Das war unser Ziel, das war unser Wille. Das ist uns insgesamt im Moment nicht gelungen, dies mit den Ländern umzusetzen. Ich denke, es wird aber weiterhin auch in Rheinland-Pfalz eine Diskussion bleiben. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie wollten den Flüssen mehr Raum geben. Wenn wir den Flüssen mehr Raum geben, dann müssen wir auch Flächen dafür zur Verfügung stellen. Das sind in Rheinland-Pfalz zum einen die Auwälder. Ich denke, da herrscht Konsens, dass wir die Auwälder in die Überschwemmungsgebiete mit einbeziehen. Die Hördter Rheinaue ist ein solches Gebiet. Sie haben das vonseiten der CDU in Ihrem Antrag auch noch einmal erwähnt. Aber wir müssen auch Ackerflächen und andere Flächen einbeziehen. Das muss jetzt nicht sein, dass das auf einen Schlag passiert. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in der Diskussion – es wird weiter Hochwässer geben – Kompromisse gefunden werden und eine Renaturierung von flussnahen Gebieten auch in Rheinland-Pfalz stattfinden wird. Das muss nicht immer vom Gesetz vorgeschrieben sein. Das kann man durchaus freiwillig im Einvernehmen tun. Ich glaube, dass wir die Chance nutzen sollten, das auch zu tun, meine Damen und Herren.
Die Hauptdiskussion beim Hochwasserschutzgesetz ging aber im Endeffekt dann um die Ausweisung von zusätzlichen Bebauungsgebieten und Baugebieten. Ich glaube, wir haben durchaus einen Kompromiss erreichen können, der sinnvoll ist, der zwar uns GRÜNE, aber auch die SPD-Fraktion in Berlin zum Teil geschmerzt hat, wir wollten nämlich ursprünglich ein absolutes Bauverbot erreichen. Ich glaube, es ist auch nachvollziehbar in der Diskussion – die Diskussion ist sehr hart geführt worden –, dass nach dem Hochwasser
an der Elbe – ich glaube, wir hätten dazu 90 % Zustimmung in der Bevölkerung – klar war, es werden keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen, wo es zu Überschwemmungen kommen kann. Es ist natürlich unsinnig, bei einer zurückgehenden Bevölkerung neue Baugebiete gerade dort auszuweisen, wo in Zukunft mit Überschwemmungen zu rechnen ist. Ich denke, das ist eine durchaus vernünftige Linie.
Jetzt hat natürlich das Land Rheinland-Pfalz und das eine oder andere Bundesland geografische Eigenheiten. Wir haben bei uns das Mittelrheintal, das natürlich sehr schwer mit Dämmen vor Hochwasser zu schützen ist. Deswegen ist auch klar, dass wir eine andere Diskussion führen als in der norddeutschen Tiefebene.
Ich will aber noch einmal klar machen, dass Baugebiete, Neubaugebiete auch mit dem Kompromiss, der morgen im Bundesrat verabschiedet werden soll, grundsätzlich verboten sind. Das ist ein Erfolg, der von der Bundesregierung in hartem Ringen auch mit dem Land RheinlandPfalz errungen worden ist. Auf diesen Erfolg können wir stolz sein.
Ich will, damit das hier auch zu Protokoll gegeben wird, noch einmal deutlich machen, welche Ausnahmen möglich sind. Es gibt einen grundsätzlichen Beschluss, dass nicht mehr in Überschwemmungsgebieten Neubaugebiete ausgewiesen werden. Es sind nur noch folgende Ausnahmen möglich, wenn
5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum, umfangs-, funktions- und zeitnah ausgeglichen wird,
9. alle Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde gelegt wurde, keine baulichen Schäden zu erwarten sind.
Meine Damen und Herren, das sind die neun Bedingungen, die eine Grundverknüpfung darstellen, also nicht der eine oder der andere Grund, sondern alle diese
neun Gründe müssen gleichzeitig erfüllt sein. Nur dann kann es zur Ausweisung von neuen Baugebieten kommen. Das ist eine Auflage, die durchaus mit einer kleinen Träne von unserer Seite Zustimmung finden kann. Diese Auflage sagt klar, es kann prinzipiell nur noch auf Stelzen gebaut werden, es kann nur noch dort gebaut werden, wo die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Es kann dort gebaut werden, wo Ausgleichsräume vorhanden sind. Das, glaube ich, ist durchaus ein sinnvoller Kompromiss.
Ich sage Ihnen deutlich, warum wir in Rheinland-Pfalz nicht die große Diskussion geführt haben. Es kann durchaus zu einem Kompromiss kommen, der sinnvoll ist, es kann durchaus ein Gebiet geben, in dem ein Anbau, ein Weiterbau sinnvoll geführt wird. Es muss nicht unbedingt ein neues Baugebiet sein. So etwas kann in der geografischen Lage in Rheinland-Pfalz vorkommen. Es ist unserer Auffassung nach – ich habe durchaus auch mit Berlin das eine oder andere Mal Kontakt gehabt – auch streng genug geregelt, dass die Ausnahmen so gering sind, dass sie naturverträglich sind.
Meine Damen und Herren, das ist ein guter Kompromiss. Oft gibt es auch faule Kompromisse. Hier haben wir einen guten Kompromiss erreicht. Das ist gut für das Land Rheinland-Pfalz und für den Naturschutz und den Hochwasserschutz.
Meine Damen und Herren, Sie hatten noch weitere Dinge erwähnt, nicht nur das neue Gesetz, sondern auch die Maßnahmen, die in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Ich will die „Aktion Blau“ noch einmal voranstellen, als eine Aktion, die durchaus unsere Zustimmung findet und durchaus dort, wo Hochwasser entsteht, nämlich an den Oberläufen der Bäche, greifen kann.
