Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Lelle hat insofern Recht, als dass wir das Programm „Zukunftschance Kinder“ in seiner Entstehungsphase schon einmal diskutiert haben. Die Finanzierungsvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir auch schon einmal besprochen. Da gab es durchaus Kontroversen. Nun liegt uns in erster Lesung der Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vor. Es ist natürlich selbstverständlich, dass wir das in dem angemessen Maß auch diskutieren.
Das Gesetz reagiert auch direkt auf das am 1. Januar in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) des Bundes, das die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten.
Anknüpfend an das, was ich zum Debattenstand vorweggeschickt habe, lassen Sie mich vorweg einiges sagen: Die ganzen Unkenrufe, die in der bisherigen Debatte deutlich geworden sind – damit meine ich alle Runden zusammengefasst –, sind doch mehr etwas hilfloses Wahlkampfgetöse der Opposition. Sie beziehen sich auf die mangelnde Konnexität. Das wurde von der großen Oppositionsfraktion schon einmal geäußert. Wir sind gespannt, ob das heute wieder kommt. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem dieses Gesetz vorgelegt wird. Ich kann nur sagen, diese Landesregierung hat unmittelbar nach Verabschiedung des TAG einen Vorschlag zu dem Gesetz unterbreitet, wie es umzusetzen sei. Es war ein Vorschlag, der in anderen Bundesländern seinesgleichen sucht.
Allein im kommenden Jahr wird das Land zur Umsetzung aller im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen bis zu 40 Millionen Euro zusätzlich aufwenden.
Wir haben in dieser Koalition ein klares Konzept, wie man das TAG umsetzen kann, wie man zügig die Anzahl der Krippenplätze in Rheinland-Pfalz massiv ausbauen kann, wie wir es schaffen können, bis zum Jahr 2010 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die zweijährigen Kinder zu garantieren.
Wir lassen auch die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen. Wir haben bereits 2001 begonnen, den Landesanteil für die Finanzierung von Krippenplätzen zu erhöhen und haben damit für die Träger deutliche finanzielle Anreize und Hilfen geschaffen, was nicht ohne Wirkung ist, wie wir bereits hören konnten.
Um das TAG umzusetzen, muss man erst einmal das TAG als Rechtsgrundlage vorliegen haben, Herr Kollege Wiechmann. Das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte dazu.
Für die Einrichtung von Krippenplätzen werden Kommunen und Träger künftig um weitere 10 % entlastet. Dies finanziert das Land. So viel zur Konnexität. Der Rechtsanspruch für die Zweijährigen bis 2010 auf einen Kindergartenplatz wird durch deren Aufnahme in die Kindergartengruppen mit erhöhtem Personalschlüssel realisiert. Diesen finanziert das Land.
Künftig werden Kinder im Kindergarten gezielter auf die Schule vorbereitet. Es wird vor allem verpflichtende gezielte Sprachförderung geben. Die damit verbundenen Maßnahmen finanziert das Land.
Das letzte Kindergartenjahr wird künftig für die Eltern kostenfrei. Dies finanziert das Land. Auch das Angebot von Tagesmüttern soll in Rheinland-Pfalz verstärkt werden, damit die Eltern die Wahlfreiheit haben, wie Betreuung und Erziehung in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder organisiert werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Tagespflegepersonen finanziert das Land.
Meine Damen und Herren, es ist ziemlich peinlich, das Argument der Konnexität anzuführen. Ich hoffe, Sie lassen das auch heute. Noch peinlicher ist es zu sagen, das Ganze käme zu spät. Wenn ich dann übrigens die Entwicklungspsychologie zugrunde lege, dann hätte man seit den 50er-Jahren über solche Programme nachdenken müssen. Da hinkt Ihre Argumentation etwas.
Meine Damen und Herren, jeder Mensch muss in dieser Gesellschaft und in diesem Land die Möglichkeit haben, sich zu entfalten, seine Kompetenzen einzubringen und seine Lebensentwürfe zu verwirklichen. Deshalb sind mir zwei Punkte an diesem Programm noch sehr wichtig. Der erste Punkt ist bereits mit thematisiert worden. Eltern müssen die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Vorstellungen von Beruf und Familie und der Vereinbarkeit dieser zwei Bereiche umsetzen zu können. Sie müssen dabei selbst entscheiden können, welchen Rahmen sie brauchen und nutzen. Deshalb finde ich es genau richtig, dass wir in Rheinland-Pfalz weiter zum einen auf eine pluralistische Trägerlandschaft unserer Kindertagesstätten bauen, Betreuungsmöglichkeiten ausbauen, flexible Angebote machen und jeder ein Angebot zur Verfügung gestellt bekommt und wir zu diesen pluralistischen Betreuungsstrukturen im Kindertagesstättenbereich auch das Angebot in der Tagespflege stärken.
Meiner Ansicht nach müssen wir auch mit darauf achten, dass wir Eltern die Wahlfreiheit geben, wo sie ihr Kind betreuen lassen, nämlich ob zu Hause in der Heimatgemeinde oder vielleicht 30 Kilometer weiter, dafür aber in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz. Deshalb sollten wir
auch einen Weg finden, betriebsnahe Kinderbetreuungslösungen in der Bedarfsplanung mit zu berücksichtigen.
