4. Auf welche Weise soll die laufende Arbeit dieser Gesellschaft finanziert werden, durch Honorare, Gebühren, Kostenerstattung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schnabel darf ich wie folgt beantworten:
Die Landesregierung will in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Kommunen die Landes- und Kommunalentwicklung weiter voranbringen. Wir wollen sie nachhaltig gestalten. Dabei ist die qualitative Position des Landes und seiner Regionen und der einzelnen Kommunen das strategische Ziel.
Dies stellt die beiden Hauptakteure, das Land und die Kommunen, aufgrund der schwieriger werdenden Finanzlage der öffentlichen Hand, einer nachlassenden, möglicherweise wegbrechenden Nachfrage sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels vor eine schwierige, jedoch – wie wir finden – nicht unlösbare Aufgabe.
Die Erfahrung aus der Lösung zentraler landespolitischer Fragen seit 1991, so der Bewältigung der militärischen Konversion, der Kommunalentwicklung und Neuaufstellung der Infrastruktur sowie der Beantwortung von struktur- und forschungspolitischen Standortfragen, haben gezeigt, dass eine von der öffentlichen Hand veranlasste Entwicklung und Gestaltung der Rahmenbedingungen unabdingbarer Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung ist.
Herr Schnabel, die wesentlichen Grundlagen oder die Gründe für die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft, aus unserer Sicht die Zahl der landesbedeutsamen Projekte, der Stadtentwicklung sowie der militärischen und zivilen Konversion, steigt sprunghaft an. Die Stichworte sind bekannt: Postflächen, Bahnflächen und Konversionsflächen.
Die Kommunalabteilung des Innenministeriums hat sich in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen der Durchführung von Landes- und regional bedeutsamen Projekten eine hohe Projektentwicklungskompetenz erworben. Das ist sicherlich unstreitig. Die Kapazitäten reichen jedoch nicht mehr aus, alle Projekte unmittelbar von der Ressortebene aus zu entwickeln. Bei ausgewählten Projekten sind daher zusätzliche qualitativ weiterführende Entwicklungs- und Managementkapazitäten erforderlich. Bisher behalfen wir uns mit dem Zukauf von Leistungen außerhalb des Landes. Die Wertschöpfung soll jedoch innerhalb des Landes erfolgen – meinen wir –, und die Qualitätsanforderungen an die Projektentwicklung wollen wir schon landesseitig steuern.
Die Projekterfahrung zeigt, dass eine nachhaltige Kommunalentwicklung nur unter Einbindung von Public Private Partnership, die so genannten PPP-Modelle, erfolgen kann, wobei die öffentliche Hand die Entwicklung initiieren und die Gestaltung der Rahmenbedingungen vornehmen muss. Es verbleibt natürlich ein Entwicklungsrisiko bei den Kommunen, auch in der wirtschaftlichen Verantwortung. Es werden daher Beteiligungskapital für PPP-Gesellschaften unter Einsatz von Bürgschaften nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Schlüsselprojekte erforderlich werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dafür im Landeshaushaltsgesetz vorhanden.
Ich wollte das voranschicken, weil man sonst möglicherweise nicht die Beweggründe versteht, die uns bewogen haben, die Idee einer Projektgesellschaft, die sich jetzt Landesentwicklung nennt, zu initiieren und zu verfolgen.
Zu Frage 1: Nach § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Satzung der Landesentwicklungsgesellschaft soll die Gesellschaft für das Land Rheinland-Pfalz projektbezogen in Fragen der kommunalen Entwicklung und städtebaulicher Erneuerung die Bewältigung der folgenden militärischen
Konversion sowie die Beantwortung von Struktur und forschungspolitischen Standortfragen unterstützen. Hierzu kann sie auch in konkreten Einzelfällen PPPModelle mit strategischen Partnern entwickeln und in der noch zu gründenden Projektgesellschaft durchführen.
Bei der in Gründung befindlichen „schlanken“ Entwicklungsgesellschaft handelt es sich also nicht um eine Landesentwicklungsgesellschaft, wie sie vielleicht herkömmlich bekannt gewesen ist oder wie sie andere Bundesländer haben, sondern sie soll, wie bereits erwähnt, vor allem die voll ausgelasteten Ressortkapazitäten entlasten, Projektentwicklungskapazitäten anbieten und neue Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen.
Zu Frage 2: Das Stammkapital wird 1 Million Euro betragen und wird durch die Gesellschafter des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB GmbH entsprechend der jeweiligen Beteiligungsquoten zur Verfügung gestellt, wobei der Landesanteil durch den LBB getragen wird.
Zu Frage 3: Nach § 7 Abs. 1, Satz 1 des Entwurfs der Satzung der Landesentwicklungsgesellschaft wird die Gesellschaft durch einen oder mehrere Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Herr Abgeordneter Schnabel, ich gestatte mir, noch eine Bemerkung zu machen. Man sagt nicht so oft: Es ist mein Kind.
Die ganze Entwicklung stammt aus der Erfahrung von früheren Staatssekretären mit Walter Zuber zusammen. Wir beide haben gesagt, es kann nicht sein, dass wir Projektaufträge nach Nordrhein-Westfalen, ins Saarland oder anderswohin herausgeben, die bei uns Projektentwicklungen durchführen. Das war das Erste.
Das Zweite ist, es gibt Verbandsgemeinden oder Gemeinden, deren kommunale Kraft nicht ausreicht, um bestimmte Projekte durchzuführen, die sie auf einmal vor sich haben: eine Bahnfläche, eine Postfläche oder eine Fläche einer Kaserne.
