Ich will Ihnen eines sagen: Das, was wir von Interessenten geschrieben bekommen, beispielsweise von denjenigen, die Verkaufsgeräte und Automaten aufstellen und uns schreiben, jetzt käme der Weltuntergang, wenn in den Kneipen nicht mehr geraucht werden könne, kann
Das bestätigen mir viele Zuschriften aus der Bevölkerung, in denen geschrieben wird, dass wir uns auch an den Interessen der Bevölkerung orientieren müssen, auch wenn es die eine oder andere Diskussion deftiger Art am Stammtisch darüber geben mag, wo man wenig Verständnis hat.
Wenn man etwas durchsetzt, muss man so etwas auch mit Bußgeld bewehren. Das heißt nicht, dass wie bei anderen Bußgeldtatbeständen überall die Raucher- oder Nichtraucherpolizei neben möglichen Tätern steht, aber es muss solche Ahndungsmöglichkeiten geben, damit man einen gesetzlichen Anspruch auch durchsetzen und er entsprechend laufen kann.
Wir meinen, dass wir Ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Entwurf präsentieren, der sinnvoll ist, der Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz verwirklicht und insoweit beispielhaft für andere Bundesländer ist und wir die notwendigen Regelungen – –
treffen, damit wir den notwendigen Ansatz haben, um die Regelungen, wie Mitbürgerinnen und -bürger nicht nur vor den Belästigungen, sondern auch vor der Gesundheitsgefährdung von Rauch geschützt werden können.
Herr Hartloff, Sie haben angekündigt, dass Sie in Ihrer Fraktion über kritische Punkte, die mit diesem Antrag verbunden sind, diskutiert haben. Sie haben sich auf eine Frage des Kollegen aus Ihrer Fraktion, Herrn Geis, bezogen, sind uns aber die Antwort schuldig geblieben.
Ganz einfach, natürlich die, dass Mainz 05 und der 1. FCK aufsteigen werden, ob er dort raucht oder nicht.
Das ist doch das Einfachste. Das ist davon nicht abhängig. Man kann erwarten, dass die Raucher rausgehen.
In privaten Bereichen ist das eine andere Regelung. Wir haben das diskutiert und sind zu einer Meinungsfindung gekommen. Diese finden Sie in dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff, ich muss sagen, ich fand es sehr erschreckend, wie Sie mit diesem Thema umgehen. Wir fragen uns tatsächlich, warum Sie überhaupt einen Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist so. Sie haben praktisch die Wichtigkeit, die Bedeutung dieses Themas ignoriert bzw. selbst infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat mehrere parlamentarische Initiativen in Sachen Nichtraucherschutz gestartet. Ich will damit auf das eingehen, was Sie gesagt haben, dass Sie Linie halten.
Wir sind zunächst mit dem Ziel gestartet, rauchfreie Schulen zu bekommen, sind dann zu einem generellen Nichtraucherschutz übergegangen. Regelmäßiges Ergebnis unserer Initiativen: abgelehnt von der SPDMehrheit.
Jetzt legt uns die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vor, von dem sie sagt, dass er etwas ganz anderes darstelle, und bei dem Sie so tun, als ob Sie sich 180 Grad um die eigene Achse drehen. Nach dem, was Sie gerade eben gesagt haben, müssen wir das alles offensichtlich wieder infrage stellen.
Sie haben bereits in der Öffentlichkeit, in Presseerklärungen angekündigt, dass Sie mit dem einen oder anderen nicht zufrieden sind und davon ausgehen, dass es evaluiert, also überprüft wird und man zu entsprechenden Änderungen bereit sein muss.
Meine Damen und Herren, auch in unserem Land soll den berechtigten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach einem Nichtraucherschutz Rechnung getragen werden.
Auch uns erreichen täglich Zuschriften mit in der Tat teilweise sehr auseinander liegenden Forderungen. Das Ergebnis muss ein effektiver Nichtraucherschutz sein. Dazu braucht man praktikable Lösungen, ohne dabei – wie es so treffend heißt – das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Nachdem die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen von der SPD-Mehrheit schon vom Tisch gefegt wurden – wie ich eben ausgeführt habe –, befassen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
Schon im Vorspann Ihres Papiers ist eine Aussage bemerkenswert. Dazu zitiere ich wörtlich: „Aus gesundheitspolitischer Sicht besteht daher ein dringender Handlungsbedarf, …“.
Dringender Handlungsbedarf: Erinnern Sie sich bitte, das waren unsere Worte. Um es für das Protokoll noch zu verdeutlichen: die Worte der CDU-Fraktion.
Vor mehreren Jahren, als um uns herum die anderen Bundesländer das Thema „Rauchfreie Schulen“ angegangen sind – ich sage angegangen sind –
und nicht nur darüber gesprochen haben, haben wir das auch für unser Land Rheinland-Pfalz angemahnt, damit endlich etwas unternommen wird, die Entwicklung zu stoppen, dass Kinder und Jugendliche immer mehr und vor allem früher zum Glimmstängel greifen und damit einem höheren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind, als das bei Erwachsenen der Fall ist. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Mit „etwas unternehmen“ meinten wir, gesetzgeberische Maßnahmen für rauchfreie Schulen zu ergreifen, weil sich gezeigt hat, dass Präventionsmaßnahmen und Freiwilligkeit allein nicht ausreichen.
Die SPD-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat damals – zumindest offiziell – keinen Handlungsbedarf und schon