, wenn die Eltern ein Instrument der Nachfragemacht an der Hand haben. Deshalb wollen wir den Betreuungsgutschein, weil wir den Eltern die Möglichkeit geben wollen zu sagen, ich möchte mein Kind hier betreuen lassen, wir brauchen eine Möglichkeit.
Ich kann mit meinem Gutschein auf einen privaten oder betrieblichen Träger zurückgreifen. Ich glaube, das würde die Bedarfsgerechtigkeit, die wir auch im Antrag formuliert haben, noch einmal verstärken.
und haben natürlich anerkannt, dass die rechtliche Situation im Bund und auch im Land Rheinland-Pfalz anders aussieht. Deshalb unterstützen wir natürlich die Bemühungen, trotz allem für eine Differenzierung und für eine Anpassung unserer Betreuungsangebote an die Lebensbedingungen junger Familien zu sorgen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es wohl aus meiner Sicht nach den Vorrederinnen sehr kurz machen.
Erstens möchte ich gerne zum Ausdruck bringen, dass ich mich ausdrücklich freue, dass es einen fraktionsübergreifend abgestimmten Antrag gibt und gerade nach der Debatte von heute Mittag, die mich doch sehr berührt hat, deutlich wird, dass man auf einer sachlichen Grundlage auch gemeinsam etwas machen kann.
Zweitens ist zu Recht gerade von Frau Morsblech und auch von Frau Brück angesprochen worden, dass es in dieser Frage nach wie vor sehr stark um Bewusstseinsbildung geht und es eine ressortübergreifende Aufgabe ist, die allerdings, wenn ich z. B. an die Regionalkonfe
renzen aus dem vergangenen Jahr erinnere, die vom Wirtschaftsministerium und vom Sozialministerium gemeinsam unter dem Aspekt „Familienbewusste Arbeitswelt“ durchgeführt worden sind, durchaus bereits so aufgegriffen und verstanden wird.
Wir haben erst jüngst gemeinsam noch einmal ein Informationsschreiben an die Unternehmen im Land und an die Jugendämter versandt, in dem wir darauf aufmerksam gemacht haben, welche neuen Möglichkeiten wir mit dem Kindertagesstättengesetz geschaffen haben, auf die eben schon eingegangen worden ist.
An dieser Stelle will ich aber nur noch einmal sagen, dass wir in Rheinland-Pfalz – das ist wohl auch der Flächenstruktur des Landes angepasst – beide Wege haben, nämlich dass wir Betriebskindertagesstätten unterstützen können, dass wir aber auch Belegplätze in Einrichtungen fördern können. Wir haben auch ein Hindernis aus dem Weg geräumt, indem dann, wenn Kinder aus einem anderen Jugendamtsbezirk kommen, der Jugendamtsanteil vom Land übernommen wird. Ich meine, das ist eine sehr, sehr fortschrittliche Regelung und übrigens auch eine Regelung, die von den Sachverständigen aus diesem Bereich ausdrücklich begrüßt und als gangbarer und pragmatischer Weg angesehen wird.
Lassen Sie mich bei aller Freude auch noch eine Bemerkung zum Bundesprogramm machen. Ich hoffe, dass das Bundesprogramm in Rheinland-Pfalz angenommen wird. Deshalb haben wir, nachdem es am 22. Februar von der Bundesfamilienministerin vorgestellt worden ist, sofort den Kita-Tag der Spitzen genutzt und über dieses Programm informiert und auf die Möglichkeiten hingewiesen, die dieses Programm für Unternehmen von bis zu 1.000 Beschäftigten hat, Kindertageseinrichtungen zu fördern. Wenn sie zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder einrichten, können daraus bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz als Anschubfinanzierung für zwei Jahre gefördert werden. Dies nur deshalb, damit wir wissen, was im Bundesprogramm vorgesehen ist.
Jetzt kommt ein echtes Problem: Dieses Bundesprogramm ist nicht vorher mit den Ländern abgestimmt worden. Das heißt, es nimmt auch keine Rücksicht auf die Förderstrukturen der Länder. – Jetzt kommt es noch etwas härter, aber auch das muss man wissen: Da es sich um Mittel aus dem ESF-Programm handelt, dürfen weitere öffentliche Mittel nicht in der Kofinanzierung zur Verfügung stehen.
Das heißt natürlich, dass die nicht abgedeckten Kosten vom jeweiligen Betrieb übernommen werden müssen. An dieser Stelle erlaube ich mir schon das Fragezeichen, ob man in einer vernünftigen Abstimmung mit den Ländern nicht hätte bessere Wege finden können, die am Ende in den Betrieben auch besser wirksam geworden wären.
Ich sage das auch bewusst vor dem Hintergrund, dass ich meine, dass wir in den Ländern in Zusammenarbeit
mit den Kommunen relativ gut wissen, wie die Strukturen sind, wir Bundeshilfe an dieser Stelle gerne in Anspruch nehmen, aber es eben wünschenswert wäre, wenn diese Förderstrategien vernünftig miteinander abgestimmt würden. Dennoch werden wir sehen, was wir damit machen können. Wir müssen aber sehen, dass wir da auch einige Restriktionen zu beachten haben.
Insofern ist auch nicht so sehr das Land gefragt, sondern das wird jeweils von Entscheidungen vor Ort abhängig sein. Wir werden beraten, und wir werden mit Informationen zur Verfügung stehen. Ich will dann einmal hoffen, dass es uns auf allen Wegen gelingt, die betriebsnahe Versorgung mit Kindertagesstätten weiter zu verbessern.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. Wird Ausschussüberweisung beantragt? –
Das ist nicht der Fall. Dann können wir in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP – Drucksache 15/2198 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP angenommen.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2006 Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/1807 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2006 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 15/1809 –
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2007/2008 des Rechnungshofs – Drucksache 15/1900 – ist heute im Landtag eingegangen. Die Fraktionen haben vorab ein Exemplar erhalten. Die Stellungnahme wird demnächst als Drucksache veröffentlicht. Es wird um Einverständnis gebeten, die Stellungnahme der Landesregierung mit den übrigen Drucksachen zum Entlastungsverfahren an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechungsprüfungskommission zu überweisen.
Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 sollen gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache behandelt werden. Zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 16 wird eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission vorgeschlagen. Kann ich dazu Einverständnis feststellen? – Das ist der Fall.
Werte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich lade Sie zur nächsten Landtagssitzung am 4. und 5. Juni 2008 ein. Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende.