Protocol of the Session on March 17, 2005

Die Tatsache, dass Flüsse und Bäche ihr Bett verlassen, hat mehrere Gründe. Viele davon dürften wohl von uns Menschen hervorgerufen worden sein. So ist der ursprüngliche Hochwasserschutz der Rheinanlieger von einem 200-jährlichen Hochwasserschutz auf einen derzeit fast 100-jährlichen zurückgegangen. Die Ministerin hat es bereits gesagt: Die Tulla-Begradigung und der

Bau von Staustufen am Oberrhein haben einiges bewirkt. Der eingezwängte Fluss, dem man die Rückzugsgebiete genommen hat, beschleunigt logischerweise seinen Lauf und kann dadurch gegebenenfalls rheinabwärts immense Schäden anrichten. Benötigte früher eine Hochwasserwelle beim Rhein rund vier Tage, so sind es heute nur noch zweieinhalb Tage. Die Welle steigt schneller und läuft mit immer größeren Spitzen.

Wir alle haben sicherlich noch gut die Bilder vor Augen von dem Wettlauf zwischen Sandsäcken füllenden und stapelnden Menschen auf der einen Seite und der sich annähernden Oderflutwelle auf der anderen Seite. Aber auch die vielen begradigten und denaturierten Bachläufe erhöhen mit der sich potenzierenden Wasserkraft die Hochwassergefahr. Wer heute einmal nach BadenBaden fährt und sich das Hochwasser der Oos von 1998 vor Augen führt, der wundert sich, wo dieses kleine Flüsslein heute überhaupt ist. Das ist nämlich eigentlich ein friedliches Gewässer. Normale Bedingungen sind aber kein Anspruch des Menschen an die Natur. Sie sind allenfalls ein empirisch herbeigeführtes Verständnis respektive ein Missverständnis von Natur.

In der Summe darf es also keinen Zweifel daran geben, dass wir durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Hochwassersicherheit geschwächt haben und wir nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen diese Hochwassersicherheit wieder herstellen können. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich dieser Herausforderung gestellt, indem sie ein viel beachtetes schlüssiges Hochwasserkonzept, ein integriertes Hochwasserschutzkonzept vorgelegt hat. Jetzt kommen wir zu der ganz wesentlichen Aussage. Sie hat sich auch daran gemacht, dieses Konzept umzusetzen. Das ist wichtig; denn die Diskussionen, die vor Ort geführt werden, sind nicht immer sehr gemütlich.

Die Frau Ministerin hat über die drei Säulen des Hochwasserschutzes gesprochen. Deshalb verzichte ich darauf, es zu wiederholen.

Die Landesregierung hat kontinuierlich mit ihrer zielgerichteten und konsensorientierten Bereitschaft, das Konzept umzusetzen, und ihrer kontinuierlichen Bereitschaft, dafür Geld in die Hand zu nehmen, einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Hochwassersicherheit in Rheinland-Pfalz geleistet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wer sich einmal näher mit den Gesprächen und den Verhältnissen vor Ort befasst hat, weiß, wie schwierig es ist, die Menschen vor Ort mitzunehmen. Ich möchte Ihnen jetzt an einem Beispiel verdeutlichen, dass das der Landesregierung in hervorragender Weise gelungen ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Braun, es ist Neupotz. Das ist der Polder Wörth/Jockgrim. Das ist die größte Hochwasserrückhaltemaßnahme des Landes mit einem Volumen von 16 Millionen Kubikmetern. Am Anfang gab es dagegen sehr, sehr viele Widerstände in der Bevölkerung. Man

hat es geschafft, dass sich nun die Menschen an dem Prozess beteiligen und sie über den Prozess „Leben am Strom“ ihre Vorstellungen und ihre Wünsche in diesen Prozess einbringen, sodass sie mittlerweile diesem Polderbau positiv gegenüberstehen. Das ist wichtig.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte es nicht versäumen, von dieser Stelle aus mich ganz, ganz herzlich beim Ministerpräsidenten und bei der Umweltministerin für ihr unermüdliches Engagement in der Auseinandersetzung mit dem Bundeshochwassergesetz zu bedanken. Damit ist für uns in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Schritt gegangen worden. Das Ackerbauverbot hätte für viele Landwirte in der Vorderpfalz existenzgefährdende Auswirkungen gehabt.

