Protocol of the Session on July 6, 2005

(Schweitzer, SPD: So ist es!)

Wenn Sie das streichen, sind die Kommunen zuständig. Sie sind nämlich zuständig, wenn wir es nicht regeln. Dann müssen Sie vor Ort gehen und sagen, dass Sie dafür sind, dass die Kommunen – wie bisher bei Nichtregelungen – auch für die Ablagerungen an den Straßen zuständig sind. Meine sehr geehrte Damen und Herren, nein, wir wollen ihnen dabei helfen.

Noch ein Wort zur Landwirtschaft. Ich bin Herrn Hohn und Herrn Stretz dankbar, dass sie dies so deutlich dargestellt haben. Wir haben gerade im Hinblick auf die Landwirtschaft und ihre Interessen, aber auch im Hinblick auf die Forstwirtschaft mit der angesprochenen Ausgleichsregelung durchaus auch im Interesse der Landnutzer Regelungen gefunden, die dann, wenn Auflagen kämen, wovon wir nicht ausgehen, einen Ausgleichsanspruch rechtfertigen. Der beste Schutz zur Wahrung der Interessen der Landwirtschaft ist in der Tat dann gegeben, wenn die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzter Fläche für Neubaugebiete oder andere Investitionen nach Möglichkeit zurückgedrängt wird.

Herr Dr. Braun, das, was Sie gesagt haben, war nicht ganz richtig, obwohl ich Ihre Intentionen nachdrücklich unterstreiche. Es ist das Ziel des Gesetzes, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Wir folgen dem auch. Es gibt kein Gesetz, in dem Zielgrößen stehen. Dies ist bewusst nicht geschehen, weil man räumliche Unterschiede tatsächlich berücksichtigen muss. Dem Ziel sind wir nach wie vor verpflichtet. Auch für die Aufstellung des von Ihnen angesprochenen Landesentwicklungsplans IV ist im Übrigen als Ziel formuliert, die Inanspruchnahme bisher ungenutzter Flächen zu reduzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bei uns diese Fragen nicht nur auf dem Papier stehen, sehen Sie an dem geradezu riesigen und gigantischen Konversionsprogramm, das die Landesregierung durchführt. Wir haben in den vergangenen Jahren mit einem Investitionsvolumen von über 1,3 Milliarden Euro des Landes und der Kommunen über 120 Quadratkilometer Fläche aufbereitet und sie wieder zur Nutzung für moderne Gewerbe, für Technologieparks, für Wissenschaftsparks oder auch für Wohnungen zur Verfügung gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist praktische

Umsetzung einer Flächenvorsorge und eines modernen Bodenschutzes in diesem Land.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4279 – abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4280 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Einführung des Landesbodenschutzgesetzes und zur Änderung des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes“ – Drucksache 14/3723 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ferner ist noch über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4311 – abzustimmen. Der ist allerdings heute Mittag erst sehr spät eingegangen.

(Widerspruch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4013 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4275 –

Zur Berichterstattung erteile ich der Frau Abgeordneten Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, das Landesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4013 –, wurde durch Beschluss des Landtags vom 27. April 2005 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 14. Juni 2005 und der Rechtsausschuss in seiner 38. Sitzung am 30. Juni 2005 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen:

Artikel 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.“

Vielen Dank. Die Fraktionen haben eine Redezeit von je fünf Minuten vereinbart.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Noss.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesmeldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz des Bundes, das in den letzten Jahren einige Male geändert wurde. Zudem berücksichtigt es die umfassende Neuordnung des Meldewesens, die 2003 einvernehmlich in enger Kooperation des Landes mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Städtetag so erfolgte.

Die Neuregelung wurde unter anderem auch deshalb erforderlich, weil das bisherige Meldewesen den Anforderungen, die an moderne IT-Verfahren gerichtet werden, nicht mehr entsprach. Alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz verfügen nunmehr über eigene Melderegister. Daneben gibt es das so genannte Integrationssystem, welches einzelne überörtliche melderechtliche Verwaltungsgänge von dort erledigen lässt, und das so genannte Informationssystem des Landes. Dieses dient der Polizei und anderen öffentlichen Stellen für den automatisierten Abruf von Daten.

Durch diese Neuregelungen wird das Meldegesetz für die Aufgaben der Zukunft fit gemacht. Das Verfahren wird wesentlich vereinfacht und überschaubarer.

(Beifall bei der SPD)

So entfällt beispielsweise die Abmeldepflicht bei Umzügen und die Mitwirkung des Vermieters bei An- und Abmeldungen. Einige von uns erinnern sich mit Sicherheit an die Volkszählung Mitte der achtziger Jahre. All diese Daten, die damals in Sisyphusarbeit von den einzelnen Bürgern nachgefragt wurden, können jetzt über das Melderegister abgefragt werden.

Insgesamt bewirken die Änderungen des Meldewesens eine Verfahrensvereinfachung und damit den Abbau von Standards, den wir alle wollen,

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

eine Verbesserung der Datenqualität und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung sowie erhebliche Verbesserungen der Nutzung des Meldewesens insbesondere im Bereich der IT-Techniken. Wir werden dem Gesetzesentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Noss.

Herr Kollege Schnabel, bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich Ihnen sagen, dass die Regierung immer dann zuerst spricht, wenn sie einen Gesetzentwurf einbringt. Heute ist aber bereits die zweite Lesung. Deshalb reden zuerst die Fraktionen und dann die Regierung. Sie haben das Wort.

(Böhr, CDU: Richtig, Herr Präsident!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Belehrung vom Präsidenten.

Ich kann mich bei diesem Thema kurz fassen, weil es Übereinstimmung gibt. Die Anpassung des Meldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz und die Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz werden in dem vorliegenden Landesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze geregelt.

Gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Städtetag ist eine grundlegende Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz vor einiger Zeit vorbereitet worden. Möglich wurde dies dadurch, dass jede der 212 Meldebehörden über ein eigenes Melderegister in eigener Verantwortung verfügt. Einzelne überörtliche meldebehördliche Aufgaben werden jedoch weiterhin zentral vom Land erledigt.

Dem Landesgesetz haben die kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag, der Kommunale Rat, die evangelische und katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugestimmt. Deshalb können wir vonseiten der Union guten Gewissens diesem Landesgesetz zur Ände

rung des Meldegesetzes und anderer Gesetze zustimmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Sie trösten. Es wird kurz, wie beim Kollegen Schnabel auch.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des rheinland-pfälzischen Meldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz des Bundes. Mit den Änderungen auf Bundesebene wurden die Rahmenbedingungen für eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Meldewesens geschaffen. Es ist konsequent, dass nunmehr diese Änderungen auf das rheinland-pfälzische Landesrecht heruntergebrochen werden.

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren ist in Rheinland-Pfalz bereits eine grundlegende Neuordnung des Meldewesens erfolgt. Im Zuge dieser Neuordnung ist es zu zahlreichen Erleichterungen für unsere Bürgerinnen und Bürger gekommen. So ist beispielsweise für eine meldepflichtige Person die Abmeldeverpflichtung für den Fall eines Umzugs innerhalb von RheinlandPfalz gänzlich entfallen. Die für die bisherige Wohnung zuständige Meldebehörde wird bei der Anmeldung durch die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde unterrichtet.