Protocol of the Session on September 26, 2007

Ich finde, das sollte man nicht leichtfertig vom Tisch wischen.

Meine Damen und Herren, ich habe es gesagt, wir als FDP fordern die drei Kategorien. Wir fordern eine Innovationsklausel, die sagt, wenn ein technischer Nichtraucherschutz wirklich belegbar ist und technisch qualifiziert vorgenommen werden kann, dann sind Gaststätten mit solchem technischen Raucherschutz als rauchfreie Gaststätten anzuerkennen. Wir fordern eine Revisionsklausel. Das tun wir in gewisser Weise alle.

Die SPD ist allein geblieben mit dieser etwas verbohrten Haltung. Die CDU hat eine Zwischenposition eingenommen, die ich verstehe, die mir, nachdem wir diese Dinge diskutiert haben, letztlich als nicht durchführbar erscheint. Deshalb haben wir uns dieser Regelung nicht angeschlossen. Wir haben sie für unsere Fraktion verworfen. Wir sind bei dieser wirklich soliden Position geblieben, die ich Ihnen schon beschrieben habe. Wir sagen, das ist die einzige Haltung, die kurz und knackig ist. Deshalb hat sie Aussicht darauf, umgesetzt zu werden. Noch sind wir im Gesetzgebungsverfahren. Wir haben noch nicht bedacht, was nachher in der Praxis passiert. Niemand von uns will einen Polizeistaat. Niemand von uns will eine allabendliche Überprüfung sämtlicher Kneipen. Niemand von uns will, dass auf Anruf die Streifen ausrücken, um irgendeinen Raucher zu erwischen, der die Kippe längst ausgedrückt hat. Die Dinge werden in der Praxis wahrscheinlich etwas rheinlandpfälzischer gehandelt werden, als wir es jetzt besprechen. Das ist auch gut so. Das ist vielleicht ein versöhnlicher Ausklang.

(Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, ich versuche es wirklich positiv zu formulieren. Wie sehr sich die SPD bemüht hat, die Scharten aus ihrem eigenen Gesetz auszuwetzen, zeigt ein beeindruckender Passus zum Umgang mit dem Rauchverbot in Einrichtungen, in denen sich Migrantinnen und Migranten in Rheinland-Pfalz aufzuhalten haben. Diese unterstehen als öffentliche Einrichtung selbstverständlich erst einmal einem generellen Rauchverbot. Aus welchen Gründen auch immer hebt die SPD in ihrem Entschließungsantrag dieses Rauchverbot für diese Einrichtungen auf. Der Unterschied zwischen den Krankenschwestern, die eben bezüglich des Sozialraums beschrieben wurden und einem Migranten in einer Unterbringungseinrichtung erschließt sich mir nicht. Wahrscheinlich ist das konsequent und stringent. Diese Aufhebung hebt sie in ihrer Begründung zu ihrem Entschließungsantrag auch wieder auf. Wir haben ein Verbot, das aufgehoben wird, und die Aufhebung wird wieder aufgehoben, wenn Kinder betroffen sind. Das ist ein Einwirken in die Privatsphäre von Migrantenfamilien, die dort offensichtlich ausgerechnet von der SPD als Bürger zweiter Ordnung kategorisiert werden. Das ist ein eigentümliches Verständnis von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wenn auch zum Teil nur auf Zeit. Das ist ein eigentümliches Verständnis von dem, wie gesagt, was insgesamt in der Zielsetzung unstrittig war.

(Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese gute gemeinsame Intention hätte ein besseres Gesetz verdient.

Danke sehr.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Bevor ich Herrn Kollegen Hartloff für eine Kurzintervention das Wort erteile, darf ich Gäste im Landtag begrü

ßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus MainzEbersheim und Mitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung des CDU/CSU-Kreisverbandes Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Hartloff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Schmitz, bevor wir Legendenbildungen haben, die SPD-Fraktion kennt nicht Bürgerinnen und Bürger ersten und zweiten Grades in diesem Land. Wenn wir bei Einrichtungen eine Veränderung der Formulierung genommen haben, dann ist das deshalb geschehen, um diese entsprechend zu erfassen, und sonst nichts. Ihre Ausführungen zu diesem Punkt waren schlicht und ergreifend Quatsch, nichts anderes.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich sehe sehr wohl den Versuch, dass Sie die Regelungen lächerlich machen wollen, weil Sie nicht die Ehrlichkeit besitzen zu sagen: Wir wollen in der Gastronomie keine Regelung. –

(Wirz, CDU: Sie sind es!)

