Protocol of the Session on February 27, 2008

Ich appelliere noch einmal an Sie, genau zu bedenken, was Sie fordern. Das ist nämlich ein Schnellschuss.

(Licht, CDU: Die Lebenspartnerschaft?)

Nein, ich meinte nicht die Lebenspartnerschaft.

(Heiterkeit im Hause)

Das ist nämlich ein Schnellschuss, der nur dazu führt, dass Sie noch mehr Chaos verbreiten.

Ich möchte auf eine Sache hinweisen: Es gab eine verlässliche Regelung, dass nicht geraucht werden darf, außer in Nebenräumen. Wir hoffen, dass die auch vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Bestand hat.

Nur deshalb, weil das jetzt für Einraumkneipen ausgesetzt wurde, heißt das noch lange nicht, dass nicht vielleicht eine ganz andere Regelung in diesem Gesetz verfassungswidrig ist. Auch das kann der Verfassungsgerichtshof immer noch entscheiden. Dazu ist überhaupt keine Aussage getroffen worden. Dann gehen wir wieder in ein neues Gesetzgebungsverfahren. Ich rate deshalb dringend, die vielleicht drei Monate abzuwarten. Dann haben wir verlässliche richterliche Leitlinien und können uns alle darauf einstellen oder die jetzige gesetzliche Regelung beibehalten.

Das mit dem Nachdraußengehen ist auch in Einraumkneipen gar nicht so schlimm. Was glauben Sie, wie schwer es für die Landesregierung war, bei Inkrafttreten des Rauchverbots so einen milden Winter zu organisieren, dass das keinen wirklich stört.

(Heiterkeit im Hause)

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Wir werden uns auch bemühen, einen milden Sommer zu organisieren, damit sich das Gemüt in Bezug auf das Thema „Nichtrauchen“ beruhigt.

Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten, ich sage es noch einmal: Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz ist am 15. Februar mit der Ausnahme, über die wir sprechen, in Kraft getreten. Grundsätzlich meine ich aber, dass wir insgesamt einen weitgehenden Schutz für Nichtraucher und Nichtraucherinnen in Bezug auf das Passivrauchen haben.

Zu dem Anliegen der FDP, die Wirte sollen selbst entscheiden, sage ich wahrscheinlich jetzt zum dreißigsten Mal, dass es eine Selbstverpflichtung aus der Gastronomie gab, die nicht dazu geführt hat, dass ein umfassender Schutz vor Passivrauchen eingeführt worden ist. Es lag durchaus in der Hand der Unternehmer und Unternehmerinnen, das in der Vergangenheit anders zu gestalten.

Ich möchte daran erinnern, dass unser Gesetz auf einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beruht und wir in 14 Bundesländern vergleichbare Regelungen haben. Es ist natürlich ein bisschen schade, dass ausgerechnet uns im Moment die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Das respektieren wir aber selbstverständlich und freuen uns für die anderen Bundesländer, die ihr Gesetz schon lange in Kraft treten ließen, und dass das dort eigentlich auch relativ reibungslos funktioniert.

Ich sage als Gesundheitsministerin: Jede Ausnahmeregelung beim Nichtraucherschutz schwächt den Gesundheitsschutz. Ich meinte, dass wir mit dem Gesetz, so wie es entwickelt worden ist, einen durchaus guten Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und den Interessen der Gastronomie gefunden hatten. Davon bin ich im Übrigen immer noch überzeugt.

Ich möchte Ihnen auch noch einige Zahlen wiedergeben zum Thema „Gesundheitsschutz“ und wie wichtig mir dieses Thema ist. Herr Dr. Schmitz, das hat nichts mit

Ideologie zu tun, sondern das hat schlicht und ergreifend mit Gesundheit zu tun.

(Beifall der SPD)

In Frankreich ist die Zahl der Herzinfarkte seit Einführung des Rauchverbots um 15 % gesunken. In Italien sank die Zahl der akuten Herzinfarkte seit Beginn des Rauchverbots um 11,2 %, und in Schottland verringerte sich die Zahl der Herzinfarkte seit Inkrafttreten des Rauchverbots bei Rauchern um 17 % und bei Nichtrauchern um 20 %.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Ich sage das, weil wir in dieser ganzen Debatte nicht aus den Augen verlieren sollten, dass wir über Gesundheitsschutz sprechen.

(Beifall der SPD)

Noch ein paar Worte zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Schäfer. Liebe Frau Abgeordnete Schäfer, der Verfassungsgerichtshof hat nicht gesagt, dass die Regelung zu indifferent ist, so wie Sie das als CDU sagen. Der Verfassungsgerichtshof – das hat Herr Abgeordneter Hoch dargestellt – hat ausschließlich aus einer reinen Folgenabwägung heraus beschlossen, dass im Moment die Regelung für die Eckkneipen ausgesetzt wird. Das ist ein Unterschied. Er hat sich nämlich nicht in der Sache geäußert, sondern er hat in einem vorläufigen Rechtsverfahren sichergestellt, dass für den Fall, dass die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein könnten, kein Folgeschaden daraus entsteht. Das ist etwas anderes, als die CDU öffentlich argumentiert.

