Protocol of the Session on May 23, 2007

Meine Damen und Herren, Sie beschreiben weitere Ausnahmen in Ihrem Antrag. Sie sagen zu Recht, wenn ein Rauchverbot dem Therapieziel entgegensteht, machen Sie Ausnahmen. Das ist richtig. Es stimmt aber eben nicht, dass Sie eine Einheitlichkeit und eine Gleichmäßigkeit im Ergebnis erreichen.

(Pörksen, SPD: Das geht doch auch gar nicht!)

Wo liegt denn die Logik Ihres ursprünglichen Argumentes, wir müssen auch die Bedienungen, die Nichtraucher sind, vor dem Passivrauchen schützen, wenn die Bedienung jetzt in den Rauchernebenraum laufen muss? Dann nutzt es ihr nichts, dass Ihr Gesetzentwurf festlegt, dass dieser Raum nach Sitzplatz und Quadratmeterzahl kleiner sein muss. Auch wenn Sie mit dem Zollstock dort hineinläuft, raucht sie passiv.

Wenn Sie an Konsequenz, Pragmatismus und Sinnhaftigkeit appellieren, dann sollten Sie Ihren eigenen Antrag ernst nehmen.

(Wirz, CDU: Mindestens 70 cm Luft über dem Kopf!)

Ich hoffe, dass Anhörungen, wie wir häufig und zunehmend erleben, erhellend wirken und Sie den einen oder anderen Punkt in der Tat noch einmal revidieren.

Meine Damen und Herren, eine Sache am Rande: Wenn Sie Irland mit Deutschland vergleichen, soll es mir recht sein. Aber einen sonnigen Abend in einer italienischen Strada mit einer Mainzer Gaststätte gleichzusetzen, bei der Sie ab und zu auch schon einmal im Schneematsch stehen, wenn der Stadtbus vorbeifährt, verbietet sich von selbst.

(Beifall bei FDP und CDU)

Herr Hartloff, ich bitte deshalb, dieses Bild, was Italien angeht, künftig nicht mehr zu bemühen. Ich glaube, dem können Sie leicht Rechnung tragen.

Um es zusammenzufassen, wir sind für ein Maximum an Nichtraucherschutz, ein Maximum an Prävention und ein Maximum an individueller Entscheidungsfreiheit. Ich glaube, wir haben dafür mit unserem Antrag den Weg aufgezeigt.

Danke sehr.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Gesundheitsminister Malu Dreyer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Landesregierung begrüßt natürlich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Wir freuen uns darüber, dass der Nichtraucherschutz nachdrücklich und konsequent umgesetzt wird. Ehrlich gesagt hätte ich mir nicht vorstellen können, dass wir im Rahmen dieser Plenardebatte nach der letzten Debatte nochmals bei Adam und Eva beginnen. Aber ich mache dies jetzt auch, weil Frau Schäfer Fragen aufgeworfen hat, die ich schlicht und ergreifend so nicht stehen lassen kann.

Die Linie der Landesregierung war von Anfang an klipp und klar. Genau wie die SPD, wenn ich das sagen darf, haben wir auf freiwillige Selbstverpflichtung gesetzt. Ich habe es das letzte Mal schon gesagt, wir haben in den Gaststätten darauf gesetzt. Wir haben Aktionen gestartet, um die Schulen zu motivieren, freiwillig dafür zu sorgen, dass Nichtraucherschulen eingeführt werden. Wir haben Dienstvereinbarungen in Krankenhäusern, in Behörden, in Altenheimen und in der ganzen Landschaft angeregt, was man sich nur vorstellen kann.

Wir waren auch sehr erfolgreich. Wir haben es erreicht, dass die Schulen in Rheinland-Pfalz inzwischen zu 80 % rauchfrei sind. Wir haben erreicht, dass eine Vielzahl von Behörden Dienstvereinbarungen mit ihren Personalräten geschlossen hat, um Rauchfreiheit herzustellen.

