Protocol of the Session on May 14, 2008

Ich würde Ihnen jetzt gerne eine Frage stellen.

(Pörksen, SPD: Das geht leider nicht!)

Seltsamerweise haben die Kommunen seit 17 Jahren einen negativen Finanzierungssaldo. Das ist vermutlich Zufall.

(Zuruf von der SPD: Woran liegt das?)

Seit 17 Jahren ist die SPD hier am Regieren.

(Glocke des Präsidenten)

Die Antwort kann ich Ihnen gerne geben. So viel sage ich zu der Liebe zu den Kommunen. Werden Sie ein bisschen redlicher. Man darf vor Ort nicht etwas sagen und dann hier davon nichts mehr wissen wollen. So geht es nicht.

(Beifall der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/2117 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/2211 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2212 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/2213 –

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten.

Zur Berichterstattung hat Herr Kollege Auler das Wort.

(Abg. Auler, FDP, bleibt auf dem Weg zum Rednerpult bei Abg. Eymael, FDP, stehen, der in seinen Unterlagen blättert – Zuruf von der SPD: Der Auler wird immer fauler! – Pörksen, SPD: Wieder keine Vorlage? – Ramsauer, SPD: Was ist das für eine Organisation?)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drucksache 15/2117, ein gemeinsamer Entwurf der Fraktionen der SPD und CDU, lag federführend dem Innenausschuss vor. Der Innenausschuss hat beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind jetzt in der zweiten Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, einem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und CDU, den wir im letzten Plenum eingebracht haben. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bedanken, dass wir es geschafft haben, das Verfahren so zügig voranzutreiben.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs habe ich bereits in der letzten Plenarsitzung vorgetragen, sodass ich mich jetzt auf die Änderungsanträge beschränken möchte. Mit dem Änderungsantrag von SPD und FDP soll es zu einem gänzlichen Wegfall kommunalwahlrechtlicher Sperrklauseln in Rheinland-Pfalz kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Klausel für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Das Gericht führt dazu aus, es seien keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die die Beibehaltung der 5 %Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen würden. In der Sache bewirke die 5 %Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlgesetz eine nicht gerechtfertigte Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich des Erfolgswertes sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit.

Damit war die Frage der Verfassungsfestigkeit von Sperrklauseln im Raum. Mir ist es wichtig zu betonen, dass die SPD von Anfang an Gesprächsbereitschaft und Offenheit in dieser Fragestellung gezeigt und signalisiert hat. Wir haben dann im vergangenen Plenum vereinbart, den Wissenschaftlichen Dienst mit einem Gutachten zu beauftragen. Darüber hinaus hat es auch eine Anhörung gegeben. Sowohl bei der schriftlichen Anhörung als auch durch das Gutachten ist eines deutlich geworden: Nur die mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungsorgane kann eine Sperrklausel rechtferti- gen. – Konkrete Anhaltspunkte für eine derartige Gefährdung liegen jedoch nicht mehr vor. Das heißt ganz klar, es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für die Beibehaltung. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken sind durchaus angebracht.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, den Blick in andere Bundesländer zu werfen; denn es sind nur noch einige wenige, die Stadtstaaten Bremen, Hamburg, Berlin und das Saarland, die noch eine Sperrklausel haben. Thüringen hat mittlerweile auch die Sperrklausel vom Verfassungsgericht verneint bekommen. Angesichts dieser Rechtsprechung, der Stellungnahmen, der Einschätzung, aber auch angesichts unserer gesetzgeberischen Verantwortung ist Rechtssicherheit herzustellen. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ganz klar betonen. Selbst wenn unsere Klausel bis jetzt noch nicht irgendwo angegriffen, beklagt oder infrage gestellt worden ist, nichtsdestotrotz müssen wir, wenn wir heute eine Änderung vornehmen, diese Rechtssicherheit herstellen; denn es wäre nichts gewonnen,

wenn später eine solche Klausel weggeklagt würde. Damit steht es fest, wir werden mit diesem Änderungsantrag die Sperrklauseln für Kommunalwahlen von 3,03 % und 5 % bei den Bezirkstagen streichen.

Mir ist es aber auch wichtig, an dieser Stelle noch einmal ganz klar zu sagen, ich glaube nicht, dass es zu den befürchteten Verwerfungen in den kommunalen Gremien kommen wird, zum einen, weil wir Bundesländer haben, die durchaus mit uns vergleichbar sind, wie zum Beispiel Bayern oder Hessen, bei denen es diese Sperrklauseln nicht mehr gibt und bei denen auch nicht ein Gremienchaos in den kommunalen Gremien herrscht – das ist bisher noch nicht verlautbart worden –, also einmal, weil es in den anderen Bundesländern offensichtlich funktioniert, aber auch, weil wir einmal ganz genau hinschauen müssen, wie sich unsere kommunalen Gremien in der Vergangenheit schon zusammengesetzt haben.

