Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3854 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Das war einstimmig. Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes verabschiedet.
Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3913 – Zweite Beratung
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 17. März 2005 durch Beschluss des Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf am 19. April 2005 und der Rechtsausschuss am
Ich darf noch eine Anmerkung der Berichterstattung hinzufügen. Völlig ungeachtet der politischen Bewertung des Inhalts dieser Vereinbarung ist es unzweifelhaft ein Erfolg dieses Hauses, dass die Landesregierung so konsequent ist und die Ergänzungsvereinbarung dem Landtag zur Zustimmung vorlegt; denn dies ermöglicht es insbesondere, im Landtag öffentlich über das parlamentarische Für und Wider der Vereinbarung und ihrer Ergänzung zu debattieren. Wir erinnern uns, dass es für die Vorlage eines Gesetzentwurfs zu der Verlegungsvereinbarung, die 1999 unterschrieben wurde, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und eine lange Zeit gebraucht hat, sodass die Landesregierung zur Überzeugung kam, dass es sich bei dem Ganzen um einen Staatsvertrag handelt, der dem Landtag vorgelegt werden muss. Insofern ist das im Verfahren besonders zu begrüßen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999 zu.
1. Wir sind der Auffassung, dass die mit der ursprünglichen Vereinbarung und der jetzigen Ergänzungsvereinbarung verbundenen Investitionen in Spangdahlem und Ramstein unabhängig von den Problemen bei der Bauausführung, die es derzeit in Ramstein gibt – aber darüber reden wir an anderer Stelle –, im Gesamtinteresse des Landes Rheinland-Pfalz liegen. Die Baumaßnahmen sind von großem wirtschaftlichen Interesse für unser Land, und das sowohl kurz-, mittel- und hoffentlich auch langfristig.
2. Wir freuen uns, dass sich vor allem die Amerikaner und mit ihnen auch der Bund und vor allem die heute hier so sehr von den Kollegen der SPD gescholtenen
3. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass die Zusatzkosten, um die es jetzt in dieser Zusatzvereinbarung geht, hätten verhindert oder vermieden werden können. Ich will auch nicht ausschließen, dass das in einem gewissen Umfang möglich gewesen wäre. Wir müssen aber eingestehen, dass die Zusatzkosten größtenteils 1999 nicht absehbar und kalkulierbar waren, um sie in die damalige Vereinbarung bereits einzubeziehen, weil die jetzt nachzufinanzierenden Schallschutzmaßnahmen erst über die nach der Vereinbarung von 1999 erfolgten Genehmigungsauflagen genauer kalkulierbar waren.
Herr Minister, wir hoffen allerdings, dass die Aussagen des Finanzministeriums im Haushalts- und Finanzausschuss, dass die gesamten verbleibenden und nicht von US-Seite finanzierten Zusatzkosten in Höhe von 20,7 Millionen Euro, von denen das Land maximal nach Ihrer Vorlage 8,64 Millionen Euro tragen soll, für Schallschutzmaßnahmen auch tatsächlich eingehalten oder möglichst nicht erreicht werden.
4. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil diese Schallschutzmaßnahmen, die hier finanziert werden, den Menschen in der Region und dem Schutz der Menschen dienen und damit die Nachteile wie Lärm, die mit einem solchen Flughafen natürlich verbunden sind, reduziert werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bracht, ich bedanke mich bei Ihnen für die offene und sehr konstruktive Darstellung der gesamten Sache. Es ist außer Frage und wir wissen alle, die sich hier mit dieser Materie beschäftigt haben, dieser Vertrag und diese Zusatzvereinbarung, so wie sie uns jetzt vorliegen, waren wirklich keine leichte Geburt. Aber wir können sagen: Sie ist geschafft. – Diese Ergänzungsvereinbarung – Sie haben es selbst gesagt – gibt auch eine sichere Grundlage für diese Entschädigungsmaßnahmen im Rahmen des Schallschutzes; denn man muss es realistisch sehen: Hinter diesen oft angeführten nüchternen schönen Zahlen, die wir auch hier im Gesetzentwurf vorfinden, steht die Gesundheit der Menschen und die Verbesserung ihrer Lebensqualität sowie auch die Werterhaltung ihrer Grundstücke und ihrer Gebäude.
Meine Damen und Herren, das sind Dinge, die die Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatregion, also um Ramstein herum, mehr bewegen als alles andere. Das muss man verstehen, das merkt man auch, wenn man mit den Leuten spricht, wenn sie in die Bürgersprechstunde kommen.