Sie können zwar planen, aber sie können die Planung nicht umsetzen. Sie haben dazu nicht die Projektkraft, einfach weil sie im Endeffekt zu klein sind und das Geld fehlt.
Die Idee war einfach, dass wir uns dann einer Projektgesellschaft bedienen, die – ich nehme einen konkreten Fall – sich in Hermeskeil um die Kaserne kümmert. Derjenige, der Geschäftsführer, der die Projektgesellschaft führt, wird von uns beauftragt, nunmehr mit diesem Projekt über das Bundesgebiet zu wandern, möglicherweise in Europa, um entsprechende Investoren zu suchen und entsprechende Umsetzungen vorzunehmen.
Er muss etwas tun, was wir im Ministerium nicht mehr so können, weil wir mit diesen Fragen „zu“ sind, weil wir auch noch Projekte haben. Er muss bestimmte Projekte einfach anders heben, als man das bisher vorhatte.
Herr Minister, eine Vorbemerkung von mir. Ich bin natürlich immer dankbar, wenn Möglichkeiten geschaffen werden, um den Kommunen in solchen Situationen zu helfen. (Schweitzer, SPD: Das kann man Ihrem Presseartikel aber nicht entnehmen!)
Aber ich darf einmal fragen: Wir haben bisher auch gute Erfahrungen mit Privaten oder zum Beispiel mit dem Sparkassenservice gemacht, der in dem einen oder anderen Landesteil solche Projekte mit Unterstützung gefördert und finanziert hat.
Reicht das nicht aus? Müssen wir wirklich zusätzlich noch einmal eine weitere Entwicklungsgesellschaft gründen, auch vor dem Hintergrund – ich füge das nur bei –, dass wir die Heimstätte im Grunde genommen nicht mehr haben und in irgendeiner Form als erledigt angesehen haben?
Ich denke, auch die Sparkassen und die im Servicebereich Tätigen muss man mit einbinden. Wir müssen viele mit einbinden, weil es nur dann einen Sinn macht.
Auch ich war am Anfang skeptisch in der Frage. Ich kenne die Entwicklung der Heimstätte. So eine Landesentwicklung will ich nicht haben, wollen wir nicht haben.
Das haben Hans-Artur Bauckhage und ich in den ersten Gesprächen direkt gesagt: „Das wollen wir eigentlich nicht.“ Deswegen wird diese sehr schlank sein. Das werden nur vier oder fünf Mitarbeiter sein, die sich wieder anderer Institutionen, bedienen, diese auch möglicherweise einkaufen müssen.
Wir wollen keine große Gesellschaft gründen, die sich dann nachher selbst verwaltet. Wir wollen eine aktive Gesellschaft, in der sich wenige um bestimmte Projekte kümmern.
Die Projekte werden zurzeit in Absprache mit den Ressorts definiert. Dann werden diese umgesetzt. Ich erhoffe mir, dass wir bestimmte Projekte im Herbst schon darstellen können. Bei zwei, drei hätten wir gern Erfolg.
Herr Minister, weil Sie dankenswerterweise Hermeskeil angesprochen haben: Wo beginnt die Tätigkeit dieser Gruppe? Erst dann, wenn das Konzept vor Ort, Konversionsprojekt, Gesamtprojekt von den Kommunen erarbeitet worden ist, oder bringt man sich bereits vorher ein?
Sie haben davon gesprochen: „Wir versuchen, es dann bundes- und weltweit zu vermarkten.“ Wie ist der Ablauf? Wann beginnt Ihre Tätigkeit?
Herr Abgeordneter Schmitt, Sie wissen, dass wir vor einiger Zeit aus den Erfahrungen heraus, dass wir nicht nur das Ministerium für so genannte Braintrust-Arbeit haben können, also vordenken, uns der Entwicklungsagentur bedient haben.
Ich war lange Zeit der Meinung, die Entwicklungsagentur würde in dem Bereich genügen. Das ist der universitäre, der wissenschaftliche Teil, wenn Sie so wollen. Der wird vorgeschaltet. Der wird auch zum Beispiel in Hermeskeil vorgeschaltet. Sie wissen das.
Ich stelle mir das so vor, dass wir einen vorgeschalteten, einen wissenschaftlichen Teil haben, der mit der kommunalen Seite abgeklärt ist, die kommunale Seite in eigener Hoheit ihre Planung macht und diese Planung mit uns abstimmt.
Dann steigt die Projektgesellschaft ein und sagt: „Wir übernehmen das Projekt und versuchen, für euch das zu tun, was“ – da bitte ich um Verzeihung – „der Bürgermeister von Hermeskeil sicherlich nicht in Holland oder in Frankreich aquirieren könnte.“ Er bekommt ein Angebot von uns, das wir mit ihm heben wollen. Das ist die Grundidee, die dahintersteckt.
Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, es gibt einen Entwurf über einen Gesellschaftsvertrag, in dem steht unter anderem eine Aussage über die Geschäftsführung. Gibt es schon einen Entwurf über einen Geschäftsführervertrag, und gibt es schon Namen dafür?
Ja, die Satzung ist in Arbeit. Ich denke, wir werden sie auch dem Innenausschuss vorstellen. Wir sind in der Abstimmung und sind dabei, einen Geschäftsführervertrag zu formulieren. Als Geschäftsführer ist der Leitende Ministerialrat Weingarten vorgesehen.
Herr Innenminister, könnten Sie uns darstellen, wie sich der designierte Geschäftsführer bisher in Projektsteuerung und -förderung bewährt hat und was ihn für diese Position auszeichnet?
(Beifall bei der SPD – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beispiele! Landesgartenschau Kaiserslautern!)