Protocol of the Session on July 6, 2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bodenschutzgesetz ist für Rheinland-Pfalz natürlich wichtig; denn wir haben Probleme mit unserem Boden. Es ist nicht so, dass dieses Gesetz gemacht wird, weil wir sagen, wir wollen neue Gesetze haben. Erst einmal haben wir laut Bundesgesetz die Verpflichtung, dieses Gesetz umzusetzen. Aber wir wissen auch, dass in den letzten Jahren mit dem Boden nicht sehr schonend umgegangen worden ist, sondern dass wir überall in Rheinland-Pfalz, genauso wie in anderen Bundesländern auch, Altlasten haben.

Ich komme aus der Stadt Ludwigshafen, die sich an der Spitze sehen kann, was die Altlasten angeht. Früher wurde ungeheuer viel an Abfall vergraben. Auch die Chemikalienabfälle, die in Ludwigshafen in der Chemieindustrie anfielen, wurden abgekippt, abgelagert.

Wir haben Probleme bei den Altlasten, aber auch mit dem Grundwasser, weil die Altlasten ins Grundwasser ausfließen und deswegen das Trinkwasser gefährden. Es ist also sehr wichtig, dass wir einen strikten Schutz des Bodens gegen Müllablagerungen und einen strikten Schutz für das Grundwasser haben.

Das festzuhalten ist meines Erachtens für alle gleich wichtig. Ich meine, darin stimmen wir alle überein.

Wir wollen allerdings in diesem Bodenschutzgesetz mehr haben. Wir wollen den Boden perspektivisch und auf Dauer schützen. Eines der größten Probleme, das wir zurzeit in der Bundesrepublik haben, ist der zunehmende Flächenverbrauch. Dieser Flächenverbrauch wird natürlich durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete und die Ausweisung von so genannten Märkten auf der grünen Wiese verursacht. Die immer weitere Ausuferung der Bautätigkeit in Rheinland-Pfalz bereitet auch den Innenstädten Probleme.

Wir haben unseren Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, weil wir im Gesetz eine Zahl, eine Maßgabe festgehalten haben wollen, sodass wir uns bemühen, innerhalb der nächsten zehn Jahre den Flächenverbrauch um zwei Drittel zu senken. Das ist der Anteil, den Rheinland-Pfalz erbringen müsste. Das entspricht dem Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung. Das wird allgemein in der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert. Wenn der Bodenverbrauch so weiter geht wie bisher, dann werden wir in 70 Jahren alles zubetoniert haben. Das kann niemand wollen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen haben wir dieses Ziel in unseren Entschließungsantrag unter Punkt 1 aufgenommen. Mit dem zweiten Punkt wollen wir deutlich machen, dass es nicht nur um die Menschen geht, die den Boden nutzen, sondern auch um die Natur, auch die Natur ihren Wert hat und wir für die Natur den Boden erhalten müssen, weil

sich durch den natürlichen Bewuchs positive Effekte für das Grundwasser und die frische Luft ergeben. Man schaue sich nur einmal den Wald an.

Punkt 3 haben wir eingeführt, weil wir der Meinung sind, dass man diese Tatsachen nicht erst später, sondern bereits bei der Planung berücksichtigen muss. Wir haben in der Planung zum Landesentwicklungsplan III solche Ziele nicht formuliert, zumindest nicht eindeutig formuliert. Wir wollen im Landesentwicklungsplan IV, der jetzt auf den Weg gebracht wird, diese Ziele von vornherein integrieren, nämlich das Ziel der Verbrauchsminimierung und das Ziel der Erhaltung von natürlichen Flächen in Rheinland-Pfalz. Der Bodenschutz muss also mit in die Planung einbezogen werden, damit es nicht zu Erosionen im landwirtschaftlichen Bereich kommen kann.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Licht, an dieser Stelle möchte ich auf Ihre Forderungen zu sprechen kommen. Im Bereich des Naturschutzes fällt Ihnen nur ein, die Bauern zu schützen, als seien die Bauern allein die Natur in Rheinland-Pfalz. Ich meine, man muss beides schützen können. Man muss sowohl die Landwirtschaft als auch die Bauern schützen können. Deswegen sagen wir, dass der Boden so genutzt werden sollte, dass er geschützt bleibt. Deshalb muss eine möglichst umfangreiche ökologische Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz das Ziel sein. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft in den Bereichen, wo der Boden geschützt werden muss, eingeschränkt werden können. Es ist nicht so, dass jeder Bauer in jeder Anwendung in der Landwirtschaft von vornherein naturverträglich handelt. Der Eintrag durch Pestizide und Düngemittel ist nicht immer naturverträglich, meine Damen und Herren.

