In einem Beitrag ist das Thema „Eventshopping“ angesprochen worden. Ich bin davon überzeugt, das wir mit den Regelungen, wie sie bei uns im Gesetz vorgesehen sind und jetzt dankenswerterweise von der SPD-Fraktion aufgegriffen und verändert worden sind, ausreichend Möglichkeiten zum sogenannten Eventshopping schaffen. Ich möchte die Menschen sehen, die öfter als acht Mal im Jahr nachts durch die Städte streifen, um Eventshopping zu machen. Ich glaube, dass wir diesen neuen Bedürfnissen damit tatsächlich gerecht werden.
Von allen Abgeordneten ist schon gesagt worden, dass die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe für uns ein wichtiges Thema war. Wir wollen in Zukunft natürlich sichern, dass die Sonn- und Feiertagsruhe gegeben ist. Deshalb die Regelung, wie Sie sie im Gesetzentwurf vorfinden. Wir lehnen den Vorschlag der FDP in dem Gesetzentwurf ab, die Öffnungszeiten an Sonntagen stadtteilbezogen zu machen, weil wir davon ausgehen, dass wir dadurch eine Vielzahl von geöffneten Sonntagen bekommen. Das wollen wir nicht. Wir wollen einen effektiven Sonn- und Feiertagsschutz haben. Deshalb glauben wir, dass wir mit der Regelung, die wir gefunden haben, einen guten Kompromiss eingegangen sind.
Ein letztes Wort zur Bürokratie. Es ist mir, auch nach dieser Debatte, ein absolutes Rätsel, wo die Bürokratie unseres Gesetzentwurfes ist. Sie erinnern sich daran, dass wir früher relativ hohe Hürden hatten, um beispielsweise die Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. Wir hatten Genehmigungsverfahren, sogar durch die ADD. Man musste den besonderen Anlass nachweisen. Alles das ist im Gesetzentwurf nicht mehr vorhanden. Frau Mohr hat es richtig beschrieben. Auch, was die werktäglich längeren Öffnungszeiten betrifft, hat man die Möglichkeit, dass eine Gebietskörperschaft ein für allemal festlegen kann, die und die Sonntage werden geöffnet und die und die Werktage werden länger geöffnet. Das heißt, das Verfahren ist absolut unbürokratisch und wurde in der Anhörung eher umgekehrt kritisiert, nämlich dass die Hürden viel zu niedrig sind.
Wie Sie auf die Stundenhochrechnung kommen, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn wir so arbeiten würden, bräuchten wir ein Vielfaches an Personal, um die Aufgaben zu bewältigen, die zu bewältigen sind.
Unser Gesetzentwurf ist nicht bürokratisch. Es ist eine Behauptung, und diese ist an keiner Stelle nachvollziehbar.
Das bezieht sich im Übrigen auch auf eine Vielzahl von Sonderregelungen. Ich möchte ein Beispiel nennen. An Flughäfen und auf Personenbahnhöfen des Schienenfernverkehrs wird zukünftig einheitlich der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs auch während der Ladenschlusszeiten ohne besondere Verordnung möglich sein. Das war auch in der Vergangenheit nicht der Fall. Unabhängig hiervon sollen durch erweiterte Ladenöffnungszeiten besondere Verkehrsknotenpunkte strukturpolitisch gestärkt werden. Deshalb gibt es auch die Verordnungsermächtigung in unserer Gesetzesvorlage, auf die hier noch nicht eingegangen worden ist.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass die SPD-Fraktion auch den Gesetzestitel der Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion im Gesetz übernommen hat, weil wir uns im Nachhinein gefragt haben, ob es eindeutig ist, wenn wir von Landesläden sprechen. Insofern ist es sehr günstig, dass wir die Klarheit in dem Gesetzestitel haben. Nichtsdestotrotz: Die Unterschiede bei der Ausfüllung des Begriffes Liberalität sind doch sehr groß. Ich denke, wir haben einen guten Weg gefunden, die Ladenöffnungszeiten in RheinlandPfalz neu zu regeln.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nicht mehr gemeldet, wenn der Vortrag der Ministerin nicht so viele Unklarheiten beschrieben hätte.
Das erste, was mir wichtig ist, Frau Ministerin: Niemand fordert die Öffnung der Läden in diesem Land. Wir fordern die Öffnungsmöglichkeit der Läden. Dass man diesen Unterschied nicht sieht, spricht Bände.
Der zweite Punkt mag Ihrer Abwesenheit bei der Anhörung geschuldet sein. Wenn Sie einerseits das Parlament loben, dass wir so zügig beraten haben, und andererseits bei dieser Endbesprechung nicht ganz auf der Höhe der Diskussion sind, fragt man sich, ob diese Eile richtig war; denn es war über lange Ausführungen hinaus – Sie können das im Protokoll nachlesen – der Präsident des rheinland-pfälzischen Einzelhandelsverbandes, Herr Bauer, der detailliert beschrieben hat, was ich mit der 22:00-Uhr-Regelung ausgeführt habe und, für den Fall, dass Sie es nicht verstanden haben, vom Kollegen Dr. Rosenbauer noch einmal mit seinen Worten beschrieben wurde. Man hätte es anschließend kapieren müssen. Es ist die Position des rheinland-pfälzischen Einzelhandelsverbandes.