In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurden Beträge und auch die Anteile der jeweils beteiligten Vertragspartner bereits genannt, sodass ich an dieser Stelle auf diese Dinge nicht eingehen möchte. Ich bin auch überzeugt davon, dass Herr Professor Dr. Deubel nachher in bewährter Weise präzise auf diese Dinge eingehen wird.
Man muss sehen, dass das ganze Verlegungsprogramm eine gewaltige Maßnahme ist, die von allen aktiv und passiv Beteiligten Immenses abverlangt. Damit meine ich auch den LBB, damit meine ich auch die Bauunternehmen und vor allen Dingen auch die Bevölkerung, die durch diese Baumaßnahmen doch sehr stark betroffen ist.
Vor dem Hintergrund all dieser Sachverhalte hat aber doch die Mehrzahl im Raum Ramstein eine hohe Akzeptanz für die Entscheidungen, die das Parlament und auch die Landesregierung hier gefällt haben. Das trifft mit Sicherheit auch auf diese Zusatzvereinbarung zu.
Politik – ich glaube, wir haben alle richtig gehandelt – muss für den Menschen da sein und das Machbare umsetzen. Darüber sind wir uns alle einig. Das ist auch in dieser Region so. Die Menschen wollen in ihrer Sorge um ihr Wohlergehen ernst genommen werden.
Ich meine, diese nachträglichen Kosten, die entstanden sind, ergeben sich auch aus dieser Genehmigung nach den Kriterien eines zivilen Flughafens. Zuerst war in den 90er-Jahren angedacht, die Kriterien nur für die Erweiterung eines Militärflughafens anzulegen. Durch dieses Additiv sind natürlich neue Kosten für den Lärmschutz und auch den Flächenausgleich hinzugekommen. Die nun vorliegende Ergänzungsvereinbarung sieht einen Anteil des Landes zu diesem Defizitausgleich in Höhe von 8,6 Millionen Euro vor. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von 33 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen, die von den Vertragspartnern zu zahlen sind.
Meine Damen und Herren, die Lärmschutzmaßnahmen – davon gehe ich aus – werden sich in dem abgeschätzten Rahmen bewegen. Es sind zurzeit erst 100 Anträge gestellt worden aus den Reihen von etwa 2.200 betroffenen Grundstücken. Man muss allerdings dazusagen: Die Antragsfrist läuft noch bis 2011. Es kann also noch einiges dazukommen. Es betrifft aber keine Neubauten, sondern nur Baumaßnahmen mit einem Mix an verschiedenen Lärmschutzmaßnahmen, die Häuser, die in den entsprechenden Lärmzonen liegen. Es werden
keine Hausentschädigungen vorgenommen wie in Frankfurt, sodass das Ganze in Unsummen auflaufen kann. In Frankfurt wird von Summen in Höhe von 300.000 Euro pro Haus gesprochen. Das trifft für den Raum Ramstein nicht zu.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass es offensichtlich so ist, dass wir einen weitgehenden Konsens für die Zustimmung zu diesem Gesetz zum Wohl der Bevölkerung in der Westpfalz gefunden haben.
Wir werden selbstverständlich an der Seite aller stehen und das auch in der Westpfalz bei den Bürgerinnen und Bürgern weitertragen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist erforderlich geworden, weil die alte Vereinbarung, die im Juli 1999 unterschrieben wurde, den wesentlichen Gesichtspunkt des Fluglärms und die Betroffenheit der Menschen durch diese Ausbaumaßnahmen, insbesondere in Ramstein, außer Acht gelassen hat.
Aber dann muss man sehen, dass im darauf folgenden Genehmigungsverfahren, das gelaufen ist, Einwender und Einwenderinnen insbesondere diese fehlende Berücksichtigung von Fluglärm reduzierenden Maßnahmen oder den Wunsch nach einem Nachtflugverbot geltend gemacht haben.
Der Genehmigungsbescheid, der mit vielen Einsprüchen auch noch angefochten wird, berücksichtigt einen Teil dieser Einwendungen. Deswegen glaube ich, muss man schon sagen, es ist ein Erfolg der Betroffenen vor Ort, aber auch der Ausbaugegner, dass jetzt beim Ausbau Schallschutzauflagen erfüllt und dafür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, an denen sich die Vertragspartner beteiligen müssen.
Das kam nicht von ungefähr, sondern das kam auch durch eine entsprechend bewegte Debatte und eine entsprechende Gegenbewegung, die sich zum Ausbau dort in der Region stark gemacht hat, und durch die Forderungen nach entsprechenden Maßnahmen für Lärmschutz und für eine Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten.