Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jährlich 600 Brandtote. – 5 % hiervon verbrennen, 95 % ersticken an toxischen Gasen, die sich im Rauch befinden.
Daneben gibt es eine vielfach höhere Zahl an Verletzten mit schwerwiegenden Langzeitschäden. Höchste Zeit zu handeln.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat gehandelt. Wir haben diese Gesetzesinitiative zur Einführung von Rauchwarnmeldern eingebracht, die regelt, dass diese auch in Häusern, die bereits vor 2004 gebaut wurden, einzubauen sind, nachdem der Landtag bereits im Dezember 2003 als erstes Bundesland die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten beschlossen hat.
Die Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Altbauten wird im Übrigen vehement vom Landesfeuerwehrverband gefordert. Das Innenministerium sowie das Finanzministerium starten große Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein zu wecken, dass Rauchwarnmelder Leben retten können.
Wir haben bis zum heutigen Tag darauf gesetzt, dass bei den Bürgern entsprechendes Bewusstsein geweckt werden kann. Wir müssen heute feststellen, dass dies so nicht der Fall ist. Lediglich in 10 % aller Häuser sind bis zum heutigen Tag Rauchwarnmelder eingebaut. Wenn wir den Bezug zwischen den jährlichen Brandtoten und den Kosten für Rauchmelder herstellen, so müssen wir deutlich sagen, es ist im Prinzip nicht zu verstehen. Wir bringen deshalb heute das Gesetz ein, Rauchwarnmelder in allen Gebäuden, also auch in Altbauten, einzubauen.
Wir hoffen, dass dieses Gesetz einvernehmlich beschlossen werden wird. Statistiken sprechen eine deutliche Sprache. Derjenige, der Statistiken nicht glauben will, sollte sich vielleicht mit Feuerwehrleuten unterhalten oder mit Hinterbliebenen von Brandopfern. Ich glaube, billiger und effektiver können wir Menschenleben nicht retten. Dies wird im Übrigen auch dadurch erhärtet, dass in den Ländern, in denen Rauchwarnmelder flächendeckend eingesetzt sind, die Zahl der Brandtoten um rund 50 % reduziert werden konnte.
Durch die Rauchwarnmelder gewinnen wir ein paar Minuten. Ich glaube aber, wir gewinnen damit wichtige Minuten, einmal für die Menschen, denen es dadurch ermöglicht wird, das Feuer eher zu bemerken und zu flüchten. Es ist aber auch ganz wichtig für die Feuerwehr, die dadurch Minuten früher am Brandherd eintreffen und den Brand effektiver bekämpfen kann.
Der Hinweis auf die Eigenverantwortung des Einzelnen wird von den Gegnern von Rauchwarnmeldern immer wieder aufgestellt und lässt sich gut behaupten. Aber gerade für Kinder und Ältere greift es nicht; denn diese Gruppen können häufig am allerwenigsten festlegen, dass Rauchwarnmelder eingebaut werden oder nicht. Diesen wollen wir helfen.
Wir sollten, ja wir müssen auch an die Feuerwehrleute denken, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens Menschen retten und den Brand bekämpfen. Auch für sie und ihr Risiko, das sie eingehen, ist es wesentlich, ob sie fünf Minuten früher oder später am Brandherd eintreffen.
Bezüglich der Problematik der Kosten und des Einbaus von Rauchwarnmeldern werden von Gegnern immer wieder Barrieren und Hürden aufgebaut, die wir so nicht sehen können. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder, die durchaus ausreichen, gibt es für erheblich unter 10 Euro. Wie Herr Schweitzer mir sagte, ist es einfach, Rauchwarnmelder mit zwei Schrauben einzubauen, sodass er es auch kam.
Wenn die Batterie leer ist, piepst es. Der Batteriewechsel ist im Übrigen ähnlich einfach wie der Wechsel einer Glühbirne.
Wir wollen keine Bürokratie aufbauen – sprich Kontrollinstanzen –, die überprüft, ob tatsächlich die Rauchmelder eingebaut sind. Wir gehen davon aus, dass zum einen das Bewusstsein weiter gestärkt wird, und darüber hinaus, dass die Versicherungswirtschaft schon dafür sorgen wird, dass der entsprechende Einbau erfolgt. So ignorant, so viele gute Gründe für den Einbau von Rauchwarnmeldern einfach von dem Tisch zu wischen, sollte wirklich niemand sein. Der Schutz von Menschenleben liefert Argumente genug, Rauchwarnmelder im Kinderzimmer, in Schlafräumen oder in Fluren, die als Fluchtwege dienen, einzubauen. Rauchwarnmelder retten Leben der eigenen Familie, vielleicht sogar das eigene.
Alle Bundesländer, die Rauchwarnmelder in Altbauten vorgeschrieben haben, haben aus Gründen der Rechtssicherheit Übergangsfristen vorgesehen. Wir halten das für sinnvoll und notwendig. Was die Länge der Frist betrifft, so haben wir in diesem Gesetzentwurf zehn Jahre festgeschrieben. Wir können uns durchaus dahin gehend unterhalten, ob eine kürzere Frist möglich sein wird.
Unabhängig von der Frist, die wir beschließen werden, ist ein schnellerer Einbau von Rauchwarnmeldern unbedingt erwünscht und notwendig.
In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass das Innenministerium, das Finanzministerium und der Landesfeuerwehrverband die Kampagnen und die Aufklärungsarbeit für den Einbau von Rauchwarnmeldern weiter fortsetzen.
Die SPD hat gehandelt. Wir wollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschenleben gerettet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, wir fordern Sie auf, dieses wichtige Gesetz mitzutragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal ein Brandopfer gesehen hat, installiert freiwillig ohne jedes Zögern Rauchmelder in seinem Wohnbereich. Als Feuerwehrmann habe ich schon etliche Einsätze mit Wohnhausbränden erlebt und konnte somit aus erster Hand erfahren, dass Rauchmelder Leben retten. Die meisten Feuerwehrangehörigen haben bereits Rauchmelder in ihren Wohnungen installiert. Da bin ich mir sicher. Die Aufklärungsarbeit, die durch die Feuerwehren in diesem Zusammenhang betrieben wird, ist vorbildlich und verdient Lob und Anerkennung.
Daher war es schon immer eine zentrale Forderung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes, Rauchmelder verpflichtend in Alt- und Neubauten einzuführen. Der optimale Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Verbesserung des Brandschutzes müssen bei unseren Überlegungen deshalb im Vordergrund stehen. Optimale Voraussetzungen auch für unsere Feuerwehren zu schaffen, war und ist schon immer eine zentrale Forderung der CDU gewesen. Sie erinnern sich in diesem Zusammenhang an den Antrag der CDU, eine Feuerwehrstiftung einzurichten, welche leider von der SPD abgelehnt wurde.
(Harald Schweitzer, SPD: Weil wir kein Geld im Haushalt dafür zur Verfügung haben! Das ist ganz einfach!)
Sehr geehrte Damen und Herren, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun eine zentrale Forderung der Feuerwehren umgesetzt werden soll, ist konsequent und vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr begrüßenswert. Für uns ist es aber auch wichtig, die Konsequenzen, die sich aus einem solchen Gesetz für unsere Bürgerinnen und Bürger ergeben können, zu untersuchen. Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen sind ebenso zu klären wie Fragen nach strafrechtlichen Konsequenzen, die aus einer solchen Regelung hervorgehen können. Wir werden daher den Wissenschaftlichen Dienst beauftragen, diesbezüglich ein Gutachten zu erstellen.
Weiterhin ist zu überprüfen, ob die Übergangsfrist von zehn Jahren für die Nachrüstung von Rauchmeldern tatsächlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Das hat der Herr Kollege schon angesprochen. Die einfache Installation eines Rauchmelders – Sie haben es vorhin beschrieben – kann unseres Er
Nach Vorliegen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes werden wir eine Anhörung mit Experten durchführen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sicherlich für die weitere Beratung hilfreich. Natürlich wollen wir die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, auch und gerade durch diese öffentliche Diskussion schon jetzt freiwillig Rauchmelder zu installieren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann keinen Zweifel geben, dass Rauchmelder Leben retten können. Deshalb hat die FDP-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion am 10. Dezember 2003 eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen, die für Neubauten die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern vorsieht. So ist seit diesem Datum bei privaten Neubauwohnungen jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu installieren. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Ich habe für die FDP-Fraktion in der ersten Beratung dieses Gesetzes am 10. September 2003 ausgeführt, dass wir in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein Signal setzen und bei Neubauten den Bauherrn die Installation von Brandmeldern verpflichtend auferlegen. Die FDP-Fraktion hat sich deshalb für Rauchwarnmelder in Neubauten ausgesprochen, deren Installation durch die Bauabnahme kontrolliert werden kann und gegebenenfalls die Bauabnahme verweigert wird, wenn keine Rauchmelder angebracht sind.
Die SPD-Fraktion hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem bestehende Wohnungen in einem Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Rauchwarnmeldern auszurüsten sind.
In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf schreibt die SPD-Fraktion – ich zitiere –: „Eine Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung durch Behörden oder Dritte findet nicht statt.“
Weiter heißt es – Zitat –: „Der rheinland-pfälzische Landtag geht davon aus, dass die Landesregierung Bauherrinnen und -herren, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Pflicht zum Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern informiert.“
Ich frage mich nun für die FDP-Fraktion, wozu dieser Gesetzentwurf noch gut sein soll. Wir unterstützen alle Informationen, die die Bevölkerung darüber aufklärt, dass Rauchwarnmelder Leben retten und damit in allen Wohnungen in Rheinland-Pfalz installiert werden sollen. Ich selbst habe das übrigens gemacht, als wir damals den Gesetzentwurf diskutiert haben, obwohl mein Haus schon 1973 errichtet wurde, und habe damals auch von der Feuerwehr empfohlene Rauchwarnmelder angebracht, weil ich dies für vernünftig und sinnvoll erachte.
Ich frage aber die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, was ein Gesetz soll, dessen Einhaltung weder kontrolliert werden noch Sanktionen nach sich ziehen soll. Glaubt denn die SPD-Fraktion im Ernst, dass dieses Placebo-Gesetz zu dem Ziel führt, zu dem es führen soll, nämlich mehr Rauchwarnmelder in bestehenden Häusern und Wohnungen zu installieren?
Ein Gesetz, in dem die Verfasser sagen, es werde nicht kontrolliert, verfehlt seine Wirkung. Es ist deshalb völlig überflüssig. Aufklärung und Information durch die Landesregierung sowie durch die Feuerwehren und die Gemeindeverwaltungen Ja. Ein Gesetz, dessen Einhaltung weder kontrolliert noch sanktioniert wird, ist kein Gesetz. Es ist völlig überflüssig. Es bringt nichts, wenn wir die Landesbauordnung ändern und vorschreiben, dass in bestehenden Wohnungen in einem Zeitraum von zehn Jahren Rauchwarnmelder zu installieren sind, aber gleichzeitig in der Begründung gesagt wird, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung durch Behörden und Dritte nicht stattfindet.
Für die FDP-Fraktion wirft dieser Satz jedoch eine Menge von Rechtsfragen auf, die wir gern von der antragstellenden Fraktion und der Landesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren beantwortet hätten. Verliert ein Eigentümer oder ein Mieter seinen Versicherungsschutz, wenn er trotz gesetzlicher Vorgaben einen Rauchwarnmelder nicht installiert? Der Kollege vorhin hat eine Begründung angeführt: „Das brauchen wir nicht zu kontrollieren, die Versicherungswirtschaft wird da schon das Ihrige tun“. Herr Noss, ich vermute, dass Sie etwa im Hinterkopf haben, dass über die Versicherungswirtschaft Anforderungen gestellt werden, beispielsweise bei der Hausratversicherung oder bei der Brandversicherung, und dass dadurch dann die Menschen „freiwillig“ doch Rauchwarnmelder installieren.
Können die Versicherungen sich ihren Verpflichtungen entledigen, wenn das Gesetz Rauchwarnmelder vorschreibt, diese jedoch nicht installiert wurden, weil die Eigentümer einer Wohnung oder die Mieter von der gesetzlichen Verpflichtung nichts wussten?