Das ist das, was Sie eigentlich vorschlagen. Sie sagen: Wir lassen das frei stehen, und dann wollen wir in der Gastronomie keine Regelung machen. – Diese Position kann man vertreten, aber sie hat mit Nichtraucherschutz nichts zu tun. Erzählen Sie uns da nichts anderes.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich dann kurz zu den Ergänzungen und zu den Entschließungsanträgen dazu kommen. Ja, wir haben aus den Gründen, die ich Ihnen eben genannt habe, gesagt: Lasst den Inkrafttretenszeitpunkt später sein, damit man sich einrichtet. – Das geschah auch aus den Erfahrungen der Diskussionen in BadenWürttemberg und Hessen, die es gerade um die Frage des Sich-einstellen-könnens auf solche Regelungen gibt. Ich meine, dann ist es sinnvoll, das zu machen. Nichts anderes haben wir in den Formulierungen gemacht, die dann das Gesetz ändern und den Entschließungsantrag entsprechend ergänzen. Das sind zwei einfache Ergänzungen. Diese taugen auch nicht dazu, den Gesetzentwurf lächerlich zu machen.

Dann lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, an welcher Linie entlang das geschieht. Wir meinen, gerade weil wir Nichtraucherschutz verfolgen wollen, dass man dort, wo jemand nicht freiwillig ist, wo er aus Gründen des Alters und anderen Gründen untergebracht ist

(Unruhe bei der CDU)

zugegeben, zumindest für die Kollegen in der letzten Reihe dahinten ist das scheinbar zu kompliziert –, die menschliche Freiheit lassen muss, dass sie der Gewohnheit des Rauchens, ob sie gesundheitsschädlich ist oder nicht, nachgehen können. Das macht manche

Reglungen etwas kompliziert, um zu erfassen, dass diese Möglichkeit besteht. Ich meine, wenn ich etwas von menschlicher Selbstentfaltung und anderem überlege, dann sollten wir diesen Weg gehen. Dann sagen Sie mir, wie man diese Regelung ganz einfach machen kann. Diese Vorschläge haben Sie nicht gemacht. Das sind Sie auch in Ihrem Wortbeitrag schuldig geblieben, wenn diese Linie gehalten werden soll. Das gilt für Krankenhäuser, Altersheime und anderes.

Ich glaube, lassen Sie uns ernsthaft darüber sprechen, dass Nichtraucherschutz verwirklicht wird. Das Gesetz, das wir Ihnen hier vorgelegt haben, ist eine Umsetzung, die praktikabel, handhabbar und vernünftig in diesem Land ist.

(Beifall der SPD)

Da es sich um eine Kurzintervention handelt, darf der Abgeordnete Dr. Schmitz natürlich antworten.

Herr Kollege Hartloff, auf das, was Sie alles nicht gehört haben, noch einmal einzugehen, verzichte ich. Ich möchte mich nicht über dieses Gesetz lächerlich machen. Ich möchte verhindern, dass dieses Gesetz lächerlich herüberkommt. Deshalb habe ich versucht, auch diesen versöhnlichen Ausstieg zu finden. Wenn Sie jetzt aber unbedingt glauben, durch die zweite Kurzintervention eine Sache verschlimmbessern zu müssen, dann sei es drum. Ich darf Ihnen gern vortragen, weil Sie das offensichtlich nicht ganz in Erinnerung haben, was im Änderungsantrag und in seiner Begründung zur Anhörung und dann zur Ausschusssitzung in der letzten Sitzung vorgelegt wurde. Da wird erst einmal geändert: „Folgender Absatz 3 wird angeführt:: ,(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann in Einrichtungen, die der gemeinschaftlichen Unterbringung von Migrantinnen und Migranten dienen, das Rauchen in entsprechend gekennzeichneten Räumen sowie in Unterbringungsräumen erlaubt werden’.“

Das ist die Aufhebung des Rauchverbots in diesen Einrichtungen. Jetzt heben Sie die Aufhebung wieder auf; denn Sie begründen, Absatz 3 enthält eine zwingend erforderliche Ausnahmeregelung – das passt nicht zum „kann“, aber geschenkt – vom Rauchverbot in Einrichtungen, die der gemeinschaftlichen Unterbringung von Migrantinnen und Migranten dienen. Den überwiegend für einen längeren Zeitraum dort untergebrachten und zur dortigen Wohnsitznahme verpflichteten Personen soll das Rauchen in ihren jeweiligen Unterbringungsräumen erlaubt bleiben, wobei es allerdings möglich sein muss – jetzt kommt wieder die dritte Pirouette – bei Unterbringung mehrerer Personen, insbesondere auch Familien mit minderjährigen Kindern – das ist das, was sonst in der Privatsphäre bleibt –, in einem Raum dem Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen und es bei dem generellen Rauchverbot zu belassen.

