Dazu die Aussage – das gehört zum dem Arbeiten an Baustellen –, Omas Villa dagegen als höherer Vermögenswert wird, ausgehend auch von stärkeren Schultern, die das tragen können, steuerlich entsprechend zur Leistungsfähigkeit herangezogen. Ich glaube, das ist gerecht und entspricht auch den Aufgaben, die wir gemeinsam zu bewältigen haben. Gerade wenn wir uns eben über finanzielle Dinge unterhalten haben, müssen wir auch dafür sorgen, dass wir vernünftige finanzielle Grundlagen haben.
Es war eine große Baustelle für die Arbeitsgruppe von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, gemeinsam mit Hessens Ministerpräsident Koch und auch tatkräftig unterstützt von unserem Finanzminister, Professor Dr. Deubel; denn das Verfassungsgericht hat entsprechende Aufgaben gestellt. Die bisherige noch aktuell geltende Bewertung war sehr unterschiedlich. Zum Beispiel das Sparguthaben mit 100.000 Euro war im Erbfall voll betragsmäßig zu versteuern, demgegenüber ein Einfamilienhaus bei gleichem Vermögenswert nicht nach Verkehrswert, sondern günstiger. Daher hat das Verfassungsgericht aus meiner Sicht am 7. November 2006 zu Recht gesagt, da ist Handlungsbedarf, da müssen wir eine gerechtere Linie finden.
In dem vorgeschlagenen Reformkonzept ist das mit eingebaut. Zukünftig werden die entsprechenden Bewertungen bei Grundvermögen, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und auch Kapitalvermögen an dem sogenannten allgemeinen Wert orientiert. Entscheidend ist, dass insbesondere – das steckt bei einem Erbfall mit dabei – die Thematik der Familie abgedeckt ist. Von daher finde ich es sehr gut, dass die persönlichen Freibeträge sehr deutlich erhöht werden, zum Beispiel für den Ehepartner von 300.000 Euro auf 500.000 Euro. Das ist ganz wichtig, weil dahinter für den Ehepartner die Versorgungssicherheit steckt. In einer Zeit, in der man selbst wesentlich mehr zur Absicherung der Rente und des Lebensalters beiträgt, ist das eine ganz wichtige Komponente.
Das Beispiel mit den Kindern, die Erhöhung des Freibetrags auf 400.000 Euro, ist wichtig, wenn zum Beispiel der Vater an seinen Sohn ein Haus vererbt, das er sich erarbeitet hat. Dadurch ist das entsprechend freigestellt.
Ein drittes Beispiel liegt im Bereich der Enkel. Auf 200.000 Euro sind die Freibeträge erhöht worden. Da ist es oft der Fall, dass die Großeltern gespart haben, um zum Beispiel dem Enkel die Möglichkeit einer guten Ausbildung zu gewährleisten. Dadurch ist das entsprechend abgesichert.
Im Ergebnis ist es wichtig, dass insbesondere das private Einfamilienhaus abgedeckt und im Wesentlichen manchmal sehr hart erarbeitetes Sparguthaben geschützt ist.
Der zweite Punkt ist genauso wichtig. In einer Zeit, in der es wichtig ist, für Unternehmen Perspektiven zu bieten, in der es wichtig ist, der großen Anzahl von Unternehmen, die zur Nachfolge ansteht, auch Möglichkeiten anzubieten, gibt es sogenannte Verschonungsregelungen. Das sind Regelungen, die sicher ausgewogen und differenziert sein müssen. Aber es geht letztendlich auch darum, langfristig Arbeitsplätze zu sichern.
