Protocol of the Session on May 23, 2007

Zunächst gehe ich auf die Bedarfszuweisungen ein, die ab dem 1. Januar 2007 entfallen. Nach der bisherigen Regelung konnte Ortsgemeinden und auch kreisfreien Städten individuell mit Mitteln der Bedarfszuweisungen immer dann geholfen werden, wenn die Verwaltungshaushalte aus eigener Kraft nicht mehr ausgeglichen werden konnten, wenn also insoweit ein unabweisbarer finanzieller Notstand eingetreten war.

Um den immer gleich groß gebliebenen Kuchen der Bedarfszuweisungen hat sich eine immer größer werdende Schar von Mitessern mit der Folge eingefunden, dass die bedürftigen Städte und Kommunen im Laufe der Jahre mit immer schmaler werdenden Kuchenstückchen abgespeist werden mussten.

Die Erkenntnis, dass man angesichts einer Bewilligungsquote von zuletzt 15 % und angesichts eines mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenen Antrags- und Bewilligungsverfahrens so nicht weitermachen könne, hält die FDP-Fraktion für richtig und zielführend.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verteilung des fast unveränderten Ansatzes von 48 Millionen Euro auf die Schlüsselmasse A und B 2 im Verhältnis zu der bisher von den Ortsgemeinden erhaltenen Anteile aus der Bedarfszuweisung hat ergeben, dass 23 Millionen Euro in die Schlüsselmasse A und 25 Millionen Euro in die Schlüsselmasse B 2 fließen.

(Beifall der FDP)

Den Hauptgewinn bei der Schlüsselzuweisung A erzielen allerdings nicht die Ortsgemeinden. Wegen der Umlagewirkungen für die Verbandsgemeinden und Kreise verbleiben den Ortsgemeinden lediglich ca. 8 Millionen Euro. Für die Ortsgemeinden ist das eine herbe Enttäuschung; denn die bisherige Bedarfszuweisung war wegen ihrer speziellen Zweckbestimmung nicht umlagepflichtig. Gerade weil die FDP die Ortsgemeinden für das Herzstück und das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Kommunen hält, hätten wir es gern gesehen, wenn der bei den Ortsgemeinden verbleibende Anteil der Schlüsselmasse A größer gewesen wäre.

(Beifall der FDP)

Ich räume allerdings ein, dass es bei der Schlüsselmasse B 2 Bedarfe gibt, die nicht übergangen werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Gesamtwürdigung der Neuregelung halten wir den Wegfall der Bedarfszuweisungen und die Umsteuerung in die Schlüsselmasse A und B 2 vom Ansatz her für richtig. Wir halten es außerdem für richtig und außerdem im speziellen Interesse der Ortsgemeinden liegend, dass der Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A von bisher 73 % auf 76,4 % erhöht wird. Wenn nunmehr die Verbandsgemeinden und Kreise unverhofft erheblich höhere Einnahmen erhalten werden, so darf erwartet werden, dass die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume zur Haushaltskonsolidierung, vor allem aber für Umlagesenkungen zugunsten der Ortsgemeinden genutzt werden. Die Kommunalaufsicht muss ein waches Auge darauf haben, dass dieser Effekt nicht unter den Tisch fällt.

(Beifall der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Wort zu den Entlastungen der Kommunen im Rahmen der Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2007 für die Jahre 2004 und 2005. Die Negativabrechnungen im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von insgesamt rund 80 Millionen Euro und die sich daraus ergebenden Zuführungen aus dem Stabilisierungsfonds werden entgegen der bisherigen Regelung zinsfrei gestellt. Die dem Land dadurch entstehenden Zinskosten zugunsten der Kommunen betragen rund 3 Millionen Euro. Im Jahr 2008 dreht sich das Verhältnis allerdings um. Die Landesleistungen übersteigen die Garantiesumme bereits um 57 Millionen Euro, die als Tilgungsleistung der Kommunen dem Stabilisierungsfonds als positives Anlagevermögen zugeführt werden. Entsprechend reduziert sich das kumulierte Verstetigungsdarlehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die finanzielle Situation der Kommunen – dies gilt auch für die Kommunen in den anderen Bundesländern – ist nach wie vor nicht entspannt. Sie ist allein deshalb nicht entspannt, weil der Gesamtschuldenstand die gigantische Höhe von 1,55 Billionen Euro in Deutschland erreicht hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kommunale Finanzreform bleibt nach unserer Auffassung ein vordringliches politisches Ziel. Die FDP-Fraktion hofft gemeinsam mit den Kommunen, dass sie endlich

kommt. Ich kann allerdings nicht von mir behaupten, dass ich von großem Optimismus beseelt bin, wenn ich mir einmal die bisherige Steuerpolitik anschaue.

(Glocke des Präsidenten)

Ein Funke Hoffnung mag darin liegen, dass bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform II ein positiver Effekt für die Kommunen herausgearbeitet werden kann. Dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die FDPFraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Staatsminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist klar, dass wir einen Fortentwicklungsbedarf im Landesfinanzausgleichsgesetz haben. Wir haben schon mehrmals darüber diskutiert, nicht nur bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, sondern auch in Aktuellen Stunden.

