hat deutlich gemacht, dass Hochwasserschutz für jedes Land ein Thema ist. Länder ohne Hochwassergefahren gibt es nicht.
Rheinland-Pfalz ist, was das Hochwasserrisiko angeht, in einer besonderen Situation, bedingt durch die Lage an einem großen Strom, an mehreren Flüssen und an einer Vielzahl kleinerer Gewässer.
Meine Damen und Herren, den absoluten Hochwasserschutz gab es nie, es gibt ihn zurzeit nicht, und es wird ihn auch in Zukunft nicht geben. Das heißt, mit großer Wahrscheinlichkeit bezüglich des Eintretens von Hochwasser und bezüglich der Heftigkeit des Auftretens sind Menschenleben sowie Sach- und Vermögenswerte auch in Zukunft bedroht.
Wir alle erinnern uns noch an die Schreckensbilder des Hochwassers 2002 in Ostdeutschland. Ganz frisch im Gedächtnis ist uns die Jahrhundertflutkatastrophe in Ostasien.
Meine Damen und Herren, die Aufgaben und die Verantwortlichkeit der Politik beim Hochwasserschutz bestehen in Zukunft darin, durch Gesetze und Programme Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst hohe Lebensqualität und ein sicheres Leben dort gewährleisten, wo Hochwassergefahr gegeben ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es intensiver Vorsorge und großer finanzieller Anstrengungen, um den Schaden durch Hochwasser zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten.
Das Auftreten des Hochwassers selbst kann nicht verhindert werden. Es ist ein nicht steuerbares und nur kurzfristig vorhersehbares oder vorhersagbares Naturereignis. Klar ist, Hochwasserschutz zum Nulltarif gibt es auch nicht.
Entsprechend dem Thema der Regierungserklärung sind Investitionen in Sicherheit unabdingbare Voraussetzungen in hochwassergefährdeten Gebieten, um eine Zukunftsentwicklung zu ermöglichen, um diesen Gebieten einen Mehrwert zu verschaffen und Impulse für Gewerbe und Arbeitsplätze zu geben.
Meine Damen und Herren, nun ist Hochwasserschutz kein neues Thema. Wir erinnern uns, dass nach dem großen Mosel- und Rheinhochwasser von 1993 das rheinland-pfälzische Hochwasserschutzkonzept 1994 verkündet wurde. Hochwasserschutzkonzept bedeutet zugleich Hochwasservorsorgekonzept.
Nur mithilfe hoher Investitionen in den letzten zehn Jahren, nämlich deutlich mehr als 300 Millionen Euro in Hochwasservorsorge und Katastrophenschutzplanung, war es möglich, Menschen und Siedlungen in den gefährdeten Gebieten wirksam zu sichern.
Meine Damen und Herren, nun ist es nicht so, dass Hochwasserrisikomanagement erst mit dem heutigen Tag begonnen hat. Ich habe auf die Investitionen der letzten zehn Jahre hingewiesen.
Ich erwähne die „Aktion Blau“ – sie wurde auch schon von meinen Vorrednern erwähnt –, die Gewässer auf einer Länge von 4.000 Kilometern renaturiert und zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts beigetragen hat und außerdem einen Beitrag für den von der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten Zustand der Gewässer liefert.
Ich erwähne im Rahmen des technischen Hochwasserschutzes, den ich als die effizienteste Komponente von Hochwasserschutz betrachte, die bereits fertigen oder im Bau oder in der Planung befindlichen Polder. Ich erwähne die Deichrückverlegungen und nicht zuletzt als weitere Schutzkomponente den beispielhaften Hochwassermeldedienst und Katastrophenschutz.
Meine Damen und Herren, das ist aber noch nicht alles. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben mit der Novelle des Landeswassergesetzes 2003 – Herr Kollege Braun, bei aller Zustimmung heute, der haben sie 2003 nicht zugestimmt – Neuregelungen getroffen, die den Hochwasserschutz weiter verbessern.
Auch unsere Fraktion misst der natürlichen Wasserrückhaltung in der Fläche große Bedeutung zu. Aber im Gegensatz zu der Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind diese Areale nicht beliebig vermehrbar, und von daher reichen sie bei weitem nicht aus, um eine effiziente Wasserrückhaltung sicherzustellen, Herr Kollege Dr. Braun.
Man muss wissen, dass für die Wirkung eines Polders die vier- bis zehnfache Rückhaltefläche benötigt würde. Diese Areale sind jedoch bei weitem nicht vorhanden. Deswegen ist der technische Hochwasserschutz durch Polder nach unserer Auffassung unverzichtbar und ohne Alternative.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im novellierten Landeswassergesetz ist das Verbot für die Ausweisung neuer Baugebiete in den Überschwemmungsgebieten festgelegt. Davon gibt es eng begrenzte und präzise definierte Ausnahmen. Bei der Ausführung ist in Zukunft auf hochwasserangepasste Bauplanung und Bauausführung zu achten.
Diese Beispiele belegen, welch hoher Stand beim Hochwasserschutz und der Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz bereits erreicht ist und wie praktikabel und effizient sich der Hochwasserschutz darstellt. Das Landeswassergesetz ist für die Hochwasservorsorge in seiner Eindeutigkeit beispielhaft für Deutschland.
Frau Ministerin Conrad, ich gebe Ihnen völlig Recht, dass Rheinland-Pfalz dadurch legitimiert, ja sogar politisch verpflichtet war, dem ersten Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes die Zustimmung zu verweigern. Das politische Durchhaltevermögen und die Grundsatztreue der Landesregierung haben letztendlich zum Erfolg geführt. Unsere Fraktion freut sich über das gute Ergebnis in der Sache und spricht Ihnen, Herr Ministerpräsident Beck, und auch Ihnen, Frau Ministerin Conrad, dafür Dank und Anerkennung aus.
Nur so konnten neue bürokratische Exzesse vermieden werden, und dies im Interesse der Menschen an uns eren Flüssen nicht nur in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Conrad, das Thema Ihrer Regierungserklärung bezieht sich neben dem Erreichten aber auch auf Optionen und Notwendigkeiten für die Zukunft. Das bedeutet, trotz des Erreichten bleibt nach wie vor viel zu tun. Auch in Zukunft wird die Hochwasservorsorge hohe Investitionen verlangen. Unsere Fraktion wird Sie auch wie bisher dabei unterstützen, wenn es um die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel geht. Wir sind davon überzeugt, dass
Hochwasservorsorge eine Aufgabe der Daseinsvorsorge erster Ordnung ist, die sich volkswirtschaftlich und umweltpolitisch als unverzichtbar im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes darstellt.
Meine Damen und Herren, deswegen muss das Land seine daraus erwachsenen internationalen Verpflichtungen gegenüber Frankreich und gegenüber BadenWürttemberg erfüllen und ca. 44 Millionen Kubikmeter wirksamen Rückhalteraum bereitstellen. Somit wird zusammen mit den anderen Vertragspartnern die 200jährliche Hochwassersicherheit wieder erreicht sein.
Meine Damen und Herren, Hochwasserschutz ist natürlich spektakulär an den Flüssen und Strömen. Nicht weniger wichtig ist Hochwasserschutz aber auch an den zahlreichen kleinen Gewässern, etwa durch Hochwasserrückhaltebecken. So messe ich zum Beispiel auch in meinem Heimatgebiet dem länderübergreifenden Aktionsplan, den Frau Ministerin Conrad ebenfalls erwähnt hat, Hornbach-Schwarzbach-Bliesgebiet große regionale Bedeutung für den Hochwasserschutz zu. Frau Ministerin, auch hierfür herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, ich möchte eine weitere vorsorgende Maßnahme erwähnen und ihre Bedeutung, die Sie auch in Ihrer Regierungserklärung hervorgehoben haben, unterstreichen. Dies sind die Hochwassergefahrenkarten für alle hochwassergefährdeten Gewässer. In den nächsten drei Jahren werden die Informationen über Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten dargestellt. Dieses Instrument der Hochwassergefahrenkarte ist für alle Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle Informationsquelle. Die Ergebnisse sollen nach unserem Dafürhalten Eingang in die Regionalpläne finden. Dort sollen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für den Hochwasserschutz ausgewiesen werden. Dann ist es Sache der Bauleitplanung, diese Informationen entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu beachten und umzusetzen.
