Herr Kollege Haller, Sie haben natürlich recht. Sie müssen nicht. Die Landesregierung muss nicht. Das ist mir völlig klar. Es geht nicht um formale Dinge. Es geht – dies habe ich ausdrücklich gesagt – um eine Frage der politischen Kultur, um eine Frage des Stils und der Art und Weise der Auseinandersetzung.
Diese Art der Auseinandersetzung – Frau Ministerin, ich stelle dies hier fest – funktioniert nicht so, wie ich mir das
Auf die Rechte des Parlaments, des Ausschusses und der Opposition legt man keinen großen Wert. Ich wollte es vorhin nicht sagen. Aber man könnte es sagen. Es ist teilweise auch die Arroganz der Macht, mit der hier teilweise umgegangen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wohl kein Thema einfach genug, um daraus nicht irgendwie eine parlamentarische Posse machen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte, auf die Fakten zurückzukommen. Wir haben es mit einem ganz einfachen Gesetz zu tun, das im Prinzip nichts anderes macht, als europäisches Recht in Landesrecht umzusetzen und in dem Zusammenhang einige Vereinfachungen gegenüber dem europäischen Recht in der Umsetzung realisiert und den Kommunen entgegenkommt. Das ist alles kommuniziert worden.
Daraus einen Umgang zu machen, indem Sie von der Arroganz der Macht reden, ist schon ein ziemlich dreistes Stück. Das muss ich Ihnen schon sagen.
Damit Sie wissen, warum ich so handele: Weil das Zusammenspiel zwischen Landesregierung und Parlament nicht irgendwo dem Prinzip der Beliebigkeit unterliegt, sondern wir haben klare Spielregeln im Umgang, und zwar in den Vorgaben, wie Gesetze entstehen, wer Anhörungen vornimmt, wer die Option von Anhörungen hat, zum Beispiel in einem Parlament, wie wir mit dem Schriftwechsel umgehen, der die Landesregierung im Rahmen ihrer Anhörung erreicht, dass er nicht dafür bestimmt ist, dass er 1 : 1 weitergegeben wird, weil man dazu im Rahmen der Geschäftsordnung im Umgang mit Schriftwechseln so nicht verfährt. Wenn das so wäre, hätte man schon lange die entsprechenden Bedingungen und Grundbedingungen im Zusammenspiel zwischen dem Parlament und der Regierung geändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie an die Geschäftsordnung dieses Landtags erinnern. Es steht in Artikel 81 Abs. 3 Satz 2: „Von der Anhörung kann bei Gesetzentwürfen der Landesregierung abgesehen werden, wenn die Vereinigungen bei der Aufstellung des Gesetzentwurfs angehört wurden und ihre Auffassungen in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt sind.“
Es gibt keine Information, die in der Anhörung für dieses Gesetzgebungsverfahren relevant war, die nicht in der Abwägung und in der Gesetzesbegründung angesprochen worden ist. Dem Parlament wurden weder im Ausschuss noch durch die Gesetzesvorlagen irgendwelche relevanten Informationen vorenthalten. Das ist Fakt, nichts anderes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist es überhaupt kein generöser Akt von Ihnen zu sagen, Sie haben auf eine Anhörung verzichtet, um das Gesetz nicht zu verzögern. Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie eine Anhörung gebraucht hätten, hätten Sie sie machen können. Wir haben überhaupt nicht auf Zeit gedrückt. Von unserer Seite in keinem Fall. Sie konnten aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags darauf verzichten, weil genau diese Informationen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, in dem Gesetzesvorhaben und in der Gesetzesbegründung enthalten waren.
Ich glaube, wenn Sie sich wirklich ernsthaft bemühen und irgendwelches Misstrauen formulieren wollen, dann hätten Sie die Verbände – es waren nicht viele; wir haben Sie Ihnen benannt – auch fragen können. Der Vorschlag ist gemacht worden.
Aber ich bitte ernsthaft, bei den Tatsachen des Gesetzgebungsverfahrens zu bleiben, auf den Grundlagen eines fairen Zusammenspiels zwischen der Landesregierung und dem Parlament. Ich lege sehr großen Wert darauf. Ich darf Ihnen das versichern. Ich bitte auch deswegen, dieses Gesetzgebungsverfahren nicht als Plattform zu benutzen, um hier Zwist zu streuen, wo es nicht angebracht ist.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1497 –. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die
Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1287 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1402 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2007 – Plenarprotokoll 15/29 – ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 6. September 2007 und der Rechtsausschuss in seiner 12. Sitzung am 20. September 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß Absprache im Ältestenrat wird dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung.
ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über das „Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung“ – Drucksache 15/1402 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Auch in diesem Fall ist Einstimmigkeit gegeben.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Eine Gegenprobe ist nicht notwendig. Somit ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1403 – Zweite Beratung
Wir können dieses Gesetz ohne Aussprache verabschieden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in zweiter Beratung angenommen worden.