Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einer Veranstaltung der Verwaltungshochschule in Speyer war zum Beispiel die Rede davon, dass es keiner vorausgehenden Aufgabenkritik bedürfe, weil eine solche viel Zeit beanspruche und zum Dauerprogramm ohne verbindlichen Abschluss werden könne. Anstelle dessen könnten neue Verwaltungsstrukturen eine Reform unumkehrbar machen. Nachfolgend könnte man die Aufgaben an die neuen Strukturen anpassen.
Eine weitere Überlegung ist, ob die Trennung von staatlichen und kommunalen Aufgaben heute noch zeitgemäß ist. Dem Bürger und der Bürgerin ist es im Allgemeinen gleichgültig, wer eine Aufgabe erledigt. Die Trennung von staatlichen und kommunalen Aufgaben bindet außerdem viele Ressourcen. Inwieweit die Ergebnisse der Föderaliskommission II Einfluss auf die Verwaltungsreform nehmen werden, ist heute nicht absehbar. Es ist vielleicht der einzige Vorteil eines langen Zeitplans, dass man Ergebnisse aus der Föderalismusreform II noch in die Verwaltungsreform RheinlandPfalz mit einbeziehen kann.
Herr Minister, Sie fragten vorhin, wie viel Verwaltung wir uns leisten können und wie viel Verwaltung wir brauchen. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass insbesondere unsere Landkreise und Verbandsgemeinden über keine eigenen Einnahmen verfügen. Sie leben von den Ortsgemeinden und den verbandsfreien Städten. Sie leben auch heute noch recht gut davon. Wir in den Ortsgemeinden und Städten müssen aber diese Gelder aufbringen. Ich bitte eindringlich, dies zu berücksichtigen.
Seitens der FDP-Fraktion wird von der Landesregierung erwartet, dass wir mit einer Verwaltungs- und Gebietsreform zügig beginnen, sie an den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger orientieren und dies im Rahmen der verabredeten Abläufe und Beteili
„Geplante Reform der EU-Weinmarktordnung – Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1140 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das informelle Treffen der EU-Agrarminister am vergangenen Wochenende in Mainz ist für die SPD-Fraktion der Anlass für diese Aktuelle Stunde zur geplanten Reform der EU-Weinmarktordnung und ihre Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz.
Bei diesem Treffen stand zwar nicht unmittelbar die EUWeinmarktordnung im Vordergrund der Diskussion, aber ein Interview mit der Agrar-Kommissarin Frau Fischer Boel musste uns alle aufhorchen lassen. Sie hat zum zweiten Mal in diesem Jahr nach der INTERVITIS INTERFRUCTA in Stuttgart von einem Verbot der Anreicherung mit Saccharose für die nördlichen Weinanbaugebiete gesprochen und will dies aufrechterhalten. Das ist so nicht mehr hinnehmbar.
Frau Fischer Boel gefährdet damit unsere Weinkultur und benachteiligt unsere Winzerinnen und Winzer. Die Saccharose-Anreicherung muss für Deutschland und für Rheinland-Pfalz beibehalten werden.
Die SPD-Fraktion ist mit Ihnen, Herr Minister Hering – übrigens der einzige Weinbauminister in ganz Deutschland –, einer Meinung, dass gerade bei diesem Thema erheblicher Änderungsbedarf besteht. Ich danke Ihnen, dass Sie in diesem Zusammenhang sehr deutliche Worte gefunden haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einmal deutlich machen, um was es eigentlich geht. Nicht alle von uns können sich in diesem speziellen Bereich auskennen. Dies gilt übrigens auch für die Presse. Da lese ich doch tatsächlich, dass von unserer Seite gefordert worden sei, den Wein mit Zucker nachsüßen zu dürfen. Das wäre zu Recht Weinpanscherei.
Um was geht es nun bei der Anreicherung genau? Nicht in jedem Jahr erreichen bei uns die Trauben den Zuckergehalt, aus dem die Hefe bei der alkoholischen
Selbst wenn im Weinberg die standortgeeigneten Rebsorten angebaut wurden, so kann bei ungünstiger Witterung – davon können unsere Winzerinnen und Winzer ein Lied singen –, wenn zum Beispiel zu nasse oder zu kühle Sommer oder Herbste auftraten, das Mostgewicht für einen ansprechenden ausgewogenen Wein zu gering sein.
Die Vergärung von Mosten aus solchen Jahrgängen würde nur kleine, unreife Weine mit zu wenig Alkohol und zu viel Säure hervorbringen. Um das zu vermeiden und den Winzerinnen und Winzern in unseren Weinbauregionen die Möglichkeit zu geben, qualitativ gute Weine zu erzeugen, ist das Anreichern immer erlaubt gewesen und in den Weingesetzen auch verankert.
Bei diesem Vorgang – vielleicht wissen nicht alle, wie es funktioniert – wird Zucker zum noch unvergorenen Most gegeben, also nicht in den fertigen Wein. Das heißt, dieser Zucker in einer genau festgelegten Dosierung hat zum Ziel, beim Vergären den Alkohol zu erhöhen. Das darf allerdings nur bei Tafelweinen, Landweinen und Qualitätsweinen geschehen, bei anderen nicht.
Ich denke, wir sind uns alle einig, es handelt sich um ein bei uns traditionelles Weinbereitungsverfahren. Dies abzuschaffen würde einen großen Eingriff in unsere jahrhundertealte Kultur der Weinbereitung bedeuten.