Ich kann z. B. vom Stadtrat Germersheim sagen, dass es dort sieben politische Gruppierungen gibt. Das ist meiner Meinung nach schon eine hohe Anzahl. Von daher glaube ich, diese Befürchtungen werden unberechtigt sein. Es wird nicht zu den großen Verwerfungen führen.

(Beifall bei der SPD und Beifall der FDP)

Schade ist, dass die CDU nicht dabei ist und nicht mitgegangen ist. Ich möchte hier jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Wir haben Vorgespräche geführt. Für mich bleibt ein bisschen der Geschmack übrig, handwerklich ist es richtig, es zu tun, weil wir Rechtssicherheit schaffen müssen, und politisch können Sie es unter Umständen noch anders verwenden.

(Licht, CDU: In dieser Frage gibt es kein Nähkästchen!)

Jetzt mache ich aber auch gleich weiter mit der CDU. Ich komme zu Ihrem Änderungsantrag.

(Pörksen, SPD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Der Antrag fordert die Versendung der Stimmzettel an alle Wählerinnen und Wähler spätestens drei Tage vor der Wahl. Vorbild für die CDU ist hierbei das Land Baden-Württemberg. Neben der grundsätzlichen Frage, ob man jetzt einen Sonderweg mitgehen sollte, wo wir uns bei der Sperrklausel jetzt gerade den Mehrheitsregelungen anschließen, möchte ich jetzt auch einmal ganz konkret etwas zur Sache sagen. Wir halten dies für den falschen Weg. Das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut. Es ist unsere vornehme Aufgabe, dieses Wahlrecht zu stärken und zu schützen.

(Beifall der SPD und des Abg. Eymael, FDP)

Wahlen sind unter anderem unmittelbar, frei und geheim.

(Eymael, FDP: Geheim!)

Und geheim! Dieses Wahlgeheimnis ist ein sehr hohes Gut. Diesem Recht, alle fünf Jahre die kommunalen Gremien zu wählen, wohnt nun einmal eben auch inne,

dass die Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, zum Wahllokal gehen.

(Licht, CDU: Dann dürfte es auch keine Briefwahl geben! Die ist genauso geheim!)

Wer da aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verhindert ist, hat die Möglichkeit, eine Briefwahl vorzunehmen.

(Wirz, CDU: Die Briefwahl ist dann geheim!)

Summa summarum meinen wir aber, das Wahlgeheimnis erfährt seinen größten Schutz in der Wahlkabine und nicht am Küchentisch bei der Großfamilie.

(Beifall bei SPD und FDP)

Was den zweiten Punkt anbelangt, bleiben wir bei der gemeinsam eingebrachten Regelung, was das Mehrheitswahlrecht anbelangt, d. h., dass ebenso viele Bewerber wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Dabei folgen wir auch dem Wunsch der Kommunen, wie er uns gegenüber vorgetragen worden ist. Dies so weit zur Sache.

Gestatten Sie mir aber auch noch eine kurze Anmerkung zum Verfahren. Herr Baldauf, ich habe das vorhin nicht verstanden, warum Sie justament die FDP angegangen sind, dass sie hier jetzt irgendwie ein Umfaller wäre.

(Kuhn, FDP: Wir?)

Was wir in der Entwicklung dieses Gesetzes und seiner Anträge an Zickzack und Schlangenlinien von der CDU erfahren haben, spricht für sich.

(Pörksen, SPD: Da ist die Mosel geradezu gradlinig!)

So haben Sie z. B. die Fragestellung der Stimmzettel vorab mit uns besprochen, und wir haben Ihnen gesagt, nein, da gehen wir nicht mit. Dann hat man sich auf diesen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Nun kommen Sie mit einem Änderungsantrag hinterher. Das sind wirklich Zickzack-Kurse, die die parlamentarische Zusammenarbeit nicht unbedingt einfacher machen. Wäre Zickzack-Fahren eine politische Disziplin in Peking, würde ich sagen: Auf dorthin, Sie hätten Chancen auf eine Medaille. – In der Summe geht es heute jetzt aber darum, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen; denn nächstes Jahr sind Kommunalwahlen. Dass das seine Schatten vorauswirft, haben wir vorhin schon gemerkt.