Den Menschen ist auch nicht damit geholfen, wenn man sie auf etwaige Mittel aus einer Agrarreform auf europäischer Ebene vertröstet hätte. Viele dieser Landwirte bekommen die Gelder gar nicht, weil sie nicht Eigentümer dieser Flächen sind.

(Beifall der SPD)

Ich freue mich auch, dass uns in der Sache der Ausnahmen von einem Bauverbot der Durchbruch gelungen ist. Es gibt in Rheinland-Pfalz Gemeinden, bei denen es nur noch eine Siedlungsentwicklungsmöglichkeit in Tiefgestaden gibt. Sollen wir denen diese Möglichkeit komplett verwehren? Mit welchem Recht? Auch die möchten sich weiter entwickeln können.

Eines ist mir bei der ganzen Diskussion aufgefallen. Herr Dr. Braun, da möchte ich mich heute bei Ihnen und bei den GRÜNEN bedanken. Sie haben sich in der ganzen Diskussion sehr, sehr zurückgehalten und haben nicht vor Ort, wie dies andernorts geschehen ist, in teilweise sehr, sehr unsachlicher und undifferenzierter Weise Behauptungen zu dem in die Welt gesetzt, was die Landesregierung mit ihrem Kompromissvorschlag anstrebt. Dafür herzlichen Dank. Ich interpretiere Ihr Schweigen nach dem kaufmännischen Grundsatz, dass unter Kaufleuten Schweigen Zustimmung bedeutet.

(Beifall der SPD)

Eines muss an dieser Stelle aber auch noch gesagt werden. Die Ausnahmeregelungen greifen wirklich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Wer hingeht und behauptet, dass mit diesen Ausnahmeregelungen plötzlich ein Freifahrtschein für ungebremstes Bauen in Tiefgestaden und Überschwemmungsgebieten ausgestellt worden ist, lügt und verunsichert die Bevölkerung. Das ist nicht redlich. Deshalb sollten wir das sein lassen und uns darüber freuen, dass für unsere rheinlandpfälzischen Verhältnisse die richtige Lösung gefunden worden ist.

(Beifall der SPD und des Abg. Hohn, FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerin hat das bereits angesprochen, aber auch ich möchte von dieser Stelle aus die Gelegenheit nutzen, auf die große Katastrophenübung „Florian 2004“ im Kreis Germers

heim aufmerksam zu machen. Eine Vielzahl ehrenamtlicher, aber auch hauptamtlicher Helferinnen und Helfer – wie THW, DRK, MHD, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Bundeswehr, Polizei –, haben einen bravourösen Einsatz geliefert und sind darauf eingegangen, das Planspiel durchzuspielen. Man hat angenommen, dass an einer Stelle im Kreis Germersheim der Deich bricht. Man hat die Situation simuliert und sie dann mit allen Kleinigkeiten einschließlich der Information der Bevölkerung, der Evakuierung der Bevölkerung inklusive der Evakuierung von einem Schweinestall, durchgezogen. Das war ein großer Einsatz. Ich möchte im Namen der SPD-Fraktion all diesen Helferinnen und Helfern ganz, ganz herzlich danken.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hochwasserschutz ist in vielerlei Hinsicht ein unverzichtbares Handlungsfeld verantwortungsvoller Politik. Hochwasserschutz dient der Sicherheit von Leib und Leben. Hochwasserschutz dient der Sicherheit von Haus und Hof. Hochwasserschutz ist an vielen Stellen Natur- und Umweltschutz. Hochwasserschutz dient der Sicherheit von Investitionen und damit auch der Sicherheit von wirtschaftlichen Entwicklungen. Das sind Fragestellungen, die sicherlich auch vonseiten der Gewerbebetriebe, die unmittelbar an den Flussläufen liegen, an uns herangetragen werden.

Hier hat Rheinland-Pfalz in sehr pragmatischer und vernünftiger Weise unter Wahrung des Hochwasserschutzes, aber auch unter Berücksichtigung dieser Interessen, einen Kompromiss gefunden. Es gibt Bundesländer, da ist das von der Industrie nicht so empfunden worden.

Wir haben von der Ministerin eine herausragende Bilanz des Hochwasserschutzes in Rheinland-Pfalz vorgelegt bekommen. Trotzdem sollte uns eines klar sein: Wir dürfen in unseren Anstrengungen für den Hochwasserschutz nicht nachlassen. Da möchte ich von dieser Stelle aus alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus bitten, daran mitzuwirken. Wir sind Landespolitikerinnen und Landespolitiker. Es ist wichtig, dass wir dieses große gemeinsame Konzept verteidigen und wir vor Ort nicht immer die kleinen Sankt-Florians-Jünger werden. Stellen wir uns weiter dieser Aufgabe. Arbeiten Sie weiter mit!