Das beträfe nicht nur Deutschland, sondern dies ist – wenn ich richtig informiert bin – mittlerweile in 18 von 27 EU-Ländern Tradition.
Unsere Forderung heißt Aufrechterhaltung der Anreicherung; denn solange wir Menschen – das ist auch gut so – nicht die Verantwortung für das tragen können, was an Regen, Kälte oder sonstigem Klima bei uns in der Natur passiert, muss diese Art der Weinbereitung erhalten bleiben.
Herr Minister Hering, bleiben Sie hart, bleiben Sie kompromisslos. Ich denke, wir unterstützen Sie alle in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, auch das an diesem Wochenende angesprochene Thema der subventionierten Rodungen ist von Ihnen zu Recht generell abgelehnt worden, Herr Minister Hering; denn es kann nicht sein, dass ein Weinbauland, das nicht zu viel Weinbergsfläche besitzt, nicht auf einem Weinsee sitzt, mit in finanzielle Haftung genommen wird, um andere Weinbauländer zu subventionieren, so nenne ich es einmal.
Wir haben schon lange unseren Weinmarkt in Ordnung gebracht. Rodungsmaßnahmen sind wirklich nur dort sinnvoll, wo qualitativ schwache und damit kaum marktfähige Weine produziert werden. Das ist zum größten Teil in manchen südlichen Ländern Europas der Fall.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-pfälzische Winzer brauchen wettbewerbsfähigen und zukunftsorientierten Weinbau, um international und national erfolgreich handeln zu können. Deshalb brauchen wir auch eine praxisgerechtere Form der Europäischen Weinmarktordnung, die die traditionellen Weinbereitungsverfahren in den unterschiedlichen europäischen Regionen ebenso berücksichtigt wie die Maßnahmen zur Qualitätsförderung und notwendigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Die europäischen Weine haben sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf wichtigen Exportmärkten Marktanteile gegenüber Weinen aus Drittländern verloren. Frau Kollegin Baumann, deshalb sprechen wir uns gemeinsam mit dem Landwirtschafts- und Weinbauminister in Rheinland-Pfalz – ich bin auch sehr dankbar, dass dies bisher auch immer Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer betont hat – gegen eine Rodung von Anbauflächen aus, weil dies letztendlich nur dazu führen würde, dass wir mehr Weine aus Drittländern hier nach Deutschland importieren würden.
Kommissarin Fischer Boel hat nach neuesten Informationen Zugeständnisse gemacht, dass sie von ihren bisher 400.000 Hektar Rodungsfläche auf 200.000 Hektar reduziert hat. Sie hat auch davon gesprochen, dass es keinen Rodungszwang gibt.
Unsere Forderung muss trotzdem sein, dass wir von der Rodung absehen und die dabei einzusparenden Mittel für wettbewerbsstärkende Maßnahmen statt für Flächenstilllegungen einsetzen. Großes Bauchweh bereitet uns seitens der CDU-Fraktion auch, dass Frau Kommissarin Fischer Boel nach wie vor daran festhält, das traditionelle Weinbereitungsverfahren, die Saccharoseanreicherung, zu verbieten. Hier können und dürfen wir als das große deutsche Weinanbaugebiet nicht nachgeben.
Wir müssen uns alle geschlossen dafür einsetzen, dass die Saccharoseanreicherung auch weiterhin als traditionelles Verfahren anerkannt bleibt; denn ich möchte nicht – ich glaube, hier sind sich alle Fraktionen einig –, dass rheinland-pfälzischer Wein mit Mosten aus Italien, Spanien oder Frankreich verschnitten wird. Dies können und wollen wir nicht zulassen.
Wir sollten uns – dies ist in der Vergangenheit geschehen – auch ein Beispiel an Spanien, Frankreich und Italien nehmen, die derzeit sehr mobil machen, weil sie ihre Verbindungen spielen lassen, da sie die Abschaffung der Destillationsbeihilfen nicht hinnehmen. Auch wir
Ganz davon abgesehen erachte ich es als wenig sinnvoll, dass wir in den letzten Jahren jährlich über 500 Millionen Euro für Überlagerung oder Destillation zur Verfügung gestellt haben. Dieses Geld könnte weitaus sinnvoller für wettbewerbsstärkende Maßnahmen ausgegeben werden.
Als völlig indiskutabel erachte ich die Aussage, die gestern im „AgrarEurop“ nachzulesen war und die – ich sage einmal – viel Interpretationsraum lässt, dass ein sogenanntes Non-Paper in den unterschiedlichen Abteilungen kursiert, in dem steht, dass bisherige Weinmarktausgaben in die zweite Säule übertragen werden.
Genau können wir noch nicht sagen, was damit gemeint ist, aber letztendlich ist auch dies ein Punkt, gegen den wir uns verwehren müssen. Am 4. Juli wird die Kommission ihre endgültigen Vorschläge vorlegen. Bis dahin gibt es viel zu tun.
Wir als Rheinland-Pfälzer haben eine sehr große Verantwortung. Wir müssen federführend in diesem Prozess sein, weil wir das größte weinbautreibende Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland sind. Wir müssen unsere Vorstellungen einbringen und Verbündete suchen, diese umzusetzen.
Ich bin froh, dass wir in diesem Punkt keinen Dissens über die Fraktionen hinweg haben und uns in diesem Punkt einig sind. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Weinbauminister von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsminister den richtigen Weg einschlagen wird.