Wir würden uns wünschen, dass die „Aktion Blau“ auch weitergeführt wird, dass sie aber auch jederzeit mit Renaturierungen zusammenhängt und diese Mittel beispielsweise nicht dafür verwendet werden, Entwässerungen im Großraum Ludwigshafen mit Nord- und Südspanne zu finanzieren. Sie kennen die Diskussion.
Es soll zu einer Renaturierung kommen. Es soll dort, wo Mittel der „Aktion Blau“ eingesetzt werden, auch tatsächlich Natur- und Hochwasserschutz gemeinsam betrieben werden.
Sie kennen die Diskussion auch, dass wir sagen, der technische Hochwasserschutz allein, beispielsweise bei gesteuerten Poldern, kann die Hochwasser nicht verhindern. Wir haben einen Klimawandel, der befürchten lässt und schon andeutet, dass es in Zukunft noch höhere und noch katastrophalere Hochwasser geben kann.
Meine Damen und Herren, da ist das A und O, dass wir nicht weitere Flächen versiegeln, wirklich auch genug Platz an den Flüssen für die Rückhaltung schaffen und es schon an den Bächen zum Hochwasserschutz kommt – Herr Hohn, Sie reden ja wahrscheinlich nachher noch; der Hornbach ist einer dieser Bäche – und wir nicht erst abwarten, bis das Hochwasser den Rhein herunterkommt.
Dann können wir uns auch nicht mehr davor retten. Genau das ist die Diskussion – ich will dafür um Verständnis werben –, die die Bevölkerung vor Ort zum Teil führt. Das sind nicht nur alles blinde Blockierer, die sagen: “Wir wollen den Hochwasserschutz vor Ort nicht haben.“
Sie haben Neupotz erwähnt. Ich kann Ihnen natürlich mehr aus der Gegend im Süden von Ludwigshafen berichten. Da ist der Polder sehr stark umstritten, weil es Gutachten gibt, die aussagen, dass man drei Tage, bevor das Hochwasser kommt, schon die entsprechenden Pumpanlagen einschalten müsste.
Nun braucht das Hochwasser von Basel bis nach Ludwigshafen nur 24 Stunden. Wir können nicht drei Tage vorher schon die Pumpen in den Gebieten einschalten, die dann leer gepumpt sein müssen, um dem Hochwasserschutz Genüge zu leisten.
Da ist Nachsteuerungsbedarf, Änderungsbedarf. Die Bevölkerung vor Ort sagt nicht ein klares Nein, dass sie keinen Hochwasserschutz will, sondern sie sagt nur, so wie der Hochwasserschutz in diesem Polder angelegt ist, so sei er nicht durchzusetzen, weil er so mehr die Bebauung gefährde, als wenn man ihn anders anlegen würde.
Genau darum geht es in der Diskussion. Ich glaube, gerade weil wir schon viele Flächen geschaffen haben – Sie haben Ingelheim erwähnt –, weil wir in manchen Polderflächen vorankommen, ist eine offenere Diskussion durchaus wünschenswert und produktiv.
Ich habe das am Anfang erwähnt: Auch Landwirte lassen bestimmt mit sich reden. Es ist so, dass in der Nachfolge der Höfe durchaus das eine oder andere an Fläche frei wird. Es sind nicht alle Äcker entlang des Rheins so fruchtbar, dass man sie unbedingt bebauen muss und sie sinnvoll und mit Ertrag bebauen kann.
Deshalb glaube ich, die Diskussion, dass wir mehr Raum für die Flüsse haben, mehr Raum für den Naturschutz und mehr Raum für den Auwald, aber auch mehr Schutz für die Bevölkerung, die lohnt sich auch weiterhin, und die wird auch weiterhin kreativ gestaltet werden können. Es muss nicht so durchgesetzt werden, wie es im Moment die Landesregierung plant.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für die Regierungserklärung in Sachen Hochwasserschutz bedanken, Frau Ministerin.
Was den Kollegen Licht betrifft, da war ich schon sehr verwundert, nicht zuletzt über den Entschließungsantrag.
Herr Kollege Licht, Sie wollen sich zur Lokomotive in Sachen Hochwasserschutz machen und merken gar nicht, dass Sie im Schlafwagen sitzen; denn etwas anderes fällt mir als Vergleich nicht ein, wenn ich sehe, was Sie alles fordern.
Herr Licht, die Ergebnisse der Hochwasser EnqueteKommission, die Drucksache 12/7090, sind zehn Jahre her. Wenn ich jetzt sehe, dass im letzten Satz Ihres Entschließungsantrags steht: „Dementsprechend muss die gegenwärtige Hochwasserschutzpolitik der Landesregierung im Ansatz und in der Umsetzung überdacht und weiterentwickelt werden“ – – –
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Licht, was hat denn diese Landesregierung in den letzten zehn Jahren gemacht?
Es ist doch im Grunde genommen alles das, was Sie fordern, umgesetzt worden. Die Kollegin Frau Schleicher-Rothmund hat es Ihnen schon gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum ist Hochwasserschutz für Rheinland-Pfalz ein politisches Thema von zentraler Bedeutung? Die Regierungserklärung von Frau Ministerin Conrad – Herr Kollege Licht, hören Sie doch zu –
hat deutlich gemacht, dass Hochwasserschutz für jedes Land ein Thema ist. Länder ohne Hochwassergefahren gibt es nicht.