Ich glaube, von daher ist es nachvollziehbar, dass es einen Abschlag bei der Bemessungsgrundlage von 85 % gibt, das heißt, ich muss nicht 100 % als Bemessungsgrundlage versteuern, sondern abzüglich 85 % die verbleibenden 15 %. Das ist doch ein deutlicher Vorteil. Dass es demgegenüber auch damit verknüpft wird, weil es im gesellschaftlichen Interesse steht, Betriebe zu erhalten, fortzuführen und insbesondere Arbeitsplätze zu erhalten, eine Koppelung an die Lohnsumme über zehn Jahre vorzusehen und auch die Übernahmeregelung insgesamt auf 15 Jahre zu fassen, ist vertretbar. Hinzu kommen noch Freigrenzen und weitere Vorteile.
Im Ergebnis wurde das Ziel, das man den Unternehmensnachfolgern entsprechende Perspektiven bietet, erreicht.
Ein weiterer Part, der auch sehr wichtig ist, ist das Thema der Verschonung des vermieteten Grundvermögens. Auch hier wurde ein Abschlag in Höhe von 10 % mit in das Konzept eingebaut.
Für uns alle wichtig, gerade im ländlichen Raum – Rheinland-Pfalz ist geprägt auch durch Land- und Forstwirtschaft –, auch hier realitätsgerechte Bewertungen zu bekommen. Auch hier sind Verschonungsregelungen eingebaut.
Ein ganz entscheidender Punkt, dass man auch sieht, es geht in die positive Richtung, ist die Wahlfreiheit; denn grundsätzlich soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, das heißt, es kann bei der Umsetzung von den höheren Freibeträgen profitiert werden.
Aufkommensneutral bedeutet, dass ich auf der einen Seite entsprechend der finanziellen Situation sichere und auf der anderen Seite – – –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, im Ergebnis handelt es sich um eine sinnvolle Regelung. Sie ist rechtlich vertretbar, sie ist wirtschaftlich vertretbar, und – das ist mir persönlich am wertvollsten – sie ist sozial vertretbar.
In diesem Sinne herzlichen Dank an alle, die an der Reform mitgewirkt haben, insbesondere unserem Finanzminister; denn entscheidend ist, die Mittel, die dadurch gesichert werden, brauchen wir für Zukunftsinvestitionen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hinter dem vorliegenden Beschluss zu einem neuen Erbschaftssteuergesetz noch ein paar Fragezeichnen machen. Der Ertrag der Erbschaftssteuer steht den Ländern zu. Wenn Sie mich fragen, würde ich mich freuen, wenn wir im Zuge der Föderalismusreform dazu kämen, dass auch die Gesetzgebungskompetenz in Fragen der Erbschaftssteuer den Ländern zusteht.
Dann würden wir in diesem Hohen Hause, wenn es nach mir ginge, noch genau einmal über die Erbschaftssteuer reden, nämlich dann, wenn wir sie abschaffen.
Es wird immer behauptet, die Erhebung der Erbschaftssteuer – Sie haben es eben auch angesprochen – sei
eine Frage der Gerechtigkeit. Ich will einfach einmal das Gegenteil in den Raum stellen. Vielleicht ist es gerecht, die Erbschaftssteuer gerade nicht zu erheben.
Es gibt eine Vielzahl von Fragen. Die erste Frage ist die, wer besteuert wird. Sie haben sehr zu Recht dargestellt, der Normalsterbliche wird aufgrund der Freibeträge im Regelfall nicht besteuert werden, wobei ich mir schon vorstellen kann, dass das eine oder andere Einzelkind, wenn es darum geht, das elterliche Erbe anzutreten, vor die Frage gestellt wird, ob es das Haus verkaufen muss.
Es geht Ihnen darum, die sogenannten Reichen zu schröpfen, Menschen, die ihr Geld – ich glaube, da haben Sie falsche Vorstellungen – mitnichten unter dem Kopfkissen haben und nur darauf warten, dass es im Erbfall versteuert werden muss, sondern das sind Menschen, die deshalb über Vermögen verfügen, weil sie es im Wirtschaftskreislauf halten.
So werden beispielsweise im Rahmen von 70 % der Unternehmensnachfolgen Vermögen von über 5 Millionen Euro versteuert. Damit wird klar, es geht um Geld, das im Wirtschaftskreislauf ist.