Mein zweiter Punkt ist, dass die frühe Förderung natürlich der Grundstein für jede Chancengerechtigkeit in einer Gesellschaft ist. Dass PISA-Studien uns mehrfach vorgeführt haben, dass in Deutschland der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungskarriere ein besonders enger ist, hat uns in allen Parteien gleichermaßen bedrückt.
Es ist dabei klar, dass jeder Mensch am Ende unterschiedliche Leistungen in den unterschiedlichen Bereichen einbringen wird und wir niemals Ergebnisgleichheit erhalten werden. Es ist aber genauso klar und wichtig, dass jeder in einer modernen Gesellschaft die gleichen Chancen am Start haben muss.
Wenn ein Kind eingeschult wird, ohne dass es eine gewisse Zeit ruhig sitzen und dem Unterricht folgen kann oder ohne dass es die deutsche Sprache beherrscht, dann ist es natürlich so, dass es keine gerechten Chancen gibt. Da sind wir uns einig.
Aber an dieser Stelle möchte ich etwas zur CDU sagen. Natürlich kann man diese Vorbereitungen auch in einem schulischen Vorschuljahr treffen. Aber mit ihrer Schulpflicht ab dem fünften Lebensjahr berücksichtigen Sie nicht, dass Kinder sich gerade in diesen jungen Jahren sehr unterschiedlich entwickeln. Auch wir wollen alle früher einschulen.
Ja, man kann dazu die Blume machen, die Sie beschrieben haben. Aber die Blumen entfalten sich in einer unterschiedlichen Geschwindigkeit.
Wir wollen auch früher einschulen.Wir wollen den Einschulungszeitpunkt regulär um zwei Monate vorverlegen. In der Novelle des Schulgesetzes haben wir bereits die Einschulung so flexibilisiert, dass Eltern ihre Kinder dann einschulen, wenn sie in Abstimmung mit der Kindertagesstätte und der aufnehmenden Grundschule auch sichergehen können, dass es der richtige Zeitpunkt ist und der Entwicklungsstand des Kindes angemessen ist und das Kind auch einen guten Start in der Schule hat. Natürlich kann das in vielen Fällen auch bei einem fünfjährigen Kind der Fall sein. Aber dies sehen wir nicht als zwangsläufige Notwendigkeit an. Wir können gerade kleine Kinder da nicht über einen Kamm scheren.
Meine Damen und Herren, in dieser Debatte ist schon sehr viel gesagt worden. Ich kann deshalb zum Schluss kommen. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, auch parlamentarisch. Wir müssen das Gesetz im Ausschuss dis
Ich danke dem Ministerium jetzt zu diesem Zeitpunkt für die sehr zügige Ausarbeitung dieses sehr guten Gesetzentwurfs. Die angehörten Verbände und Institutionen haben bereits eine hohe Qualität und Übereinstimmung bescheinigt. Sie werden jetzt natürlich selbst als Institutionen und Träger einen Kraftakt vor sich haben, dies alles umzusetzen. Zum Teil wird dies mit Sicherheit auch Neuland sein. In der Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule wird zum Beispiel einiges an Umstellung auf die Betroffenen zukommen. Ich denke aber, sowohl in diesem Haus als auch für diejenigen, die in der Umsetzung beteiligt sind, wird uns das gemeinsame Ziel hoffentlich alle einen und motivieren, nämlich das Wohl und die Entwicklungschancen von Kindern in dieser Gesellschaft und das Ziel zu fördern, Kindern wieder eine größere Rolle einzuräumen und damit auch unserem Land insgesamt mehr Entwicklungschancen zu geben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war gerade dabei zu begründen, warum wir die Grundschullösung angehen wollen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Grundschullehrerinnen und -lehrer für diese individuelle Frühförderung ausgebildet sind. Deshalb sollten sie auch diese Aufgabe übernehmen.
Eine Einschulung mit fünf Jahren sichert darüber hinaus, dass alle Kinder, also auch die ausbildungsfernen Elternhäusern, an der Frühförderung teilhaben, dies im Gegensatz zu Ihrer Lösung. Wenn die Einschulung mit fünf von Ihnen, Frau Spurzem, als Zwangseinschulung tituliert wird,
Durch die Bildung einer Eingangsstufe, wie wir das vorsehen, durch die Unterrichtung in kleinen Lerngruppen und durch altersgemischte Gruppen werden wir den neuen Anforderungen gerecht werden.
Natürlich ist klar, dass diese Eingangsstufe und die Einschulung mit fünf Jahren Auswirkungen auf die Didaktik und Methodik in diesen Eingangsstufen hat. Das ist ohne Zweifel so. Das kann man nicht bestreiten. Das werden wir natürlich beachten.
Wir sichern mit der Früheinschulung darüber hinaus insbesondere den kleinen Grundschulstandorten eine gewisse Sicherheit und erweitern damit den Kindergärten die Möglichkeit, bedarfsgerecht für Zweijährige Kindergartenplätze anzubieten.
Auch bei unsrem Modell sparen die Eltern den Elternbeitrag für das bisherige letzte Kindergartenjahr, weil es schulgeldfrei ist.