Wir haben erreicht, dass inzwischen in einer Vielzahl von Krankenhäusern Rauchfreiheit besteht. Wir haben es nicht geschafft – Herr Billen, Sie haben eine Zwischenbemerkung gemacht –, dass die Gaststätten ihrer Selbstverpflichtung nachkommen. Sie hatten die Auflage – sie hatten sehr viel Zeit –, bis zum 1. März 2007 bei 60 % aller Gaststätten sicherzustellen, dass 40 % Nichtraucherzonen eingerichtet sind. Sie haben davon nur 11 % geschafft. Wir haben gemeinsam die Linie vertreten, dass wir uns auf der Bundesebene im Kanon aller Bundesländer dafür einsetzen, gemeinsame Regelungen zu finden, um einen umfassenden Nichtraucherschutz zu schaffen.

Wir stehen heute dort. Es gibt klare Vereinbarungen auf der Bundesebene. Wir haben sehr viele Bundesländer, die sich auf dem gleichen Weg wie auch das Land Rheinland-Pfalz befinden, viele auch über die mehrheitstragenden Fraktionen genau mit derselben Linie, wie wir sie heute diskutieren. Insofern kann wirklich kein Mensch sagen, wir hätten keine Linie. Im Gegenteil, ich behaupte sogar, die CDU hat keine Linie.

(Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Sehr richtig! – Ministerpräsident Beck: Das wäre auch das erste Mal!)

Wir haben natürlich alle schönen Pressemeldungen vernommen, nach denen ein angeblicher Dissens zwischen meiner Kollegin Ahnen und mir bestand und in denen die Schulfreiheit

(Heiterkeit bei der SPD)

Rauchfreiheit, Entschuldigung – heraufbeschwört wurde. Schulfreiheit ist manchmal auch ganz nett, aber in diesem Zusammenhang nicht gemeint.

Uns war klar – Frau Kollegin Ahnen und ich waren uns immer einig –, dass wir versuchen wollen, auf dem freiwilligen Weg erfolgreich zu sein. Irgendwann wurde mir aber klar, dass sich die CDU-Fraktion davor scheut, über bestimmte Bereiche, was den konsequenten Nichtraucherschutz betrifft, zu sprechen. Das sind die Gaststätten. Da sind wir heute auch. Ich erkenne, dass die CDUFraktion in vielen Bundesländern andere, mutigere und konsequentere Meinungen verfolgt, als dies hier bei der rheinland-pfälzischen CDU der Fall ist.

(Beifall bei der CDU – Baldauf, CDU: Schauen Sie einmal in Ihr Gesetz!)

Frau Kollegin Lautenschläger aus Hessen hat einen fast identischen Gesetzentwurf in der Pipeline oder ist dabei, ihn einzubringen. Ich nenne zum Beispiel auch Niedersachsen mit einer CDU/FDP-Koalition, wo wir das Vergnügen hatten, mit dem Ministerpräsidenten Gespräche zu führen, auch im Reigen der Gesundheitsminister. Es gibt andere Beispiele in der Bundesrepublik Deutschland, wo das ganz klar ist.

Frau Schäfer hat noch am 4. April in der Presse gesagt – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –: An einem konsequenten und wirkungsvollen Nichtraucherschutz in der Gastronomie führt kein Weg vorbei. –

(Pörksen, SPD: Hahaha! Das hat sie so nicht gemeint!)

Sie sagt natürlich auch in der Folge, dass sie auf freiwillige Selbstverpflichtung setzt, dass ihr das lieber ist. Aber, meine sehr verehrten Herren und Damen, die Zahlen und Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir in der Gastronomie nicht mit freiwilliger Selbstverpflichtung weiterkommen.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das habt Ihr vor einem halben Jahr noch völlig bestritten!)

Nein, das haben wir nie bestritten.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Da hat auch immer Frau Kollegin Ahnen gesprochen!)

Herr Kollege Rosenbauer, ich nehme den Zwischenruf gerne auf. Wir haben nie Handlungsbedarf bestritten. Wir haben damals immer nur gesagt, wir setzen auf freiwillige Selbstverpflichtung, die im Übrigen in der Gastronomie lief, nämlich bis März 2007. Wir haben dann gesagt, wir behalten es uns vor, darauf zu reagieren, wie weit wir eben mit den unterschiedlichen Schritten kommen. Auch das hat Frau Ahnen genauso gesagt.

(Baldauf, CDU: Nicht genauso!)

