Ich bitte daran zu denken, Herr Minister. Hessen ist zitiert worden. Hessen hat beispielsweise – was ich sehr begrüße – hineingeschrieben: Wir befristen es einmal auf vier Jahre; denn dann können wir kontrollieren, ob es überhaupt sinnvoll ist oder nicht. – Außerdem hat Hessen Folgendes gemacht. Jetzt wird es interessant: Hessen hat die Bereiche Baugewerbe, Gebäudereinigung und Wach- und Schließdienste genommen. Werter Herr Kollege, das sind genau die Bereiche, die jetzt schon für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Da brauchen Sie das alles gar nicht, weil es sowieso schon bindend ist.
Von daher ist es völlig egal, sich darauf zu berufen. Dann hat Hessen eine Grenze von 50.000 Euro, Sie eine andere. Also, lassen Sie uns doch ohne Schaum vor dem Mund miteinander diskutieren.
Herr Hering, Sie wissen auch: Natürlich werden auch in der Folge bei gewissen Dingen dann die Preise steigen. Das ist in Ordnung. Das muss man aber wissen. Wenn es die Kommunen dann zu tragen haben, weil die Preise steigen, möchte ich von Ihnen auch eine Antwort darauf haben, wie Sie diese Steigerungen bei den Kommunen dann ausgleichen. Schließlich herrscht hier noch eine Konnexität. Deshalb lassen Sie uns in Ruhe darüber reden. Vielleicht werden in der Anhörung der Landkreistag und der Städtetag und all diejenigen, die es betrifft, etwas dazu sagen.
Wenn Sie schon alles wissen, brauchen Sie ja nicht teilzunehmen. Ich bin auf die Anhörung sehr gespannt. Lassen Sie uns ein gescheites Gesetz machen, wenn überhaupt. Im Moment könnten wir dem so nicht zustimmen.
Kollege Baldauf, Sie wissen als Jurist, ein Blick in das Gesetz führt zur Rechtsfindung und zur Erkenntnis. Hätten Sie das Gesetz im Entwurf, wie wir es vorgelegt haben, genau gelesen, dann hätte es einige Bedenken von Ihnen gar nicht gegeben.
Es wird nicht Aufgabe der Auftraggeber sein, den Tarifvertrag herauszufinden, der für den Auftrag einschlägig ist.
Das macht die Servicestelle. Der Auftraggeber entscheidet, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
Hier herrscht Klarheit und auch Entscheidungskompetenz der Kommunen. Hier kommt keine zusätzliche Belastung auf Kommunen oder auf Unternehmen, an denen Kommunen mit mehr als 50 % beteiligt sind, zu.
Wenn Sie das Gesetz Ihrer Kollegen in Hessen als Scheingesetz bezeichnen, praktisch als Gesetz ohne jede Auswirkung, dann ist es vielleicht interessant für die Kolleginnen und Kollegen in Hessen, in der aktuellen Auseinandersetzung das zu beschreiben, wie Herr Baldauf und die CDU in Rheinland-Pfalz die Gesetzesinitiative in Hessen betrachten, kommentieren und einschätzen.
In der Tat, Sie haben recht. Wir sind weitergehend als der Gesetzentwurf in Hessen. Für uns ist es sehr wichtig, dass Entsorgungswirtschaft und der öffentliche Personennahverkehr, bei denen es um die Sicherheit von Leistungen geht, umfasst sind, damit die Qualität der Leistung stimmt.
Herr Baldauf, Ihre Aussage ist auch interessant. Sie sagen: Wenn keine Dumpinglöhne mehr bei Kommunen angewandt werden können und deswegen eine Mehrbelastung entsteht, dann muss das ausgeglichen werden. Das ist eine interessante Aussage. Das heißt ja, nach Ihrer Grundauffassung ist es legitim, mit Dumpinglöhnen zu arbeiten. Wenn diese Möglichkeit genommen wird, dann muss das Land dies ausgleichen.
