Wenn wir alle diesen Schutz vor Passivrauchen wollen, dann muss der Schutz vor Passivrauchen auch funktionieren. Auch das muss man vielleicht noch einmal sehr deutlich sagen. Wenn ich mir die Vorschläge der FDP und der CDU anschaue, so ist es für mich überhaupt nicht vorstellbar, dass das ein echter Schutz vor Passivrauchen sein soll.
Ich möchte kurz auf die CDU-Regelungen zu den Gaststätten eingehen. Verehrte Frau Abgeordnete Schäfer, ich finde es fast schon satirisch, dass Sie dem SPDEntwurf vorwerfen, die Gaststättenregelung sei kompliziert. Wer die Gaststättenregelung in Ihrem Antrag liest, der weiß, was wirklich kompliziert ist.
Sie besteht eigentlich nur aus Ausnahmen. Ich nenne einfach einmal ein paar solcher Beispiele. Ausnahmen sind Gaststätten unter 40 m2, die inhaber- oder vereinsgeführten Gaststätten. Es sind Gaststätten, in denen überwiegend Getränke angeboten werden. Es sind Dorfkneipen. Es ist eine Vielzahl von Regelungen, in denen eigentlich überhaupt kein Mensch mehr nachvollziehen kann, was es sein soll und vor allem, wie eine solche Regelung umgesetzt werden soll.
Abgeordneter Pörksen hat vorhin das alte Sprichwort genannt: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich dabei nicht nass.“ Das denke ich auch, wenn ich diesen Antrag lese, und zwar sehr deutlich.
Heute reklamieren alle Abgeordneten, dass sie besonders stringent sind. Ich denke deshalb, das ist vielleicht auch eine Frage der Sichtweisen. Die FDP ist natürlich an einer Stelle wirklich stringent.
Herr Dr. Schmitz, ich würde es so definieren: So ein bisschen Freiheit vor dem konsequenten Passivrauchschutz. Wenn Sie die Regelung verfolgen, die Sie in Ihrem Antrag ankündigen, die Kennzeichnung der Kneipen – wir haben es schon lange genug hin- und herdiskutiert –, dann glaube ich nicht, dass sich in Deutschland auch nur irgendetwas bewegt. Es ist eine Status-quoRegelung mit der Ausnahme, dass wir das große R an der Kneipe haben oder nicht. Aber wir haben nicht das Faktum, das wir eigentlich wollen, dass Menschen, egal ob Raucher oder Nichtraucher, in die Kneipe gehen, sich dort vergnügen können und vor Passivrauchen geschützt sind. Es wird damit nicht gewährleistet. Es bleibt immer die Entscheidung, entscheide ich mich, mit meinen Freunden in die Raucherkneipe zu gehen oder nicht, oder fahre ich 30 Kilometer, damit ich eine rauchfreie Kneipe finde. Insofern finde ich es nicht konsequent, wenn es um das Thema „Schutz vor Passivrauchen“ geht.
Frau Abgeordnete Schäfer, vielleicht auch noch ein Wort zu den Schulen. Der Antrag der CDU wird aus meiner Sicht nicht dadurch besser, dass Sie immer wieder reklamieren, die CDU habe früher als die SPD gefordert, dass in Schulen das Rauchverbot verhängt wird.
Die Geschichte ist lang. Ich sage heute, wären wir in den Gaststätten so weit, wie wir in den Schulen sind, dann bräuchten wir uns heute überhaupt nicht mehr zu streiten.
Herr Abgeordneter Bracht, 80 % der Schulen sind rauchfrei oder auf dem Weg zur Rauchfreiheit. Ich werde noch einmal auf den Zeitpunkt eingehen. Deshalb ist die Tatsache, dass das Inkrafttreten erst für Februar geplant wird, überhaupt kein Hinderungsrund für die Schulen, sich diesem großen Trend auch anzuschließen und wie in der Vergangenheit dafür zu sorgen, dass in der Schule nicht geraucht wird.
Ich möchte noch auf das Thema „Arbeitsplatzabbau“ oder auch „Umsatzeinbruch“ eingehen, obwohl dies heute gar nicht so groß thematisiert worden ist. Da gibt es Gott sei Dank inzwischen ein paar mehrjährige Erfahrungen aus anderen Ländern, die auch empirisch erhoben worden sind. Wir hatten einen richtigen Einbruch, Umsatzeinbußen, eigentlich nur in Irland und Norwegen. Dazu muss man aber einschränkend sagen, sie haben zeitgleich die Bierpreise erhöht, und zwar ziemlich deftig.
Das ist natürlich eine gewagte Politik. Das sage ich sehr klar. Die Bierpreise zu erhöhen und gleichzeitig das Rauchverbot zu verhängen, ist eine schwierige Angelegenheit.
Aber eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg aus dem Jahr 2006 zur wirtschaftlichen Lage nach Einführung der rauchfreien Gastronomie in verschiedenen Ländern stellt stabile Umsätze und gesicherte Arbeitsplätze fest. Natürlich wird es eine Phase geben, in der sich Menschen umgewöhnen werden müssen. Aber wir können davon ausgehen, dass es nicht – dies zeigen andere Länder – dauerhaft zu Umsatzeinbußen kommt.
Immer deutlicher – das habe ich schon gesagt – sind die gesundheitlichen positiven Wirkungen. Die kann man inzwischen empirisch belegen. Das sind alles Studien, die in Ländern gemacht worden sind, die ein konsequentes Rauchverbot eingeführt haben.
Noch einen Satz über den Weg, den wir gemeinsam gegangen sind: Wir hatten dieses Thema bundesweit diskutiert. Ich möchte noch einmal an die Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2007 erinnern, auf der dieses Thema intensivst diskutiert wurde, die Gesundheitsminister beauftragt wurden und es dann einen einheitlichen Kompromissvorschlag gab. Warum diesen einheitlichen Kompromissvorschlag, den wir uns gemeinsam abgerungen haben? – Wir wollen in Deutschland keinen Flickenteppich. Im Moment sieht es auch ganz gut aus. Nur das kleine Land Saarland ist auf dem Weg, eine etwas abweichende Regelung zu finden. Da sage ich immer, wäre ich saarländische Ministerin, könnte ich jede Kneipe einzeln besuchen und bestimmen, das kann von mir aus eine Raucherkneipe sein, und nebenan eine Nichtraucherkneipe.
Wir sind bundesweit alle auf dem gleichen Weg, und das ist auch gut so. Wir versuchen, auch von den Ländern zu profitieren, die ein Stückchen vor uns waren.
Herr Hartloff hat es schon gesagt. Ich nenne das Land Baden-Württemberg. Die erste Frage, die mir ein Journalist gestellt hat, als Baden-Württemberg das Gesetz in Kraft treten ließ, war, ob wir uns in Rheinland-Pfalz etwas mehr Zeit lassen würden. Der echte Ärger, den es in Baden-Württemberg gegeben hat, war, dass zwischen der Gesetzesdiskussion und dem Inkrafttreten viel zu wenig Zeit lag und sich die Gaststätten inklusive DEHOGA unglaublich darüber beschwert hatten, dass es keine Zeit gibt, sich umzustellen.
Wir reden den ganzen Tag über dieses Gesetz in unseren inneren Zirkeln. Fragen Sie aber einmal draußen die Leute, was sie glauben, welches Gesetz morgen in Kraft tritt. Da hat jeder eine andere Vorstellung davon. Ich finde es persönlich nachvollziehbar, dass sich die ein
zelnen Behörden, Kneipen und Gaststätten darauf einstellen können und wir als Landesregierung gemeinsam mit der DEHOGA in der Lage sind zu informieren, damit jeder weiß, was ein Nebenraum ist.
Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen: Gaststätten mit einem Nebenraum, mit einem abgeschlossenen Nebenraum, dürfen dort das Rauchen zulassen. Der Nebenraum heißt Nebenraum, weil er kleiner sein muss als der Hauptraum. Das ist im Gesetzentwurf so beschrieben, wie es vorhin vorgelesen worden ist.
Das muss man in einem Gesetzentwurf sehr konkret machen, damit es dann bei der Gesetzesinterpretation keine Missverständnisse gibt.
Meine sehr verehrten Herren und Damen, ich bin eigentlich am Schluss meiner Rede. Ich würde gerne noch appellieren, dass wir alle gemeinsam die Kirche im Dorf lassen. Die Raucherinnen und Raucher werden nicht stigmatisiert. Das ist meine persönliche Meinung. Diejenigen, die auch in Zukunft rauchen wollen, sollen dies tun. Aber trotzdem haben die Menschen in unserer Gesellschaft ein Recht darauf, vor den Risiken des Passivrauchens geschützt zu werden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für diesen Gesetzentwurf erhalten werden. Ich freue mich, dass wir dann auch dieses Thema irgendwann einmal beendet haben und das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich will es kurz machen.
Punkt 1: Die CDU Rheinland-Pfalz ist ein großer Fan des Föderalismus. Das, was für Baden-Württemberg und Hessen gut sein kann, muss es noch lange nicht für Rheinland-Pfalz sein.
Punkt 2: Wir glauben, dass gerade für den Bereich der Gaststätten ein vernünftiger Kompromiss, der auch ohne große Vorlaufzeiten umsetzbar ist, wichtiger ist. Wir haben einen überhaupt nicht komplizierten Änderungsantrag eingebracht. Ich kann ihn einmal vorlesen, vielleicht auch für die Besucher auf der Tribüne: „Das
Rauchverbot gilt nicht für Gaststätten mit nur einem Gastraum, deren Angebot überwiegend im Ausschank von Getränken besteht, wenn“ – dies ist die eine Alternative – „die Größe des Gastraumes 40 Quadratmeter nicht überschreitet“ – ich setze in Klammer „Dänisches Modell“; die zweite Alternative – „oder die Gaststätte inhabergeführt ist“. Das ist die ganze Änderung, die wir vorschlagen. Wir halten sie nicht für kompliziert, sondern für logisch, konsequent und umsetzbar.
Zur Konsequenz: Wir haben eine Pressemeldung, wonach selbst eine Kollegin und einige Kollegen der SPD sich diese Kompromisslösung, die wir vorschlagen – es ist eine Meldung der „Rheinpfalz“ –, sehr gut vorstellen können: „Zum Schluss zieht die parlamentarische Geschäftsführerin folgendes Fazit: In den meisten Gaststätten könne somit weiter geraucht werden, erklärt Schleicher-Rothmund und betont, das Gesetz zielt nicht darauf ab, Raucher zu diskriminieren, sondern den Schutz für Nichtraucher zu verbessern.“
Kommen wir zum nächsten Punkt: Frau Ministerin, Sie haben noch einmal sehr eindrücklich geschildert, wie wichtig der Nichtraucherschutz ist, wie gefährlich Rauchen ist. Trotzdem wollen Sie das Gesetz, das wir zum ersten Mal am 16. Mai 2007 in die Hand bekommen haben, nicht, wie mehrfach angekündigt, zum 1. November in Kraft setzen, sondern erst am 15. Februar 2008.
Zumindest wäre es konsequent gewesen, wenn es insbesondere um das Problem mit den Gaststätten geht, nur den § 7 auszunehmen. Das ist durchaus möglich. Wir haben schon bei vielen Gesetzen beschlossen, dass das Gesetz insgesamt am 1. November in Kraft tritt, beispielsweise der § 7 aber erst am 15. Februar. Verübeln Sie es uns also nicht, wenn wir den Eindruck haben, dass bei Ihnen noch ein hoher Kommunikationsbedarf besteht.
Noch ein für die CDU und mich wichtiger Punkt: Ich hatte gehofft, heute liegt ein Änderungsantrag zu § 4 auf unseren Tischen, der die Einrichtungen der Jugendhilfe berücksichtigt. In der Anhörung ist uns an das Herz gelegt worden, dass Jugendliche, die von harten Drogen abhängig sind und in Therapieeinrichtungen kommen, häufig rauchen. Es ist der Fall eines kettenrauchenden Zwölfjährigen dargestellt worden. Für die Einrichtungen ist es das kleinere Übel, wenn diese Jugendlichen rauchen, aber in die Drogentherapie gehen. Es wurde gebeten, die Ausnahme zuzulassen, in den Räumen dieser Einrichtungen für die Jugendlichen das Rauchen zu ermöglichen. Das lassen Sie nicht zu. Das halte ich für dramatisch.
In der Wirkung wird es dazu führen, dass therapiebedürftige Jugendliche nicht in die ganz wichtigen niedrigschwelligen Therapieangebote gehen. Meine Damen und Herren, das kann nicht im Sinne von uns allen sein. Meine herzliche Bitte lautet, dass Sie sich insbesondere diesen Punkt noch einmal anschauen und dort nicht das Bundesgesetz anführen, weil das nur das Rauchen in der Öffentlichkeit betrifft. Darum geht es in diesem Fall aber nicht. Es bleibt also noch Handlungsbedarf. Wir haben aber jetzt noch eine Gnadenfrist.