Herr Abgeordneter Lammert, nun zu beklagen, dass die Situation der Kommunen schwierig sei, ist wohlfeil. Das wissen wir alle. Die Frage ist nur, an wen Sie das adressieren.

Die Landesregierung hat etwas getan, was in der Bundesrepublik einmalig ist. Sie hat nämlich einen Beistandspakt geschlossen und einen Stabilisierungsfonds geschaffen. Das gibt es in keinem anderen Land.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem gibt es kein anderes Land, das keinen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich vorgenommen hat, Herr Abgeordneter Lammert. Schauen Sie sich einmal an, was andere Länder gemacht haben, die zum Beispiel die Quote für die Kommunen gesenkt haben.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie das reklamieren, dann frage ich mich, worin Ihr Vorschlag besteht. Als Opposition kann man natürlich sagen, dass man als Opposition keinen Vorschlag machen muss, sondern die Regierung einen Vorschlag unterbreiten soll. Wir haben Ihnen entsprechende Vorschläge gemacht und sind damit nicht unglücklich.

Es gibt einen Bericht des Statistischen Landesamtes über die Grundausstattung der Kommunen. Dabei liegt das Land Rheinland-Pfalz bei der Finanzausstattung unter den ersten drei Ländern. Das ist eine gewichtige Situation. Ich habe den Bericht bestellt und ihn mit Erstaunen gelesen. Ich war ganz erstaunt, als ich sah, wie gut die kommunale Grundausstattung ist.

Meine Damen und Herren, wir unterhalten uns nun über den Stationierungsansatz. Hierzu gab es einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, den wir umsetzen müssen. Wir halten das für vernünftig. Wir waren Beklagte in diesem Verfahren. Nunmehr sollte auch die gesamte Stationierung mit einbezogen werden. Daher ist das in Ordnung.

Strittig war allerdings die Frage, wie wir mit den Bedarfszuweisungen umgehen. Man kann nun wie Herr Abgeordneter Auler beklagen, dass letztlich nur 8 Millionen Euro übrig bleiben. Sie wissen aber auch, dass wir ein kommunales Verbundsystem haben. Die Verbandsgemeinden finanzieren sich aus der Umlage und aus nur wenigen originären Mitteln. Die Kreise finanzieren sich aus den Umlagen, die leider Gottes nicht hoch genug sind, weil die Einzelpläne 04 und 05 die Kommunen sprengen. Es ist also nicht unbedingt das, über was wir reden. Das sind bundesgesetzliche Vorgaben, über die wir geredet haben. Das Land hat also nur wenige gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um das zu verschlechtern.

Also stand die Frage im Raum, wie wir diese Mittel in Höhe von 48 Millionen Euro verteilen. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass wir sie verteilt haben. Wir haben diese Mittel nicht wie andere Länder selbst behalten, weil wir sie selbst gut gebrauchen könnten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Der Finanzminister hätte das Leuchten in den Augen, wenn ich sagen würde, dass wir über 48 Millionen Euro reden. Er weiß aber auch, dass der Kommunalminister natürlich sagen wird, dass er das Geld für die Kommunen haben will. Wir haben die Mittel deshalb so verteilt, wie wir sie verteilt haben.

Ich bitte nun eine Sache zu beachten, über die wir in zwei bis drei Jahren noch einmal reden müssen, lieber Thomas Auler. Wir erhöhen nämlich den Wert von 73 %. Das heißt, die Kommunen bekommen nun ein bisschen mehr Geld. Die Kommunen haben derzeit – bedingt durch die Gewerbesteuer – durchaus mehr Geld in der Kasse. Das heißt, es gibt eine andere Steuerkraftmesszahl. Mir hat man bereits gesagt, ich hätte das viel zu gut für sie gemacht. Ich sehe das nicht so. Ich bin der Meinung, dass es in diesem Bereich gerecht ist, soweit man so weit gehen kann. Einen Teil haben also die Kommunen und die Ortsgemeinden bekommen, und der andere Teil wurde so verteilt, wie es beschrieben worden ist. Ich denke, das ist in Ordnung.

Die spannende Frage war im Grunde genommen nicht diese Frage, sondern die spannende Frage war, wie wir die Bedarfszuweisungen weiterentwickeln.

Sie wissen, dass der Vorschlag von uns kam. Bedarfszuweisungen stellten einmal die Notfallkassen der Gemeinden dar, es hat sich nicht um eine übliche Finanzierung gehandelt.

Mittlerweile, durch die Gesamtfinanzsituation der öffentlichen Hände, kam es dazu, dass die Notfallkasse eine reguläre Kasse geworden ist. Das konnten wir nicht mehr akzeptieren.

Deshalb macht es keinen Sinn, einen riesigen Verwaltungsaufwand für 15,8 % Verteilungsmasse und 50 Millionen Euro zu betreiben, die wir im Verteilungsmaßstab hatten. Ich denke, so ist es vernünftig.

Ich bedanke mich für die Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall der SPD)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer diesem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist das Gesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/773 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/1089 –

Offensive für Kinder erfolgreich fortsetzen Antrag der Fraktion der SPD – Entschließung – – Drucksache 15/887 –

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/1090 –

Entscheidungen und Aufgaben der Kindertagesstättenpolitik Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/1079 –

Das Wort hat Frau Kollegin Hayn als Berichterstatterin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 14. März 2007 wurden der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.