Ich komme zum dritten Punkt. Die wettbewerbsverzerrende Problematik, Stichwort „Allerheiligen und TheodorHeuss-Brücke“, hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie in Ihrem Vortrag angesprochen haben. Es geht dabei nicht um die 22-Uhr-Regelung, sondern generell darum, dass Ihr Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Nachbarbundesländern benachteiligt.
Für alle diese Sachen wäre ich nicht an das Rednerpult gegangen, wenn ich mich nicht sehr darüber geärgert hätte, wenn Sie, was bei der Nervosität im Zusammenhang mit Ihrem Regierungsentwurf verständlich ist, nicht ausgeführt hätten, die FDP bekämpfe Tarifverträge. Ich finde, das geht bei Weitem zu weit.
Ich werde Sie nicht auffordern, das zurückzunehmen. Das ist mir zu dumm. Ich weise es für unsere Fraktion zurück.
Herr Pörksen, für uns und für die Öffnungszeiten sind die Kunden, die Einzelhändler und die Tarifpartner auf Basis unserer Verfassung zuständig, und nicht der Staat, die Abteilungsleiter und die Verbände.
(Beifall der FDP – Hartloff, SPD: Wir sind hier weder Abteilungsleiter noch Verbände, sondern Landtag!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Schmitz, herzlichen Dank, Sie haben mir einiges vorweggenommen. Ich kann mich jetzt auf wenige Punkte konzentrieren.
Eines möchte ich doch noch einmal zum Thema 22:00Uhr-Ladenschluss und die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Innenstädte anmerken.
Frau Ministerin, wenn mich meine Erinnerung nicht ganz täuscht, ist es noch nicht lange her, dass wir die Schlusszeiten der Gastronomie in der Nacht bis auf eine Putzstunde am frühen Morgen gänzlich aufgehoben haben. Drehen wir das Rad der Zeit wieder ein Stück zurück? Wenn man Gastronomie in den Innenstädten hat und weiter haben will, muss es möglich sein, bei dem Bäcker um die Ecke oder sonstwo noch etwas einzukaufen. Hierunter wird die Innenstadt nicht leiden.
Natürlich ist es mehr Bürokratie, wenn man weitere Genehmigungserfordernisse in ein Gesetz hineinholt und Ausnahmetatbestände begründet.
Frau Ministerin, deshalb will ich zum Schluss der kurzen Redezeit, die ich noch habe, noch einmal auf den § 7 eingehen. Sie haben ihn zum Schluss noch einmal angesprochen. Ich halte diesen aus unserer Sicht für einen ganz fatalen Paragraphen. Auch der Einzelhandel hält den Paragraphen für ausgesprochen schwierig.
Gerade für die mittelständischen Einzelhändler ist es eine Katastrophe, wenn in den Städten an sämtlichen Personenbahnhöfen und an sämtlichen Flughäfen dieses Landes die Dinge des täglichen Ge- und Verbrauchs rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr mit Ausnahme von wenigen Stunden an Allerheiligen verkauft werden können. Sie reden hier von einem hinreichenden Schutz des Sonntags. Ich halte das für ein Unding. Sie werden damit den Einzelhandel in den Städten massiv tangieren. (Hartloff, SPD: Wollen Sie dann schließen oder öffnen?)
Nein, es soll bei dem bisherigen Warenangebot, nämlich nur Reisebedarf, bleiben und keine Ausdehnung der Produktpalette erfolgen. Dann sind wir doch ganz schnell bei der Sache.
Ich bringe noch einen Satz zu Ende. Die Landesregierung oder die von ihr durch Rechtsverordnung bestimm
te Stelle kann wiederum durch Rechtsverordnung die Größe der Verkaufsfläche, auf der eine Abgabe im Sinne des Satzes 2 zulässig ist – das sind die Ge- und Verbrauchsgegenstände an Flughäfen und Bahnhöfen usw. –, auf das für diesen Zweck erforderliche Maß begrenzen sowie weitere in diesem Zusammenhang erforderliche Regelungen treffen.
Wenn das keine Bürokratie ist, wenn demnächst die Mitarbeiter der Verwaltungen mit dem Maßband durch Verkaufsstellen laufen, weiß ich es nicht. Es ist kein guter, sondern ein fauler Kompromiss.
Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe. Ich schlage Ihnen vor, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, danach über die Anträge der CDU und der FDP, den Änderungsantrag der SPD und den Gesetzentwurf der Landesregierung abzustimmen. Sind Sie mit dem Verfahren einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/396 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/204 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/276 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/465 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/387 –. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags der Fraktion der SPD – Drucksache 15/465 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Landesgesetz über die Umwandlung der Westdeutschen Immobilienbank Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/255 – Zweite Beratung