Sehr verehrte Frau Ministerin, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, die Studienkonten sind ausschließlich eingeführt worden, um das Erststudium gebührenfrei zu halten? Ist es in der Vergangenheit nicht so gewesen, dass die Studienkonten eingeführt wurden, als die aktuelle Diskussion noch gar nicht stattfand?
Herr Abgeordneter Rosenbauer, die Debatte über Studiengebühren ist leider schon ziemlich alt. Der Unterschied zu früher ist, das sich eine Reihe von Ländern inzwischen entschieden hat, solche einzuführen. Wir haben uns frühzeitig Gedanken gemacht, wie wir beim Verzicht auf Studiengebühren trotzdem die jungen Menschen zu einem zügigen Studium animieren können, das gleichzeitig ihre persönliche Situation berücksichtigt. Auch in dieser Frage war Rheinland-Pfalz Vorreiter. Da haben Sie recht. Ich wäre froh gewesen, andere Länder hätten sich für diesen differenzierten Weg entscheiden können.
Frau Ministerin, würden Sie mir recht geben, dass die Diskussion um Langzeitstudiengebühren – um solche handelt es sich auch im rheinland-pfälzischen Studienkontenmodell – eigentlich dazu führen sollte, dass sich Studierende auf ihr Studium konzentrieren und versuchen, in einer absehbaren Zeit das Studium abzuschließen? Ich denke, wir waren uns einig, dass dies dahintergesteckt hat.
Sie sprechen davon jetzt überhaupt nicht mehr. Das hat Konsequenzen. Wenn man will, dass die Studierenden durch diese Langzeitstudiengebühren schneller studieren, dann fallen auf Dauer die Einnahmen aus dieser Geschichte weg. Vor diesem Hintergrund frage ich noch einmal: Wenn in Rheinland-Pfalz dieser Zweck erreicht wird, wie sehen Sie dann das Verhältnis von Verwaltungsaufwand, nämlich Führung der Konten bis zum 60. Lebensjahr von jedem Studierenden an rheinlandpfälzischen Hochschulen, zum Wegfall von Einnahmen auf Dauer?
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, ich habe ausdrücklich davon gesprochen, dass das Modell der Studienkonten einen Anreiz bieten soll, dass die jungen Menschen ihr Studium zügig absolvieren. An der Stelle sind wir uns völlig einig. Davon habe ich sehr wohl gesprochen und es mehrfach betont.
Wir haben uns in dieser Frage dafür entschieden, einen Weg zu wählen, der die Lebenssituation von jungen Menschen möglichst optimal berücksichtigt. Dazu gehört die Frage des Studierens mit Kindern und Studieren mit Behinderungen und Ähnliches mehr. Wir waren der Meinung, dass wir ein differenziertes Modell entwickeln müssen. Das ist das Studienkontenmodell.
Im Übrigen haben wir uns für den Weg entschieden, nicht nur negative Sanktionen vorzusehen, das heißt, wenn ich es in einer bestimmten Zeit nicht geschafft habe, muss ich einen Studienbeitrag leisten. Wir hoffen, dass von uns zu setzende positive Anreize sehr wirkungsvoll sind, nämlich wenn in einer bestimmten Zeit das Studium absolviert wird, kann man Punkte gutmachen, um diese für Weiterbildung einzusetzen.
Zugegebenermaßen ist es immer komplizierter, wenn man versucht, eine solche differenzierte Antwort zu geben, als wenn man einfache Antworten wählt, die relativ grobschlächtig sein müssen. Ich glaube, bei uns gibt es eine gute Balance zwischen den Anreizstrukturen und dem Verwaltungsaufwand, der betrieben wird, zumal wir über die Hochschulen über HIS sehr gut unterstützen.
Sie geben an, dass man Punkte gutmachen kann. Die sollten nach den ursprünglichen Überlegungen zur Weiterbildung eingesetzt werden können, nämlich zur kostenlosen Weiterbildung an den Hochschulen. Kann man heute schon sagen, ob dieses Studienkontenmodell Erfolg zeigt? Wann ist damit zu rechnen, dass man einen ersten Überblick hat?
