Herr Ministerpräsident, ich weiß nicht, ob Sie es schon wissen, wahrscheinlich. Bei den Freibeträgen wäre es dringend erforderlich – – – Es interessiert ihn nicht, ich sage es aber trotzdem, weil es richtig ist. Ich denke schon, dass es ab und zu auch eine Art der Höflichkeit ist, wenn ich Sie anspreche, dass man einmal zuhört. Das war mein Empfinden so, das habe ich einmal so gelernt. Vielleicht irre ich mich da.
Ich möchte Sie schon bitten, dieses Thema ernsthaft zu verfolgen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in Ihrem innersten Herzen anders denken. Deshalb möchten wir Sie auffordern, diesem Antrag auch zuzustimmen, der eine Gerechtigkeit in einem System, das nicht mehr gerecht ist, wiederherstellt.
Danke, dass Sie mir das sagen. In diesem Sinne wird es bei den Jungen keine großen Verringerungen geben. Ich habe das Gesetzbuch dabei, Herr Hartloff. Dann können wir nachher dort hineinschauen.
Sie werden dann sehr schnell sehen, dass Junge – meinen Sie mit „Junge“ diejenigen, die kurz in der Arbeit sind? – sowieso nur sechs Monate bekommen, Herr Hartloff.
Deshalb ist das kein Argument. Sie müssen ehrlich sein. Sie müssen das auch einmal Herrn Müntefering sagen, wenn er das Argument bringt. Bitte erst in das Gesetz schauen, bevor man so etwas behauptet. Es ist nicht so, dass Junge benachteiligt werden.
Im Interesse der älteren und lang beschäftigten Menschen muss dies geändert werden. Wir werben dafür und bitten um Ihre Stimme.
Das ist kein populistischer Antrag. Herr Hartloff, Sie wissen, das wird auch aus Ihren Reihen stark unterstützt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil der Fraktionsvorsitzende der CDU auch nur auf den zweiten Antrag eingegangen ist, werde ich mir erlauben, das auch so zu machen, nicht allerdings, ohne vorher darauf hingewiesen zu haben, dass für die gesamte Finanzierung von „Hartz“ die bundespolitische Entscheidung ganz wichtig ist, dass sich der Bund weit mehr als bisher an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen wird. Das ist überaus begrüßenswert.
Das wird den Kommunen erhebliche Entlastung bringen. Vielleicht können Sie es einfach zur Kenntnis nehmen.
Ich komme zu dem Antrag der CDU-Fraktion, der lautet: „Mehr Gerechtigkeit bei Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Ich darf vorwegnehmen – Herr Baldauf hat dies eben nur ganz kurz am Rande erwähnt –, es handelt sich um ein Bundesgesetz. Wenn ich das so sagen darf, dieses Bundesgesetz ist quasi in einer Großen Koalition entstanden, weil es über den Vermittlungsausschuss ging. Herr Baldauf, jetzt spreche ich Sie an und empfinde es auch als Höflichkeit, wenn Sie vielleicht mir zuhören.
In diesem Vermittlungsausschuss ist der Kompromiss, aus dem dann „Hartz“ geboren wurde, entstanden. Unter diesem Kompromiss und unter dieser „Hartz“Gesetzgebung stehen auch die Unterschriften der CDUFraktion.
Ich habe das Gefühl, dass wir Sie immer und immer wieder darauf hinweisen müssen, weil ich nicht glaube, dass Sie das verinnerlicht haben. Ich glaube auch nicht, dass damals Ihre Maxime in dem Vermittlungsausschuss darin bestand, mehr Gerechtigkeit bei Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende herbeizuführen, Herr Baldauf.
Damals im Vermittlungsausschuss konnte es Ihnen gar nicht hart genug sein. Da waren Sie die großen Scharfmacher. Wir mussten viele Kompromisse eingehen. Nun wandeln Sie sich mit diesem Antrag vom Saulus zum Paulus. Ich weiß nicht, wo da die Glaubwürdigkeit liegt.
Herr Baldauf, Sie haben eben gesagt, die Entwicklung der Arbeitsmarktreform ist nicht so, wie wir sie erwartet hatten. Die Arbeitsplätze stehen nicht zur Verfügung.
Herr Baldauf, noch im September haben Sie großspurig in einer Pressemeldung gefordert, den Bezug des Arbeitslosengeldes II erheblich zu kürzen.
Wo ist denn da die Gerechtigkeit? Das haben Sie doch gefordert. Ich habe es da. Im September haben Sie gefordert,
die Bezüge für diejenigen, die im Arbeitslosengeld-IIBezug sind, zu kürzen, ganz einfach. Das habe ich da.
Frau Kollegin, haben Sie dabei auch gelesen, dass es dabei um diejenigen geht, die Arbeitsangebote ablehnen und nicht arbeiten wollen?
Herr Baldauf, es gab in der letzten Woche eine große Konferenz der Gewerkschaften und der Kirchen in der Christuskirche. Da wurde das postuliert, was in der Sozialpädagogik einhellige Meinung ist, dass nämlich Arbeitslosigkeit kein Verhaltensproblem ist. Sie suggerieren doch damit, dass diejenigen, die im SGB-II-Bezug sind, grundsätzlich nicht arbeiten wollen.
Sie fordern die Kürzung bei denjenigen, die im SGB-IIBezug sind. Sie sind diejenigen, die während des Vermittlungsausschusses die stramme Marschroute verfolgt haben, in dem die SPD viele Kompromisse wahrnehmen musste. Sie sind es auch, die denjenigen, die im SGB-IIBezug sind, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht gönnen und sie streichen wollen. Ich bin nicht einmal mehr gespannt darauf, was Sie an Kürzungen vorschlagen werden, was diese Maßnahmen angeht.
Uns ist es wichtig, dass diejenigen, die aus dem Arbeitsmarkt heraus sind, wieder eine Chance erhalten und Qualifizierungen nachgehen können. Dafür müssen wir arbeitsmarktpolitische Mittel zur Verfügung stellen.
Es reicht eben nicht aus, zu sagen, wir kürzen die Mittel im SGB II, oder wir wollen die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kürzen, die vorwiegend diejenigen treffen, die im SGB-II-Bezug sind. Wo da die Gerechtigkeit ist, erschließt sich mir absolut nicht.
Herr Baldauf, ich würde gerne wissen, wie Sie das, was Sie eben vorgeschlagen haben, finanzieren wollen. Kein Wort dazu.
Ob es uns gefällt oder nicht, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dieses große Paket der Finanzierung, die Anrechnung des Hauses und der Abfindung, ein Kernelement der „Hartz“-Reform war. Ich erinnere noch einmal daran, dass die CDU mit unterschrieben hat.
Ich weiß nicht, wie das finanziert werden soll. Wenn Sie lapidar sagen, die jungen Leute bekommen sowieso so wenig und es würde keine Kürzung für sie bedeuten, dann frage ich Sie jetzt Folgendes: Wie um Gottes willen wollen Sie das finanzieren, was Sie eben vorgeschlagen haben? – Vielleicht können Sie das in Ihrer Intervention beantworten.
Stellen Sie sich einmal vor, wir würden das, was Sie vorgeschlagen haben, umsetzen, nämlich die Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung dafür ausschlaggebend machen, wie lange man im Bezug des Arbeitslosengelds I bleibt. Wie sieht es aus, wenn wir das auf die Gesundheit hochrechnen? Es ist nicht so wie in der Rentenversicherung. Das ist aus guten Gründen so.