Es gibt noch einen zweiten Punkt, der noch wichtig ist, ihn zu erwähnen: Der Gast entscheidet, so heißt es immer so schön. Natürlich entscheidet der Gast, in welche Kneipe oder in welches Restaurant er geht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ich weiß doch,

ob in meiner Lieblingskneipe geraucht wird oder nicht. Dazu brauche ich kein „R“ an der Tür. Ich brauche auch keine Kennzeichnungspflicht, um mich entscheiden zu können, ob ich in eine Raucherkneipe oder in eine Nichtraucherkneipe gehe. Auch heute gibt es immerhin 11 % der Gastronomen, die auf Nichtraucher gesetzt haben. Aber mehr sind es eben auch nicht. Diese Kennzeichnungspflicht wird uns – da bin ich sicher – nicht einen einzigen Schritt weiterführen. Entweder wollen wir einen Nichtraucherschutz, oder wir wollen ihn nicht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist richtig, was Herr Dr. Schmitz zu den Beschäftigten angemerkt hat. Deshalb gab es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, dass der Bund im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung aktiv wird. Das ist er auch geworden. In der Arbeitsstättenverordnung steht die Verpflichtung des Arbeitgebers, für seine Bediensteten zu sorgen. Das bezieht sich auch auf das Thema „Rauchen bzw. Gesundheit“. In der Vergangenheit gab es eine Ausnahme im gastronomischen Bereich. Das soll gesetzlich verändert werden. Ich glaube, wir haben heute in den Nachrichten gehört, dass der Bund diese Regelung recht zügig umsetzen möchte.

Ich denke, wir haben eine gute Grundlage, auf der wir diskutieren können. Sie zeichnet sich durch Konsequenz und eine klare Linie aus. Die genannten Ausnahmetatbestände sind nötig. Es ist ein Unterschied, ob ich drei Jahre im Knast sitze und nur eine Zelle habe oder ob ich freiwillig in eine Raucherkneipe gehe. Das ist ein Unterschied. Ich habe nicht die Möglichkeit, wie ich sie als freier Mensch habe.

Dasselbe gilt für Therapieeinrichtungen. Beim Maßregelvollzug oder zu therapeutischen Zwecken muss man Ausnahmen machen. Ich nenne unsere Suchtkliniken. Wenn Leute von Heroin oder anderen illegalen Drogen weggebracht werden sollen, dann kann und muss man aus therapeutischen Gründen Ausnahmen zulassen. Ich denke, das ist sehr konsequent. Wir haben uns angesehen, wie das die anderen Länder regeln. Im Vorfeld der Gesetzentwürfe sind viele Prüfungen gemacht worden. Ich denke, auf dieser Grundlage kann man sehr gut diskutieren. Ich bin sehr froh, dass die SPD den Gesetzentwurf eingebracht hat.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich darf als weitere Gäste im Landtag Senioren aus der Ortsgemeinde Rott, Mitglieder des Treffpunkts „Aussiedler helfen Aussiedlern“ aus Reiferscheid sowie Stipendiaten der Eberle-Butschkau-Stiftung begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag Rheinland-Pfalz!

(Beifall im Hause)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Frau Ministerin, gestatten Sie mir, dass ich mit zwei bis drei Sätzen auf das antworte, was Sie gesagt haben. Sie wollen uns sagen, dass dieser Gesetzentwurf der SPD eine stringente Linie fährt. Das tut er nicht. Herr Kollege Dr. Schmitz hat es an einzelnen Beispielen nachgewiesen.

(Zuruf von der SPD)

Nein, jetzt hören Sie einfach einmal zu.

Ich habe es an einzelnen Beispielen auch nachgewiesen. Ich will noch eines nennen, was ich bisher nicht genannt habe. Es geht um die Ausnahme bei den Wein- und Bierfestzelten. Werden diese vorübergehend höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen an einem Standort betrieben, kann die Betreiberin oder der Betreiber durch entsprechende Kennzeichnung das Rauchen erlauben. Was ist, wenn das Zelt nach 21 Tagen abgebaut und wiederaufgebaut wird? Zählt es wieder 21 Tage?

(Pörksen, SPD: Das ist eine typische – – – – Nein, das sind Dinge, mit denen Sie sich die Hintertür- chen offenhalten. (Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das ist nur ein einziges Beispiel.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)