(Anhaltend Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Licht für eine Kurzintervention das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Frau Kollegin, zum Thema „Hörgerät“ möchte ich nicht ver

säumen, Ihnen – ich spreche ganz langsam – aus der Drucksache 12/6738 vom 1. Juni 1995 etwas vorzulesen: „Der Einführung einer Elementarschadensversicherung in Form einer Monopolversicherung steht das Europäische Recht entgegen. Aufgrund der dritten EGRichtlinie ‚Schadensversicherung‘ vom 18. Juni 1992 mussten zum 1. Juli 1994 alle bestehenden Versicherungsmonopole aufgehoben werden. Neue Versicherungsmonopole dürfen nicht geschaffen werden. Aufgrund der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes kann der Landesgesetzgeber auch keine sonstigen versicherungsrechtlichen Regelungen treffen.“

Meine Damen und Herren, der Herr Ministerpräsident, das Kabinett insgesamt, haben verstanden, dass man auf diesem Weg nicht weiterkommt. Deshalb liegt im Bund die ganze Geschichte auch seit über einem Jahr auf Eis. Auf diesem Weg ist nicht weiterzukommen. Gehen Sie endlich auf den Teil erneut ein. Gehen Sie aber auch nur auf den Teil erneut ein, wenn Sie sagen, dass alles andere uns verbindet. Dazu habe ich auch gar keinen großen Streit vom Zaun gebrochen. Das muss man auch nicht, wenn man sich in Dingen einig ist, aber gehen Sie erneut auf den Teil ein, der die Hilfen angeht; denn Schäden werden auch künftig nicht auszuschließen sein.

Ein umfassender Schutz, dass alle Schäden, die künftig geschützt sind, nicht mehr eintreten, wird es nicht geben und kann es nicht geben. So ehrlich muss man sein. Deshalb gehört die dritte Säule Hilfe dazu, damit man dann, wenn ein Schadensereignis eintritt, vorbereitet ist und nicht dann in Hektik verfällt und nicht weiß, was man machen muss. Wir haben die Wege aufgezeigt. Sie sind von der Landesregierung damals auch so beschrieben worden.

Die Enquete-Kommission hat schließlich nicht in diesem Punkt umsonst das entwickelt, was wir gesagt haben. Einen Fonds muss man langfristig vorbereiten. Das geht nicht von heute auf morgen. Ich weiß auch, dass wir das heute im Haushalt nicht von einer Sekunde auf die andere darstellen können. Dafür ist die Zeit viel zu schwierig. Deshalb muss man sich dann, wenn einem das Wasser nicht bis zum Hals steht, darüber Gedanken machen. Die Zeichen sind seit langem bekannt. Danach sollten Sie endlich auch handeln.

(Beifall der CDU)

Zur Erwiderung erteile ich der Frau Abgeordneten Schleicher-Rothmund das Wort.

Herr Kollege Licht, meine Anspielung auf das Hörgerät bezog sich darauf, dass dieser Antrag – ich habe ihn mir insgesamt angesehen – nichts anderes ist als die Zusammenfassung dessen, was in dem Bericht der Enquete-Kommission respektive in seinen Empfehlungen steht. Wenn Sie ein Bündel von Maßnahmen vorschlagen, die tatsächlich schon gemacht werden oder die

abgeschlossen sind, ist das absurd, weil dadurch der Eindruck in die Bevölkerung transportiert wird, dass wir wie im Hamsterrad Sachen, die wir umgesetzt haben, neu beschließen, um sie erneut umzusetzen.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Darauf habe ich diese Bemerkung bezogen.

(Licht, CDU: Das habe ich gar nicht gemacht!)

Ich möchte Ihnen jetzt einmal etwas vorlesen. Sie benennen uns hier Hochwasservorhersage und Hochwasserfrühwarnung. Es ist vorhin gesagt worden: Das wird ausgebaut. Die Hochwassererfassung ist auszubauen. Was wird gerade gemacht? Eine Hochwassergefahrenkarte, angemessene Gewässerbettpflege. Sie zählen einen Haufen von Maßnahmen auf, der bereits gelaufen ist. Das habe ich mit dem Hörgerät gemeint. Ein Verständnisgerät gibt es leider nicht.

