Meine Damen und Herren, wieder einmal hat sich die Landesregierung für eine möglichst verwickelte Insellösung entschieden. Herausgekommen ist ein bürokratisches Monstrum voller Ausnahmeregelungen.
Die deutsche EU-Präsidentschaft im kommenden Jahr soll auch unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus stehen. Herr Verheugen hat stolz erklärt, dass hieraus wesentliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse ausgehen. Heute sendet die Landesregierung ein gegenteiliges Signal nach Berlin und unterläuft damit eine positive Initiative der Großen Koalition.
Meine Damen und Herren, fast alle Bundesländer in der Nachbarschaft von Rheinland-Pfalz sind dabei, die Ladenöffnungszeiten zu liberalisieren.
Vermeiden wir nach dem Export von Arbeitsplätzen den Export von Kaufkraft und Wertschöpfung. Vertrauen wir unseren Mittelständlern und Einzelhändlern in Rheinland-Pfalz.
Aus Sicht der CDU-Fraktion besteht des Weiteren kein Anlass, von dem Verfassungsprinzip der Sonn- und Feiertagsruhe durch eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten auf Sonn- und Feiertage abzuweichen.
Die Sonn- und Feiertagsruhe ist elementarer Bestandteil unserer Tradition. Aber gerade auch in der heutigen, durch Stress und Hektik geprägten Zeit ist ein solcher Tag der Ruhe wichtig. Wir sollten aus religiösen, kultur- und familienpolitischen Gründen sowie zur Gewährleistung des arbeitsfreien Sonn- und Feiertags für die Beschäftigten daran festhalten.
Wir von der CDU möchten keine Erweiterung der zugelassenen Verkaufsstellen. Wir möchten keine Ausweitung des Warenkatalogs an Sonn- und Feiertagen. Es soll an verkaufsoffenen Sonntagen bei den Geschäftszeiten 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr bleiben. Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung ist eine weitere, von Kirche und Gewerkschaften zu Recht beklagte Durchlöcherung der Sonntagsruhe zulasten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mittelstands.
Hier ist auch der entscheidende Unterschied zum Antrag der FDP zu sehen, der uns veranlasst hat, unseren Alternativantrag einzubringen. Die bestehenden Regelungen in diesem Punkt bieten einen ausreichenden Spielraum für die einzelnen Sparten und die regionalen Bedürfnisse und bedürfen keiner Änderung.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Essen auf Rädern aus Ingelheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal ein Kompliment an Frau Kollegin
Gerecht ist, Samstag bis 22:00 Uhr, ungerecht ist, nach 22:00 Uhr. Das war in der Tat ein drolliger Beitrag.
Aber ernsthaft: Frau Kollegin Grosse, es ist schon etwas verräterisch, dass Sie Ihren Änderungsantrag, der jetzt zumindest, was den Namen angeht, auf den liberalen Pfad der Tugend einschwenkt, so vorgestellt haben: „Wir benennen das Ladenschlussgesetz wie folgt um: …“ – Im weiteren Vortrag haben Sie immer wieder vom Ladenschlussgesetz gesprochen, und das scheint auch die Grundintention gewesen zu sein: Verbrauchern und Einzelhändlern die Sache nur nicht zu einfach zu machen. Das immerhin ist Ihnen gelungen.
Meine Damen und Herren, viele haben sich im Rahmen der Verfassungsdebatte zur Föderalismusreform gefragt, wie wir denn mit den neuen Möglichkeiten umgehen werden, wie sich die Möglichkeiten für die Länder auswirken werden, tatsächlich stärker als bisher in eigener Zuständigkeit tätig zu werden. Deshalb hat das Ladenöffnungsgesetz über seine eigentliche Fragestellung hinaus durchaus symbolhaften Charakter.
Ich erinnere an die vielen kraftvollen Sonntagsreden aus allen Parteien. Da hieß es immer wieder, wir müssen einfacher, unbürokratischer werden, wir gehen in eine Dienstleistungszukunft etc. Was ist dann übrig geblieben nach langer Befassung mit allen Verbänden? Ein Gesetz, das allen wohl und niemandem wehe sein will und von daher seine Grundintention komplett vergessen hat.
Kraftvoll und problembezogen hingegen hat die FDP das Thema aufgegriffen und in den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf gegossen.
Unsere Inhalte sind in der Tat einfach und nachvollziehbar. Wir brauchen keinen Ladenöffnungszeitenlotsen, wie ich das hier schon manchmal mutmaße.