Das ist eine interessante Grundauffassung, die Sie hier geäußert haben. Ich betone: Wir teilen diese Grundauffassung nicht. Für uns gehört zum Grundverständnis auch eine Auslegung des Konnexitätsprinzips: anständige Löhne für anständige Arbeit. – Das ist das Grund
prinzip, wie wir die Wirtschaftsordnung auch vom Kommunalaufbau her in Rheinland-Pfalz betrachten. Da haben wir eine andere Auffassung. Es ist vielleicht auch interessant, das bei einer anderen Gelegenheit auszutragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Baldauf, wenn Sie über ein Gesetz reden, dann sollten Sie es auch lesen. Es ist auf fünf Jahre befristet. Auf den Rest komme ich später.
Mit der Initiative zur Verabschiedung eines Landestariftreuegesetzes in Rheinland-Pfalz setzt die Landesregierung ein Zeichen gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften im Land haben dieses geplante Gesetz allesamt begrüßt und stehen dahinter. Sie haben uns auch wissen lassen, dass das Anhörverfahren und der Dialog mit dem zuständigen Ministerium ausgesprochen transparent waren.
Der nun vorliegende Entwurf geht insgesamt deutlich über bereits in Kraft getretene vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern hinaus. Auch hier wird Rheinland-Pfalz in Zukunft wieder eine Vorbildfunktion in ganz Deutschland übernehmen.
Das Grundgesetz bindet öffentliches Handeln – dazu gehört auch die Vergabe öffentlicher Mittel – an das Sozialstaatsgebot. Lohndumping muss zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindert werden. Wenn die Beschäftigten mit ihrem erwirtschafteten Lohn ihre Familien nicht unterhalten können, dann werden übrigens auch die Sozialkassen belastet. Darüber haben wir gestern im Rahmen der Mindestlohndebatte ausgiebig diskutiert. Ich denke, das brauchen wir hier nicht zu wiederholen. Es darf nicht sein, dass der „billigste Jakob“ das Rennen macht, sondern Qualität und soziale Kriterien sind notwendig.
Es wurde bereits gesagt, dass viele Bundesländer schon über ein Tariftreuegesetz verfügen. Das von der Union immer wieder gelobte Bundesland Bayern macht mit dem Vergabe- und Tariftreuegesetz seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen. Ich habe von da noch nichts Negatives gehört.
Frau Thelen, Herr Baldauf, anstatt sich von den Anstrengungen anderer unionsgeführter Länder eine Scheibe abzuschneiden, versteckt sich die Union im Land
Herr Eymael, von der FDP habe ich nichts anderes als Ablehnung erwartet. Die Karte „Bürokratie“ ziehen Sie immer an der passenden Stelle, an der es Ihnen gerade passt. Ich erinnere mich an einen Zwischenruf des Herrn Kollegen Pörksen von heute Morgen, in dem er Sie sehr deutlich darauf hingewiesen hat. Vom Minister wurde sehr deutlich erklärt, dass dieses Gesetz unbürokratisch umgesetzt wird.
Entgegen Ihrer Anhörung in der FDP-Fraktion habe ich von zahlreichen Mittelständlern und auch Handwerksbetrieben ausgesprochen positive Rückmeldungen bekommen, die sich in ihrer Existenz dadurch gesichert fühlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD will das Tariftreuegesetz. Die SPD will Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Arbeitsbedingungen und ihres Gehalts geführt werden. Die SPD will eine Bezahlung nach geltenden Tarifverträgen, und wir wollen ruinöse Unterbietungswettbewerbe um das billigste Angebot verhindern. Das nutzt auch den rheinland-pfälzischen Unternehmen.
Wettbewerb ja, aber nicht zulasten der Beschäftigten und der Allgemeinheit. Mit diesem Satz habe ich gestern auch geschlossen.
Den Fraktionen stehen weitere fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Thelen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Steinruck, ich wiederhole das noch einmal: Auch wir sind gegen Dumpinglöhne.
Das Hauptproblem bei einem Tariftreuegesetz ist die Frage der Umsetzbarkeit. Das hat das Gutachten – Herr Eymael hat darauf bereits hingewiesen –, das noch von der alten SPD-geführten Landesregierung in NordrheinWestfalen in Auftrag gegeben wurde, eindeutig gezeigt.