Ich reiche ihn gern nach, wann man sagen kann, man hat einen ersten Überblick. Die Laufzeit ist jetzt noch zu kurz.
Meine Damen und Herren, die Fragestunde beträgt eine Stunde. Damit werden, soweit Sie damit einverstanden sind, die nicht beantworteten Mündlichen Anfragen zu normalen Kleinen Anfragen und dann beantwortet.
Als Nächstes möchte ich die Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Weilerbach in Mainz begrüßen. Seien Sie willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zu der Mündlichen Anfrage Nummer 1 „Programm MitarbeiterbeteiligungRLPplus“.
Für die Fraktion der CDU beantrage ich die Aussprache zu der Mündlichen Anfrage Nummer 2 „Rauchfreie Schulen“ von Frau Kollegin Dorothea Schäfer.
Ich rufe zunächst die Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse, Margit Mohr, Manfred Nink, Alexander Schweitzer und Jutta Steinruck (SPD), Programm Mitarbeiterbeteiligung RLPplus – Nummer 1 der Drucksache 15/768 – betreffend, auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Hering hat es bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage deutlich gemacht. Das Programm MitarbeiterbeteiligungRLPplus ist schon vor seinem offiziellen Start im Mai ein Erfolgsprogramm für Rheinland-Pfalz.
Es sei das erste Mal, dass nicht theorisiert, sondern ein konkretes Modell vorgelegt wird, hat der DGBLandesvorsitzende Dietmar Muscheid in seiner Presseerklärung vom 24. Januar geschrieben.
Ich denke, das bringt es auf den Punkt. Während sich andere Parteien und Bundesländer in Absichterklärungen ergehen, hat Rheinland-Pfalz ein Modell für die Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen aus der Taufe gehoben, das zum einen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, zum anderen aber auch die Unternehmen in Rheinland-Pfalz stärken wird.
Ja, das ist gute sozialdemokratische Wirtschaftspolitik, die auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommt. Es war schon immer der Wunsch der Sozialdemokratischen Politik, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg beteiligt werden sollen.
Mitarbeiterbeteiligung hat viele Vorteile. Sie erhöht die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen. Größere Motivation durch direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg, Einkommenssteigerung für die Beschäftigung, die Sicherung der Arbeitsplätze durch eine verbesserte Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und auch die Chance auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz sind weiter zu nennen.
Der Minister hat bei der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass das Modell ohne finanzielles Risiko und mit einer hohen möglichen Verzinsung über dem aktuellen Kapitalmarktkurs sehr attraktiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Mit der Absicherung der Risiken ist auch eine Hauptanforderung der Gewerkschaften erfüllt. Auch wenn das bei manchen auf Kritik stößt, muss gesagt werden, dass die Beschäftigten heute schon einen Teil des Unternehmensrisikos mittragen, weil ihr Arbeitsplatz und die persönliche Existenz schließlich am Erfolg des Unternehmens hängen.
Herr Eymael, ich bin der Meinung, es ist besonders wichtig für die Akzeptanz des Modells, dass Beschäftigte und Unternehmen eine gute und umfassende Beratung erhalten, so wie es das Programm vorsieht, und dass die Beschäftigten regelmäßig und transparent über ihre Einlagen informiert werden. Die SPD-Fraktion ist zuversichtlich, dass die Beschäftigten und die Unternehmen dieses Modell der Mitarbeiterbeteiligung sehr gut annehmen werden.
Herr Creutzmann, wenn man genau hinschaut, ist es ein niedrigschwelliges Angebot ohne große bürokratische Hürden. Mir als Neue kommt es so vor, dass Sie sich ziemlich ärgern, dass jetzt, nachdem Sie das Wirtschaftsministerium nicht mehr besetzen,
Die bisher eingegangenen Anfragen aus Betrieben im Land und aus anderen Bundesländern zeigen – der Minister hat gesagt, dass auch die bayerische Staatskanzlei angefragt hätte –,
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Hering, ich freue mich sehr, dass offensichtlich unsere Diskussion auf den letzten Parteitagen im November und Dezember zum Thema „Investivlohn“ Sie so bewegt hat,