(Beifall bei SPD und FDP – Licht, CDU: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie in der Erwiderung auf das eingehen, was ich gesagt habe!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz des Dammbruchs in Kiel wollen wir uns heute mit dem Hochwasser in Rheinland-Pfalz beschäftigen.

Ich möchte mich zuerst – Sie werden sich wundern, so steige ich nicht in Reden ein – für die Kompromissbereitschaft der Landesregierung, aber vor allem für die Kompromissbereitschaft, die unsere Bundesregierung in Berlin gezeigt hat, nach diesem langen Kampf um den Hochwasserschutz in Deutschland und um das Hochwasserschutzgesetz bedanken. Ich glaube, es ist ein Kompromiss gefunden worden – das ist schon angesprochen worden –, der durchaus tragfähig ist. Ich möchte begründen, warum dieser Kompromiss tragfähig ist und begründen, warum es einen Fortschritt im Hochwasserschutz mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz gibt.

Die Ministerin hat gerade heute – ich nehme an, das ist kein Zufall – nach der Entscheidung des Vermittlungsausschusses ihre Regierungserklärung zum Hochwasserschutz angesetzt. Ich glaube, Rheinland-Pfalz ist ein Land, das sehr viel Hochwasser hat. Es muss deshalb darauf achten, dass der Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz auch konsequent umgesetzt wird. Ich will auch betonen: So wie bei jedem Gesetz geht es manchmal gar nicht um den Gesetzestext, sondern um die konsequente Umsetzung des Gesetzestextes. Das wird in Rheinland-Pfalz genauso wie in den anderen

Bundesländern die wichtigste Rolle spielen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes sieht nach einer langen Diskussion, die gerade nach dem katastrophalen Elbe-Hochwasser geführt wurde, vor, dass an den Flüssen, in den Flussauen nicht mehr gebaut werden kann. Ursprünglich sah dieses Gesetz auch vor – wir haben uns damit in Aktuellen Stunden schon auseinander gesetzt –, dass der Ackerbau eingeschränkt wird. Ich möchte von vornherein sagen, ich halte das durchaus für vernünftig, dass auch der Ackerbau eingeschränkt wird. Der Kompromiss enthält das in diesem Sinn nicht mehr. Es gibt aber einen Ansatz, der durchaus vernünftig ist, dass man in Flussauen zumindest nicht den Ackerbau betreibt, der dann mit Düngung und Pestiziden zusammenhängt, man nicht vor einem Damm Ackerbau betreibt und dann die Dünger und die Pestizide in den Fluss geschwemmt werden. Ich denke, jeder kann nachvollziehen, dass das nicht sinnvoll sein kann. Deswegen ist der Ansatz, der ursprünglich gewählt wurde, auch in Poldergebieten eventuell den Ackerbau entsprechend einzuschränken, richtig, und auch die EU gibt entsprechende Richtlinien vor – wir werden sehen, wie das im Jahr 2012 umgesetzt wird –, dass dieser Einschränkungsgedanke durchaus nachvollziehbar ist, meine Damen und Herren.

Das war unser Ziel, das war unser Wille. Das ist uns insgesamt im Moment nicht gelungen, dies mit den Ländern umzusetzen. Ich denke, es wird aber weiterhin auch in Rheinland-Pfalz eine Diskussion bleiben. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie wollten den Flüssen mehr Raum geben. Wenn wir den Flüssen mehr Raum geben, dann müssen wir auch Flächen dafür zur Verfügung stellen. Das sind in Rheinland-Pfalz zum einen die Auwälder. Ich denke, da herrscht Konsens, dass wir die Auwälder in die Überschwemmungsgebiete mit einbeziehen. Die Hördter Rheinaue ist ein solches Gebiet. Sie haben das vonseiten der CDU in Ihrem Antrag auch noch einmal erwähnt. Aber wir müssen auch Ackerflächen und andere Flächen einbeziehen. Das muss jetzt nicht sein, dass das auf einen Schlag passiert. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in der Diskussion – es wird weiter Hochwässer geben – Kompromisse gefunden werden und eine Renaturierung von flussnahen Gebieten auch in Rheinland-Pfalz stattfinden wird. Das muss nicht immer vom Gesetz vorgeschrieben sein. Das kann man durchaus freiwillig im Einvernehmen tun. Ich glaube, dass wir die Chance nutzen sollten, das auch zu tun, meine Damen und Herren.