Mit dem, was Sie als Ministerium als Verordnung bzw. Gesetzesänderung auf den Weg bringen wollen, indem Sie das Parlament dann nicht mehr einschalten, schaffen Sie Bürokratie, mittlerweile Streit oder Auseinandersetzung zwischen Landwirtschaft, Jäger und Forsten, Forstbeamten, erreichen Sie die schwarzen Schafe, die Sie erreichen wollen, nicht. Diese gibt es auch bei den Jägern. Ich mache es an einem kleinen Beispiel fest. Wir nehmen eine Jagd mit 400 Hektar und vier Kirrstellen. Diese sind kartiert und eingetragen. Der Jäger ist ein schwarzes Schaf. Er legt eine fünfte Fütterungsstelle an, die er nicht kartiert. Sie ist weit genug von seinen Kirrstellen weg. Wenn er dabei erwischt wird, ist der
Täter klar. Wenn es heißt, da liegt ein Zentner Mais, das ist Fütterung, er sagt dann, ich weiß nicht, wie es da hinkommt. Dann sind wir in der gleichen rechtlichen Situation, wie wir es jetzt sind. Wir können ihm nichts nachweisen. Dann machen sie wieder genau, was sie wollen.
Wir haben für die Anständigen eine hohe Bürokratie, scheinbar eine Volksberuhigung, im Ergebnis aber nichts bewegt. Das kann nicht unser Ziel sein.
Also suchen wir gemeinsam einen anderen Weg. Ich bin beruhigt, dass Sie vornweg gesagt haben, die freiwillige Vereinbarung ist weitgehend eingehalten worden.
Ich bin einer derjenigen, der vor einem Jahr schon die Forderung aufgestellt hat, das Mobiliar muss aus dem Wald heraus. Mobiliar heißt, dass das Kirren von Schweinen über Wurfapparate, Tonnen oder Ähnliches stattfindet. Das Mobiliar muss aus dem Wald heraus. Damit bin ich sehr einverstanden.
Damit sind sogar die Jäger einverstanden. Dann haben wir vieles erledigt, weil man das kontrollieren kann. Ich kann kontrollieren, ob jemand einen Wurfautomaten in seinem Wald hat oder ob er eine Tonne im Wald hat – einen Fütterungsautomaten –, mit dem er füttert. Das kann ich kontrollieren. Das wäre ein vernünftiger Weg.
Mit dem Füttern ist es folgendermaßen: Wissen Sie, wenn Sie das von Hand in den Wald tragen müssen und verbuddeln müssen, dann lässt das erheblich nach. Das wäre ein vernünftiger Weg. Dafür bräuchten wir keine Gesetzesänderung. Das bräuchten Sie nur anzuordnen, und dann ist das erledigt.
Auf den zweiten Punkt gehe ich jetzt nur kurz ein, weil ich denke, wir sollten in dieser Frage auch eine Anhörung durchführen. Das ist das generelle Fütterungsverbot für Rotwild. Auch da gibt es geteilte Auffassungen. Fest steht aber auf jeden Fall, dass in der Nichtjagdzeit, also in der so genannten Schonzeit, eine Ablenkungsfütterung mit Rauhfutter und Silage eindeutig dazu führt, dass es weniger Schälschäden im Wald gibt.
Es gibt viele Möglichkeiten, auch dies, was auch gemacht wird, was auch im Staatsforst erfolgreich gemacht wird, beizubehalten und nicht einfach zu sagen: Generelles Fütterungsverbot. –
Dann kommt der entscheidende Punkt. Ausnahmen regelt die Forstverwaltung über die untere Jagdbehörde. Die untere Jagdbehörde beantragt, und die Forstverwaltung muss dann Stellung beziehen.
So steht es drin. Dann sind wir bei dem Punkt, wo ich mich auch frage – dafür ist die Anhörung so wichtig –:
Was wollen Sie eigentlich erreichen? Wollen Sie, dass mehr Wildschweine geschossen werden, der Zuwachs der Wildschweine nicht fortschreitet? Dafür gibt es auch andere Gründe. Wollen Sie weniger Schaden im Wald, oder wollen Sie einfach nur nach dem Motto verfahren „Wir tun etwas, und wenn wir etwas getan haben, können wir sagen, wenn die Schweinepest wieder ausbricht, dann haben wir vorher alles getan“?
Wir sollten doch an der Praxis orientiert den Versuch machen – ich hoffe, dass das auch machbar ist –, nicht über hohe Bürokratie ohne Bewegung, sondern über praxisgerechte Lösungen etwas hinzubekommen, womit alle Seiten einverstanden sind und das der Sache dient.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Billen, es ist immer leicht, sich zu einem gemeinsamen Ziel zu bekennen, aber dann zu sagen: „Der Weg dahin ist falsch“ und selbst keine konkreten Vorschläge dafür vorzulegen.
Ich denke, bei der Diskussion über das, was die Regierung heute hier einbringt, müssen wir ganz klar sein. Wir beschließen heute über eine Gesetzesänderung, die für die Regierung eine Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung beinhaltet.
Reden wir zuerst einmal über die Gesetzesänderung. Dann erklären Sie doch einmal, dass Sie sich klar zu dieser Gesetzesänderung bekennen, die eine Änderung am Landesjagdgesetz vornimmt. Da haben wir schon einmal den ersten Punkt. Ich verstehe Sie so, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen wollen.
Herr Kollege, der Grund dafür, dass wir diesen Weg gehen, ist doch die Schweinepest, ist doch die dramatische Zunahme des Schwarzwildbestands in unseren Wäldern und der negativen Folgen nicht nur bei den Schweinezüchtern, sondern auch in Parks und bei Privatleuten in den Gärten. Das sehen wir immer wieder in den Zeitungen, welche Schäden dadurch entstehen. Wenn man das erkennt, muss man sagen, welchen Weg man gehen will. Dann muss man sagen, es gibt gewisse
Faktoren, die man nicht beeinflussen kann. Aber die Faktoren, die man beeinflussen kann, muss man verändern. Einer davon, und der wichtigste davon, den wir als Landesgesetzgeber beeinflussen können, ist die Kirrung und das Füttern.
Wenn wir dann hingehen und sagen, wir nehmen die Genehmigung zum Kirren aus dem Gesetz heraus, dann kann das doch nur der richtige Weg sein.
Jawohl, die Kirrung verboten ist. Es ist verboten. Mit diesem Gesetz wird es weiterhin verboten sein, nur das Ministerium wird durch eine Verordnung die genaueren Regeln festlegen.
Herr Billen, das muss ich Ihnen dann doch vorhalten, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen. Ich war auch bei Versammlungen von Jägerinnen und Jägern. Da hatte ich immer das Vergnügen, wahrscheinlich 14 Tage nach Ihnen zu kommen. Mir wurde dann erzählt, was Sie da so alles erzählt haben. Das kann ich mir vorstellen, welche Seligkeit da geherrscht hat. Sie machen aber natürlich einen falschen Weg. Sie gehen hin und versuchen, eine Klientel zu befriedigen, und sehen nicht das Ganze. Sie sehen nicht das, was gemacht werden muss, um ein Ziel zu erreichen.
Dann will ich Ihnen ein paar Stimmen in der verbleibenden Zeit doch noch vorhalten, die Sie eigentlich aus Ihrer Region kennen müssten. Ich nenne nur die Namen der Herren Horper, Zelder, Petry und Steenbock. Mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin trage ich Ihnen vor, was Sie Ihnen geschrieben haben.
Zum Beispiel schreibt Herr Horper: „Ich als Kreisvorsitzender des Kreises mit der stärksten Viehdichte, der ich die Schweinepest intensiv miterlebt habe, möchte sie in der Position bestärken, eine Landesverordnung zu erlassen.“ (Beifall der SPD)
Das hat er der Ministerin und den Abgeordneten geschrieben. Er weist darauf hin, dass in der bisherigen freiwilligen Vereinbarung die Kirrung sogar eingeschränkter war, als es jetzt durch die Verordnung getan werden soll. Das wissen Sie auch, dass in der freiwilligen Vereinbarung das bisher stärker begrenzt war. Er weist auch darauf hin, dass in der Praxis viele Fälle stattfinden, in denen es sich gezeigt hat, dass die momentane Gesetzeslage nicht ausreicht.
Er schreibt dann: „Wir sind damit sicher einer Meinung und bedauern es sehr, dass nützliche freiwillige Vereinbarungen vor Ort nicht eingehalten wurden und auch werden und es in der Praxis stellenweise zu Problemen kommt; Stichwort Mast.“
Er schreibt: „Es ist im Interesse der Schweinehalter und ihrer Familien alles zu tun, um ein weiteres Anwachsen der Population der Wildschweine und einen erneuten Ausbruch der Schweinepest zu verhindern. Ich möchte sie deshalb in ihrer Absicht, eine Landesverordnung zu erlassen, bestärken.“
Ich denke, das sind Stimmen aus Bitburg-Prüm, die Sie vielleicht wahrnehmen sollten. Sie sollten vielleicht die Interessen der Menschen dort vertreten. Wir versuchen das zu tun mit diesem Weg, den wir gehen.
Dasselbe könnte ich Ihnen vorlesen, was Herr Zelder geschrieben hat. Es ist inhaltlich das Gleiche. Sie kennen die Briefe. Er weist darauf hin, dass man deutliche und kontrollierbare Regelungen braucht. Das werden wir mit dieser Gesetzesänderung machen.
Was Herr Petry geschrieben hat, will ich Ihnen dann auch noch sagen. Er weist auf die psychische Belastung der Landwirte hin – das müssen Sie wissen –, die die finanziellen Einbußen durch die Schweinepest hatten. Er schreibt dann: „Dass man jetzt hingeht und den Entwurf der Landesverordnung sehr kritisch diskutiert und eventuell blockieren möchte, ist unverantwortlich, und ich bitte dringend die Landesregierung, hier im Sinn der Landwirtschaft an der Landesverordnung festzuhalten.“
Abschließend – wenn mir das gestattet ist, Frau Präsidentin – der Gemeinde- und Städtebund. Der Gemeinde- und Städtebund schreibt: „Die kartenmäßige Darstellung der eingerichteten Kirrstellen im Vorfeld erscheint aus meiner Sicht unverzichtbar für den Vollzug der Bestimmungen!“
Ich möchte schließen. Ich hoffe, dass Sie sich im Verfahren dieses Gesetzes – wir beraten nur die Gesetzesänderung, die dann die Ermächtigung für das Ministerium ist, eine Verordnung zu erlassen – wenigstens zu diesem Weg bekennen können und nicht wieder versuchen, Nebelkerzen zu werfen, nur damit Sie das ablehnen können, weil Sie denken, Sie befriedigen damit eine Klientelgruppe und würden damit irgendetwas erreichen. Das tun Sie nicht, sondern Sie gehen an massiven Interessen gerade Ihrer Heimat vorbei.