Deshalb fordern wir unter Punkt 4 Informationen. Diejenigen, die Boden erwerben, müssen über die Altlasten informiert sein.

(Glocke des Präsidenten)

Wir wollen dieses Wissen aber auch der Wissenschaft und den Naturverbänden zur Verfügung stellen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass diese Informationen von vornherein öffentlich sein müssen, im Gegensatz zur CDU-Fraktion, die von Sammelwut spricht. Ich meine, die CDU-Fraktion hat Angst, Daten an der falschen Stelle zu sammeln. Manchmal haben Sie nicht so viel Angst vor Datensammlungen. Wenn es um die Erhaltung des Bodens geht, kann es unserer Ansicht nach nicht schaden. Es nützt, wenn diese Daten öffentlich sind. Deswegen wollen wir das so.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts des teilweise alarmierenden Zustands der Böden begrüßt es die FDP-Fraktion, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bodens eingebracht hat. Obwohl der Bund von seinem Recht der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, bleibt der Landesregierung ein hinreichend großer und eigenständiger Gestaltungsspielraum, den sie mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung des Bundesbodenschutzgesetzes ausgefüllt hat.

Meine Damen und Herren, ich verzichte darauf, alle Einzelheiten des Gesetzentwurfs noch einmal zu diskutieren. Der Gesetzentwurf ist von den Fachausschüssen beraten worden. Außerdem hat eine Anhörung stattgefunden, sodass ich mich auf drei politisch wichtige Akzente des Gesetzentwurfs beschränken kann.

1. Durch Verordnung werden Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebiete festgelegt. Sollte dadurch eine unverhältnismäßige Belastung entstehen, so muss eine Befreiung von der Verpflichtung erteilt werden.

2. Wenn sich durch Beschränkung im Interesse des Bodenschutzes unzumutbare Härten für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bodennutzung ergeben, so ist hierfür ein Ausgleich in Form von Geld vorgesehen. Die Grenzbelastung, ab der ein Ausgleich verlangt werden kann, orientiert sich an der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Artikels 14 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die FDP-Fraktion hält die Ausgleichsregelung für den richtigen Weg. Wir sind fest davon überzeugt und treten entschlossen dafür ein, dass die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bodennutzer, die durch Auflagen und Beschränkungen praktisch zu Opfern ihres eigenen Eigentums werden, nicht ohne Ausgleich im Regen stehen bleiben. Herr Kollege Dr. Braun, damit verfolgen wir eine etwas andere Intention, insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche Nutzung und Eigentum.

Meine Damen und Herren, man muss sich verdeutlichen, dass mit dem Boden in der Land- und Forstwirtschaft Aufwand und Ertrag unmittelbar verbunden sind. Man muss auch der Tatsache Rechnung tragen, dass in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz Landwirtschaft, Weinbau und Forsten auf mehr als drei Vierteln der Landesfläche stattfinden. Die allerbeste Situation ist allerdings diejenige, in der überhaupt keine Ausgleichszahlungen fällig werden. Damit wird am besten den Belangen der Bodennutzer und den Belangen des Haushalts entsprochen.

3. Eine rheinland-pfälzische Spezialität, die das Bundesbodenschutzgesetz nicht kennt, ist das Bodenschutzinformationssystem. Es enthält in sechs Fachmodulen alle bodenschutzrelevanten Daten und ist mit der Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterämter verknüpft. Dadurch ist die gesetzeskonforme Anwendung der Bodenschutzbestimmung sichergestellt, und es ist für ein Höchstmaß an Transparenz für Staat und Öffentlichkeit gesorgt.

Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion werden wir aus folgendem Grund ablehnen: Es macht keinen Sinn, in einem Gesetz zum Schutz des Bodens als Leitrichtung in den Paragraphen, der die Ziele des Bodenschutzes beschreibt, eine positive Zertifizierung von Land- und Forstwirtschaft unterzubringen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir ebenfalls ablehnen. Die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme auf einen bestimmten zahlenmäßigen Wert sollte nicht im Gesetz, sondern sollte untergesetzlich geregelt werden. Das Bodeninformationssystem ist bereits ein sehr bürgernahes Instrument. In erster Linie sind es natürlich öffentliche Einrichtungen, denen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Inhalt des Systems übermittelt wird. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist allerdings darauf hingewiesen worden, dass das System auch privaten Nutzern zur Verfügung stehen sollte.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion begrüßt das Bodenschutzgesetz ausdrücklich. Sie begrüßt es, weil es zum einen einen wertvollen Beitrag zur Lösung dringender Probleme des Bodenschutzes leistet und zum anderen das Bundesrecht mit eigenen landesrechtlichen Bestimmungen ergänzt und die gesetzeskonforme Anwendung des Bodenschutzgesetzes sicherstellt. Wir werden deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Conrad.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung verfolgt mit dem Landesbodenschutzgesetz vier zentrale Ziele. Erstens wollen wir die Funktionen des Bodens nachhaltig sichern und wiederherstellen. Wir wollen zweitens einen schonenden Umgang mit der endlichen Ressource Boden fördern. Wir wollen drittens ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Flächenmanagement fördern. Wir wollen viertens den Vorrang für die Wiedernutzung des Bodes vor der Benutzung unverbrauchter und nicht versiegelter Böden.

Meine Damen und Herren, wenn ich die Anhörung des Ausschusses richtig verfolgt habe, ist bei allen Anzuhörenden eine breite Zustimmung für die Umsetzung des Bodenschutzrechts gegeben.

Uns wurde bescheinigt, dass unser Bodenschutzgesetz zum einen sachgerecht und zum anderen auch effizient und wirksam in der Umsetzung ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige vorgetragene Argumente oder insbesondere vermeintliche Gründe eingehen, weshalb man das Gesetz ablehnen könnte. Es ist nicht nur ein Missver

ständnis, wenn man das Bodeninformationssystem ablehnt und es als gigantisches System mit immenser Verwaltungsbürokratie bezeichnet – so habe ich das in der Presse gelesen – und glaubt, es deshalb ablehnen zu können. Man könnte das – wenn man wohlwollend ist – vielleicht noch mit einem sehr engen Sprachverständnis erklären. Das kann aber an dieser Stelle nicht sein. Es ist vielmehr ein bewusstes Missverstehen und in der Diktion eine Desinformation der Bevölkerung.

Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Bodeninformationssystem bündelt alle bodenschutzrelevanten Daten, die bei den Behörden vorhanden sind, auf einer modernen Informationsplattform. Es vereinfacht Behördenhandeln, es erleichtert die Abfrage von Daten, es erleichtert und vereinfacht auch die Weitergabe von Daten und ist ein moderner Service für Behörden sowie für Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Man muss schon Angst davor haben, wenn manche hier in die Verlegenheit kämen, einmal entscheiden zu müssen, wie sie Transparenz und modernes Verwaltungshandeln tatsächlich in diesem Staat sicherstellen wollen.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Ich will Ihnen nur einmal die vorhandenen Daten im Altlastenkataster nennen, die gemanagt werden müssen.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU – Unruhe bei der CDU)

Ich hoffe, dass es im Raum bald stiller wird.

(Glocke des Präsidenten)

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe. Es kann sich jeder zu Wort melden.

Sie haben in der Öffentlichkeit so viel Unsinn zum Bodeninformationssystem gesagt. Jetzt hätten Sie die Gelegenheit, sich damit noch einmal auseinander zu setzen.

Wir managen dort ca. 15.000 Flächen, die im Altablagerungskataster vorhanden sind. Allein in den kreisfreien Städten haben Erhebungen ergeben, dass wir ca. 35.000 potenziell bodenschutzrelevante Flächen aufgrund von altgewerblichen oder -industriellen Standorten haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht vergessen werden darf, dass allein im Rahmen von Projekten der Konversion über 560 Flächen mittlerweile untersucht und über 560 Flächen wieder freigegeben wurden. Allein dort sind über 5.000 altlastverdächtige Flächen registriert.

Sie können heute so viele Informationen nicht mehr in tausenden von Akten bei hunderten von Behörden und Orten managen und sie händig weitergeben. Deshalb brauchen wir auch als Grundlage für ein modernes Flächemanagement ein modernes, E-Goverment-gestütztes Bodeninformationssystem. Wir setzen dies ganz bewusst und gezielt im Rahmen von Transparenz, aber auch unter Zuhilfenahme und im Rahmen der Offensive „Multimedia“ der Landesregierung um.

(Kuhn, FDP: Jawohl!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch unsere Regelungen, die wir im Interesse der Kommunen im Hinblick auf die Finanzierung und Zuständigkeit für wilde Müllablagerungen getroffen haben, sind von den Kommunen als kommunalfreundlich gewürdigt worden.

(Schweitzer, SPD: So ist es!)