Meine Damen und Herren, so schließt sich der Kreis der betroffenen Akteure nach unserer Vorstellung in einer konzertierten Aktion bestehend aus der Wasserwirtschaft, der staatlichen und der kommunalen Planung, der Land- und Forstwirtschaft und schließlich den Betroffenen selbst. Es muss eine Partnerschaft entstehen, um der Hochwassergefahr Herr zu werden. Frau Ministerin Conrad, Sie haben überzeugend dargestellt, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Hochwasservorsorge im Land vorhanden sind. Sollte Ihre Regierungserklärung unter anderem auch den Zweck gehabt haben, für eine Art Bündnis gegen die Hochwassergefahr zu werben, so darf ich Ihnen in meinem und auch im Namen unserer Fraktion auch in Zukunft vollste Unterstützung zusagen. Obwohl ich einer der letzten Redner hierzu war, möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass es doch noch so ruhig im Saal war.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit dem zweiten Thema zu tun, bei dem große Gemeinsamkeiten bestehen. Lassen Sie mich aber zu Beginn in diesem hohen Hause Herrn Ellwart danken. Bei der Verabschiedung war es mir leider nicht möglich, das Wort zu ergreifen. Bestimmte Kreise wollten das nicht, deswegen hole ich es heute nach.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie etwas sagen möchten, gehen Sie nach hinten, ansonsten seien Sie ruhig.
(Zurufe aus dem Hause – Ministerpräsident Beck: Ich kann an diesem Tisch reden, was ich möchte! Ich habe nichts zu Ihnen gesagt! Das ist unglaublich!)
Nach dem verheerenden Hochwasser im Jahr 1993 hat die CDU-Landtagsfraktion auf mein Betreiben hin zusammen mit Hans Otto Wilhelm die EnqueteKommission eingesetzt. Frau Ministerin, es wäre durchaus angebracht gewesen, wenn Sie auch dazu etwas gesagt hätten.
Herr Ellwart, wir haben uns massiv dafür eingesetzt und Ihre Unterstützung erfahren. Dafür bedanke ich mich. Wir haben das Meldewesen erheblich verbessert. Ich bin stolz und froh darüber, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht nur in diesem Punkt, sondern auch in anderen Punkten so weit gekommen sind.
Ich weiß, dass die Gewässerpflege ein Knackpunkt war. Herr Ellwart hat eine Strafanzeige vom Kreis der Landespfleger und Naturschützer bekommen. Ich verurteile dies aufs Schärfste. Aber ich glaube, Sie haben auch das unbeschadet überstanden, Herr Ellwart.
Frau Ministerin, das Vorläuferprogramm zur „Aktion Blau“ war das Naheprogramm. Die Nahe ist nun einmal
der Fluss in Rheinland-Pfalz, der die meiste Fläche entwässert. Das sind ungefähr 5.000 Quadratkilometer.
Ich darf mich speziell beim Land sowie bei Herrn Ellwart bedanken, weil wir in der Stadt Bad Kreuznach einen Hochwasserschutz bekommen haben, der sich sehen lassen kann. Alle sind ganz herzlich eingeladen, dies bei dem schönen Wetter einmal zu besichtigen. Neben dem Hochwasserschutz gibt es dort auch noch die schönsten Mosaikböden nördlich der Lahn.
Es ist fast ein Wunder, dass innerhalb von sieben Jahren der Hochwasserschutz in Bad Kreuznach umgesetzt werden konnte. Leider ist das Schulzentrum 2003, das sich zu dieser Zeit noch im Bau befand, durch Hochwasserschäden beeinträchtigt worden.
Nun zu dem, was wir mit dem heutigen Tage auch machen müssen, nämlich das Ackerbauverbot. Da muss ich gegenüber den GRÜNEN sehr deutlich werden. Die grüne Ideologie ist in Berlin mehrheitsfähig geworden. An dem langen Gängelband, an dem man hier in Mainz ist, hat das etwas länger gedauert. Ich bin nur froh, dass der Sachverstand bei diesem Gesetz gegriffen hat. Auch hier muss ich Herrn Ellwart loben.