Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
In der Mitteilung an den Landtag „Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2006/07“ vom 19. Dezember 2006 wird ausgeführt, dass die SollIst-Differenz bei der Unterrichtsversorgung durch zusätzliche Lehrkräfteeinstellungen zum 1. November 2006 auf 5,3 % reduziert werden konnte.
Die in der Mündlichen Anfrage genannte Zahl von 6,5 % entspricht dem Wert zum Erhebungsstichtag 4. 0ktober 2006. Aussagekräftig ist jedoch der Unterrichtsausfall zum November des Schuljahres, da zu diesem Zeitpunkt erst die Ausbildung der in Rheinland-Pfalz ausgebildeten Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen endet und diese eingestellt werden können.
Zu Frage 1: Der strukturelle Unterrichtsausfall an den öffentlichen berufsbildenden Schulen stellte sich zum Erhebungsstichtag 4. Oktober 2006, unterteilt nach den abgefragten Schulformen, wie folgt dar:
Bei den Angaben für die einzelnen Schulformen sind die bis November eines jeden Jahres erfolgten Einstellungen noch nicht berücksichtigt, weil statistisch nicht erfasst wird, wie die neu eingestellten Lehrkräfte konkret in den Schulformen eingesetzt sind, das heißt, wie sich die Ist-Stunden auf die einzelnen Schulformen verteilen.
Zu Frage 2: An den öffentlichen berufsbildenden Schulen werden im Schuljahr 2006/07 nachfolgende Schülerinnen und Schüler unterrichtet:
Zu Frage 3: Im Schuljahr 2006/07 besuchten das Berufsvorbereitungsjahr an öffentlichen berufsbildenden Schulen folgende Schülerinnen und Schüler:
Zu Frage 4: Im Schuljahr 2006/07 wurden an öffentlichen berufsbildenden Schulen 234 Klassen des Berufsvorbereitungsjahres gebildet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Erhöhung der Krankenkassenbeiträge der AOK Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 15/710 – betreffend, auf.
1. Wie begründet die AOK diese Beitragserhöhung im Einzelnen, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitsreform?
3. Wie hoch ist durchschnittlich die hierdurch entstehende zusätzliche Belastung eines Erwerbstätigen, der bei der AOK Rheinland-Pfalz versichert ist, pro Jahr in absoluten Zahlen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung diese Lohnzusatzkostensteigerung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Unternehmen und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt?
Ich darf die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9b und 9d der Hauptschule Bad Marienberg sowie die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Theresianum-Gymnasiums Mainz begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmitz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Als sogenannte Versorgerkasse war die AOK Rheinland-Pfalz wesentlich von allgemeinen Ausgabensteigerungen des Jahres 2006 betroffen. Aufgrund ihrer Versichertenstruktur wirkten sich im vergangenen Jahr Kostensteigerungen deutlich stärker aus als bei Krankenkassen mit einer besseren Risikostruktur. Durch diese Auswirkungen wird die AOK das Jahr 2006 mit einem Defizit abschließen, das im Jahr 2007 auszugleichen ist. Aufgrund des Defizits ergibt sich für das Jahr 2006 ein kostendeckender Beitragssatz in Höhe von 14,2 %. Das ist ohne den Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 %.
Des Weiteren führen allgemeine Kostensteigerungen über alle Leistungsausgaben hinweg, insbesondere bei den Krankenhausausgaben, zu einer Erhöhung des Beitragssatzes. Mit der anstehenden Gesundheitsreform sind in einzelnen Teilbereichen Leistungsverbesserungen beabsichtigt, so zum Beispiel bei Mutter-Kind-Kuren oder bei der Palliativversorgung und der häuslichen Krankenpflege. Diese führen jedoch nicht zu relevanten Kostensteigerungen.
Die Mehrwertsteuererhöhung trägt hingegen zum Beitragsanstieg bei. Daneben ist durch die Reduzierung des Steuerzuschusses mit Einnahmeausfällen zu rechnen, die ebenfalls durch eine entsprechende Erhöhung des Beitragssatzes kompensiert werden müssen.
Die AOK Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit im Vergleich zu vielen Ortskrankenkassen einen vergleichsweise niedrigen Beitragssatz erhoben. Sie hat die Einsparungen an die Versicherten und die Arbeitgeber weitergegeben.
Die AOK hat nicht zuletzt auch deshalb im Vergleich zu vielen anderen Ortskrankenkassen auf Bundesebene seit Beginn der Wahlfreiheit in der gesetzlichen Kran
Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes müssen nun alle Krankenkassen bis zur Einführung des Gesundheitsfonds entschuldet sein.
Zu Frage 2: Nach den Berechnungen der AOK Rheinland-Pfalz beläuft sich der kostendeckende Beitragssatz für das vergangene Jahr 2006 auf 14,2 %. Die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung, die Kürzung des Steuerzuschusses sowie allgemeine Ausgabensteigerungen, insbesondere bei den Krankenhausausgaben, ergeben eine Steigerungsrate in Höhe von 0,9 %.
Zu Frage 3: Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens eines bei der AOK Rheinland-Pfalz versicherten Erwerbstätigen ergibt sich durch die Beitragssatzerhöhung der AOK Rheinland-Pfalz pro Jahr eine Belastung in Höhe von ca. 160 Euro.
Zu Frage 4: In den letzten Jahren haben die rheinlandpfälzischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber von eher moderaten Ratenbeitragssätzen der Krankenkassen im Land profitiert. Richtig ist, dass steigende Krankenkassenbeiträge grundsätzlich die Lohnzusatzkosten erhöhen. Da die finanziellen Mittel jedoch in den beschäftigungsintensiven Gesundheitssektor fließen, relativieren sich die möglichen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt. Gleichwohl muss es politisches Ziel sein, die Gesamtbelastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sozialversicherungsbeiträgen zu begrenzen und zu senken, soweit dies nicht die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme, die einen erheblichen Beitrag für die gesellschaftliche und auch wirtschaftliche Stabilität in unserem Land leisten, beeinträchtigt.
Trotz des aktuellen Anstiegs des Beitragsatzes bei der AOK Rheinland-Pfalz wird bei den AOK-Versicherten und ihren Arbeitgebern der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Jahre 2007 niedriger ausfallen als im Jahr 2006. Dies ist auf die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Beitragssatzpunkte zurückzuführen, die den Anstieg des Rentenversicherungsbeitrages und des AOK-Beitragssatzes mehr als kompensiert.
Nennenswerte negative Konsequenzen für die Wettbewerbssituation rheinland-pfälzischer Unternehmen infolge des Beitragsanstiegs sind daher nicht zu erwarten. Insgesamt werden die Unternehmen, auch in RheinlandPfalz, ab dem Jahr 2007 entlastet.
Frau Ministerin, im November haben wir im Ausschuss bereits nach diesen Beitragssatzsteigerungen gefragt. Der Staatssekretär hat das damals sehr stark relativiert und als Beitragssatzerhöhung, die sich auf Basis der Entschuldung rechnet, einen Durchschnittssatz von 0,3 % über die nächsten zwei Jahre genannt. In Ihrer Antwort gehen Sie auf die gleiche Frage noch einmal ein und sagen, dieser Beitragsanteil hat sich auf 0,4 % erhöht. Es bleiben aber noch 1,2 %, die erklärungsbedürftig sind.
Ich habe die Mündliche Anfrage jetzt nicht gestellt, weil ich in der Kleinen Anfrage keine Antwort erhalten hätte, sondern weil ich eine Antwort erhalten habe, die an Schönfärberei nicht zu übertreffen ist.
Meine Frage, Herr Präsident: Glauben Sie, dass Sie mit dieser massiven Beitragserhöhung der AOK von 1,6 % über den Berg sind, oder erwarten Sie weitere Beitragserhöhungen anderer Kassen innerhalb der nächsten zwei Jahre? Auf die negativen Wirkungen für die Beschäftigung sind Sie ja selbst eingegangen.