(Pörksen, SPD: Das ist doch vernünftig! Haben Sie es nicht verstanden?)

Mehr muss man dazu nicht sagen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP – Hartloff, SPD: Das war die Regelung eines komplizierten Sachverhalts, für Sie wahrscheinlich zu kompliziert!)

Frau Staatsministerin Dreyer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren, meine sehr verehrten Damen! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich es als Gesundheitsministerin sehr begrüße, dass wir diesen Gesetzentwurf heute in der Zweiten Beratung miteinander erörtern. Ich gehe auch davon aus, dass wir ihn verabschieden werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein konsequenter Gesetzentwurf ist. Ich finde auch, dass in den Redebeiträgen manches wirklich sehr verkompliziert wird. Die Regelungen sind so einfach, praktikabel und durchsichtig.

(Beifall der SPD – Eymael, FDP: Das wäre das erste Gesetz!)

Meine Herren, ich erkläre Ihnen gleich die Einfachheit dieser Regelungen.

(Bracht, CDU: Ist das wirklich Ihre Überzeugung?)

Ich wollte es eigentlich erst am Schluss sagen, aber ich habe den Eindruck, ich sage es jetzt. Wir haben ein rheinland-pfälzisches Problem; denn in etlichen anderen Landtagen ist dieser Gesetzentwurf – ungefähr identisch –

(Baldauf, CDU: Ungefähr!)

verabschiedet worden, und zwar nicht nur von Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen, sondern auch von CDU-geführten Landesregierungen sowie von Landesregierungen, bei denen die FDP mit in der Regierung ist.

(Pörksen, SPD: Hört, hört!)

Nirgends gab es das Problem, dass man die Regelung nicht verstanden hat. Deshalb werde ich Ihnen die eine oder andere Regelung auch gleich noch einmal erklären.

(Beifall der SPD)

Bevor ich aber darauf eingehe, möchte ich noch einmal zum Kern dieses Gesetzes kommen. Warum tun wir das eigentlich alles? Warum ist es auch mir als Gesundheitsministerin wichtig? Das hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass inzwischen der Zusammenhang zwischen den Auswirkungen von Passivrauchen und Krankheiten – nicht nur der Lungenkrebs, der kommt eher vom Rauchen, sondern auch der Herzinfarkt – eklatant und auch empirisch nachgewiesen sind. Ich

glaube, dass wir alle die Verantwortung haben, dass Menschen tatsächlich vor dem Passivrauchen zugunsten ihrer Gesundheit geschützt werden.

(Wirz, CDU: Darum geht es überhaupt nicht!)

Das steht im Mittelpunkt dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall der SPD)

Es wäre vielleicht einmal für die Mediziner ganz interessant, diese kardiologischen Studien nachzulesen. Ich selbst war völlig überrascht, als ich das gesehen habe, nicht nur in Schottland, sondern auch in Irland, in dem netten Piemont in Italien, in den USA in irgendeiner Stadt. Man hat kardiologische Studien gemacht, in denen man nachgewiesen hat, dass das Rauchverbot dazu geführt hat, dass es erheblich weniger Herzinfarkte gibt.

Ich möchte einmal kurz den wissenschaftlichen Leiter der Rauchentwöhnungsambulanz an der Universitätsklinik in Göttingen zitieren. Er sagt, das Gespenstische daran sei, dass beim Rauchen – ob aktiv oder passiv – eine minimale Dosis bereits einen maximalen Effekt nach sich ziehen könne, und, die Wahrscheinlichkeit eines Lungenkrebses steigt mit der Zahl der gerauchten Zigaretten. Beim qualmbedingten Herzinfarkt jedoch gibt es diese lineare Dosis-Wirkung-Beziehung überhaupt nicht. Schon wenige Stunden des Passivrauchens führen zu messbaren Veränderungen im Blut. Diese Studien haben nachgewiesen – alles Länder, in denen das Rauchverbot eingeführt worden ist –, dass die Herzinfarktrate dort um 11 %, um 12 % bzw. um 14 % zurückgegangen ist.

Meine Damen und Herren, ich finde, das ist wirklich Grund genug zu handeln.