Ich will noch etwas zu den Erfolgen sagen, die Sie an den Schulen sehen wollen. Ich glaube, wir hatten im Jahr 2005 eine Anfrage gestellt. Die von Ihnen gebrachten Zahlen waren hoch gegriffen. Wir konnten nachweisen, dass das überhaupt nicht stimmte. In Wirklichkeit gab es eine ganz andere Anzahl von Schulen, die auf dem Weg zur Rauchfreiheit waren. Heute sagen Sie, es sind 80 %.
Wir können feststellen, dass eine Einrichtung wie der Landeselternbeirat noch im letzten Jahr gesagt hat, es funktioniert nicht. Diese Meldungen erreichen uns fast täglich aus den Schulen.
Ich will jetzt noch eine Bemerkung zur freiwilligen Selbstverpflichtung in den Gaststätten machen. Wenn Sie genauer nachlesen würden, dann würden Sie fest
stellen, dass das, was in unserem Antrag und in dem der FDP steht, nichts mit freiwilliger Selbstverpflichtung zu tun hat.
Hier geht es um die Kennzeichnung. Die Kennzeichnungspflicht haben Sie in Ihrem Antrag selbst an der einen oder anderen Stelle. Es gilt dann aber nur als Ausnahme. Das ist doch etwas ganz anderes.
Das hat doch nichts mit Selbstverpflichtung zu tun. Sie müssen vorher erklären, bin ich rauchfrei, ja oder nein. Entsprechend muss es durchgeführt werden. Da ist keine freiwillige Selbstverpflichtung dabei. Ich kann das überhaupt nicht verstehen. Den Menschen werden Dinge vorgegaukelt, die überhaupt nicht stimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar Dinge anmerken. Das gilt für die FDP und die CDU. Die Regelung bei der Gastronomie folgt dem Motto, wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass. – Genau das ist es. Wir machen ein bisschen freiwillig weiter. Es hat funktioniert. Jetzt wollen wir es kennzeichnen. Der Unterschied ist, dass es sich gegenüber den Einrichtungen, die Sie genannt haben, um der Öffentlichkeit gewidmete Räumlichkeiten handelt. Wir haben dort eine klare Linie.
Frau Kollegin Schäfer, damit es sich nicht in den Köpfen festsetzt, sage ich Folgendes: Die übergreifende Schulordnung früher und heute verbietet Rauchen generell. Für Schüler der Oberstufe, die das entsprechende Alter haben, ist es freigegeben.
Und für Lehrer auch. Es war nie so, dass es dort generell erlaubt war, sondern nur in bestimmten Bereichen.
Wir haben Prävention betrieben und diese Programme gemacht. Schlagen Sie doch nicht die Schlachten von vorgestern. Sie müssen einmal in der Gegenwart ankommen, Frau Kollegin.
Liebe Kollegen, Sie sagen uns dann, bezüglich der Festzelte seien wir inkonsequent. Ich habe selbst darauf hingewiesen, dass es sicher im Rahmen einer Betrachtung eines umfassenden Nichtraucherschutzes nicht konsequent ist. Frau Schäfer, Sie haben aber nicht gesagt, was dabei Ihre Meinung ist. Sollten wir es dort verbieten? Das habe ich von Ihnen nicht gehört.
Sie wollen es explizit in der Gastronomie erlauben, und zwar komplett. Rauchfrei soll es nur sein, wenn es gekennzeichnet ist. Da unterscheiden wir uns.
Herr Kollege Baldauf, vielleicht können Sie bei Herrn Ministerpräsidenten Wulff nachfragen, wie die Diskussion in diesem Bundesland gelaufen ist. Der hat das auch für sinnvoll erachtet und musste seine Meinung erheblich ändern. Das ist dann weggekommen.
Herr Dr. Schmitz, ich halte Ihre Auffassung auch für fundamentalistisch usw. und nehme das auch als Argument, wenn Sie die, die andere Argumente haben, auch einschließen. Wie Sie es im Bereich der Gastronomie betreiben, ist opportunistisch. Anders kann man das nicht bezeichnen.
Ich will ausdrücklich auf das hinweisen, was unseren Gesetzentwurf auch auszeichnet. Er gilt zum Beispiel für den Landtag genauso wie für jedes andere Gebäude. Er gilt für Abgeordnete, die hier ihrer Tätigkeit nachgehen, genauso wie für alle anderen. Ich finde es eine gute Sache, dass es keiner Ausnahmeregelung bedarf, sondern dass es so geregelt ist, wie wir das vorhaben.
Frau Kollegin Schäfer, Sie werfen uns vor, dass wir im Begleitantrag sagen, man sollte ein Gesetz evaluieren, man sollte überlegen, welche Erfahrungen wir machen. Sie haben so etwas selbst im Antrag stehen, dass im Jahr 2010 solche Regelungen überprüft werden sollten. Ich denke, dass wir bei der Frage der Gesetzestechnik seit langem so weit sind, dass wir Gesetze überprüfen, evaluieren, schauen, ob das, was wir gemacht haben, richtig ist und vernünftig umgesetzt wird. In diesem Bereich sind wir meilenweit weiter, als Sie uns das vorhin vorgetragen haben.
Wenn Sie aus meiner Rede entnehmen wollten, dass es uns nicht wichtig ist bei der Sache, dann frage ich mich, warum wir einen solchen Gesetzentwurf vorlegen, nachdem die Gesundheitsministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz sich auf Regelungen geeinigt haben und wir das entlang dieser Linie konsequent machen. Das ist nicht das Herumgeeiere wie bei Ihren Vorschlägen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hartloff, lassen Sie uns doch nicht Gräben aufreißen, wo gar keine sind. Lassen Sie uns doch nicht bewusst jeweils den anderen missverstehen. Es geht nicht um eine Fortsetzung des Modells Freiwilligkeit im Konzept der CDU und der FDP, sondern es geht schlicht und einfach, wenn man den ganzen Pulverdampf einmal verstreichen lässt, auch nicht um die Frage „Wulff oder Wowereit?“ – vor Letzterem ist schon unser Herr Ministerpräsident davor; da bin ich sicher –, und es geht auch nicht darum, ob es uns allen gleich wichtig ist – es ist uns allen gleich wichtig –, sondern es geht ausschließlich darum, ob man den Weg links oder rechts bei diesem wichtigen Thema geht – nicht politisch links oder rechts, sondern einfach als Richtung –, die eine oder andere Variante einschlägt zu sagen: Wir versuchen, das Maximum mit möglichst wenig Freiheitseinschränkung und Dirigismus zu erreichen und schauen dann nach, um gegebenenfalls nachzusteuern, oder ob man sagt, nachsteuern eventuell ja, aber vorher packen wir schon einmal ein Maximum an dirigistischer Keule aus.
Im Sinne von Nichtraucherschutz und dem Präventionsgedanken bin ich überzeugt davon, dass unser Weg der Weg ist, der die höhere Akzeptanz findet. – Ich stelle mich auch dieser Überprüfung. Von daher bitte ich Sie wirklich noch einmal, darüber nachzudenken, ob man nicht irgendeinen Weg findet, der sachgerechter ist.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde vereinbart, den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/608 – Zweite Beratung