Erbschaftssteuer ist eine Substanzsteuer. Sie wird auf bestehendes Vermögen gezahlt und gerade nicht auf den Ertrag aus den Vermögen erhoben, das heißt, im Kern hat derjenige, der steuerpflichtig ist, zwei Möglichkeiten: Entweder er veräußert Teile seines Vermögens, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, oder Möglichkeit zwei, er nimmt Kredite auf, was die Frage aufwirft, ob die Erbschaftssteuer regelmäßig diese Kredite auch refinanziert, das heißt, Mitarbeitern von Familienunternehmen – wir haben in Rheinland-Pfalz einige sehr große Familienunternehmen – kann man nur wünschen, dass diese Unternehmen nicht mehrfach hintereinander vererbt werden müssen, neben allem anderen, was in dem Zusammenhang bedauerlicherweise zu diskutieren wäre, weil die Gefahr, dass ein solches Unternehmen dann in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten käme, zu groß ist. Arbeitsplätze wären in Gefahr. Ich frage, ist das gerecht?
Die zweite Frage ist, was eine Alternative wäre. Herr Kollege, eine Alternative wäre es doch, das Geld verbliebe in den Unternehmen oder das Geld würde arbeiten, die Unternehmen hätten die Liquidität. Das würde, mit Verlaub, Arbeitsplätze schaffen. Arbeitsplätze zu schaffen – da sind wir uns einig –, wäre gerecht. Wir würden als Bundesländer zugegebenermaßen auf Erträge aus der Erbschaftssteuer verzichten.
Aber ich bin mit Ihnen hoffentlich, wenn wir es nachgerechnet haben, einer Meinung, dass die Erträge aus der Ertragsteuer, aus der Einkommensteuer, alles, was wir im Staat ansonsten an Erträgen bekommen, die Erbschaftssteuerausfälle längst wettmachen würden; denn schauen wir über die Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn. Die verhalten sich anders als wir in der Bundesrepublik Deutschland. Die schaffen die Erbschaftssteuer ab, aber nicht deshalb, weil sie den Staatshaushalt ruinieren wollen.
Die dritte Frage ist – das ist für mich das wirklich Eklatanteste –, was denn mit der Erbschaftssteuer passiert.
Die Erbschaftsteuer wird, wie gesagt, aus produktivem Kapital gezogen. Wohin geht sie? Sie geht in den Konsum des Staates. Wir nehmen Insolvenzen in Kauf, wir nehmen zumindest in Kauf, dass notwendige Investitionen unterbleiben, nur deshalb, damit der Staat, damit wir im Rahmen allgemeiner Deckungsmittel das Geld nachher verkonsumieren können.
Wir unterlassen Investitionen in unseren rheinlandpfälzischen Unternehmen, die Arbeitsplätze sichern würden, damit die Regierung Beck bunte Broschüren drucken lassen kann über die angeblich so gute SPDWirtschaftspolitik.
Wenn Sie mich fragen, sollten wir vielleicht gerade im Bereich der Erbschaftsteuer sparen, wir sollten auf die Steuerbelastungen in diesem Bereich verzichten und mit den Erträgen aus der Ertragsteuer, die das Land in dem Zusammenhang bekäme, die öffentliche Haushalte sanieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der am 11. Dezember 2007 beschlossenen Neuregelung der Erbschaftsteuer des Bewertungsrechts täuscht die Koalition die Bürger und Unternehmer. Trotz aller Ankündigungen soll das Erbschaftsteueraufkommen von etwa 3,2 Milliarden Euro im Durchschnitt der letzten zehn Jahre auf mehr als 4 Milliarden Euro erhöht werden, Tendenz steigend. Verlierer sind sowohl die alteingesessenen mittelständischen Unternehmen und damit die großen Arbeitgeber als auch die erweiterte Familie sowie nicht eheliche Lebenspartner.