(Beifall der SPD)

Ich darf im Übrigen daran erinnern, dass auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht. Das wird auch interessant. Es geht nicht nur um die Entscheidung unseres Verfassungsgerichtshofs; denn wir haben etliche Bundesländer, die die Dinge genauso geregelt haben wie wir in Rheinland-Pfalz. Es wird eine Frage der Zeit sein, dass in Nachbarländern, in denen Klagen ebenfalls anhängig sind, Entscheidungen zu diesem Thema getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch damit beschäftigen.

Jetzt vielleicht noch ein paar Worte zu den gleich lautenden Gesetzentwürfen der CDU und der FDP, um zu begründen, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, vorschnell zu handeln.

Wieso sollte der Gesetzgeber handeln – das hat auch Herr Abgeordneter Hoch schon gesagt –, wenn wir uns in einem vorläufigen Rechtsverfahren befinden? Es gibt keinen Grund dazu, solange in der Hauptsache nicht entschieden ist.

Auf Ihren Gesetzentwurf rekurrierend möchte ich sagen, dass ich persönlich der Auffassung bin, dass er nicht hinreichend durchdacht ist. Ein paar Punkte möchte ich ansprechen. Wie weit reicht zum Beispiel der Begriff „Familie“? Auch das hat Herr Abgeordneter Hoch schon einmal angesprochen. Ich bin vielleicht etwas einfacher

gestrickt und frage mich, ob es auch um die angeheirateten Großnichten und Großneffen oder um Menschen geht, die sich in einem noch weiter entfernten Verwandtschaftsverhältnis befinden. Oder ist unter einer Familie auch eine zeitweilige Partnerschaft zu verstehen?

Sind Einraumgaststätten auch solche, die über eine Grundfläche von 200 Quadratmetern und mehr verfügen? Dabei wäre hier unzweifelhaft auch die Abtrennung eines Raumes möglich. Wie ist zu verfahren, wenn die Gaststätte zwar mehrere Räume hat, aber die Wände herausgerissen werden oder nur ein Raum bewirtschaftet wird?

(Creutzmann, FDP: Kleine Kneipe!)

Von einer „kleinen Kneipe“ steht dort nichts, auch nicht in Ihrem Gesetzentwurf.

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Das ist nur eine kleine Auswahl der Fragen, mit denen wir uns im Ministerium zurzeit tagtäglich befassen. Das sind die Anfragen, die wir zurzeit von Kneipeninhabern erhalten.

Damit möchte ich nur Folgendes zum Ausdruck bringen: Um ein praktikables Gesetz auf den Weg zu bringen, reicht es nicht aus, den Wortlaut des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs sozusagen in einen Gesetzentwurf zu gießen.

Abschließend möchte ich Ihnen zwei, drei Zahlen nennen, die sich auf die Umsatzentwicklung in der Gastronomie beziehen. Dieser Punkt ist mir sehr wichtig, weil ich sicher bin, dass wir diese Debatte demnächst noch einmal bekommen.

(Unruhe im Hause)

Es ist wirklich sehr schwer in diesem Haus, gegen die Lärmkulisse anzureden. Man muss ständig schreien.

Im Februar 2008 haben viele Statistische Landesämter Berichte zur Umsatzentwicklung in der Gastronomie im Jahr 2007 herausgegeben. In Rheinland-Pfalz ging der Umsatz real um 2,3 % zurück. In Baden-Württemberg ging er um 2,7 %, in Niedersachsen um 2,9 % zurück. Bundesweit war ein Rückgang von 3 % zu verzeichnen.

In Rheinland-Pfalz hatten wir zu diesem Zeitpunkt kein Nichtraucherschutzgesetz. In Baden-Württemberg und in Niedersachsen gibt es bereits seit 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz. Im Saarland, in dem es kein Nichtraucherschutzgesetz gibt, gab es einen Umsatzrückgang von real 8,3 %. Ich sage das hier, um deutlich zu machen, dass der derzeitige Rückgang der Umsätze in Kneipen und Gaststätten nicht immer an das Thema „Nichtraucherschutz“ gekoppelt ist. Diese Kausalität wird behauptet, entspricht aber nicht der Situation.

Dazu schaue ich mir manche Erhebungen an, die in der Gastronomie durchgeführt worden sind. In BadenWürttemberg wurde einen Monat, nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, eine Erhebung gemacht und dann prognostiziert, dass es zu einem Umsatzrückgang auf

grund des Nichtraucherschutzgesetzes gekommen sei. Ich halte das für fahrlässig. Wenn man das im Gesamtzusammenhang sieht, stellt man fest, dass es, auch ohne Nichtraucherschutzgesetz, bundesweit einen erheblichen Umsatzrückgang in der Gastronomie gab. Daher sollte man sehr vorsichtig sein, eine solche Konsequenz daraus zu ziehen. Für uns gibt es zurzeit keinen Anlass, das Gesetz zu ändern.

Herzlichen Dank für heute.

(Beifall der SPD)

Die Landesregierung hat die Redezeit etwas überzogen. Aber ich gehe davon aus, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Das ist nicht der Fall.

Dann begrüße ich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landtagsseminars. Herzlich willkommen im Landtag.

(Beifall im Hause)

Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich stelle Einverständnis fest. Dann bedanke ich mich.

Ich schließe die Sitzung für heute und lade Sie für morgen ein.