Die rheinland-pfälzische Schullandschaft hat sich aufgrund der Entscheidung der Landesregierung und der Umsetzung in der Praxis erheblich verändert. Es entstanden in Ergänzung bestehender Ganztagsschulen bis heute 235 Ganztagsschulen in Angebotsform. Zum 1. August 2005 werden weitere 69 an den Start gehen, die in verbindlichen Anmeldeverfahren die Mindestteilnehmerzahl nachgewiesen haben. Damit hat die Landesregierung zeitgerecht mit 304 neuen Ganztagsschulen ihre Ankündigung wie versprochen in dieser Legislaturperiode erfüllt.
Ein hoher zusätzlicher Bedarf, der in den bisher durchgeführten vier Antragsverfahren eindrucksvoll belegt wurde, und der große Erfolg der eingerichteten Ganztagsschulen haben die Landesregierung bewogen, das Ausbauprogramm über die Zusage hinaus fortzusetzen.
Das heißt, Schulen und Schulträger können sich an einer fünften Verfahrensrunde zum Errichtungstermin 1. August 2006 beteiligen.
Nach den Rückmeldungen der Standorte ist damit zu rechnen, dass auch in dieser Runde eine stattliche Zahl von Anträgen eingehen wird.
Die Landesregierung hat für eine solche Entwicklung ausreichend Vorsorge getroffen. Im Landeshaushalt stehen im Jahr 2005 53 Millionen Euro und im Jahr 2006 60 Millionen Euro für die Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs, aber auch für die Aufbaubegleitung, Evaluation, Fortbildung, Dokumentation und Organisation zur Verfügung.
Erfreulicherweise hat der Bund die Initiative ergriffen und dem Landesausbauprogramm das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ für die Jahre 2003 bis
2007 mit Finanzhilfen in beträchtlicher Höhe zur Seite gestellt. Im Rahmen dieses Programms kann das Land Bundesmittel im Umfang von 198.440.621 Euro zur Förderung von Investitionen in die Ganztagsschulen erwarten. Damit wurde die von der Landesregierung vorgenommene politische Schwerpunktsetzung bestätigt.
Die Gelder aus dem Investitionsprogramm helfen einer Vielzahl von Schulträgern, das heißt, in erster Linie den Kommunen, vor allem Bauinvestitionen im Ganztagsschulbereich durchführen zu können.
Mithilfe der Bundesförderung wurden bisher und werden auch in der weiteren Laufzeit des Programms Investitionen getätigt, die beste Voraussetzungen für die Realisierung von attraktiven, den Qualitätskriterien entsprechenden Ganztagsschulangeboten schaffen.
Den Rahmen dafür haben Bund und Länder in einer Verwaltungsvereinbarung vom Mai 2003 abgesteckt, die zum 1. Januar 2003 in Kraft trat.
Bevor ich die Einzelfragen beantworte, weise ich darauf hin, dass Herr Abgeordneter Keller zum gleichen Thema am 4. Mai 2005 eine Kleine Anfrage gestellt hat. Dabei handelt es sich um die Kleine Anfrage Nummer 14/2470.
(Mertes, SPD: Hört, hört! – Schweitzer, SPD: Ihr müsst Bilder da reinmachen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Zu Frage 1: Artikel 4 Abs. 4 der von mir erwähnten Verwaltungsvereinbarung bestimmt, dass die Eigenaufwendungen in den Ländern mindestens 10 % betragen. Eine Höchstgrenze für den Eigenanteil ist also nicht festgelegt, sodass die Länder im Rahmen ihrer Verfahrenshoheit auch einen höheren Eigenanteil bestimmen können.
Dass der Fördersatz nicht noch höher festgesetzt wurde, hat zum Ziel, möglichst viele Projekte an der Bundesförderung teilhaben zu lassen.
eine Pauschalförderung gibt. Dafür werden ebenfalls Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm bereitgestellt, mit denen vor allem kleine Umbauten, so genannte Bagatellfälle, und Sachausstattungen, zum Beispiel Bücher, Medien, Musikinstrumente, Computer, Sport- und Spielgeräte, Möbel usw., finanziert werden.
Die Pauschalen betragen pro Ganztagsschule je nach Schulart zwischen 50.000 Euro und 125.000 Euro. Näheres dazu kann der Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 13. November 2003 – Drucksache 14/2661 – unter Nummer 11 entnommen werden.
Die Pauschalen können zu 100 % für die Finanzierung entsprechender Kosten eingesetzt werden. Dies ist eine in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegte Ausgleichsregelung für den Fördersatz von 70 % in den Schulbaufällen.
Zu Frage 2: Die Schulträger mussten bisher und müssen auch in der Zukunft nicht mehr aufwenden, da ihnen die gesamten Mittel von annähernd 200 Millionen Euro für die Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen zur Verfügung gestellt und auch verausgabt werden. Allerdings hätten bei einer 90%igen Bezuschussung wesentlich weniger Schulträger in den Genuss der Bundesförderung kommen können. Deshalb sei abschließend noch einmal auf die einvernehmliche Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden verwiesen, in Rheinland-Pfalz die Baumaßnahmen für Ganztagsschulen mit 70 % zu bezuschussen.
Dann rufe ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas, Nils Wiechmann und Elke Kiltz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Drohende Aberkennung des Weltkulturerbestatus bei Realisierung einer Rheinbrücke an der Loreley – Nummer 3 der Drucksache 14/4190 – betreffend, auf.
Vor dem Hintergrund von sich widersprechenden Äußerungen des Wirtschaftsministers und des Beauftragten der Landesregierung für das Weltkulturerbe fragen wir die Landesregierung:
2. Warum erfolgte keine Beratung mit ICOMOS bzw. warum wurden die Einwände gegen ein Brückenbauwerk von ICOMOS nicht in die Überlegungen der Landesregierung mit einbezogen?
4. Schließt die Landesregierung den Bau und eine Förderung einer Rheinbrücke im Mittelrheintal zwischen St. Goar und St. Goarshausen aus, wenn die Gefahr der Aberkennung des Weltkulturerbestatus droht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Vorspann zu dieser Mündlichen Anfrage werden Behauptungen aufgestellt, die unzutreffend sind. Gestatten Sie mir deshalb einige Vorbemerkungen.
ICOMOS, der Internationale Denkmalrat, berät das Welterbekomitee der UNESO in allen denkmalpflegerischen Fragen. Er arbeitet als Gutachter und bewertet die Nominierungen, die für eine Aufnahme in die Liste des Welterbes anstehen. ICOMOS ist eine nichtstaatliche Organisation, die die UNESCO berät. Sie ist kein Beirat dieser Organisation.
ICOMOS entscheidet auch nicht über die An- oder Aberkennung des Welterbestatus. Dies tut allein das Welterbekomitee der UNESCO. Das Welterbekomitee bedient sich bei seinen Entscheidungen der Gutachten von ICOMOS, ist jedoch nicht daran gebunden.
Unzutreffend ist weiter die Behauptung, Professor Petzet, Weltpräsident von ICOMOS, habe in seinem Brief vom 30. März die Landesregierung vor der Aberkennung des Welterbestatus gewarnt.
Er hat lediglich dem Welterbezentrum mitgeteilt, dass er es aufgrund seiner derzeitigen Informationen bei einer weiteren Unterstützung des Projekts durch die Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz für notwendig erachtet, auf der nächsten Sitzung des Welterbekomitees eine Diskussion darüber zu führen, ob das Mittelrheintal in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen werden sollte.
Nicht zutreffend ist auch die Behauptung, das Welterbezentrum der UNESCO sei durch die Landesregierung