Unsere Vorschläge sind einfach und nachvollziehbar. Wir sind für die komplette Freigabe an Werktagen, weil wir auf die Souveränität vor allem der Kunden setzen und davon überzeugt sind, dass auch der Einzelhandel so damit umgehen wird, dass sich alle diese Bedenken vom Untergang des Abendlandes als Popanz erweisen werden.
Wir haben außerdem in enger Anlehnung an die bisherige Regelung – daher verstehe ich den kritischen Ansatz der CDU in diesem Zusammenhang nicht ganz – den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, per Rechtsverordnung an vier Sonntagen pro Jahr Möglichkeiten für den Einzelhandel zu erschließen. Das haben wir eingebunden in die auch für uns gegebene Selbstverständlichkeit und verfassungsrechtliche Verpflichtung des besonderen Schutzes von Sonn- und Feiertagen.
Wir sind sogar darüber hinausgegangen, meine Damen und Herren. An die Kollegen von der CDU gerichtet sage ich, dass derjenige der unseren Gesetzentwurf gelesen hat, festgestellt hat, dass wir uns sogar mit der Thematik des Ostermontags, des Pfingstmontags und des zweiten Weihnachtstages auseinandergesetzt haben. Das nenne ich besonders kirchenfreundlich.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Vertreter des Einzelhandelsverbandes haben dies in der Anhörung betont. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen wird dazu führen, dass sich beispielsweise der Hinweis, Konzerne seien bisher im Vergleich zum inhabergeführten Einzelhandel bevorzugt gewesen, nach unseren Vorstellungen ins Gegenteil auflösen würde. Im Gegensatz zu Ihren Befürchtungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, würde eine Freigabe dazu führen – das hat der Einzelhandelsvertreter klipp und klar gesagt und hat damit nicht Chancen, sondern Risiken beschrieben –, dass die Konzerne an Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr festhalten, unabhängig davon, ob die Kunden kommen – dies können sie aufgrund ihrer Marktmacht durchhalten –, während die Einzelhändler schließen und sich an den Kundenströmen orientieren. Bei einer 22:00-Uhr-Regelung würde die Gefahr drohen, dass Konzerne die Öffnungszeiten um zwei Stunden erweitern, während inhabergeführte Geschäfte hingegen dabei nicht mithalten können und dies aus Vernunftüberlegungen auch nicht tun würden. Bei einer kompletten Freigabe entfällt für Konzerne dieses Argument; denn dass Hertie oder Karstadt plötzlich rund um die Uhr öffneten, das erscheint wahrscheinlich selbst Ihnen als unwahrscheinlich. Für mich ist das ausgeschlossen.
Ein weiteres Argument, das insbesondere von ver.di vorgetragen wurde, ist die Problematik für die Arbeitnehmer. Liebe Leute, in welcher Welt leben Sie denn?
Sie leben in einer frühkapitalistischen Welt ohne Arbeitsrecht und Sozialrecht und ohne Umweltgesetzgebung. All das, was nicht arbeits- oder sozialrechtlich geregelt ist, kann immer noch über Tarifverträge geregelt werden. Neben dem Beschreiben der fürchterlichen Risiken sollten Sie sich auch einmal mit den Chancen für die Arbeitnehmer beschäftigen,
die bei einer Öffnungszeit von zwölf Stunden dafür sorgen könnten, dass Eltern nachmittags zu Hause bleiben
können, weil sie ihre Schicht auf Kindergarten- und Schulzeiten – insbesondere bei Ganztagsschulangeboten – verlegen könnten.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann ich festhalten, dass das Regierungsnachdenken von sehr viel Statik geprägt war. Wir hingegen gehen dynamisch mit dem Thema um, weil wir die Argumentation auch in der Anhörung zum Teil einfach als Popanz wahrgenommen haben. Wenn jemand in der Anhörung sagt, an den Tagen, an denen in Hessen die Geschäfte geöffnet sind und in Rheinland-Pfalz Feiertag ist,
gebe es keine Kundenströme in die jeweils andere Stadt, dann lebt dieser Mensch nicht auf dieser Welt.
Wer an Allerheiligen ab 08:30 Uhr versucht, die Theodor-Heuss-Brücke Richtung Wiesbaden zu überqueren, der muss viel Geduld mitbringen. Den ver.di-Vertretern sei dieser Ausflug empfohlen. Dann reden sie nicht mehr so, wie sie in der Anhörung geredet haben.